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Haftnotizen & Bemerkungen im IT- Handbuch zugelassen ?

Diskussion über Haftnotizen & Bemerkungen im IT- Handbuch zugelassen ? in IHK-Prüfung allgemein der Kategorie Prüfungsforen; Wie sieht es mit Haftnotizen im IT- Handbuch zur Abschlussprüfung aus. Ist das erlaubt oder muss mein Buch total clean ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    24.02.2011
    Beiträge
    18

    Standard Haftnotizen & Bemerkungen im IT- Handbuch zugelassen ?

    Wie sieht es mit Haftnotizen im IT- Handbuch zur Abschlussprüfung aus. Ist das erlaubt oder muss mein Buch total clean sein, ohne Notizen & Bemerkungen ?

  2. #2
    Moderator Prüfungsforen
    Reg.-Datum
    11.11.2000
    Beiträge
    7.829

    Standard

    Die einzige richtige Antwort: Kommt auf die IHK drauf an.

    Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung.

  3. #3
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    24.11.2011
    Ort
    Büro
    Beiträge
    76

    Standard

    aber eigentlich sind Notizen tabu
    Chef= Jemand, der ohne Plan von der Sache unsinnige Anweisungen gibt, die Erfolge für sich reklamiert und die Katastrophen an »die Techniker« weitergibt

    Hubschrauber = Netzwerktechniker

  4. #4
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    03.05.2010
    Beiträge
    7

    Standard

    Darf ich mir Notizen in das IT-Handbuch schreiben?

    Nein. Sie dürfen sich lediglich unbeschriebene Post-It–s zwecks schnellerem Finden an den Rand kleben. Eingeklebte Seiten, handschriftliche Notizen als auch Ergänzungen, da Ihnen die aktuellste Ausgabe des Buches nicht vorlag, sind nicht erlaubt und können zum Ausschluss von der Prüfung führen.
    Das steht zumindest in den FAQs der IHK-Berlin

  5. #5
    Moderator Prüfungsforen
    Reg.-Datum
    11.11.2000
    Beiträge
    7.829

    Standard

    Das gilt nur für die IHK Berlin. Bei der IHK XYZ ist es vielleicht erlaubt.

  6. #6
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    03.05.2010
    Beiträge
    7

    Standard

    denke das es trotzdem ziemlich unwahrscheinlich ist
    könnte mir ja ein halbes Buch dazukleben

  7. #7
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    18.11.2011
    Beiträge
    2

    Standard

    In Dresden offiziell verboten, aber es sieht sich keiner so genau an.

  8. #8
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    19.08.2009
    Beiträge
    667

    Standard

    In Passau ist es z.B. erlaubt Ergänzungen aus neueren Auflagen in ältere Einzuschreiben, genauso wie beschriftete Einkleber zur leichteren Themenfindung erlaubt waren.

  9. #9
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    29.11.2011
    Beiträge
    11

    Standard

    Also bei der IHK-Rheinhessen durfte man die Post-its markieren.

    Viele Grüße

  10. #10
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    31.03.2008
    Beiträge
    54

    Standard Errate im IT-Handbuch ergänzen/korrigieren?

    Zitat Zitat von Wuwu Beitrag anzeigen
    In Passau ist es z.B. erlaubt Ergänzungen aus neueren Auflagen in ältere Einzuschreiben, genauso wie beschriftete Einkleber zur leichteren Themenfindung erlaubt waren.
    Was ist z.B. mit offensichtlichen Fehlern im Handbuch - dürfen diese korrigiert werden?

    Bsp.: S. 319, letztes Bild a.d. Seite: IPSec mit ESP ist Tunnel und nicht Transport

    S. 321: ganz unten, spezielle Adressen, 1. Zeile: Schwachfug
    RFC 1918- und RFC-3440-Adressen sind unvollständig - einklich ist die 1/2 Seite (Subnetze) sowieso f.d. Katz und nur verwirrend. Nicht einmal der Begriff CIDR taucht auf (schrub ich schon).
    Meine Schüler haben noch mehr Fehler gefunden.

    Oder gibt es hier eine IT-Handbuch-Errata-Seite, die kopiert und mit offiziellem IHK-Nicken ausgedruckt und eingeklebt werden kann?

  11. #11
    Reg.-Benutzer Avatar von allesweg
    Reg.-Datum
    03.01.2005
    Ort
    München
    Beiträge
    3.485

    Standard

    auch das muss man mit der örtlich zuständigen IHK/den anwesenden Prüfern abklären...
    Fundorte für Lösungsmöglichkeiten: Wikipedia - LEO - Gesetzestexte - Duden - Google - Boardsuche


  12. #12
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    31.03.2008
    Beiträge
    54

    Frage Dürfen Fehler korrigiert werden?

    Zitat Zitat von xbox360 Beitrag anzeigen
    aber eigentlich sind Notizen tabu
    Dann wäre das Handbuch tabu, da fehlerhaft.

  13. #13
    Reg.-Benutzer Avatar von Wurzelboert
    Reg.-Datum
    14.03.2011
    Beiträge
    38

    Standard

    Nachtragungeng wie z.B. USB 3.0 sind bei der IHK Nürnberg erlaubt

    Mit den Markierungen bin ich mir spontan garnicht mal so sicher. Meine aber, dass wir das in der BS auch schon angesprochen haben und dies in Nürnberg wohl erlaubt ist - Angaben ohne Gewähr ^^
    "Ich denke, daß es einen Weltmarkt für vielleicht fünf Computer gibt ".
    Thomas Watson, Vorsitzender von IBM, 1943

    "If you can't make it good, at least make it look good."
    Bill Gates

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