Wie sieht es mit Haftnotizen im IT- Handbuch zur Abschlussprüfung aus. Ist das erlaubt oder muss mein Buch total clean sein, ohne Notizen & Bemerkungen ?
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Haftnotizen & Bemerkungen im IT- Handbuch zugelassen ?
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- 31.01.2012 09:52 #1Reg.-Benutzer
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Haftnotizen & Bemerkungen im IT- Handbuch zugelassen ?
- 31.01.2012 09:54 #2
Moderator Prüfungsforen
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Die einzige richtige Antwort: Kommt auf die IHK drauf an.
Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung.
- 31.01.2012 10:24 #3Reg.-Benutzer
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aber eigentlich sind Notizen tabu
Chef= Jemand, der ohne Plan von der Sache unsinnige Anweisungen gibt, die Erfolge für sich reklamiert und die Katastrophen an »die Techniker« weitergibt
Hubschrauber = Netzwerktechniker
- 31.01.2012 10:25 #4Reg.-Benutzer
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Das steht zumindest in den FAQs der IHK-BerlinDarf ich mir Notizen in das IT-Handbuch schreiben?
Nein. Sie dürfen sich lediglich unbeschriebene Post-It–s zwecks schnellerem Finden an den Rand kleben. Eingeklebte Seiten, handschriftliche Notizen als auch Ergänzungen, da Ihnen die aktuellste Ausgabe des Buches nicht vorlag, sind nicht erlaubt und können zum Ausschluss von der Prüfung führen.
- 31.01.2012 10:36 #5
Moderator Prüfungsforen
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Das gilt nur für die IHK Berlin. Bei der IHK XYZ ist es vielleicht erlaubt.
- 31.01.2012 11:28 #6Reg.-Benutzer
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denke das es trotzdem ziemlich unwahrscheinlich ist
könnte mir ja ein halbes Buch dazukleben
- 31.01.2012 11:46 #7Reg.-Benutzer
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In Dresden offiziell verboten, aber es sieht sich keiner so genau an.
- 31.01.2012 14:40 #8Reg.-Benutzer
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In Passau ist es z.B. erlaubt Ergänzungen aus neueren Auflagen in ältere Einzuschreiben, genauso wie beschriftete Einkleber zur leichteren Themenfindung erlaubt waren.
- 01.02.2012 11:12 #9Reg.-Benutzer
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Also bei der IHK-Rheinhessen durfte man die Post-its markieren.
Viele Grüße
- 07.02.2012 14:58 #10Reg.-Benutzer
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Errate im IT-Handbuch ergänzen/korrigieren?
Was ist z.B. mit offensichtlichen Fehlern im Handbuch - dürfen diese korrigiert werden?
Bsp.: S. 319, letztes Bild a.d. Seite: IPSec mit ESP ist Tunnel und nicht Transport
S. 321: ganz unten, spezielle Adressen, 1. Zeile: Schwachfug
RFC 1918- und RFC-3440-Adressen sind unvollständig - einklich ist die 1/2 Seite (Subnetze) sowieso f.d. Katz und nur verwirrend. Nicht einmal der Begriff CIDR taucht auf (schrub ich schon).
Meine Schüler haben noch mehr Fehler gefunden.
Oder gibt es hier eine IT-Handbuch-Errata-Seite, die kopiert und mit offiziellem IHK-Nicken ausgedruckt und eingeklebt werden kann?
- 07.02.2012 15:08 #11
auch das muss man mit der örtlich zuständigen IHK/den anwesenden Prüfern abklären...
- 07.02.2012 15:29 #12Reg.-Benutzer
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- 08.02.2012 08:26 #13
Nachtragungeng wie z.B. USB 3.0 sind bei der IHK Nürnberg erlaubt
Mit den Markierungen bin ich mir spontan garnicht mal so sicher. Meine aber, dass wir das in der BS auch schon angesprochen haben und dies in Nürnberg wohl erlaubt ist - Angaben ohne Gewähr ^^"Ich denke, daß es einen Weltmarkt für vielleicht fünf Computer gibt ".
Thomas Watson, Vorsitzender von IBM, 1943
"If you can't make it good, at least make it look good."
Bill Gates
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