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Arbeitszeiten

Diskussion über Arbeitszeiten in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Hallo Forum, habe eine kurze Frage bezüglich geregelter Arbeitszeiten im Ausbildungsbetrieb. Dass wir als eine kleine Firma häufig kurzfristig Früh-, ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
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    Standard Arbeitszeiten

    Hallo Forum,

    habe eine kurze Frage bezüglich geregelter Arbeitszeiten im Ausbildungsbetrieb.
    Dass wir als eine kleine Firma häufig kurzfristig Früh-, oder Spätschicht (Hotlinebetrieb) übernehmen müssen und so auch mal 12h am Tag arbeiten müssen sehe ich meistens noch ein, da es wie gesagt ein kleiner Betrieb ist und wenn bei einem externen Kunden was schief läuft intern einer springen muss, da die Hotline besetzt bleiben muss. In letzter Zeit allerdings ist nicht viel los gewesen und wir sind drei Azubis, die dann an der Hotline beschäftigt sind, die dann eindeutig überbesetzt ist, zumal wir dazu nur 2 für die Hotline eingerichtete Arbeitsplätze besitzen.

    Jetzt kam mein Chef auf die Idee, doch einfach die Arbeitszeiten in solch einem Fall anzupassen, sprich wenn alle 3 Azubis da sind, dass die Schichten so verteilt sind, dass man nur noch eine Arbeitszeit von 6h am Tag hat. Doch soweit ich weiß, sind die Arbeitszeiten ja im Ausbildungsvertrag geregelt, darf er das so einfach?! Denn auf die Frage hin, was bei zuvielen Unterstunden passieren würde, kam die kurze Antwort "Urlaubsstreichung" und das sehe ich auf keinen Fall ein.

    Aufgaben zur Beschäftigung bekommen wir, so dass es aufjedenfall was zutun gäbe, aber er sieht es nicht ein, dass wir zu dritt im Büro sind, wo doch eigentlich einer ausreichen würde.

    Wäre nett, wenn mir jemand Rückmeldung geben würde, ob es ratsam wäre sich als Azubi dagegen auzfzulehnen.

  2. #2
    afo
    afo ist offline
    Reg.-Benutzer Avatar von afo
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    851

    Standard

    12 Stunden arbeiten geht schon gesetzlich nicht!
    Euch die Stunden zu kürzen (über Überstundenabbau hinaus) ginge nur über Kurzarbeit wenn wirklich nichts zu tun ist. Da sind aber die Anforderungen recht hoch. Zumal ihr Auszubildende seid und ihr nicht da seid um zu arbeiten, sondern um ausgebildet zu werden.
    Geändert von afo (22.02.2012 um 13:02 Uhr)
    Ich vertraue der Bundesregierung.

  3. #3
    Reg.-Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von afo Beitrag anzeigen
    12 Stunden arbeiten geht schon gesetzlich nicht!
    Ja, aber sowas ist bei vielen betrieben, gängie Praxis...

    @ dekay

    Du bist wie es aussieht, in einem Klassischen Ausbeuterbetrieb gelandet..

  4. #4
    Reg.-Benutzer Avatar von ad83.dll
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    243

    Standard

    Zitat Zitat von Carlos87 Beitrag anzeigen
    Ja, aber sowas ist bei vielen betrieben, gängie Praxis...

    @ dekay

    Du bist wie es aussieht, in einem Klassischen Ausbeuterbetrieb gelandet..
    12 Stunden ist ganz sicher nicht in "vielen Betrieben gängige Praxis" - schon garnicht in der Ausbildung. Das mag es in Ausnahmen geben ...

  5. #5
    Reg.-Benutzer
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    360

    Standard

    Zitat Zitat von Carlos87 Beitrag anzeigen
    Ja, aber sowas ist bei vielen betrieben, gängie Praxis...
    OP = bestes Beispiel, warum sowas immernoch funktioniert.
    An die IHK wenden und denen bescheid geben.
    llllllllllllllll(__)
    llllllllllllllll(oo)
    lll/------\/ llll Cowart !
    l/ | lllllll||
    * /\---/\
    ll ~~ ~~

  6. #6
    Reg.-Benutzer
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    Standard

    12h sind bei mir auch schon desöfteren während meiner Ausbildung vorgekommen, jedoch haben wir Gleitzeit mit Freizeitausgleich, sodass ich das in weniger hektischen Zeiten abbummeln kann. Von Ausbeutungsbetrieb würde ich hier nicht reden wollen, wir sind bei allem ziemlich kulant (habe letztens einen Urlaubstag geschenkt bekommen, weil meine Freundin einen Unfall hatte).

    Aber auch als Azubi muss ich doch pflichtbewusst genug sein, in harten Zeiten auch mal länger zu bleiben. Zumal es (zumindest bei mir) solche Zeiten sind die mich in meinem Arbeitsstil prägen.

    Zum Arbeiten im Ausbildungsbetrieb kann ich nur sagen, dass ich es bei mir schön finde, dass ich durch grade diese Praxis am Meisten lerne. Besser jedenfalls, als dass immer einer hinter mir steht und mir was erklärt oder gar Unterricht macht. Dafür ist die Berufsschule da. Im Ausbildungsbetrieb lernt man die Praxis und die kommt eben nur durch richtiges Arbeiten. Wichtig wäre hier nur, dass man nicht nur berufsfremde Arbeiten dabei zu erledigen hat.

  7. #7
    Reg.-Benutzer
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    14.12.2011
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    33

    Standard

    Zitat Zitat von Fraggla Beitrag anzeigen
    An die IHK wenden und denen bescheid geben.
    Richtiger Ansprechpartner ist da das Gewerbeaufsichtsamt. Es wird gegen ein Gesetz verstossen, bewusst und wiederholt. Das Arbeitszeitgesetz lässt maximal 10 Stunden täglich zu, grob vereinfacht gesagt (und auch nicht über beliebig lange Zeitabschnitte übrigens, das ist sehr begrenzt).

    Ehrlich gesagt, bei aller Achtung vor Eurem Engagement - Ihr geht grob fahrlässig mit Eurer Gesundheit um. Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz sind nicht vom Himmel gefallen, da hat sich jemand etwas dabei gedacht. Wenn man dann langfrist-arbeitsunfähig ist, kann man sich zumindest noch stolz den "burnout" ans Revers hängen, man hat ja immerhin für seine Arbeit gebrannt und sich reingehängt... Gedankt wird es einem sicherlich nicht, sondern man fällt dann, wenn man irgendwann wieder zurück ist am Arbeitsplatz in die Kategorie "leistungsgeminderter Mitarbeiter". Merkt Ihr was, das ist doch nur fragwürdig, das Ganze.

    An den Fragesteller: Lasst Euch auf nichts ein, es geht nichts gegen Euren Willen. Der Ausbildungsvertrag kann einseitig nicht einfach abgeändert werden. Ich persönlich würde erklären, dass ich gerne auch nur sechs Stunden am Tag in die Arbeit komme und das dann mit den früher geleisteten Mehrstunden ausgeglichen wird. Unbedingt schriftlich festhalten und bestätigen lassen, sonst kann es passieren, dass etwas auf Euch zu kommt (Arbeitsverweigerung -> Abmahnung -> Kündigung). In der Diskussion durchaus ein unschuldiges "Ich kenne mich da noch nicht wirklich aus, aber ich frage mal beim Gewerbeaufsichtsamt nach, die sind glaube ich für Arbeitszeiten zuständig" fallen lassen. Eigentlich müssten beim Chef, wenn er wirklich Grips im Hirn hat, dann alle Alarmglocken schrillen.

    Bei begründetem Verdacht kommt das Gewerbeaufsichtsamt nämlich nicht nur einmal, sondern immer und immer und immer wieder und schaut sich alles wirklich sehr genau an...

    Ist einer von Euch Dreien unter Achtzehn?

    VG die Sternschnuppe

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