• Nach der Ausbildung: Teil 3 - Studium

    Nach dem in den vorherigen Teilen bereits beleuchtet wurde, was bei der Weiterarbeit im Unternehmen oder der Suche nach einer anderen Arbeit zu beachten ist, wird nun näher auf eine weitere wichtige Alternative eingegangen: Das Studium.

    Vielleicht hat der eine oder andere erst einmal eine Ausbildung angefangen, weil er nicht wusste, was er überhaupt machen will oder man hat während der Arbeit gemerkt, dass man sich tiefer mit der Materie beschäftigen will. Eventuell sieht man sich zu höheren Aufgaben berufen und hat eine ganz andere Karriereplanung als zu Beginn der Ausbildung. Eine sehr gute Möglichkeit um weiterzukommen, bietet ein Studium.

    Kann ich mir das überhaupt leisten?

    Es gibt wahrscheinlich viele, die zwar durchaus das Potential hätten, um ein Studium erfolgreich abschließen zu können, aber sich Scheuen, da man auf sein Gehalt angewiesen ist. Für viele würde also ein Studium bedeuten, kürzer zu treten.

    Zur Finanzierung gibt es allerdings eine ganze Menge Möglichkeiten. Zum einen wäre da natürlich das BAföG. Es muss für jedes Studienjahr neu beantragt werden und bietet erst einmal eine gute Einnahmequelle. Das BAföG muss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden. Der Rückzahlungsbetrag wird aber erst 5 Jahre nach dem Studium und auch nur ratenweise fällig, sehr gute Leistungen im Studium senken den Rückzahlungsbetrag nochmals.

    Wem kein BAföG zusteht, kann sich auf ein Stipendium bewerben. Es gibt viele Stiftungen, die Stipendien vergeben. Hierfür ist es meist notwendig, sich politisch oder sozial neben dem Studium zu engagieren. Seit diesem Jahr gibt es das Deutschlandstudium, welches von den Universitäten vergeben wird und nicht an derartige Bedingungen geknüpft ist.

    Weiterhin besteht natürlich die Möglichkeit neben dem Studium zu arbeiten oder einen Studienkredit aufzunehmen.

    Was will ich studieren?

    Hier gibt es viele Möglichkeiten. Jede Universität bietet eine breite Palette verschiedener Studiengänge an. Man muss ich also Gedanken darüber machen, was man mit dem Studienabschluss erreichen will. Lohnt es sich also eher Wirtschaftsinformatik zu studieren oder vielleicht doch Multimediatechnik? Dies hängt ganz davon ab, wie man seine berufliche Zukunft geplant hat.

    Wo soll ich studieren?

    Diese Frage ist natürlich auch stark von der finanziellen Lage abhängig. So bieten beispielsweise einige ostdeutsche Bundesländer ein Studium ohne Studiengebühren an. Jedoch lohnt es sich nicht zwingend deshalb dahinzuziehen, da die Einsparung wahrscheinlich geringer als die dadurch entstehenden Kosten ist. Weiterhin bietet nicht jede Hochschule auch jeden Studiengang an. Auch hier muss man genau schauen, wo die Unterschiede liegen.

    Kann ich überhaupt studieren?

    Ein Abitur ist die Zugangsvoraussetzung für ein Hochschulstudium. Manche Studiengänge habe noch zusätzliche Anforderungen, wie z.B. einen Numerus Clausus. Wer allerdings bereits eine Berufsausbildung absolviert hat, rückt mit den dadurch angerechneten Wartesemestern weit nach vorn.

    Auch ohne ein Abitur lässt sich im Einzelfall ein Studienplatz ergattern. Viele Universitäten bieten einen Test zur Befähigung an. Meist ist aber eine Berufserfahrung von 2 Jahren Voraussetzung.




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    Kommentare 5 Kommentare
    1. Avatar von mkScheller
      mit der Erfahrung, die man durch die Ausbildung gewonnen hat, kann man sehr gut neben dem Studium arbeiten. Ich finde fürs Studium hilft es einem die abgeschl. Ausbildung nicht (zumindest bei mir: Uni), da es u.U. sehr sehr wissenschaftlich sein kann...
    1. Avatar von bjelli
      Ein Abitur ist die Zugangsvoraussetzung für ein Hochschulstudium.
      Einspruch!

      Es gibt in Deutschland noch das Fachabitur, in Österreich die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung. In Österreich ist laut FhStG §3 Aufgabe der Fachhochschulen
      "die Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems". Damit ist konkret gemeint: Zugang
      für Personen ohne Abitur. Jeder Studiengang bietet also Zugang für Personen mit bestimmte
      Lehr-Abschlüsse/Ausblidungen - eventuell mit einer Zusatzprüfung, aber nicht mit einem vollen Abitur.

      Hier zahlt sich also eine genau Recherche aus!


      Wenn man dann drei Jahre später seinen Bachelor-Titel in der Hand hat, ist man voll kompatibel
      mit den anderen Bachelor-AbsolventInnen - ob man vorher Abitur hatte oder nicht ist dann irrelevant.
      Dass man aber schon Berufserfahrung hat, das ist ein Vorteil.
    1. Avatar von fisof
      Man sollte hier noch auf Rankings wie CHE Centrum fr Hochschulentwicklung: unabhngig, kreativ und umsetzungsorientiert hinweisen, die Studierendenpanels befragt haben zur Zufriedenheit, Profs ebenfalls.

      Nach 5 Jahren Berufserfahrung gibt es Anspruch auf "elternunabhängiges Bafög", sofern vorher ein bestimmtes Minimum verdient wurde.
      "Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:

      Wenn Ihr nach 3 Jahren Ausbildung + 3 Jahren Berufstätigkeit Förderung (Elternunabhängiges BAföG - elternunabhängig fördern) für ein Studium beantragt;
      Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
      Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg;
      Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.

      In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen Ihr ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt. " (Elternunabhängiges BAföG - BAföG-FAQ - Studis Online).

      Rechtlich maßgebend ist übrigens: § 11 BAföG (BAföG: Gesetze), speziell §11 BaFöG: BAföG: § 11 Umfang der Ausbildungsförderung, sowie Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG), Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BAföG (BAföG VwV, BAföG: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BAföG (BAföG VwV)), Einkommensverordnung (BAföG: Einkommensverordnung), Härteverordnung (BAföG: Härteverordnung), BAföG-Auslandszuschlagsverordnung (BAföG: BAföG-Auslandszuschlagsverordnung), Darlehensverordnung (BAföG: Darlehensverordnung), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (BAföG: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), Einkommensteuergesetz (BAföG: Einkommensteuergesetz), Sozialgesetzbuch (SGB I) (BAföG: Sozialgesetzbuch (SGB I)).
    1. Avatar von hypR
      Zitat Zitat von bjelli Beitrag anzeigen
      Einspruch!

      Es gibt in Deutschland noch das Fachabitur, in Österreich die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung. In Österreich ist laut FhStG §3 Aufgabe der Fachhochschulen
      "die Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems". Damit ist konkret gemeint: Zugang
      für Personen ohne Abitur. Jeder Studiengang bietet also Zugang für Personen mit bestimmte
      Lehr-Abschlüsse/Ausblidungen - eventuell mit einer Zusatzprüfung, aber nicht mit einem vollen Abitur.

      Hier zahlt sich also eine genau Recherche aus!


      Wenn man dann drei Jahre später seinen Bachelor-Titel in der Hand hat, ist man voll kompatibel
      mit den anderen Bachelor-AbsolventInnen - ob man vorher Abitur hatte oder nicht ist dann irrelevant.
      Dass man aber schon Berufserfahrung hat, das ist ein Vorteil.
      Und es gibt auch noch eine Aufnahmeprüfung ohne Fachabitur - für Absolventen einer Berufsausbildung. .. Abitur ist KEIN muss!
    1. Avatar von Fernstudent
      Hier fehlt leider der Aspekt des Fernstudiums.