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Anrechnung der vorherigen Ausbildung - Informatikkaufmann

Diskussion über Anrechnung der vorherigen Ausbildung - Informatikkaufmann in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Hallo, ich absolviere zur Zeit eine Ausbildung als "Kaufmann für Dialogmarketing" die ich in diesem Sommer abschließen werde. Da ich ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
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    Frage Anrechnung der vorherigen Ausbildung - Informatikkaufmann

    Hallo,

    ich absolviere zur Zeit eine Ausbildung als "Kaufmann für Dialogmarketing" die ich in diesem Sommer abschließen werde. Da ich mich nun entschieden habe eine zweite Ausbildung zu als Informatikkaufmann zu beginnen, hätte ich gerne gewusst, ob ich meine vorherige Ausbildung anrechnen lassen kann?
    Viele der Kaufmännischen Inhalte, gerade was Berufsschule angeht, ähneln sich stark.

    Ist es ratsam sich ein Jahr anrechnen zu lassen, oder sind die Informatikthemen in der Berufsschule so wichtig, so dass man lieber doch volle 3 Jahre lernen sollte?

    Muss so eine Verkürzung vor dem unterschreiben des Ausbildungsvertrages abgeklärt werden?

    Danke im voraus

  2. #2
    Moderator Prüfungsforen
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    Standard

    Die Verkürzung der Ausbildung um ein halbes Jahr auf Grund von guten Leistungen muss nicht vorher eingetragen sein. Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stellt man einen entsprechenden Antrag.

  3. #3
    Reg.-Benutzer
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    Standard

    Ich möchte ja nicht nach 2 Jahren auf Grund von guten Leistungen verkürzen, sondern so wie ich es oben beschrieben habe: Ich habe eine vorherige Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing absolviert.

  4. #4
    Moderator
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    Avatar von bigvic
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    Standard

    Berufsbildungsgesetz § 7
    und
    Berufsbildungsgesetz § 8 (=> normal bis zu 12 Monate möglich)
    Geändert von bigvic (12.02.2012 um 12:50 Uhr)
    "Neutrino!" - "Wer ist da?" - "Toc, toc."
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  5. #5
    Gesperrt_61948
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von FakeLikeYou Beitrag anzeigen
    Ich möchte ja nicht nach 2 Jahren auf Grund von guten Leistungen verkürzen, sondern so wie ich es oben beschrieben habe: Ich habe eine vorherige Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing absolviert.
    Du kannst die Ausbildung bis auf 18 Monate verkürzen. Das hat mit der vorherigen Ausbildung rein gar nichts zu tun.

  6. #6
    Reg.-Benutzer Avatar von 127.0.0.1
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    Standard

    es gibt prinzipiell zwei möglichkeiten, die ausbildung zu verkürzen.
    1. die vorzeitige zulassung zur prüfung
    2. eine verkürzte ausbildung wenn du z.b. schon nachweisbare vorkenntnisse hast.
    was für dich genau zutrifft -vielleicht sogar beides- sagt dir deine ihk.

    in welcher branche warst du eigendlich tätig?
    wenn du eine verkürzte ausbildung machst, dann wirst du einiges vom stoff nicht mitbekommen, was du dir dann in deiner freizeit noch lernen musst. auf der anderen seite wirst du total viel altes hören -kaufmann ist kaufmann.

    ich würde dir empfehlen, dir die zeit zu sparen, arbeiten zu gehen und in deiner freizeit den ccna (oder ein anderes grundlagenzertifikat) zu machen. der ccna ist allgemein anerkannt und bescheinigt dir grundlegende netzwerkkenntnisse. zusammen mit deinem ihk-abschluss als dialogmarketing-kaufmann solltest du gute chancen auf einen job haben, der für it-kaufleute ist. für den ccna lernst du 2000 fragen auswendig und fertig. sollte man in 8-12 wochen schaffen.

  7. #7
    Gesperrt_61948
    Gast

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    Zitat Zitat von 127.0.0.1 Beitrag anzeigen

    1. die vorzeitige zulassung zur prüfung
    2. eine verkürzte ausbildung wenn du z.b. schon nachweisbare vorkenntnisse hast.
    was für dich genau zutrifft -vielleicht sogar beides- sagt dir deine ihk.
    Für die normale vorherige Verkürzung der Ausbildung sind KEINE Vorkenntnisse erforderlich.

    Für die FOR können 6 Monate anerkannt werden. Für das Abi 12 Monate und für das Alter des Azubis wieder bis zu 12 Monate. Insgesamt kann die Ausbildung auf maximal 18 Monate verkürzt werden.

  8. #8
    Moderator
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    Zitat Zitat von Maloja Beitrag anzeigen
    Das hat mit der vorherigen Ausbildung rein gar nichts zu tun.
    Das ist nicht korrekt.

    Wenn jemand kein Abitur hat, dann kann er aufgrund seiner beruflichen Vorbildung (=Ausbildung) verkürzen. Wenn er diese nicht hätte = keine Verkürzung.

    Aber ob es überhaupt sinnvoll ist zu verkürzen steht auf einem anderen Blatt. Prinzipiell bin ich der Meinung, dass man damit wichtige Grundlagen/Lehrjahre weglässt und damit mehr Nachteile hat als Vorteile (kommt immer ganz auf das Ausbildungskonzept der Firma an).
    Daher ganz genau den Rahmenlehrplan anschauen, ob tatsächlich so viel Überschneidungen sind. Und falls ja, dann stellt sich wiederum die Frage, warum man die zweite Ausbildung überhaupt machen sollte ...
    Geändert von bigvic (13.02.2012 um 07:53 Uhr)
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  9. #9
    Gesperrt_61948
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    Zitat Zitat von bigvic Beitrag anzeigen
    Das ist nicht korrekt.

    Wenn jemand kein Abitur hat, dann kann er aufgrund seiner beruflichen Vorbildung (=Ausbildung) verkürzen. Wenn er diese nicht hätte = keine Verkürzung.
    Kinder geht das schon wieder los....

    Das was DU schreibst ist NICHT richtig.

    Wenn jemand noch während der Ausbildung 21 Jahre alt wird, kann er dafür schon mal bis zu 12 Monate verkürzen. Das sollte wohl auf 90% der IT-Azubis zutreffen.

    Für die Fachoberschulreife kann man noch einmal 6 Monate anrechnen.

    Für das Abitur wiederum 12 Monate.

    Maximal kann man jedoch nur auf 18 Monate verkürzen.

    Man kann also auch OHNE Abitur und ohne vorherige Ausbildung auf 18 Monate verkürzen. Bevor Du es jetzt wieder besser wissen willst, ruf bitte bei der IHK an. Wir haben gerade einen Azubi der ohne Abi auf 18 Monate verkürzt hat!


    Sollten jetzt hier wieder "Besserwisser" die keine Ahnung haben, eine Diskussion beginnen, dann empfehle ich den Leuten die das Ergebnis wirklich interessiert einfach die zuständige IHK anzurufen. Dort wird man meine Daten/Angaben bestätigen.


    EDIT: Die IHK München schreibt es hier aber auch noch mal "schwarz auf weiß".
    http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_...dungszeit.html

    Schade das sich hier jemand "Moderator Ausbildung im IT-Bereich" nennt und so falsche Angaben postet.
    Geändert von Gesperrt_61948 (13.02.2012 um 08:37 Uhr)

  10. #10
    Moderator
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    Zitat Zitat von Maloja Beitrag anzeigen
    Wenn jemand noch während der Ausbildung 21 Jahre alt wird, kann er dafür schon mal bis zu 12 Monate verkürzen. Das sollte wohl auf 90% der IT-Azubis zutreffen.
    Bitte liefere die Rechtsgrundlage dafür. Solange du das nicht machst halte ich es für IHK abhängige Regelungen (ohne Rechtsanspruch), die somit nicht allgemeingültig sind. Somit ist deine Aussage vllt. für eine IHK korrekt, aber für 79 andere falsch.

    Edit: Hier noch ein Link von der Arbeitsagentur, die ebenfalls die Möglichkeit der Verkürzung ab 21 Jahre beschreibt. (Was eine dämliche Regelung, wenn die bundesweit gelten sollte ...).

    Zitat Zitat von Maloja Beitrag anzeigen
    Das sollte wohl auf 90% der IT-Azubis zutreffen.
    50% der FI-Azubis haben "nur" Realschule (= 16 Jahre bei Abschluss). Bei den Kaufmännern noch mehr. (Siehe Statistik berufenet).
    Wie kommst du auf die These mit den 90%?

    Zitat Zitat von Maloja Beitrag anzeigen
    Sollten jetzt hier wieder "Besserwisser" die keine Ahnung haben, eine Diskussion beginnen, dann empfehle ich den Leuten die das Ergebnis wirklich interessiert einfach die zuständige IHK anzurufen.
    Das empfehle ich auch. Denn jede IHK ist eigenständig und nur weil z.B. die IHK München (bzw. in Bayern) eine Regelung hat, heisst es nicht, dass die IHK Bremen, es genauso handhabt. Das solltest du inzwischen begriffen haben.

    P.S.: Wie können Gesetzestexte falsche Angaben sein?! Denk mal drüber nach. Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber blöde Anmachen solltest du dir verkneifen.
    Geändert von bigvic (13.02.2012 um 19:16 Uhr)
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  11. #11
    Gesperrt_61948
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    Zitat Zitat von bigvic Beitrag anzeigen
    Bitte liefere die Rechtsgrundlage dafür. Solange du das nicht machst halte ich es für IHK abhängige Regelungen (ohne Rechtsanspruch), die somit nicht allgemeingültig sind. Somit ist deine Aussage vllt. für eine IHK korrekt, aber für 79 andere falsch.

    Edit: Hier noch ein Link von der Arbeitsagentur, die ebenfalls die Möglichkeit der Verkürzung ab 21 Jahre beschreibt. (Was eine dämliche Regelung, wenn die bundesweit gelten sollte ...).


    50% der FI-Azubis haben "nur" Realschule (= 16 Jahre bei Abschluss). Bei den Kaufmännern noch mehr. (Siehe Statistik berufenet).
    Wie kommst du auf die These mit den 90%?


    Das empfehle ich auch. Denn jede IHK ist eigenständig und nur weil z.B. die IHK München (bzw. in Bayern) eine Regelung hat, heisst es nicht, dass die IHK Bremen, es genauso handhabt. Das solltest du inzwischen begriffen haben.

    P.S.: Wie können Gesetzestexte falsche Angaben sein?! Denk mal drüber nach. Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber blöde Anmachen solltest du dir verkneifen.
    Du kannst es wohl nicht leiden, wenn Du mal wieder NICHT Recht hast.

    Schade...

    Zu deiner Info: Die IHK Dortmund, Essen, Düsseldorf, Köln, Aachen, hält es genauso wie die IHK München.

    Jetzt zeige DU mir eine IHK die deine Angaben bestätigt.

    Und das 50% aller IT-Azubis 16 Jahre alt sind, ist doch absoluter Quatsch.

    Schreib doch nicht andauernd so einen Mist, wenn Du keine Ahnung hast.
    Geändert von Gesperrt_61948 (13.02.2012 um 20:16 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Maloja Beitrag anzeigen
    Jetzt zeige DU mir eine IHK die deine Angaben bestätigt.
    Welche Angabe? BBIG §7 un §8? Alle.

    Zitat Zitat von Maloja Beitrag anzeigen
    Und das 50% aller IT-Azubis 16 Jahre alt sind, ist doch absoluter Quatsch.
    Ich sagte 50% (Edit: 2010 noch 44%) haben mittleren Bildungsabschluss (oder weniger) und wie alt ist man da in aller Regel?

    Zitat Zitat von Maloja Beitrag anzeigen
    Schreib doch nicht andauernd so einen Mist, wenn Du keine Ahnung hast.
    Maloja, letze Warnung. Sachlich bleiben.
    Geändert von bigvic (13.02.2012 um 20:31 Uhr)
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  13. #13
    Gesperrt_61948
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    Zitat Zitat von bigvic Beitrag anzeigen
    Maloja, letze Warnung. Sachlich bleiben.
    DU brauchst mich hier absolut nicht warnen!!!

    Hier wird durch einen User in diesem Forum eine Frage gestellt. Ich beschäftige mich seit Jahren mit diesen Fragen beruflich und antworte darauf.

    Du willst wieder alles besser wissen, hast aber absolut keine Ahnung. Sorry, so was kann ich nicht leiden.

  14. #14
    Gesperrt_61948
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    Zitat Zitat von bigvic Beitrag anzeigen
    Welche Angabe? BBIG §7 un §8? Alle.
    Diese FALSCHE Angaben!

    Zitat Zitat von bigvic Beitrag anzeigen
    Wenn jemand kein Abitur hat, dann kann er aufgrund seiner beruflichen Vorbildung (=Ausbildung) verkürzen. Wenn er diese nicht hätte = keine Verkürzung.

  15. #15
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    Der erste Teil ist absolut korrekt, der zweite Teil leider nicht zwangsläufig, da es anscheinend eine Regelung gibt, dass man auch ab 21 die Ausbildung verkürzen kann. Ob das für alle IHKs zutrifft sehe ich noch nicht als erwiesen an, auch wenn es wahrscheinlich ist, da die Arbeitsagentur das auch schreibt. Ich finde keine bundesweite Ausbildungsordnung/Richtlinie dazu (ein Gesetz gibt es nicht) - also tue dir kein Zwang an, diese zu posten. Die User sind froh, wenn sie sich auf etwas mehr berufen können als ein Kommentar in einem Forum.

    Und ich wiederhole mich:
    Ergänzungen/Anmerkungen/Korrekturen sind immer willkommen, aber dein Umgangston und Provokationen im Forum ist mal wieder unter aller Kanone. Also reiss dich endlich mal zusammen!
    Geändert von bigvic (13.02.2012 um 20:51 Uhr)
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