Hallo,
aktuell hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bestätigt, dass es rechtens ist, unbegrenzt befristete Arbeitsverträge auszustellen.
Konkret in dem Beispiel (Siehe Link) elf Zeitverträge in 13 Jahren.
Elf Zeitvertrge in 13 Jahren - Kölner Stadt-Anzeiger
Mich würde eure Meinung dazu interessieren.
Gibt es in der IT Branche auch solche oder ähnliche Fälle.
Riskiert man unter den Voraussetzungen noch, Kinder in die Welt zu setzen ?
Bin gespannt auf eure Infos und Meinungen.
Gruß
Eleu
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Elf Zeitverträge in 13 Jahren
Diskussion über Elf Zeitverträge in 13 Jahren in IT-Arbeitswelt der Kategorie Ausbildung/Job; Hallo, aktuell hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil bestätigt, dass es rechtens ist, unbegrenzt befristete Arbeitsverträge auszustellen. Konkret in ...
- 26.01.2012 18:55 #1
Elf Zeitverträge in 13 Jahren
Was wahr ist, ist weder gut noch böse, sondern einfach wahr !
Rabindranath Tagore, bengalischer "Alleskünstler" (1861 - 1941), Nobelpreis für Literatur 1913
- 26.01.2012 19:00 #2
- 26.01.2012 19:10 #3
Das die Arbeitgeber diese Möglichkeit nutzen werden, ist keine Frage.
Wer wettbewerbsfähig bleiben will, muss so handeln.
Zum einen, damit man saisonal flexible reagieren kann, aber auch als Mittel zur Lohndrückerei.
Was soll ich sagen....ich kann nichts positives daran finden.
Imho wieder mal ein Versäumnis der Politik.Was wahr ist, ist weder gut noch böse, sondern einfach wahr !
Rabindranath Tagore, bengalischer "Alleskünstler" (1861 - 1941), Nobelpreis für Literatur 1913
- 26.01.2012 19:48 #4
Oder individuelles Unvermögen. Ich finde nicht das alles reguliert sein muss...
- 26.01.2012 20:08 #5
- 26.01.2012 20:13 #6
Nein ganz und garnicht aber 11 in 13 Jahren ist einfach ne Hausmarke
- 26.01.2012 20:20 #7Reg.-Benutzer
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Versucht mal mit einem befristeten Vertrag in Hamburg eine Mietwohnung zu bekommen..
Irgendwann möchte man vielleicht auch Wohneigentum, ach der Kredit? Stimmt, da war doch was mit befristetem Vertrag. Auch super für die Familie mit Kindern, im Idealfall suchen sich sowohl Vati als auch Mutti jedes Jahr einen neuen Job. Regelmäßige Umzüge fördern durchaus die Flexibilität der Kinder. Macht auch Spaß, dank föderalistischem Bildungssystem. Dann ist der Einstieg ins Berufsleben später für diese auch nicht so stressig - man kennt das Umziehen und viele Städte sowieso. Einmal im Jahr Bewerbungsstress, bestenfalls alle zwei Jahre? Braucht man das? Tut mir mit <30 nicht weh, fragt mal nen Kollegen >45. Läuft der Vertrag aus und man hat ggf. mal keine Verlängerung oder einen adäquaten Job zu Hand, interessiert das den Vermieter auch nicht. Oder die Bank. Dann geht man auch schnell für 500€ weniger im Monat arbeiten, aber ist ja eh nicht für lange.
- 27.01.2012 10:07 #8Reg.-Benutzer
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- 27.01.2012 10:12 #9
Naja ist meiner Meinung nach schwierig das allgemein zu Beurteilen. Auf der einen Seite sollte eine Firma natürlich die Möglichkeit haben wie im Beispiel Vertretungen einzustellen ohne dann gezwungen zu sein die Person weiterzubeschäftigen obwohl sie sie gar nicht mehr brauchen.
Außerdem ist ja anscheinend sehr viel schwieriger jemanden aus einem befristeten Arbeitsverhältnis zu kündigen als aus einem unbefristeten. Das heißt bei einem unbefristeten Vertrag ist man nicht automatisch sicherer beschäftigt.
Trotzdem schafft ein unbefristeter Vertrag natürlich sehr viel mehr unsicherheit für den Arbeitnehmer da ein Jahr nunmal auch nicht so besonders lange ist und ein paar andere Probleme wurden ja auch schon genannt.
Von daher denke ich es ist gut wenn solche Möglichkeiten grundsätzlich bestehen diese aber vernünftig geregelt sind.Ich bin Guybrush Threepwood, ein mächtiger Pirat!
- 27.01.2012 10:15 #10Reg.-Benutzer
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Offenbar habt ihr entweder den Hintergrund der Klägerin oder das Urteil des Gerichts nicht mal gelesen!
Dies ist keine Generalvollmacht für Unternehmen die Arbeitnehmer zu knechten, sondern darf im Einzelfall angewendet werden.
Die Klägerin hat immer wieder Verträge für Vetretungen (z.B. Schwangerschaften) in einem Amtsgericht erhalten. Für einen unbefristeten Vetrag steht keine Stelle zur Verfügung. Ob dies ein anzuwendender Einzelfall ist, muss jetzt nochmal ein deutsches Gericht entscheiden!
- 27.01.2012 10:41 #11Reg.-Benutzer
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Ich behaupte mal: Oft steht in befristeten Verträgen "ordentliche Kündigung nur möglich 6 Wochen zum Jahresende" - was das Argument "Flexibel auf Auftragsspitzen reagieren ohne dass aus einem Arbeitnehmer ein dauerhafter 'Klotz am Bein' wird" ziemlich unglaubwürdig erscheinen lässt. Was hat denn das unternehmerische Risiko "in zwei Jahren (z.B.) sind meine Produkte nicht mehr so gefragt" mit der Leistung eines Einkäufers, Buchhalters oder Lageristen zu tun. Dass heisst unternehmerisches Risiko.
- 27.01.2012 10:59 #12
Die Aufgabe der Politik ist imho aber, einheitliche sozialverträgliche Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen, die für alle bindend sind.
Die Politiker aber labern sich mit der Tarifautonomie raus aus dem Thema, damit sie ja keine Verantwortung übernehmen müssen.
Wenn das so weitergeht seh ich schwarz.
Ich glaube dem Arbeitgeber wäre auch viel wohler zumute, wenn es diese Praxis nicht anwenden müsste.
Ihm wird aber letztenendes nichts anderes übrig bleiben.
Was ein Arbeitgeber nur schwer beweisen kann....Für einen unbefristeten Vetrag steht keine Stelle zur Verfügung
Was wahr ist, ist weder gut noch böse, sondern einfach wahr !
Rabindranath Tagore, bengalischer "Alleskünstler" (1861 - 1941), Nobelpreis für Literatur 1913
- 27.01.2012 11:11 #13
- 27.01.2012 11:25 #14
Wieso schwer beweisen/nachweisen? Wenn eine "Schwangerschaftsvertretung" oder eine Vertretung für die Elternzeit einer Mitarbeiterin gesucht wird, oder jemand für z.B. 6 Monate aufgrund eines Unfalls / Krankheit ausfällt, dann sind das durchaus Gründe.
Genauso ist es auch z.B. mit saisonaler Arbeit. Wofür braucht man z.B. im Biergarten im Winter Personal? Da braucht man nur das Personal für den Innenbereich und vielleicht noch jemanden, der sich um den Außenbereich kümmert (Laub wegfegen, Pflanzen schneiden, ...).
Oder wofür sollte z.B. ein Badesee, der z.B. zwischen Oktober und Mai gar nicht offiziell geöffnet ist, für die Zeit einen Bademeister zur Verfügung stellen?
Oder wieso sollte ein Spargelstecher / Erntehelfer fest eingestellt werden, wenn er nur 2 Monate im Jahr benötigt wird?
Das sind zwar alles Sonderfälle, aber von diesen Sonderfällen gibt es durchaus genügend. UNd wenn man sich halt immer entsprechende Stellen "aussucht", dann ist man zu einem gewissen Anteil auch selber Schuld.MfG Crash2001
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- 27.01.2012 11:31 #15Reg.-Benutzer
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Letztlich betrifft das Risiko beide Parteien. Dem Unternehmen kann auch schmerzlich bewusst werden, dass es einen sehr guten Mitarbeiter durch die Befristung vorzeitig verlieren könnte. Arbeitnehmer sollten sich nicht immer nur als Bittsteller ansehen und Arbeitgeber sollten ihrerseits nicht immer davon ausgehen, dass es geradezu von einem großgönnerhaftem Charakterzug zeuge, wenn jemand für sie arbeiten darf.
Geändert von gimbo (27.01.2012 um 11:37 Uhr)
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