Derzeit habe ich mehrere Bewerbungen am laufen, und auch bei einem Unternehmen, wo ich die Ausbildung nicht beginnen möchte. Anstatt ohne Ausbildung dazustehen (Worst-Case), mache ich lieber die Ausbildung in dem Unternehmen, wo ich sie nicht machen möchte.
Besteht die Möglichkeit dort die Ausbildung für ein Jahr zu machen und diese in einem anderen Unternehmen weiter fortzuführen? Angenommen, ich bekomme im Unternehmen X nur eine Ausbildungsstelle als Systemintegrator. Ist es möglich ein Jahr die Ausbildung als Systemintegrator zu machen und in einem anderen Unternehmen Y die Ausbildung weiter fortzuführen, allerdings als Anwendungsentwickler?
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Ausbildung Anwendungsentwickler/Systemintegrator im anderen Unternehmen fortführen
Diskussion über Ausbildung Anwendungsentwickler/Systemintegrator im anderen Unternehmen fortführen in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Derzeit habe ich mehrere Bewerbungen am laufen, und auch bei einem Unternehmen, wo ich die Ausbildung nicht beginnen möchte. Anstatt ...
- 08.02.2012 20:35 #1Reg.-Benutzer
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Ausbildung Anwendungsentwickler/Systemintegrator im anderen Unternehmen fortführen
- 08.02.2012 21:28 #2
Ja, tut es. Du brauchst aber a) einen guten Grund für eine Kündigung, b) ein neuen Ausbildungsvertrag bei deiner neuen Firma.Besteht die Möglichkeit dort die Ausbildung für ein Jahr zu machen und diese in einem anderen Unternehmen weiter fortzuführen?
Ich hoffe du weißt, dass dein Vorhaben total asozial ist, oder? - Du nimmt jemanden den Ausbildungsplatz weg, mit dem Wissen sowieso nach einem Jahr aufzuhören.
Dann mach lieber ein Jahrespraktikum als FI-AE, falls dich das sowieso mehr interessiert.
Ich könnte mir vorstellen, dass dies möglich ist. Du lernst in der Schule im ersten Jahr sowieso meistens das Selbe. Ich bin mir jedoch nicht sicher... informiere dich diesbezüglich am besten bei der IHK, die müssten das genauer wissen.[...] allerdings als Anwendungsentwickler?
- 08.02.2012 21:32 #3
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Falsch. Was macht ihr denn alle im WISO-Unterricht in der Berufsschule?
Man lese BBiG § 22:
Während der Probezeit ist eine Kündigung für beide Seiten ohne Angabe von Gründen möglich.
Nach der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auszubildenden nur möglich, wenn er die Berufsausbildung aufgeben will oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will.And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.
- 09.02.2012 09:27 #4Reg.-Benutzer
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Es gibt auch neben dem BBIG §22 die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages, wenn das momentane Unternehmen zustimmt.
- 09.02.2012 10:19 #5
Und wieso konnte dann ein Berufsschulkollege nach der Probezeit zu einem anderen Betrieb wechseln, weil er in seinem vorherigen nicht viel gelernt hat?
- 09.02.2012 10:23 #6Reg.-Benutzer
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- 10.02.2012 13:58 #7Reg.-Benutzer
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Naja ich war mal in der selben Situation , und ich kann Sajus Aussage nicht bestätigen. Trifftiger Grund war hier nicht das Gebot der Stunde, da die IHK sich auch an Gesetze halten muss.
Die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags ist gegeben, diese habe ich genutzt.
Ansonsten besteht , bei trifftigem Grund , die Möglichkeit fristlos zu kündigen. Allerdings bekundet man damit das man seinen Berufswunsch vorerst aufgeben möchte. Sprich wenn man nach einer fristlosen Kündigung in einem anderen Betrieb die Ausbildung anfängt, geht sie wieder von vorne los. Und die bereits aufgewendete Zeit beim alten Arbeitgeber - geht Flöten.
Gruß
Marco
- 10.02.2012 14:03 #8
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- 12.02.2012 14:44 #9Reg.-Benutzer
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Ich hoffe mal, dass ich nicht in eine solch Situation kommen werde. Mir gibt es nur darum, ob es überhaupt theoretisch möglich ist. Dann werde ich mal hoffen, dass es dazu auch nicht kommen wird.
Vielen Dank für eure Beiträge!
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