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Werden Magnetbänder mit Sicherungen von staatlichen Kontrollbehörden anerkannt?

Diskussion über Werden Magnetbänder mit Sicherungen von staatlichen Kontrollbehörden anerkannt? in IT Allg./Literaturtipps IT-Berufe/BWL/Sonst. Fachl. der Kategorie Fachliches; Hallo, ich benötige eine Informationen zum Thema Datensicherung mit Streamerbändern. Das ganze soll für eine Präsentation sein. Mal davon ausgegangen ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    04.04.2005
    Beiträge
    15

    Frage Werden Magnetbänder mit Sicherungen von staatlichen Kontrollbehörden anerkannt?

    Hallo,
    ich benötige eine Informationen zum Thema Datensicherung mit Streamerbändern. Das ganze soll für eine Präsentation sein.

    Mal davon ausgegangen ich habe meine Sicherungen auf Streamerbändern z.B. Abrechnungen, Buchhaltung usw. Ist es wirklich so die Streamerbänder bei einer Betriebsprüfung durch eine staatliche Kontrollbehörde z.B. Finanzamt, anerkannt werden?

    Gibt es daür ein Gesetz oder Grundsatz wo dies verankert ist?

    Vielen Dank im Voraus.

  2. #2
    Reg.-Benutzer Avatar von 127.0.0.1
    Reg.-Datum
    25.10.2008
    Beiträge
    911

    Standard

    es gibt meines wissens höchstens in ausnahmefällen vorschriften, wie gewisse daten aufzuheben sind.
    wenn rechnungen usw. aufzuheben sind müssen sie z.b. so archiviert werden, dass sie nicht veränderbar sind. entweder muss man die originale aufheben oder wenn man es elektronisch macht z.b. als tiff einscannen.

    ob du diese tiff dann auf dvd brennst, auf magnetbänder speicherst oder das binärmuster auf tontafeln einritzt ist dann egal.

    ob dich dann eine behörde zwingt, diese daten auf einem üblichen und zeitgemäßen medium auszuhändigen ist dann aber die andere frage. (und wenn eine gesetzt es vorschreibt, daten vorzuhalten und auf verlangen auszuhändigen, dann muss es auch lesbar ausgehändigt werden)

    ich bin mir aber sicher, dass die staatlichen behörden mit magnetbändern keine probleme haben werden - wenn ich mir so die kassenlage anschaue......

  3. #3
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    05.01.2008
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    919

    Standard

    Falls Du unter der Kontrolle des FA die Betriebsprüfung verstehst, dann ist das ganze in den GoBS und der GDPdU geregelt.
    Gemäß der GDPdU hat der Prüfer die Wahl zwischen verschiedenen Zugriffen und wird sich logischerweise für die Medien und Zugriffsverfahren entscheiden, die er auch verarbeiten kann.
    Da nach meiner Erfahrung in vielen Fällen die Prüfer mit Laptop erscheinen, sind dann Streamertapes sicher nicht das Standardmedium.

    Gruß Martin
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