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Nebenverdienst bei Selbständigkeit

Diskussion über Nebenverdienst bei Selbständigkeit in IT-Arbeitswelt der Kategorie Ausbildung/Job; Guten Morgen zusammen , ich habe mal eine Frage zum Thema Nebenverdienst/ Teilzeitjob bei bestehender Selbständigkeit. Zu meiner Situation... Ich ...

  1. #1
    Gesperrt Avatar von Virus26
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    Standard Nebenverdienst bei Selbständigkeit

    Guten Morgen zusammen ,

    ich habe mal eine Frage zum Thema Nebenverdienst/ Teilzeitjob bei bestehender Selbständigkeit.

    Zu meiner Situation... Ich unterhalte im Rahmen einer Ich-AG ein Dienstleistung-Gewerbe. Um finanziell etwas unabhängiger zu sein, würde ich gerne "nebenher" etwas dazu verdienen. Ich habe auch ein konkretes Angebot erhalten.

    Weiß jemand von euch, was ich steuerlich zu beachten habe, wenn ich eine Teilzeit-Beschäftigung annehmen würde ?

    Bis später
    Virus


  2. #2
    Reg.-Benutzer
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    Standard

    Da musst Du ganz vorsichtig sein, frag mal bei Arbeitsamt nach denn Du hast eine Ich AG und damit eine Grenze wieviel Du verdienen darfst!

    Las Dir das vom A-Amt erklären damit da nichts falsch läuft.

    Gruss
    Polli

  3. #3
    Gesperrt Avatar von Virus26
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    16.01.2001
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    Standard Nebenverdienst bei Selbständigkeit

    Hi,
    ich habe mir gerade noch mal das Info-Blatt des BMWA, Stand 14.07.2003 zu Gemüte geführt.

    Auszug :

    "Einen Förderungsanspruch haben nur Arbeitslose, deren gesamtes Arbeitseinkommen nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit voraussichtlich die 25.000 €-Grenze in einem Jahr nicht überschreiten wird.

    Ich darf maximal 25.000 € Einkommen haben.

    Desweiteren steht da....

    "...Förderrechtlich werden auch die Einkommen durch Nebentätigkeiten berücksichtigt."

    Das heiß wohl, das dieses Einkommen in die 25.000 € Grenze eingerechnet wird. Wenn ich diese Grenze überschreite, wird der Zuschuß vom Arbeitsamt gestrichen...

    Oder verstehe ich da was falsch.... ?

    Gruss
    Virus

  4. #4
    Reg.-Benutzer
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    Standard

    Nein so ist´s korrekt verstanden! Also die ersten drei Jahre schon unter 25000 bleiben oder aber so viel verdienen (und auch bekommen ) das Du auf die Unterstützung nicht angewiesen bist.

    Gruss
    Polli

  5. #5
    Reg.-Benutzer Avatar von Lloyd Christmas
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    Und wie sieht es damit aus:

    Angestellter im öffentlichen Dienst und nebenbei eine Ich AG anmelden... Was passiert mit dem Geld, das ich mit meiner Ich AG verdiene?

  6. #6
    Reg.-Benutzer
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    Standard

    Also meines Wissens geht eine Ich AG sowieso nur aus der Arbeitslosikeit raus oder aus einer drohenden solchen.

    Das dient ja auch mehr dazu das Du Sozial ein wenig abgesichert bist, zumindest Deine Krankenversicherung zahlen kannst. Was bei einer Ich AG ab dem zweiten Jahr sehr knapp ist......allerdings wer da noch gar keinen Umsatz generiert...nun ja

  7. #7
    Gesperrt Avatar von Virus26
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    Standard

    Nun gut....

    dann bin ich doch net so blöd...

    Nun eine Frage zur Lohnsteuer.... Ich werde ja wohl die meine Lohsteuerkarte abgeben müssen. Und dann natürlich Steuerklasse 1 zahlen.

    Wird das alles seitens des Finanzamtes getrennt ? Ich zahle für die Ich-AG Umsatzsteuer und für die Nebentätigkeit Lohnsteuer, oder ?

    Oder gibt es da andere Regeln..?

    Gruss
    Virus

  8. #8
    Reg.-Benutzer
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    Standard

    Oha da sag ich mal lieber nichts falsches!

    Anruf beim Finanzamt genügt, die sollen dir das erklären. Machen die gerne und vor allem kostenlos und richtig

    Gruss
    Polli

  9. #9
    Gesperrt Avatar von Virus26
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    Standard Nebenbeschäftigung

    Hallo zusammen,

    ich habe die Möglichkeit, bei dieser Nebenbeschäftigung als Freier Mitarbeiter zu arbeiten. Somit ist die Gehaltsfrage geklärt, da ich denen immer eine Rechnung über meine Firma stellen muss.

    Dann brauche ich mir wohl keine Gedanken mehr über dieses Thema machen....



    Gruss
    Virus

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