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Einstufung im Öffentl. Dienst OHNE Berufsausbildung

Diskussion über Einstufung im Öffentl. Dienst OHNE Berufsausbildung in IT-Arbeitswelt der Kategorie Ausbildung/Job; Ja Hallo erstmal *G* also ich arbeite Seit 2004 auch im öffentlichen Dienst. War bis vor einem Jahr BAT Vc ...

  1. #31
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    Zwinkern Öffentlicher Dienst

    Ja Hallo erstmal *G*

    also ich arbeite Seit 2004 auch im öffentlichen Dienst. War bis vor einem Jahr BAT Vc wurde dann aber rechtzeitig (August 2006) auf BAT Vb höher gruppiert. Leider hatte BAT IVb nicht geklappt, da hat irgendwie die Personalabteilung etwas dagegen gehabt *G*. Aber BAT Vb wurde zumindest dann bei TVÖD-L auf E9/2 übertragen.

    Ich habe mir mal die Postes komplett durchgelesen und viele die so gegen den öffentlichen Dienst schimpfen, reden nur über die "schlechte" bzw. "mäßige" Bezahlung. ABER habt ihr schon mal nachgerechnet was ihr "draußen" tatsächlich verdient ich meine so in der Stunde. Im öffentlichen Dienst ist es Sicher, dass ich 40Std/Woche arbeite alles was drüber ist sind Überstunden. Draußen sieht es da meißt net so rosig aus, da sind 50Std/Woche keine Seltenheit, und deshalb Verdient man auch nicht mehr bzw. bekommt Teilweise nicht mal Überstunden zum Abfeiern. !!

    Desweiteren muss man noch so ein paar andere Vorzüge des öffentlichen Dienstes dazurechnen wie z.B. Versicherungen (B-Tarif), Sicherer Job (wieviel Geld ist einem die Sicherheit wert ?) usw. usw.

    Viel Spass beim Grübeln **G

    Hans-Jörg


  2. #32
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    Ja das stimmt zu! Allerdings war da in der BAT-Tabelle nur von einem Bewährungsaufstieg die Rede (von VIII in VIIb oder sowas in der Art).
    BAT-Vc, sprich E8 würde mir sowieso nich zusprechen laut tätigkeit BAT-Va und mindestens Vb.
    Aus dem Post vor mir entnehme ich somit meine Eingruppierung E9.
    Obs hinhaut? keine Ahnung, von E5/2 auf E9/1 ist das schon n guter Sprung. Währen immerhin 200€ mehr die man sparen kann

    Was mich stutzig macht, es gibt doch unterschiede zwischen Ost und West?!
    hat das dann auch was mit der Eingruppierung zu tun oder gibt es zwei verschiedene Tabellen?

  3. #33
    Reg.-Benutzer Avatar von SchwarzerEngel
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    Standard

    Zitat Zitat von bascaro Beitrag anzeigen
    Was mich stutzig macht, es gibt doch unterschiede zwischen Ost und West?!
    hat das dann auch was mit der Eingruppierung zu tun oder gibt es zwei verschiedene Tabellen?
    Hallo nochmal!

    Der Eingruppierungs-Paragraph gilt sowohl für Ost, als auch für West.
    Dein Verdacht war richtig - es gibt zwei Entgelttabellen!

    HIER (<- Drücken) die Entgelttabelle WEST
    und
    HIER (<-Drücken) die Entgelttabelle OST

    Die Seite, auf die obige Links verweisen ist übrigens generell interessant für alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten.
    Du (ihr) kannst (könnt) euch den Rest dieser Seite auch mal zu Gemüte führen - da ist sicher noch die ein oder andere interessante Information (auch betreffend Überleitung BAT -> TVÖD(TV-L)) dabei.

    Schöne Grüße,
    S.E.

    [EDIT]
    Zitat Zitat von bascaro Beitrag anzeigen
    Allerdings war da in der BAT-Tabelle nur von einem Bewährungsaufstieg die Rede (von VIII in VIIb oder sowas in der Art).
    Den "Bewährungsaufstieg" gibt es in der Form in den neuen Tarifverträgen TVÖD und TV-L nicht mehr. Die berühmten "Fallgruppen" sind ebenfalls weggefallen.
    [EDIT OFF]
    Geändert von SchwarzerEngel (13.03.2007 um 16:15 Uhr)

    Letztens habe ich gehört, dass Weizenbier gleichgültig macht...aber das ist mir völlig egal!

  4. #34
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    Vermutlich wird am Donnerstag (morgen) drüber gesprochen, wer in der "neuen" Abteilung was macht und das dann aufgeschrieben (Erstellen der Tätigkeitsbeschreibung)
    Vorerst ein großes Dankeschön und ich werd berichten was dann im Gespräch um die Kohle dann rausgekommen ist

  5. #35
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    Irgendwie läuft das nicht so wie es sollte
    wir hätten uns eine Strategie ausgedacht, dass ich langsam aufsteigen...
    Also zuerst E6 bzw E7 und anschließend gewisse betriebliche änderungen (die vorhersehbar sind) nutzen um in den folgejahren nocheinmal die möglichkeit zu haben auf zu steigen...
    obwohl selbst E7 lange nicht reicht ists doch am einfachsten, da es ja erstmal um den Bewährungsaufstig geht, der mir bei der Anstellung (noch zu BAT zeiten) versprochen wurde.
    Dieser Aufstieg sollte ohne Begründung und nach meiner Probezeit durchgeführt werden.
    Aber da sich die Zeiten zum TV-L geändert haben, liegt das Problem jetzt auf einmal doch bei der Begründung.
    Begründen muss man es mit dem BAT, aber unsere Tätigkeit fängt bei E8 an... zudem sagt unser verwaltungschef, dass es hierbei auch schon Fachhochschulreife benötigt wär, die wir natürlich nicht haben...
    Mit welchen Tätigkeiten habt ihr euere Eingruppierung begründet?
    oder wurde das sogar für euch erledigt?
    oh mann des is alles nich so wie ichs mir vorgestellt hab -.-
    Geändert von bascaro (07.05.2007 um 08:26 Uhr)

  6. #36
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    Also für E8 haben wir gar keine großartige Begründung gebraucht !! Nur halt dass wir im EDV- Bereich tätig sind. Die Tätigkeitenbeschreibung war darum natürlich recht klein (1 DIN A4 - Seite)

    Bei E9 (Ehemals BAT 5b) war das bei mir schon komplizierter, da ging es darum welcher Schwierigkeitskrat zu welchen Prozentsätzen "erledigt" wurde !

    Das Problem ist (war es zumindest bei mir) dass wenn die Personalabteilungn net will, dann will sie auch nicht ! Weshalb ich auch nur auf BAT 5b gekommen bin :-( und nicht wie angedacht auf BAT 4b (E10)

    Naja ich hoffe halt darauf, dass es vll nochmal was wird mit E10 *G* ! Wie heißt es so schön nur die Hoffnung nicht aufgeben !!
    Glaube nie einer Zeit, die dein Computerprogramm selbst gestoppt hat.

  7. #37
    Reg.-Benutzer Avatar von SchwarzerEngel
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    Hallo bascaro !

    Zitat Zitat von bascaro Beitrag anzeigen
    Irgendwie läuft das nicht so wie es sollte [...]
    Nein...das tut es offensichtlich nicht.

    Zitat Zitat von bascaro Beitrag anzeigen
    obwohl selbst E7 lange nicht reicht ists doch am einfachsten, da es ja erstmal um den Bewährungsaufstig geht, der mir bei der Anstellung (noch zu BAT zeiten) versprochen wurde.
    Dieser Aufstieg sollte ohne Begründung und nach meiner Probezeit durchgeführt werden.
    Aber da sich die Zeiten zum TV-L geändert haben, liegt das Problem jetzt auf einmal doch bei der Begründung.
    Ich bin mir jetzt gerade nicht sicher, ob die Beförderung nach der Probezeit wirklich als Bewährungsaufstieg zählt. Falls dem so ist, könnte der §8 des TVÜ möglicherweise interessant für dich sein (hinter dem Link verbirgt sich ein PDF - Paragraph 8 oder andere interessante Stellen kann man da NACHLESEN ).

    Zitat Zitat von bascaro Beitrag anzeigen
    ... zudem sagt unser verwaltungschef, dass es hierbei auch schon Fachhochschulreife benötigt wär, die wir natürlich nicht haben...
    Ich würde sehr gerne mal wissen, wo das bitte steht.
    So ein Unsinn... (sorry)
    Laut Anlage 1A, Teil 2B sieht´s so aus (gilt für Entgeltgruppe 8):


    Vergütungsgruppe Vc:
    Angestellte, die bei der Anfertigung, Änderung, Pflege oder Übernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken.

    Nr. 5
    Angestellte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Angestellte
    mit einer DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt und Umfang mindestens das DV-Grundwissen sowie das DV-Fachwissen - Themenbereiche Programmentwicklung sowie
    Dateiverwaltung und Datenkommunikation - vermittelt hat, wie es den Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95 a vom 22. Mai 1981) entspricht,
    sowie
    mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit von mindestens neun Monaten in der DV-Organisation, der Anwendungsprogrammierung und der Maschinenbedienung.

    Nr. 6
    Die Mitwirkung besteht z. B. in
    a) der Anfertigung von Teilen der Programmdokumentation;
    b) dem Entwurf der Programmlogik von einzelnen Funktionen eines Programms oder eines Programmbausteins (z. B. Signierkontrollen im Rahmen von Eingabekontrollen, Druckaufbereitung und Druck) und der anschließenden Umsetzung in eine Programmiersprache oder
    der Erstellung von Programm- und Steueranweisungen für Datensammelsysteme, COM-Geräte oder vergleichbare DV-Geräte;
    c) dem Entwerfen von Testdaten nach Anweisung,
    dem manuellen Erarbeiten der Kontrollergebnisse für die Testdaten,
    der maschinellen Durchführung des Tests,
    dem Vergleich der manuellen und maschinellen Ergebnisse;
    d) der Analyse der Ursache einzelner Fehler.
    Die Umsetzung in eine Programmiersprache allein fällt nicht unter die Mitwirkung.
    Und genau das wäre dann auch meine Begründung für die Entgeltgruppe 8!
    Wenn du oben zitierte Anforderungen erfüllst, dann steht dir diese nämlich zu.
    Die Begründung wäre demnach: weil es so geregelt ist, ganz einfach.

    Schöne Grüße,
    S.E.
    Geändert von SchwarzerEngel (07.05.2007 um 17:46 Uhr)

    Letztens habe ich gehört, dass Weizenbier gleichgültig macht...aber das ist mir völlig egal!

  8. #38
    Reg.-Benutzer Avatar von SchwarzerEngel
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    Zitat Zitat von HJST1979 Beitrag anzeigen
    Also für E8 haben wir gar keine großartige Begründung gebraucht !! Nur halt dass wir im EDV- Bereich tätig sind. Die Tätigkeitenbeschreibung war darum natürlich recht klein (1 DIN A4 - Seite)

    Bei E9 (Ehemals BAT 5b) war das bei mir schon komplizierter, da ging es darum welcher Schwierigkeitskrat zu welchen Prozentsätzen "erledigt" wurde !
    In etwa so sollte es auch sein!

    Das mit den Prozentsätzen steht bei uns im Stellenprofil und kann ab und an mal kontrolliert und "nachgebessert" werden (sprich: Stelle neu bewerten).
    Was noch mit hineinspielt ist ist natürlich die Bewertung des Angestelleten selbst (das dann aber meißt bei internen Bewerbungen!)

    Das heißt, wer einen Gruppenaufstieg erhalten möchte, der hat demnach in der Regel 2 Möglichkeiten:
    - Man bewirbt sich auf eine höher dotierte Stelle
    oder
    - Die Stelle, auf der man grade sitzt, wird "neu bewertet" (i.d.R. höher)

    "Möglichkeit 3" ergibt sich für Angstellte i.ö.D in der DV, die unter(!) EG-Gruppe 8 eingruppiert sind:
    Diese sollten sich (meine Meinung...sie müssen ja nicht ) dann auf §22 BAT in Verbindung mit der Anlage 1A, Teil 2B (Angestellte in der DV) berufen...für was ist das dort sonst geregelt ? (siehe 1 Post weiter oben)

    @HJST1979:
    Viel Glück, dass es mit der Entgeltgruppe 10 doch noch klappt!
    Als Beispiel:
    Ich habe mich intern beworben und bin ab Juni in EG-Gruppe 11 und habe keine Fachhochschulreife. Die siehst: es gibt Hoffnung!

    Greetz,
    S.E.
    Geändert von SchwarzerEngel (07.05.2007 um 17:55 Uhr)

    Letztens habe ich gehört, dass Weizenbier gleichgültig macht...aber das ist mir völlig egal!

  9. #39
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    Hey Schwarzer Engel, is ja echt hammer was du alles weißt ^^
    schonmal Danke für die Informationen bzw fürs Verständniss ich bin ja begriffstutzig was das Beamten/Juristendeutsch angeht

    Ganz anderes Problem kommt jetzt..
    Es ist keine E8 Stelle frei
    ob da noch was mit argumentieren ist oder dementsprechend klagen?
    was würdest du mir vorschlagen?

  10. #40
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    Naja ich persönlich würde halt vorschlagen, wenn schon keine E8- Stelle vorhanden ist sollen sie dich doch gleich auf E9 einstufen *zwinker*

    Naja ich glaube ich würde es erst mal annehmen, denn besser ein schlechter bezahlter Job als gar kein Job. Und biste erst mal im ÖD, dann sind die Möglichkeiten gleich ganz anders !!
    Glaube nie einer Zeit, die dein Computerprogramm selbst gestoppt hat.

  11. #41
    mme
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    Zitat Zitat von bascaro Beitrag anzeigen
    Ganz anderes Problem kommt jetzt..
    Es ist keine E8 Stelle frei
    ob da noch was mit argumentieren ist oder dementsprechend klagen?
    was würdest du mir vorschlagen?
    Die Frage ob Stellen frei sind ist bei Beamten eine wichtige. Denn ohne freie Stelle kann ein Beamter nicht höhergruppiert werden. Bei Angestellten ist es rechtlich egal ob eine Stelle im Stellenplan ausgewiesen wird oder nicht.

    Ich klage auch gerade. Ich möchte TVÖD 11.
    Angefangen habe ich vor 3 Jahren mit TVÖD 8.

    Mein Anwalt räumt mir gute Chancen ein. Klar kann man jetzt sagen ich würde nie gegen meinen Arbeitgeber klagen. Die Frage ist doch aber immer wer der Gegner ist. In meinem Fall die Personalverwaltung. Meine direkten Chefs sind da nicht das Problem. Und die Kollegen von der Persversverwaltung sehe ich höchsten einmal im Jahr und persöhnlich müssen die das auch nicht nehmen... Also wo ist das Problem?

  12. #42
    Reg.-Benutzer Avatar von SchwarzerEngel
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    Zitat Zitat von HJST1979 Beitrag anzeigen
    Naja ich glaube ich würde es erst mal annehmen, denn besser ein schlechter bezahlter Job als gar kein Job. Und biste erst mal im ÖD, dann sind die Möglichkeiten gleich ganz anders !!
    Das sehe ich genauso, HJST1979!

    Zitat Zitat von bascaro Beitrag anzeigen
    Ganz anderes Problem kommt jetzt..
    Es ist keine E8 Stelle frei
    ob da noch was mit argumentieren ist oder dementsprechend klagen?
    was würdest du mir vorschlagen?
    Ja...dass die Stelle dann im Stellenplan nicht vorhanden ist kann natürlich sein.
    Ich ging davon aus, dass die 8er-Stelle zur Verfügung steht, entschuldige.
    Da läßt sich (soweit ich weiß...bin ja auch nur "Laie") nicht wirklich viel machen. Mit ein bisschen Glück wird aber im Stellenplan für nächstes Jahr eine entsprechende Stelle geschaffen.
    Grundsätzlich rate ich in solchen Situationen immer von einer Klage ab!
    Wer verklagt schon seinen Arbeitgeber wegen ein paar Euro im Monat?
    Das ist, als würde man den Ast absägen, auf dem man sitzt!
    Es gibt Ausnahmesituationen, die eine Klage rechtfertigen....aber dies ist mMn keine.

    Wenn du es nochmal durch (vernünftige) Argumentation versuchen willst, dann könntest du dich eventuell auf §14 TVÖD berufen, der wie folgt lautet:

    § 14
    Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit


    (1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die
    den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht,
    und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer
    der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung
    der Tätigkeit.

    (2) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund durch einen Tarifvertrag auf
    Bundesebene - wird im Rahmen eines Kataloges, der die hierfür in Frage kommenden
    Tätigkeiten aufführt, bestimmt, dass die Voraussetzung für die Zahlung
    einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend übertragene
    Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat und die/der Beschäftigte ab
    dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden ist.

    (3) Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergeben hätte. 2Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4,5 v.H. des individuellen Tabellenentgelts
    der/des Beschäftigten.
    Für mich stellt sich das folgendermaßen dar:
    Es ist keine EG-8-Stelle da, also "sitzt" du auf einer EG-7-Stelle.
    Da du aber laut §22 BAT, Anlage 1a, Teil 2B (mindestens) die Tätigkeiten einer EG-8-Stelle ausübst könntest du dich auf obigen Wortlaut berufen und zumindest 4,5 v.H. mehr abstauben, als ohne.
    Du übst hier nämlich zeitweise eine höherwertige Tätigkeit aus...zumindest solange, bis eine Stelle geschaffen wird, die mit Entgeltgruppe 8 dotiert ist!

    Aber auch obiges muß genehmigt werden und wie HJST1979 schon geschrieben hat:
    Wenn sich die Personalabteilung weigert, dann wirst du (leider) nicht viel Chancen haben.
    Wenn man deine vergangenen Posts durchliest, muß man leider davon ausgehen, dass sich die Personalabteilung hier wehren will.
    Eine Klage KÖNNTE in diesem Fall erfolgversprechend sein, aber wie gesagt: davon würde ich dringendst abraten.

    Versuch es nochmals im Guten, mit vernünftiger Argumentation (bereite dich vor) und wenn es nichts bringt, dann laß es vorerst und warte ein Jährchen ab und gib dein Bestes im Job. Nach einiger Zeit kann man die Thematik dann nochmals auf den Tisch bringen. Vielleicht erledigt sich das "Problem" nach einiger zeit sogar von selbst (wenn z.B. nächstes Jahr eine 8er-Stelle für dich geschaffen wird.).

    Wie auch immer - viel Erfolg!
    (...und tu´ nichts unüberlegtes...sonst stehst du evtl. hinterher noch mit leeren Händen da.)

    Greetz,
    S.E.

    Letztens habe ich gehört, dass Weizenbier gleichgültig macht...aber das ist mir völlig egal!

  13. #43
    Reg.-Benutzer Avatar von SchwarzerEngel
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    Zitat Zitat von mme Beitrag anzeigen
    Die Frage ob Stellen frei sind ist bei Beamten eine wichtige. Denn ohne freie Stelle kann ein Beamter nicht höhergruppiert werden. Bei Angestellten ist es rechtlich egal ob eine Stelle im Stellenplan ausgewiesen wird oder nicht.
    Das würde ich so nicht unterschreiben.
    Aus welchen Quellen ziehst du dein Wissen?

    Auch für die Angestellten gilt der aktuelle Stellenplan.
    Ist keine höherdotierte Stelle vorhanden, auf die man sich bewerben kann, dann muß entweder die Stelle, auf der man gerade sitzt, neu bewertet werden, oder man muß eben warten.
    Egal kann der Stellenplan aber in keinem Fall sein.

    Zitat Zitat von mme Beitrag anzeigen
    Mein Anwalt räumt mir gute Chancen ein. Klar kann man jetzt sagen ich würde nie gegen meinen Arbeitgeber klagen. Die Frage ist doch aber immer wer der Gegner ist. In meinem Fall die Personalverwaltung. Meine direkten Chefs sind da nicht das Problem. Und die Kollegen von der Persversverwaltung sehe ich höchsten einmal im Jahr und persöhnlich müssen die das auch nicht nehmen... Also wo ist das Problem?
    Wenn du mit deinen direkten Chefs keine Probleme hast (und diese auch nicht mit deiner Klage gegen die Personalabteilung), dann mag das so in Ordnung gehen.
    Ich gebe jedoch zu bedenken, dass solch eine Klage immer ein "negatives Image" (mir fällt kein besseres Wort ein) nach sich zieht.
    Wenn du damit zurecht kommst ist das völlig okay, aber das sollte doch jeder für sich selbst entscheiden.

    Das sie es im Grunde genommen nicht persönlich nehmen sollten, sehe ich allerdings genauso. Es besteht allerdings das Risiko, dass sie es trotzdem tun!

    Nichts für ungut und viel Glück, dass du die 11er-Stelle erhälst!

    Greetz,
    S.E.

    Letztens habe ich gehört, dass Weizenbier gleichgültig macht...aber das ist mir völlig egal!

  14. #44
    mme
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    Zitat Zitat von SchwarzerEngel Beitrag anzeigen
    Das würde ich so nicht unterschreiben.
    Aus welchen Quellen ziehst du dein Wissen?

    Auch für die Angestellten gilt der aktuelle Stellenplan.
    Ist keine höherdotierte Stelle vorhanden, auf die man sich bewerben kann, dann muß entweder die Stelle, auf der man gerade sitzt, neu bewertet werden, oder man muß eben warten.
    Egal kann der Stellenplan aber in keinem Fall sein.
    ....
    Dafür gibt es keine Quelle. Natürlich nicht!!!
    Du scheinst dich doch gut auszukennen im TVÖD und im BAT (vom BAT gelten ja noch die Eingruppierungsmerkmale).
    Dann nenne mir bitte die Stelle wo steht, das eine Stelle im Stellenplan vorhanden sein muss um höhergruppiert zu werden. Es gibt nirgendwo einen solchen Passus. Also gibt es diese Regel auch nicht!

    Bei den Beamten steht es explizit im Beamtengesetz drin.

    Also wenn du behauptest das für Angestellte der Stellenplan von belang ist bei der Eingruppierung, dann zeige die Stelle wo das steht.

    Ich kann keine Quelle nennen, für Regeln die es nicht gibt ....

    Und von wegen negatives Image. Naja, hier ist es so das ich eher als Vorreiter gesehen werde. Von den 50 Angestellten unseres EDV-Bereichs warten ca. 30 nur darauf wie es bei mir ausgeht um dann ggf. nachzuziehen.

    Wenn man nichts tut, passiert auch nichts!

    Abgesehen davon gibt es bei uns eine Vereinbarung das es in den nächsten 3 Jahren keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Also die Aussage dann steht man vielleicht mit leeren Händen dar, gilt in solchen Fällen nicht.

    Wo ich dir recht gebe ist, das es einen schlechten Beigeschmack hat, wenn jemand klagt und Dienst nach Vorschrift macht. Das kann ich auch nicht leiden.
    Ich klage und gebe dabei richtig gas. (Meine 200 Überstunden in drei Monaten sind nur ein äußerliches Indiz dafür). Und damit kann man den negativen Beigeschmack wieder raushohlen. Mir kann keiner vorwerfen ich würde nur mein Schäfchen ins drockene hohlen wollen.
    Ich leiste überdurchschnittlich viel und will eine durchschnittliche Vergütung dafür...

  15. #45
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    Zitat Zitat von mme
    Dafür gibt es keine Quelle. Natürlich nicht!!!

    Dann nenne mir bitte die Stelle wo steht,

    Es gibt nirgendwo einen solchen Passus. Also gibt es diese Regel auch nicht!

    Also wenn du behauptest ..., dann zeige die Stelle wo das steht.

    Ich kann keine Quelle nennen, für Regeln die es nicht gibt ....

    Und von wegen negatives Image.

    Wenn man nichts tut, passiert auch nichts!

    Also die Aussage dann steht man vielleicht mit leeren Händen dar, gilt in solchen Fällen nicht.

    Mir kann keiner vorwerfen ich würde nur mein Schäfchen ins drockene hohlen wollen.
    Öhm, warum regst Du Dich so auf? Oder kommt das nur so unfreundlich anblaffend rüber und ist gar nicht so gemeint?

    S.E.'s Beitrag war sachlich und an keiner Stelle anklagend.


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