Hallo Leute,
es wird öfter mal gefragt, wie Fachinformatiker als Angestellte im öffentlichen Dienst eingruppiert werden.
Da es verdammt viele schwarze Schafe gibt, die einen aus Neid oder Geiz gerne auf TVL/TVöD EG5-EG8 oder noch niedriger sehen, möchte ich hier mal ein paar Tipps (welche aber auch von schwarzerEngel schon in ähnlicher Form mehrmals kamen) geben. Denn niedrige Entgeltgruppen schrecken vielleicht den Ein oder Anderen ab (auch wenn der öD neben seinen Nachteilen auch zahlreiche Vorteile bietet, wenn man etwas tiefer bohrt).
Ich selbst stamme aus dem öD, hatte FiSE Ausbildung und bin mit unter 20 Jahren direkt nach der Berufsausbildung aus der freien MW relativ gut bereits eingestiegen (BAT5b/4b Bewährung nach nur 4 Jahren => Überleitung auf EG9) in der Netzwerktechnik (jedoch auch mit Seminare abhalten, Anwenderbetreuung, Programmierung) und bin nun dabei, mich schlau zu machen für eine Höhergruppierung (Wechsel in anderes Sachgebiet: Programmierung + berufliche Höherqualifizierung nach BBiG etc.).
Ich möchte meine Erfahrungen mit euch teilen und hoffe, so dem Ein oder Anderen auch helfen zu können.
Ich gehe jetzt einmal von TVL aus, TVöD ist jedoch ziemlich ähnlich.
Vorweg:
- Vor TVL/TVöD-Zeiten gab es den BAT. Und aus diesem BAT sind noch einige Regelungen gültig.
- Es ist MÖGLICH (wenn auch seltenst), als Fachi mit 2760 Brutto (E11/1 TVL) einzusteigen und gemütlich alleine durch reinen zeitlichen Stufenaufstieg mit 4097 Brutto (E11/5 TVL) in die Endstufe zu gehen (7-10 Jahre Dauer), hierzu unten mehr. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die EG5 geben und man somit auf 1936 Brutto und 2485 Brutto Endstufe (dazu 3-4 Jahre mehr durch 1 Stufe mehr) kommt
Wichtiger Grundsatz: Seit TVL/TVöD ist eigentlich Bezahlung nach Tätigkeit angedacht, u.a. da es vorher zig definierte, starre und unübersichtliche Fallgruppen (teils auch total veraltet, siehe Eingruppierung EDV BAT aus dem Jahre 1981) im BAT gab.
Aussicht: Im TVL wird es ab Ende März zu einer Tarifeinigung für die Eingruppierung von IT-Fuzzys kommen (theoretisch), die dann ab 1.1.2012 rückwirkend gilt. Angeblich mit dem Ziel, auch die Wertigkeiten noch etwas zu erhöhen. Aber erst einmal abwarten. TVöD wird sicherlich dann sich daran anlehnen.
Grundlagen:
- Tarifvertrag öffentlicher Dienst für Länder: TVL
- Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- Entgelttabelle TVL West = soviel gibts je nach Entgeltgruppe und Stufe , weitere Tabellen findet ihr ebenfalls bei oeffentlicherdienst.info
Nun zur eigentlichen Problematik:
Viele Personaler gehen bei der Eingruppierung her, und richten sich nach einer Grundlage vom TVL:
E1-4 = ungelernter Arbeiter
E5-E8 = abgeschlossene Berufsausbildung
E9-E12 = Bachelor oder FH Dipl.
Dies trifft aber NICHT auf die EDVler zu.
Es gab damals im BAT eine extra Richtlinie für EDVler und diese gilt bis heute, da es noch keine Ablöse hierfür gibt (siehe oben: ab Ende März Neuregelung EDV-Fuzzys).
Link: Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT
Dort kann man klar erkennen, dass für jeden EDVler mind. die Vergütungsgruppe BATVc zutrifft (=E8).
Nun gibt es aber noch die Klausel mit dem Studium
Zitat folgt
Hier kann man sich an der Gleichwertigkeit aufhängen. Hierfür kommt unten noch ein Tipp für die Stellenbeschreibung, welche sich an einen Vorschlag der ZIK richtet. => Siehe auch Grundsatz tätigkeitsbezogener Bewertung.
Vorschlag für mehrdimensionale Eingruppierung der ZIK
Link: ZIK-Vorschlag Eingruppierung ITler
Hiernach kann ich euch raten, euere Stellenbeschreibung anzulehnen. Dazu auch die Richtlinien aus der alten BAT-Regelung beachten.
Grundsätzlich:
- Je mehr Handlungsspielraum, desto besser
- Je mehr Eigeninitiative als Vorraussetzung, desto besser
- Je mehr Verantwortung, desto besser
- Je mehr Führungstätigkeiten, desto besser
Für Komplexität bspw. bei Programmierern gibt es im BAT auch genaue Definitionen. z.B. Anzahl veknüpfter Datenbestände, viele logische Abhängigkeiten etc..
Wer übrigens sich mal genauer die ganzen Sonderregelungen aus dem BAT ansieht, wird erkennen, dass es auch dort Tätigkeiten gibt, welche ohne Studium bis umgerechnet E10 gehen würden (Laborassistenten). Also lasst euch nicht verunsichern mit den oftmals geforderten Hochschulzwang.
Übrigens gibt es auch eine Sammlung Gerichtsurteile, auf die ich gestoßen bin zwecks Höhergrupppierungen von Leuten, welche nicht eine erforderliche Bildungsgrundlage hatten:
Link: Gerichtsurteile Höhergruppierungen
Sieht im ersten Moment negativ aus, derzeit ist dort jedoch kein EDV-Fall.
Zwecks "Gleichwertigkeit" probiere ich es derzeit auf dem Gebiet einer beruflichen Höherqualifizierung, welche mein Wissensspektrum erweitert und vertieft, was ich auch als Argumentationsgrundlage hernehmen werde. Oftmals wird sich einfach daran festgehangen, dass jemand vielleicht in seinem Gebiet in der EDV einem von der Hochschule ebenbürtig ist, dieser jedoch bspw. keine Grundlagen der Informatik/Mathematik etc. hatte. Starr gesehen jedoch ist die Fachinformatikerausbildung zwar eine Ausbildung mit Fachspezifizierung (Sys oder Anwe), allerdings wird doch auch über den Tellerrand hinaus gelehrt, zumindest war es bei meiner Ausbildung so. Auch ein Anwendungsentwickler musste Netzwerke planen können, was er als Programmierer später vielleicht nie wieder braucht.
Ob dies akzeptiert wird, werde ich euch berichten.
Dann wird auch oft argumentiert mit der fehlenden Kentniss vom "wissenschaftlichen Arbeiten". Auch wenn man es in der Praxis für seine Tätigkeit nicht brauchen würde. Sollte dies bei mir zur Diskussion stehen, werde ich mit einem anschließenden Zertifikatsstudium ("Ministudium" zum reinschnuppern) gegenkontern.
Auch darüber werde ich berichten.
Wird fortgesetzt
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Tipps für Interessenten / Angestellte Öffentlicher Dienst
Diskussion über Tipps für Interessenten / Angestellte Öffentlicher Dienst in IT-Arbeitswelt der Kategorie Ausbildung/Job; Hallo Leute, es wird öfter mal gefragt, wie Fachinformatiker als Angestellte im öffentlichen Dienst eingruppiert werden. Da es verdammt viele ...
- 05.01.2012, 09:47 #1Reg.-Benutzer
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Tipps für Interessenten / Angestellte Öffentlicher Dienst
Geändert von odelodelodel (05.01.2012 um 10:02 Uhr)
- 05.01.2012, 10:11 #2
Zählt für die Dauer denn die Berufserfahrung oder die Zeit die man im ÖD angestellt ist?
Ich vermute mal letzteres und dann ist der ÖD halt nur dann interessant wenn man direkt mit oder nach der Ausbildung da beginnt weil man sonst Jahrelang riesige Gehaltseinbußen hätte.Ich bin Guybrush Threepwood, ein mächtiger Pirat!
- 05.01.2012, 10:24 #3Reg.-Benutzer
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Ich kenne eine Lehrerin, die gleich auf der höchsten Alterstufe (Stufe 5 oder 6 glaub ich) im Tvöd auf E13 eingruppiert wurde. Sie hat davor ca. 20 Jahre lang im Ausland als Lehrerin gearbeitet - dies wurde dann anerkannt. Allerdings erst nach einigem hin und her - sie hat also schon Druck machen müssen. Arbeitgeber ist der Freistaat Bayern.
- 05.01.2012, 10:26 #4Reg.-Benutzer
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Sehr interessant, die Infos sind hilfreich, bei uns steht demnächst auch eine Höhergruppierung an, mal sehen was rauskommt.
Hier der direkte Link zum ZKI-Vorschlag ohne Googledocs
GrüßeConnor1980
- 05.01.2012, 12:32 #5Reg.-Benutzer
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Normal ist es die Berufserfahrung im öD, zumindest bei EDVler. Normal kann man aber zwischen Stufe 1 und 2 verhandeln.
Lehrer haben aber extra Tarifbestimmungen: Öffentlicher-Dienst.Info - TV-L Lehrer Kenn mich da aber nicht aus.
Alternativ kann man immer eine Eingruppierungsklage machen, allerdings kann aufgrund vom Haushalt dann auch eine höher bewertete Stelle zurückgehalten werden.
@Connor1980:
Danke für den Link. Bei deiner Höhergruppierung auch immer Arbeitsbeispiele mit im Hinterkopf haben, um bspw. eine hohe Eigeninitative / hohen Gestaltungsspielraum etc. begründen zu können (am Besten gleich mehr Beispiele).
- 05.01.2012, 14:59 #6Reg.-Benutzer
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Hey,
Danke für die Infos, es waren viele informative dinge für mich dabei.
ich bin zurzeit auch FiSi Auszubildender im Öffentlichen Dienst.
In meinem Betrieb werde ich nach der Ausbildung direkt mit E8 besoldet. Natürlich steigt die Bezahlung nach absolvierten Jahren in der Firma.
Cheers,
smilodon
- 16.01.2012, 14:09 #7Reg.-Benutzer
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Hmm, wo genau kann ich sehen, dass mir mindestens Vc, sprich EG 8, zusteht?
- 16.01.2012, 14:27 #8Reg.-Benutzer
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Ganz oben:
Link: Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT
Die am niedrigsten bewertete Tätigkeit ist dort nach 5c wenn du dir mal alles durchliest, ist nach Überleitungstabelle E8
Informationsseiten für den Öffentlichen Dienst
- 16.01.2012, 14:39 #9Reg.-Benutzer
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Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte es steht im BAT. Das andere ist doch keine offizielle Stellungsnahme, oder?
In dem von dir verlinkten Bild ist auch die Rede von EG6 für Fachinformatiker (Seite 2 des Dokuments).
Das Problem ist, dass demnächst eine Übernahme ansteht und derzeit nicht feststeht, wie ich eingruppiert werde. Schaut nach EG 6 aus.
Ich brauche also ein offizielles Dokument oder so, was mir ein wenig Rückendeckung gibt.
- 16.01.2012, 14:56 #10Reg.-Benutzer
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Hallo Pergon,
das Dokument der ZIK ist lediglich ein Vorschlag, der gar nicht mal so abwegig ist (siehe unten). Die EG6-EG8 = Grundstufe. In Verbindung mit Tätigkeit (Handlungsspielraum, Führung, Komplexität) etc. ergibt sich dann mindestens EG8, oder kennst du einen Fachinformatiker im öD der reine Datentippse ist?
Wie gesagt, Ende März 2012 muss für TVL rückwirkend zum 1.1.2012 eine Einigung stattfinden zwecks Eingruppierung der ITler erfolgen. Bis dahin gilt das alte Dokument aus dem Bundesanzeiger von 1981 (Eingruppierung DV-Systemtechnik, Anwendungsprogrammierung, Organisation nach BAT), das ist offiziell und das ist die Grundlage.
Ich hoffe mit der neuen Einigung im TVL springt noch das Ein oder Andere für uns Binärknechte heraus.
Mach dir doch eine eigene Arbeitsplatzbeschreibung und nimm von den Wortlauten her die noch gültige BAT-Regelung her sowie den Vorschlag der ZIK. Und dann schau einmal, was dein Arbeitgeber dir als Arbeitsplatzbeschreibung zugesteht.
Notfalls Eingruppierungsklage.
- 30.01.2012, 23:03 #11Reg.-Benutzer
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http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/tvl...teil2b/t2b.htm hier nochmals die derzeitig gültige Grundlage in querverlinkter Form.
Achtung! Ab Ende März gibt es eine neue Eingruppierungsrichtlinie.
Wenn irgendso ein Personaltroll mit "keine Kohle aus dem Haushaltstopf":
Tarifautomatik!
Tarifautomatik
- 31.01.2012, 09:45 #12Reg.-Benutzer
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Immer bei Einstellung dran denken euch die bisherige Berufserfahrung anrechnen zu lassen:
§16 Abs 2 / TVÖD
1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Der Arbeitgeber macht es idR nicht gerne, aber es gibt auch die Möglichkeit des Vorzeitigen Stufenaufstiegs:
§17 Abs 2 / TVÖD
1Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden. 2Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. 3Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Arbeitgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. 4Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Beschäftigten gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. 5Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. 6Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.
VG
mistro
(FiSi Abschluss 1 /2007, seit 1/2008 im TVöD ohne Studium, aktuell mit E11 / Stufe 4)Geändert von mistro (31.01.2012 um 09:56 Uhr)
- 31.01.2012, 14:17 #13Reg.-Benutzer
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Habe im letzten Jahr meine Ausbildung zum FiSi mit gutem Ergebnis abgeschlossen. Mein Arbeitsvertrag ist, nach erneuter Halbjahresverlängerung, bis Mitte 2012 befristet und mit EG5/1 eingestuft. Ist das also im Endeffekt garnicht vertretbar?
- 31.01.2012, 14:24 #14Reg.-Benutzer
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- 15.06.2010
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EG5... wow. Knapp nach ungelernten Arbeitern. Finde ich eine bodenlose Frechheit. Vor ellem mit einer Befristung.
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- 31.01.2012, 15:47 #15Reg.-Benutzer
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- 31.12.2011
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Spätestens mit einer Eingruppierungsklage hättest du dein E8 Minimum. Wie gesagt, noch gilt die Regelung aus dem BAT. Und die neue Regelung wird vielleicht aufgrund der aktuellen (statistisch geschönten) guten Arbeitsmarktlage (Bundeswehr klagt ja auch an IT-Fachkräftemangel) wohl eher noch einen Ticken besser ausfallen.
Besteht ne Möglichkeit der Übernahme nach deiner Befristung?
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