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Steuererklärung in der Ausbildung

Diskussion über Steuererklärung in der Ausbildung in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Moin Moin Community, ich würde gerne wissen wie sinnvoll eine Steuererklärung in der Ausbildung ist. Vielleicht hat der ein oder ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    12.07.2010
    Beiträge
    3

    Standard Steuererklärung in der Ausbildung

    Moin Moin Community,

    ich würde gerne wissen wie sinnvoll eine Steuererklärung in der Ausbildung ist.
    Vielleicht hat der ein oder andere damit schon Erfahrungen gemacht.
    Ich habe mal gehört das es sich sehr lohnt diese in der Ausbildung zu machen, da man z.B. so gut wie alles was man für die Schule braucht wiederbekommt oder auch die Kosten für die Fahrkarte (notwendig um zur Arbeit zu kommen) zurück bekommt.
    Oder ist es sogar Pflicht diese zu machen?

    MfG
    Luap

  2. #2
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    06.11.2009
    Ort
    Elangen
    Beiträge
    262

    Standard

    Wenn du nicht mehr verdienst als der aktuelle Jahressteuerfreibetrag brauchst du keine zu machen, weil du sowieso nichts zurück bekommen wirst.

    Der aktuelle Jahresfreibetrag liegt bei 8004 €, da musst du schon ordentlich verdienen, dass du drüber kommst ;-)
    Sollen sich auch alle schämen, die gedankenlos sich der Wunder der Wissenschaft und Technik bedienen und nicht mehr davon geistig erfaßt haben als die Kuh von der Botanik der Pflanzen, die sie mit Wohlbehagen frißt.

  3. #3
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    19.08.2009
    Beiträge
    29

    Standard

    Bei einer Steuererklärung geht es dir ja primär darum etwas von der Steuer die du zahlst zurückzubekommen, in dem du Sachen absetzt.

    Das ganze ist durchaus möglich, jedoch müsstest du dafür ersteinmal Steuern zahlen. Der Normalo Azubi tut dies nämlich nicht.

    Du müsstest also entweder überdurchschnittlich verdienen oder durch andere Umstände dazu gekommen sein(verheiratet z.B.).

    Schau dir einfach deinen Lohnzettel an, dort steht wieviel Steuern du abdrückst.

  4. #4
    Reg.-Benutzer Avatar von lupo49
    Reg.-Datum
    27.03.2007
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    Warstein / Dortmund
    Beiträge
    2.784

    Standard

    Was sich in jedem Fall lohnt, ist eine Steuererklärung im dritten Ausbildungsjahr abzugeben, wenn man danach vom Betrieb in ein Angestelltenverhältnis übernommen wurde.

  5. #5
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    31.05.2002
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    Aachen
    Beiträge
    663

    Standard

    Zitat Zitat von zomFG Beitrag anzeigen
    Bei einer Steuererklärung geht es dir ja primär darum etwas von der Steuer die du zahlst zurückzubekommen, in dem du Sachen absetzt.
    Es gibt aber auch Zuschüße vom Staat die über die Steuererklärung beantragt werden:

    Also auch ohne Steuern zu zahlen, kann es Sinn machen eine Steuererklärung zu machen.

    Gruß Pönk

  6. #6
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    08.10.2010
    Beiträge
    29

    Standard

    Diese Zuschüsse würde ich aber während der Ausbildung nur beantragen, wenn man die Steuererklärung selber macht. Ansonsten kostet der Steuerberater mehr als man am Ende bekommt.
    Meines Wissens nach, kann man solche Sachen auch noch über die Eltern mit absetzen solange man bestimmte Gehaltsgrenzen nicht überschreitet.

  7. #7
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    15.07.2007
    Beiträge
    344

    Standard

    Also soweit ich weiß bekommt man die zuschüsse unabhängig von der Steuererklärung. Die kann man bei Abschluss einer der o.g. Verträge direkt über die (Versicherungs-)gesellschaft beantragen.
    Bei der Steuererklärung kann man dann lediglich die geleisteten Altervorsorge-Beträge von der Steuer absetzen. Und auch hier gilt wieder: Es gibt nicht mehr zurück als an Steuern gezahlt wurde.
    Bei solchen Themen wie altervorsorge sollte man aber sowieso den ein oder anderen Berater hizuziehen und dann vergleichen etc.

  8. #8
    Moderator Prüfungsforen
    Reg.-Datum
    11.11.2000
    Beiträge
    7.827

    Standard

    Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie werden nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gezahlt. Darum ist es sehr unwahrscheinlich, dass man diese beiden über die Versicherungsgesellschaft beantragen kann. Denn diese werden bei Fälligkeit vom Finanzamt an die Versicherungsgesellschaft gezahlt.

    Jetzt kommt bitte nicht mit dem Argument man ist Azubi. Wenn es die von dir aufgezeigte Möglichkeit gibt, dann wird das sicherlich irgendwo nachlesbar stehen.

    Frank

  9. #9
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    15.07.2007
    Beiträge
    344

    Standard

    Ok, bei der Arbeitnehmer Sparzulage hast du recht, bei der Wohnungsbauprämie hab ich folgendes gefunden:
    "Die Wohnungsbauprämie muss jedes Jahr beantragt werden, sonst entfällt sie. Der Antrag für die Wohnungsbauprämie erhalten Sie von der Bausparkasse mit dem Kontoauszug jeden Januar per Post. Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an die Bausparkasse zurück. Den Rest regelt die Bausparkasse mit dem Finanzamt."

    Quelle: Wohnungsbauprämie

    Zu Riester: Riester-Rente/Antragsverfahren

    gibt zu beiden Themen tausende Links wo mehr oder weniger dasselbe steht, nämlich das die Anbieter den kram mit dem Finanzamt übernimmt.

  10. #10
    Moderator Prüfungsforen
    Reg.-Datum
    11.11.2000
    Beiträge
    7.827

    Standard

    Das der Anbieter die Prämie beim FA anfordert ist richtig, nur vorher muss das zu versteuerende Einkommen festgestellt werden. Sollte es über 25600 für Alleinstehende sein, dann gibt es nichts. Und das zu versteuernde Einkommen kann nur das Finanzamt rechtsverbindlich feststellen.

    Frank

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