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Kündigungsfrist im TVÖD

Diskussion über Kündigungsfrist im TVÖD in IT-Arbeitswelt der Kategorie Ausbildung/Job; Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie lang die Kündigungsfrist in folgender Situation ist? - Ausbildung in der selben Firma ...

  1. #1
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    08.10.2007
    Beiträge
    4

    Standard Kündigungsfrist im TVÖD

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen wie lang die Kündigungsfrist in folgender Situation ist?

    - Ausbildung in der selben Firma absolviert
    - anschließend sofort übernommen und einen 1-Jahresvertrag ohne Probezeit
    unterzeichnet
    - Nach 2 Monaten möchte ich nun kündigen

    Fragen:
    - wird die Ausbildungszeit angerechnet?
    - welche Kündigungsfrist besteht in beiden Fällen?

    Dieser Absatz macht mich etwas stutzig, zumal ich nicht weiß, ob die Ausbildungszeit angerechnet wird:

    Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwöfl Monate beträgt. Nach Ablauf der Probezeit besträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

    - von insgesamt mehr als sechs Monaten => 4 Wochen
    - von insegesamt mehr als einem Jahr => 6 Wochen
    zum Schluss eines Kalendermonats,

    - von insgsamt mehr als zwei Jahren => drei Monaten
    - von insgesamt mehr als drei Jahren => vier Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
    So wie ich das verstehe, habe ich entweder vier Monate, falls die Ausbildungszeit mit angerechnet wird, oder 4 Wochen, falls nicht.

    Vielen Dank für eure Antworten.


  2. #2
    Reg.-Benutzer Avatar von Abd Sabour
    Reg.-Datum
    17.01.2008
    Ort
    Deutschland
    Beiträge
    762

    Standard

    Mhhh wie kommst du denn darauf, dass die Ausbildungszeit angerechnet wird ? Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Verträge... Wenn es keine Probezeit gab, würde ich annehmen, dass die Kündigungsfristen ab Vertragsbeginn gelten (wann auch sonst ? ).

    MFG,
    AbdSabour

  3. #3
    RMC
    RMC ist offline
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    26.05.2008
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    7

    Standard

    Zitat Zitat von Abd Sabour Beitrag anzeigen
    Mhhh wie kommst du denn darauf, dass die Ausbildungszeit angerechnet wird ?
    Vermutlich deswegen ?

    [...] in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber [...]
    Da greift dann die Argumentation von wegen

    Zitat Zitat von Abd Sabour Beitrag anzeigen
    Das sind doch zwei völlig unterschiedliche Verträge...
    nicht mehr.


    Die Ausbildungszeit ist ja nun definitiv auch ein Arbeitsverhältnis. Find die Frage sehr interessant, ob die Zeit als Azubi hier genau so berücksichtigt werden muss wie ein vorheriger, anderer Arbeitstvertrag beim selben Arbeitgeber.

    Gruß, RMC

  4. #4
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    19.10.2005
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    50

    Standard

    Du hast einen neuen Vertrag abgeschlossen. Heißt deine Ausbildungszeit zählt in diesem Fall nicht dazu.

    Laut oeffentlicher-dienst.info hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende.

    Hier die gesamte Tabelle:

    Beschäftigungszeit Kündigungsfrist
    weniger als 6 Monate 2 Wochen zum Monatsende
    bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende
    mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende
    mindestens 5 Jahre 3 Monate zum Quartalsende
    mindestens 8 Jahre 4 Monate zum Quartalsende
    mindestens 10 Jahre 5 Monate zum Quartalsende
    mindestens 12 Jahre 6 Monate zum Quartalsende

    Gruß
    Striggel

  5. #5
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    01.08.2002
    Beiträge
    653

    Standard

    Steht denn vielleicht irgendwas im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung? Dort kann auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein.

  6. #6
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    01.03.2006
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    278

    Standard

    Zitat Zitat von Mc-S Beitrag anzeigen
    Steht denn vielleicht irgendwas im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung? Dort kann auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein.
    Und? Gesetzliche/Tarifliche Vereinbarungen "übersteuern" Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Demnach wäre die Angabe im Arbeitsvertrag dann eher irrelevant.

  7. #7
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    01.08.2002
    Beiträge
    653

    Standard

    Zitat Zitat von stefanniehaus Beitrag anzeigen
    Und? Gesetzliche/Tarifliche Vereinbarungen "übersteuern" Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Demnach wäre die Angabe im Arbeitsvertrag dann eher irrelevant.
    Aber "bessere" Angaben ja wiederum nicht. Es können ja längere Kündigungszeiten vereinbart werden, genauso wie mehr Geld.

  8. #8
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    01.03.2006
    Beiträge
    278

    Standard

    Kommt immer drauf an wie man es sieht...
    Das mit dem Geld stimmt natürlich uneingeschränkt.
    Beim Thema Kündigungsfrist eingeschränkt. Eine längere Kündigungsfrist könnte für den Arbeitnehmer auch nachteilig sein und damit hinfällig werden

  9. #9
    Reg.-Benutzer Avatar von Crash2001
    Reg.-Datum
    20.05.2001
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    Standard

    Längere Kündigungszeiten können afaik nicht einfach so vereinbart werden. Zumindest nicht für den Angestellten. Für den Betrieb kann hingegen eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden, da sie ja positiv für den angestellten ist.
    MfG Crash2001
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    if (!$knowledge) { if(!res_search($foo)) { post($question); } else { use_output_as_input($search); } } else { start_working(); }

  10. #10
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    01.03.2006
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    278

    Standard

    Ich habe in meinem AV beispielsweise eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
    Sollte ich irgendwann mal gekündigt werden, was ich nicht hoffe, so würde ich darauf natürlich bestehen. Sollte ich aber früher weg wollen und selbst kündigen, sollte es an sich kein Problem sein, notfalls vor dem Arbeitsgericht eine kürzere Frist zu erreichen; auch wenn ich den Vertrag unterschrieben habe.

  11. #11
    Reg.-Benutzer Avatar von Crash2001
    Reg.-Datum
    20.05.2001
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    Hamburger Speckgürtel
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    Standard

    @stefanniehaus:
    Wenn dein derzeitiger Arbeitgeber dann nicht mitspielt schon. Er kann auf die gesetzliche Frist bestehen und wird vor jedem Gericht auch Recht bekommen.
    MfG Crash2001
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  12. #12
    qat
    qat ist offline
    Reg.-Benutzer
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    05.07.2007
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    50

    Standard

    Hallo,

    ich habe auch eine Ausbildung im ÖD gemacht und danach 1 Jahr dort gearbeitet.
    Die Ausbildungszeit zählte bei mir nicht, d.h. ich hatte eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese jedoch zum Quartalsende, da wir einen hauseigenen Tarifvertrag haben.
    Kann mir aber nicht vorstellen dass die Ausbildung bei dir angerechnet wird. Da werden sich die Tarifverträge bestimmt nicht unterscheiden. Frag doch einfach mal in eurer Personalverwaltung nach.

    Ansonsten kannst du es ja auch mit einem Auflösungsvertrag versuchen, der sollte sogar von heute auf morgen gehen, wenn dein Arbeitgeber mitspielt. (meiner hatte abgelehnt ;P)

  13. #13
    Reg.-Benutzer
    Reg.-Datum
    08.10.2007
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    Standard

    Zitat Zitat von qat Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe auch eine Ausbildung im ÖD gemacht und danach 1 Jahr dort gearbeitet.
    Die Ausbildungszeit zählte bei mir nicht, d.h. ich hatte eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese jedoch zum Quartalsende, da wir einen hauseigenen Tarifvertrag haben.
    (meiner hatte abgelehnt ;P)
    Jau, habe nach diversen Telefonaten mit Verdi letztendlich herrausbekommen, dass ich in der Tat eine Frist von 2 Wochen habe und die Ausbildungszeit demnach nicht angerechnet wird. Ich konnte mir es auch nicht vorstellen, aber nachdem ich in einigen Foren gelesen habe, dass es in einigen Fällen doch der Fall ist, wollte ich auf Nummer sicher gehen.

    Zitat Verdi: "Die Ausbildung ist ein besonderes Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Ausbildung und wird nicht angerechnet!"

    Diese Aussage hab ich mir jetzt auch nochmal vom Betriebsrat abgsegnen lassen, also sollte das wohl stimmen

    Danke an alle poster... ^^

    @ qut: Personalverwaltung würde ich nur im Notfall einschalten, da ich solange ich noch nichts in trockenen Tüchern habe, lieber den Schleier des Schweigens über die Sache lege (u know?) )

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