Hallo Leute,
am 2.6. beginnt meine Umschulung zum FISI....
Ich bekomme dann von der LVA Übergangsgeld bezahlt.
Nun würde mich mal interessieren,wie das Übergangsgeld berechnet wird ?
In den Statuten der LVA steht nur,das als Berechnungsgrundlage das letzte
Arbeitseinkommen genommen wird.
Gibt es da irgendwelche Tabellen wie zb. beim Arbeitslosengeld ?
Dort sind es zb. 68%. (Verheiratet,1Kind)
Und einen Fahrtkostenzuschuss soll es ja auch geben. Wie hoch ist der denn
pro KM mit dem eigenen KFZ ?
Danke für Eure Hilfe....
Grüsse, Nonixnarretz
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Frage zu Übergangsgeld (LVA)
Diskussion über Frage zu Übergangsgeld (LVA) in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Hallo Leute, am 2.6. beginnt meine Umschulung zum FISI.... Ich bekomme dann von der LVA Übergangsgeld bezahlt. Nun würde mich ...
- 22.04.2003, 14:29 #1
Frage zu Übergangsgeld (LVA)
- 22.04.2003, 16:59 #2
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Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich im allgemeinen nach denOriginal geschrieben von nonixnarretz
Nun würde mich mal interessieren,wie das Übergangsgeld berechnet wird ?
• letzten Arbeitseinkünften, gemessen an der Beitragsleistung
sowie
• bestimmten persönlichen Voraussetzungen.
Das Übergangsgeld während medizinischer und berufsfördernder Leistungen beträgt
• 75 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 75 Prozent des Nettoarbeitsentgelts), wenn der Versicherte mindestens ein Kind hat oder er pflegebedürftig ist und in häuslicher Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt, der ihn pflegt und deswegen eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, oder sein Ehegatte, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft lebt, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.
• 68 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage (etwa 68 Prozent des Nettoarbeitsentgelts) in allen anderen Fällen.
Wurde dem Versicherten bis zum Beginn der Rehabilitationsleistung oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld gezahlt und wurden zuvor Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird das Übergangsgeld in Höhe der bisherigen Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) weitergezahlt.
Bei berufsfördernden Leistungen wird das Übergangsgeld wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige, freiwillig Versicherte oder aus dem Tarifentgelt ermittelt. (Quelle LVA und VDR)
Fahrtkosten werden nach Bundesreisekostengesetz gezahlt.Und einen Fahrtkostenzuschuss soll es ja auch geben. Wie hoch ist der denn
pro KM mit dem eigenen KFZ ?Hummeln können nur deshalb fliegen, weil sie nichts von Aerodynamik verstehen. (Igor Sikorski)
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