Dann noch einmal freundlich für dich und für alle anderen.
Genau wie es schon mehrfach geschrieben wurde, kann man um bis zu 12 Monate verkürzen wenn der Azubi zum Zeitpunkt der Prüfung 21 Jahre oder älter sein wird.
Die Fachoberschulreife kann man mit bis zu 6 Monaten anrechnen lassen.
Dadurch verkürzt einer unserer Azubis ohne Abi direkt auf 18 Monate. Rechtlich ist das einwandfrei.
Ob das gut ist, ist natürlich eine ganz andere Frage. Da gebe ich dir Recht.
Sie beziehen sich nicht auf einen Kommentar in einem Forum, sondern auf eine schriftliche Aussage der IHK Münschen, der Agentur für Arbeit, jetzt auch noch der IHK Köln und wenn ich mal ganz viel Langeweile habe, auch noch weiterer Kammern.....
http://www.ihk-koeln.de/3763_Verkuer...ungszeit.AxCMS
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Anrechnung der vorherigen Ausbildung - Informatikkaufmann
Diskussion über Anrechnung der vorherigen Ausbildung - Informatikkaufmann in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Dann noch einmal freundlich für dich und für alle anderen. Genau wie es schon mehrfach geschrieben wurde, kann man um ...
- 13.02.2012 21:01 #16Gesperrt_61948Gast
Geändert von Gesperrt_61948 (13.02.2012 um 21:09 Uhr)
- 13.02.2012 21:13 #17
Moderator
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Vielleicht überlese ich es, aber wo steht da die Möglichkeit mit 21 Jahren zu verkürzen?
Hier ist die Richtlinine des BIBB die für die Verkürzungsregelung massgebend ist (siehe u.a. 1.2.7 wg. 21 Jahren):
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/emp...gszeit_684.pdf
Daher hat man mMn kein rechtlichen Anspruch drauf und jede Kammer kann das individuell entscheiden.Wichtig ist aber auch: Für die individuelle Verkürzung der Ausbildungszeit wird die Anwendung der folgenden Kriterien empfohlen:
=> Immer IHK anrufen und klären.Geändert von bigvic (13.02.2012 um 21:20 Uhr)
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- 13.02.2012 21:23 #18Gesperrt_61948Gast
Entschuldige, aber langsam gehst Du mir doch auf Keks!
Da kommst Du mit einer Richtlinie von 1974 !!!! !!! !!! Diese ist 38 Jahre alt !!! !!! !!!
Ich habe jetzt mehrfach geschrieben, wie das funktioniert. Über deinen Stolz möchte ich NICHT weiter diskutieren.
Hier noch mal was von einer HWK Verkürzung der Ausbildungszeit vor Beginn der Ausbildung
Hier noch etwas http://www.b6-nürnberg.de/index.php?...144&Itemid=332
Hier noch etwas Ratgeber Recht - Verkürzung & Verlängerung Ausbildung
Und deine Aussage, dass man OHNE ABI NICHT VERKÜRZEN kann, ist einfach immer noch so etwas von falsch.
Du kannst mich auch gerne hier im Forum sperren. Dann löscht Du aber bitte ALLE Postings von mir. Sonst hast DU übermorgen Post von unserer Rechtsabteilung!!!!
- 13.02.2012 21:27 #19
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