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Bab fördern als Ausländer ?

Diskussion über Bab fördern als Ausländer ? in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Ich bin 30 Jahre alt, Niederländer, wohne seit Oktober 2009 in Deutschland und habe jetzt per August 2010 mit der ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
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    Standard Bab fördern als Ausländer ?

    Ich bin 30 Jahre alt, Niederländer, wohne seit Oktober 2009 in Deutschland und habe jetzt per August 2010 mit der MATSE Ausbildung angefangen.

    Zuvor habe ich mein Physik Diplomstudium nach dem Vordiplom abgebrochen.

    Dies ist also meine erste Berufsausbildung.

    Könnte ich überhaupt Bab fördern und von welchen Faktoren wird eine Zuweisung abhängen ?

  2. #2
    Reg.-Benutzer Avatar von Sassy
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    Das kann dir am besten die Agentur für Arbeit sagen
    Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung
    Azubine im 3. Lehrjahr

  3. #3
    Reg.-Benutzer Avatar von mharms
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    Standard

    Mit Artikel 2b Nr. 1 des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes vom 20.12.2008 (BGBl. I S. 2846) wurde in § 63 SGB III folgender Abs. 2a eingefügt:

    "(2a) Geduldete Ausländer (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes), die ihren Wohnsitz im Inland haben, werden während einer betrieblich durchgeführten beruflichen Ausbildung gefördert, wenn sie sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten."
    Also siehts wohl leider nicht allzu gut aus :/

    There goes the dog in the pan crazy, I believe my pig is whistling!

  4. #4
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    Zitat Zitat von mharms Beitrag anzeigen
    Also siehts wohl leider nicht allzu gut aus :/
    Sein Aufenthalt hat aber doch mit einer Duldung nichts zu tun... Er hat als EU-Bürger ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, das ist überhaupt nicht miteinander zu vergleichen...

  5. #5
    Reg.-Benutzer Avatar von mharms
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    18.01.2010
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    Standard

    Hoppla, da hab ich was durcheinander bekommen^^

    There goes the dog in the pan crazy, I believe my pig is whistling!

  6. #6
    Reg.-Benutzer Avatar von Sassy
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    Wie gesagt. Geh direkt zum Amt und erkundige dich. Du bekommst nämlich auch nur Geld ab dem Monat, wo du den Antrag stellst. Nicht rückwirkend. Oder ruf an
    Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung
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  7. #7
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    Anruf ist erledigt.

    Die freundliche Frau vom Amt wollte ein paar Stammdaten haben und ich bekomme jetzt die Antragsformulare zugeschickt.

    Wie schnell läuft so eine Prozedur üblicherweise ?

  8. #8
    Reg.-Benutzer Avatar von Sassy
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    Hmm. Also wenn ich die ausgefüllten Unterlagen zurückgesendet habe, hatte ich meist innerhalb von 2 - 3 Wochen eine Antwort. Aber dies hängt stark davon ab, wieviele andere Anträge noch zu bearbeiten sind. Es kann also im schlimmsten Fall auch 2 Monate dauern.

    Bedenke, dass auch deine Eltern Angaben machen müssen. Du bist in der Erstausbildung und daher "müssen" dich deine Eltern finanzieren, wenn sie genug verdienen.

    Noch ein kleiner Tipp den du evtl. gebrauchen könntest:
    Das Amt fordert immer zunächst die Verdienste deiner Eltern von vor zwei Jahren. Wenn sie heute weniger verdienen als vor zwei Jahren, musst du zuerst einen Antrag mit den Daten von vor zwei Jahren stellen und erst danach kannst du dann Widerspruch einlegen und einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Da werden dann die Daten des aktuellen Jahres berücksichtigt.
    Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung
    Azubine im 3. Lehrjahr

  9. #9
    Reg.-Benutzer
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    13.04.2010
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    Hi Sassy,

    Danke für die viele Infos.

    Müssen meine Eltern mich auch finanzieren bei der ersten Ausbildung wenn sie in einem anderen Land wohnen (Niederlande) und ich schon 30 Jahre bin ?

  10. #10
    Reg.-Benutzer Avatar von Sassy
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    Ich bin 25 und habe BAB Antrag und so auch schon durch gemacht. Solang du in der Erstausbildung bist, zahlt das Amt nicht, wenn deine Eltern genug verdienen.
    Auch wenn deine Eltern sich weigern, springt das Amt nicht ein.

    Ich denke auch, dass es keinen Unterschied macht, in welchem Land deine Eltern wohnen
    Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung
    Azubine im 3. Lehrjahr

  11. #11
    Reg.-Benutzer
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    Okay,

    Wenn das Einkommen meines Vaters relevant ist, habe ich wenig Chance denke ich.

    Wie hoch liegt die Grenze dafür ?

    Ich habe damals wohl Kindergeld von meinen Eltern bekommen während meines Physik Studiums. ( Mein Vater hat bis auf den ersten 10 Jahren immer in Deutschland gearbeitet) ist jetzt aber im Ruhestand.

  12. #12
    Reg.-Benutzer Avatar von Sassy
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    Ich habe gerade im Inet eine Tabelle mit den Freibeträgen der Eltern gefunden.

    Freibeträge der Eltern bei BAB

    Beachte, dass zum Freibetrag in der Tabelle noch ein Freibetrag von 550 Euro kommt, wenn der Azubi außerhalb der Wohnung der Eltern lebt. Dies steht direkt unter der Tabelle. (Wenn ich das richtig verstanden habe.)

    Ein Beispiel:
    Deinem Vater muss ein Betrag von 2105 Euro netto bleiben (Sollten deine Eltern verheiratet sein). Das heisst, wenn er mehr als 2105 Euro monatlich zur Verfügung hat, sagt das Amt dass er dich unterstützen muss. Das gleiche wird noch mal für deine Mutter berechnet.
    Er müsste dir aber nur so viel geben, dass er weiterhin 2105 Euro hat. Also wenn er beispielsweise 2200 netto monatlich hat, müsste er dich nur mit 95 Euro bezuschussen und du kannst trotzdem noch ein wenig BAB dazu bekommen.

    Als Azubi der nicht bei den Eltern sondern in einer eigenen Wohnung wohnt hast du ingesamt einen Bedarf von ca. 650 Euro.

    Letzendlich wirst du mit Ausbildungsvergütung, Unterhalt deiner Eltern und BAB auf ca. 650 Euro im Monat kommen. Sofern deine Eltern gewillt sind, dich zu unterstützen.

    Wenn deine Eltern dich nicht unterstützen wollen - obwohl sie müssen - hast du leider so gut wie keine Chance, Geld zu bekommen, da du nur einen Anspruch auf BAB hast, nicht auf Wohngeld oder andere Sozialleistungen. Nicht mal Hartz 4 oder Sozialhilfe.

    (Alle Angaben ohne Gewähr )
    Fachinformatikerin Anwendungsentwicklung
    Azubine im 3. Lehrjahr

  13. #13
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    Müssen einen Eltern nicht nur solange unterstützen, bis das 25te Lebensjahr oder die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist, je nachdem was zuerst eintritt?
    .:. echte kommunikation ist nur unter gleichen möglich .:.

  14. #14
    Reg.-Benutzer Avatar von undefined
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    Zitat Zitat von Sassy Beitrag anzeigen
    Ich habe gerade im Inet eine Tabelle mit den Freibeträgen der Eltern gefunden.
    Ich kann mir den Link nun leider nicht anschauen im Betrieb, aber wenn die Eltern zusammen ~4000 euro netto verdienen, dann verdienen sie zuviel und man hat keinen Anspruch auf BAB(oder Bafögg), richtig?

  15. #15
    gnx
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    Wie kommst Du in deiner Rechnung auf die 2105 Euro netto? Ich hab mir die Liste angeschaut und kann das nicht so ganz nachvollziehen.
    Gruß
    Moritz

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