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Zwischenprüfung - Sonderurlaub ?

Diskussion über Zwischenprüfung - Sonderurlaub ? in IHK-Prüfung allgemein der Kategorie Prüfungsforen; Hallo, kriegt man vielleicht einen Sonderurlaub für die Zwischenprüfung, also einen Tag vorher ? Einer meinte dass es im Ausbildungsvertrag ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    17.10.2011
    Beiträge
    19

    Standard Zwischenprüfung - Sonderurlaub ?

    Hallo,

    kriegt man vielleicht einen Sonderurlaub für die Zwischenprüfung, also einen Tag vorher ? Einer meinte dass es im Ausbildungsvertrag drin steht.

  2. #2
    afo
    afo ist gerade online
    Reg.-Benutzer Avatar von afo
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    Ort
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    855

    Standard

    Zitat Zitat von B4shTim3 Beitrag anzeigen
    kriegt man vielleicht einen Sonderurlaub für die Zwischenprüfung, also einen Tag vorher ? Einer meinte dass es im Ausbildungsvertrag drin steht.
    Grundsätzlich nicht. (eventuelle Sonderregelungen für minderjährige mal außen vor).
    Aber wenn du meinst, dass in deinem Vertrag was steht dann schau doch rein. wir können dir nicht sagen, was in deinem Vertrag steht.
    Ich vertraue der Bundesregierung.

  3. #3
    Reg.-Benutzer Avatar von Maniska
    Reg.-Datum
    13.08.2009
    Ort
    Leonberg
    Beiträge
    243

    Standard

    Schau doch mal in deinen Vertrag ob da etwas dazu steht.
    Nur weil es bei einem Mitschüler drin steht muss das nicht für alle gelten.

    Aber mach dir mal keinen Kopf wegen der ZP, entweder kannst du die Fragen beantworten, oder es kam noch nicht in der Schule dran (so war es bei mir). Abgesehen davon ist das Ergebnis der ZP nur interessant wenn der Betrieb wert darauf legt, es fragt nie wieder jemand danach und für die AP ist es auch egal.
    Manchmal wünsche ich mir "Der Herr der Ringe" zu sein.
    Allerdings würde es mir meistens schon reichen wenn ich "Der Herr der Lage" wäre...

  4. #4
    Reg.-Benutzer Avatar von from.hell
    Reg.-Datum
    23.03.2010
    Ort
    Frankfurt/Oder
    Beiträge
    95

    Standard

    Das gilt NUR für Jugendliche (also unter 18) und auch nur für den Tag vor der Abschlussprüfung!

    JArbSchG - Einzelnorm

    Sofern Du also zum Tage deiner schriftlichen Abschlussprüfung schon volljährig (wovon ich stark ausgehe) gilt es für Dich nicht mehr.
    Vor der Zwischenprüfung gilt es aber sowieso nicht, egal wie alt Du bist.
    Und meine Seele spannte,
    weit ihre Flügel aus.
    Flog durch die stillen Lande,
    als flöge sie nach Haus . . .




  5. #5
    dsb
    dsb ist offline
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    17.11.2011
    Beiträge
    13

    Standard

    pauschal würde ich das nicht verneinen, frag doch einfach mal deinen ausbilder/ personaler.
    oftmals gibt es zur vorbereitung auf die zwischen- und abschlussprüfung betriebsinterne vereinbarungen.

  6. #6
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    02.03.2012
    Beiträge
    1

    Standard

    Soweit ich weiß gibt es da keine gesetztliche Richtlinie, es kommt auf den Betrieb an. In meinem Betrieb gibt es für die ZP keinen Sonderurlaub, nur für die AP gibt es 3 Tage.

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