Hello People,
ich möchte gerne bei mir in der Firma als Ausbilder einen Azubi haben. Habe irgendwo gelesen, das ich das jetzt darf, ohne AusbliderPrüfung.
Stimmt das, wenn ja, welche Qualifikationen benötige ich?
Wo muss ich mich melden?
Bin gelernter FI mit Abschluss W 2002.
DaBit
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 14 von 14
Ausbilderschein
Diskussion über Ausbilderschein in Ausbildung im IT-Bereich der Kategorie Ausbildung/Job; Hello People, ich möchte gerne bei mir in der Firma als Ausbilder einen Azubi haben. Habe irgendwo gelesen, das ich ...
- 13.08.2003 08:50 #1Reg.-Benutzer
- Reg.-Datum
- 13.08.2003
- Beiträge
- 5
Ausbilderschein
- 13.08.2003 09:30 #2Reg.-Benutzer
- Reg.-Datum
- 12.11.2001
- Beiträge
- 50
Hallo DaBIT,
nachdem die AEVO zum 1. August 2003 für 5 Jahre ausgesetzt worden ist, braucht man um Auszubilden vorerst nicht die Ausbilderprüfung. Trotzdem werden die IHKs darauf achten, dass die potentiellen Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sind.
Ich habe habe in diesem Jahr bei der IHK den Ausbilderschein gemacht. Hinterher sind wir uns alle aus unserem Kurs einig gewesen, dass wir in diesem Vorbereitungskurs sehr viel gelernt haben und uns das echt weitergebracht hat.
Ich würde Dir trotzdem empfehlen, den Ausbilderschein zu machen; denn ohne irgendwelche Kenntnisse bezogen auf den Bereich des Arbeitsrechtes wäre ich da docht vorsichtig einen Azubi einzustellen. Bei dem Kurs haben wir auh durchgesprochen, was man machen kann, wenn man einen Azubi hat und dann eventuelle Schwierigkeiten auftreten. Inzwichen habe ich auch einen Azubi und das ist echt eine wahnsinnige Verantwortung und ich bin echt froh, diesen Kurs bei der IHK gemacht zu haben; denn dadurch bin auf diese Situtation ziemlich gut vorbereitet worden.
Viele Grüße
paqurilo
- 13.08.2003 11:07 #3
@paqurilo
ich hätte auch daran Interesse diesen Schein zu machen. Wie läuft das ab??
Ich gehe in die IHK und sage, dass ich das machen will, oder wie?
Was kostet der Spass, wie ist das Zeitmodell des / dieser Lehrgänge (Vollzeit? Abends? Wie lange? etc.)
Erzähl doch bitte mal kurz, wie das abläuft.
Natürlich werde ich bei unserer örtlichen IHK auch noch nachforschen, aber damit ich mir grob nen Überblick verschaffen kann.
Danke dich.
- 13.08.2003 11:07 #4
ja es stimmt, du brauchst keinen ausbilderschein zum ausbilden.
aber wenn die möglichkeit besteht, dann ist es sinnvoll diesen schein zu machen, da denke ich zumindest die qualität der ausbildung eine bessere ist. Wurde oben bereits erwähnt.
gruss puzzlefreak
IMHO leidet die Qualität der Ausbildung unter sowas, muss ja nicht so sein. es kommt immer noch auf den chef und die kollegen an
- 13.08.2003 11:23 #5Reg.-Benutzer
- Reg.-Datum
- 13.08.2003
- Beiträge
- 5
Ja, das Problem mit der Ausbildungs Qualli kenne ich.
Wo kan nich denn nachlesen, das ich Ausbilden darf??
Muß ja irgendwo was zum lesen sein. Habe von der IHK auch schon eine email bekommen, da stand folgendes drin:
um von Ihrer Firma als Ausbilder benannt zu werden müssen Sie sowohl
persönlich als auch fachlich geeignet sein.
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund
dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen
verstoßen hat.
Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und
Kenntnisse besitzt, wer das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und
die Abschlußprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden
Fachrichtung bestanden hat.
Ausbilder im Sinne des § 1, der Ausbilder-Eignungsverordnung, sind für
Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom
1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, von der
Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit.
- 13.08.2003 11:28 #6Reg.-Benutzer
- Reg.-Datum
- 10.09.2002
- Ort
- Feldbergen
- Beiträge
- 1.353
Vielleicht findet ihr hier noch Informationen die Ihr braucht:
http://fachinformatiker-world.de/for...usbilderschein
http://fachinformatiker-world.de/for...usbilderschein
http://fachinformatiker-world.de/for...usbilderschein
http://fachinformatiker-world.de/for...usbilderschein
Und als weiteren Tipp ---> Suchfunktion
Da gibt es noch ne Menge mehr Threads die dieses Thema behandeln.
Wende Dich stets der Sonne zu,
dann fallen die Schatten hinter Dich. (unbekannt)
- 13.08.2003 11:58 #7
@ Cr@sh
a) Ich habe die Suchfkt. benutzt
b) Weisst du wie alt die sind??? Da gabs das ja noch gar ned!
so und nu:
Weiss nicht ob das verstanden habe.
Es geht ohne Schein, wird aber noch empfohlen, man braucht aber einen Betrieb, wenn ohne Schein oder wie?
Sollte bei mir für später (nächster Job, andere Firma) sein. Hier im Betrieb geht das nicht.
- 13.08.2003 12:16 #8Reg.-Benutzer
- Reg.-Datum
- 07.01.2002
- Beiträge
- 1.251
Ich schließe mich der Fragestellung erstmal an, habe aber noch eine weitere Frage. Muss man einen bestimmten Zeitraum gearbeitet haben, oder könnte man das auch direkt nach einer Ausbildung machen (nicht das ich es jetzt gleich vorhabe, die Frage ist rein grundsätzlich).ich hätte auch daran Interesse diesen Schein zu machen. Wie läuft das ab??
Ich gehe in die IHK und sage, dass ich das machen will, oder wie?
Was kostet der Spass, wie ist das Zeitmodell des / dieser Lehrgänge (Vollzeit? Abends? Wie lange? etc.)
Erzähl doch bitte mal kurz, wie das abläuft.
- 13.08.2003 20:21 #9Reg.-Benutzer
- Reg.-Datum
- 12.11.2001
- Beiträge
- 50
@The_red_one
Also ich habe den Ausbilderschein bei der IHK zur Arnsberg gemacht und dort hat der Vorbereitungslehrgang 444 Euro und die Prüfung 133 Euro gekostet, wobei die beim Ausbilderschein anfallen Gebühren von IHK zu IHK etwas schwanken.
Man kann sich bei der zuständigen IHK für die Ausbilderprüfung anmelden, wobei die Teilnahme an dem Vorbereitungslehrgang, um für die Prüfung zugelassen zu werden nicht erforderlich ist. Es lohnt sich aber trotzdem an dem Kurs teilzunehmen.
Der Vorbereitungslehrgang wird vom jeweiligen Bildungsinstitut der IHK angeboten.
Man kann den Kurs entweder
+ als Fernlehrgang
+ als 3wöchigen Vollzeitkurs
+ oder berufsbegleitend 1 x pro Woche a 8 Stunden oder 2 x pro Woche a 4 Stunden machen
Gruß
paqurilo
- 13.08.2003 22:20 #10
Administrator
& Special Moderatorin
- Reg.-Datum
- 28.06.2000
- Ort
- Land Wursten
- Beiträge
- 5.768
Erstmal zur Aussetzung:
Verordnung zur Änderung der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 28. Mai 2003
Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969), der zuletzt durch Artikel 212 Nr. 4 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:
Artikel 1
§ 7 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700) wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
Befreiung von der Nachweispflicht Ausbilder im Sinne des § 1 sind für Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, von der Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit.“
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bonn, den 28. Mai 2003
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Alles andere findet sich z. B.
hier oder auch bei uns unter Downloads ---> Ausbildung ---> AEVOHummeln können nur deshalb fliegen, weil sie nichts von Aerodynamik verstehen. (Igor Sikorski)
- 14.08.2003 09:25 #11
Na dann danke ich erstmal, meine Fragen sind damit beantwortet!
- 11.03.2009 14:54 #12
Hallo zusammen,
ich kram die olle Kamelle hier nochmal aus.
Mich würde interessieren wie die Regelungen mittlerweile sind.
Da wird sich doch sicherlich was verändert haben, oder?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Christian
- 11.03.2009 17:02 #13
Moderator Prüfungsforen
- Reg.-Datum
- 11.11.2000
- Beiträge
- 7.827
Hallo,
3 Minuten googeln.
BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
FrankDaher gilt mit Beginn des Ausbildungsjahres 2009/10 ab 1.8.09 wieder eine Ausbilder-Eignungsverordnung.
- 02.08.2011 23:20 #14
Hi,
ich möchte mich hier mal dran hängen.
Ich soll/will in den nächsten 2 Monaten den Ausbilderschein machen.
Eine Frage an alle die das schon gemacht haben. Wie läuft das genau ab? Man macht einen Kurs (der wie lange geht?) und hat dann eine schriftliche Prüfung (wie war das vom Schwierigkeitsgrad her)? Mir sagte heute auch jemand, dass es auch eine praktische Prüfung gibt. Stimmt das (wenn ja, was musste da gemacht werden)?
Gruß und danke
SebastianI can feel it on my mind
I can taste you on my fingers
I can hear you like the Holy Ghost
and kill you if you come to close
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren