Hallo,
am Dienstag den 17. Jan hatten wir den letzten Schulaufgabentermin an dem Tag der Berufsschule war ich jedoch krank.
Am 20. Jan hab ich meine Abschlussprüfung bestanden. Meine Lehrerin hat gesagt ich muss Morgen am 23. Jan in die Berufsschule kommen und die Schulaufgabe nachholen ansonsten trägt Sie mir eine 6 ein.
Darf Sie das einfach machen? Gibts da Regelungen od wo kann ich da nachlesen?
Vielen Dank
Mfg
andi
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SA nachschreiben obwohl AP-Prüfung schon bestanden
Diskussion über SA nachschreiben obwohl AP-Prüfung schon bestanden in IHK-Prüfung allgemein der Kategorie Prüfungsforen; Hallo, am Dienstag den 17. Jan hatten wir den letzten Schulaufgabentermin an dem Tag der Berufsschule war ich jedoch krank. ...
- 22.01.2006 18:16 #1Gesperrt
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SA nachschreiben obwohl AP-Prüfung schon bestanden
- 22.01.2006 19:20 #2
Moderator Prüfungsforen
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Welches Bundesland?
Frank
- 22.01.2006 19:39 #3Reg.-Benutzer
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Hast du dieses offiziell und schriftlich von deiner IHK in der Hand (oder lediglich mündlich gesagt bekommen)?
Zitat von Webegen
- 22.01.2006 20:04 #4Gesperrt
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Hallo,
wohne in Bayern, und ich habe das schriftlich schon mitbekommen am Freitag den 20. das ich die Prüfung bestanden habe.
Was meint ihr nun?
mfg
andi
- 22.01.2006 20:10 #5Reg.-Benutzer
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Ja klar kann sie das sagen. Die Noten aus der Berufsschule werden ja eh extra gewertet. Kriegst ja ein Zeugnis von der Schule. Ansonsten würden sie ja in deine Abschlussnote direkt einfliessen.
Ist doch nett von der Lehrerin, dass sie dir die Chance gibt nachzuschreiben (war bei uns oft nicht der Fall).
Ok ich geb zu vielleicht etwas überzeichnet geschrieben, aber ich denke es ist so.
- 22.01.2006 20:18 #6
Moderator Prüfungsforen
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Ich bin etwas verwirrt. Normalerweise ist doch bei den Leuten die im Frühjahr ihre Prüfung machen doch schon meistens Anfang Januar Zeugniskonferenz da die ersten ja schon teilweise Anfang Januar ihre Präsentation halten und somit fertig sind.
Was macht denn deine Lehrerin bei den Leuten?
Was sagt denn dein Arbeitgeber? Er muss dich ja nicht mehr freistellen für die Schule, da Du die Ausbildung beendet hast und somit das Ausbildungsverhältnis auch beendet ist und in deinem "normalen" Arbeitsvertrag steht bestimmt nichts von Schulbesuchen.
Frank
- 22.01.2006 20:28 #7Gesperrt
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Hallo,
hab meine Lehre ja nun am 20. Jan beendet. Somit bin ich arbeitslos bis zum 1.2 da ich in München ja eine neue Arbeitsstelle habe.
Das heißt Montag bin ich arbeitslos und ich glaube kaum das sie mir dann was zu sagen hat od?
was meint ihr?
dangö
mfg
andi
- 22.01.2006 22:23 #8Reg.-Benutzer
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Ich denke du hast zwei Möglichkeiten:
Erstens:
Du lässt es drauf ankommen und bleibst dabei und riskierst natürlich auf der anderen Seite dass du eine 6 eingetragen bekommst.
Zweitens:
Du gehst am Montag dahin, da du ja arbeitslos sein wirst (Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe) und dazu Zeit hast. Damit gehst du dann auf Nummer sicher, dass du auf jeden Fall besser sein wirst als eine 6.
So schwer kann die SA ja nicht sein.
- 22.01.2006 23:18 #9Gesperrt
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hallo,
die Schulaufgabe ist net das Thema...
bloss wenns möglich is das ich da lehrerin eins reindrücken kann dann werd ich das machen
ich werd morgen gleich die IHK anrufen und mal fragen was die dazu sagen!
wenn ich muss dann fahr ich natürlich hin bin ja zum glück bloss bis zum 1.2 arbeitslos ;-)
gibts in münchen evtl. sowas wie nen fachinformatikerstammtisch? *G* od sowas in da art da ich ab 1.2 niemanden in münchen kenne ne
mfg
andi
- 22.01.2006 23:51 #10
Kurze Informationsunterbrechung:
Das Berufsschulzeugnis hat nichts aber auch rein gar nichts mit der IHK Abschlussprüfung bzw. dem Zeugnis der IHK zu tun.
Stammtisch München: Guck mal im Daily Talk -> Treffen. Opfe*** äh neue Gesichter werden gern gesehen. Aber zur Vorwarnung: Auch ein IHK-Prüfer (Gruß an Michael
) ist mit dabei in unserer Stammtischrunde
.:. ex i5-User .:. 'Perl-Adept', B. Sc. ...
- 23.01.2006 08:33 #11Reg.-Benutzer
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Du bist und bleibst Fachinformatiker unabhängig von deiner Schulaufgabe.Jedoch bekommst du noch dein Berufsschulzeugnis und da kann sie dir sehr wohl eine 6 reindrücken.Geh also einfach hin und schreib das Ding.
- 23.01.2006 10:58 #12
Mögliche Relevanz des BS Zeugnisses
Hi! ich bin mir zwar nicht sicher ob es in Bayern auch so geregelt ist wie in NRW, aber lieber geb ich folgende info ab:
Wenn man in der Berufsschule eine Nicht Positive Note im Abschlusszeugnis hat, oder bei unentschuldigten Fehlstunden, ist es so, dass man zwar den Abschluss laut IHK hat, aber durch die Negative Schulnote nicht zu Fortbildungen der IHK zugelassen ist (Meisterprüfung, Ausbildereignung oder so).
Wie gesagt, weiß ich nicht, wie das in Bayern ist. nur so als Tipp.
Uns hat man das am Anfang der Schule gesagt. Weil mit dem negativen Schulzeugnis, welches dann auch kein abschluss sondern ein abgangszeugnis ist, hat viele der Weiterqualifizierungsmöglichkeiten nicht.
hoffe ich konnte einen guten Rat geben.
cu
KM
- 23.01.2006 13:11 #13Gesperrt
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HI
also hab die Schulaufgabe hinter mir und ne 2 bekommen
aber nur nochmal zur aufklärung:
Kommentar meiner Lehrerin:
"Du hast mitschreiben müssen, ansonsten hätten wir dir dein Zeugnis nicht gegeben"
das dazu...
mfg
andi
- 23.01.2006 18:02 #14
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Das lassen wir dann mal ohne Kommentar so stehen.
Zitat von Webegen
Frank
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