... was gibt es zurück ?!
wenn man angenommen vom 1.1.2005 bis zum 31.6.2005 azubi ist dann ausgelernt hat dann übernommen wird und voll verdient.
Als azubi brutto ca. 700 euro und als angestellter brutto ca 2000.
da kommt ja schon einiges zusammen. wie ist das mit freibeträgen und beträgen die man absetzen/abziehen kann ?
mit was für ner rückzahlung könnte man ungefähr rechnen ?
hat ja jemand erfahrungen gemacht ?
danke im voraus
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Steuererklärung nach der ausbildung ? ...
Diskussion über Steuererklärung nach der ausbildung ? ... in IT-Arbeitswelt der Kategorie Ausbildung/Job; ... was gibt es zurück ?! wenn man angenommen vom 1.1.2005 bis zum 31.6.2005 azubi ist dann ausgelernt hat dann ...
- 29.12.2005 10:14 #1Reg.-Benutzer
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Steuererklärung nach der ausbildung ? ...
- 29.12.2005 12:02 #2Reg.-Benutzer
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Hi,
das lässt sich nicht genau sagen, weil da viele Faktoren mitspielen. (Angefangen davon, ob du Weihnachtsgeld bekommst, wie lange dein Fahrtweg ist, ob du einen Tisch und einen Pc absetzt, ob du eine eigene Wohnung hast, Kinder, Frau..)
Wenn dein Jahresgehalt dann etwa 16000 Euro ist, wirst du in etwa 1000 Euro Steuern bezahlen.
Rechne einfach wieviel Steuern du bezahlst hast im Jahr,
müssten etwa 600 Euro zuviel sein.
Wie gesagt, das sind nur Richtwerte.
- 29.12.2005 12:29 #3
also, nur mal so als beispiel:
ich hab letztes jahr im januar ausgelernt und war in etwa ab dem 15.1.2004 in einem normalen angestelltenverhältnis mit nem jahresgehalt von ca. 30000€ (für diese knappen 12 monate). ich habe meine steuererklärung online über das elsterformular gemacht (www.elster.de). es ist ziemlich gut beschrieben, was man reinschreiben muss etc., vorher habe ich über google nach infos gesucht, was ich denn im allgemeinen alles absetzen kann. da ich bei dieser sache eher faul veranlagt war, keinerlei quittungen hatte, habe ich einfach alles eingetragen, was ich glaubte, absetzen zu können - z.b.: ca. 3 monate lang nen weg hin und zurück von zuhause bis zur arbeit von etwa 60km, dann hab ich angegeben, dass ich damals zu ausbildungsbeginn ja nur wegen der ausbildung nach frankfurt gekommen bin, denn meine familie wohnte nach wie vor noch 600km von frankfurt entfernt, weswegen ich auch heute noch ein mal im monat zu besuch hinfahre. diese kilometer haben sie mir auch angerechnet und zudem kannst du auch den verschleiss deines autos anhand von werkstattquittungen absetzen (der kilometerstand muss dokumentiert werden, wenn du also viel fährst, bsp.weise 30000km im jahr, wird dafür auch noch ein betrag abgesetzt), des weiteren kfz-versicherungen, haftpflicht, rechtschutz, arbeitsmaterial, bücher, zeitschriften, zugfahrten etc... und man sollte, wenn man auf eine hohe rückzahlung hofft, entsprechende belege mitbeifügen. ich habe auf alle belege verzichtet bzw. hatte auch nicht wirklich irgendwelche, habe aber trotzdem viel angegeben und die haben mir zwar wenig, ca. 250€, zurück gezahlt, aber dafür, dass ich dafür nur ne halbe stunde aufwand hatte, doch ein recht guter schnitt...
ich hab viele infos zur steuererklärung, insbesondere, was man alles im detail absetzen kann hier. meld dich, wenn du noch weitere hilfe brauchst.
- 29.12.2005 14:20 #4Reg.-Benutzer
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Werstattquittungen absetzen?
In der Wegpauschale ist schon alles mit eingerechnet, da kann man höchtens Unfälle noch geltend machen.
Wie machst du das?
(Oder haben die es nicht berücksichtigt, obwohl du es eingetragen hast)
- 29.12.2005 15:20 #5
ich habe mit dem sachbearbeiter beim Finanzamt telefoniert und der hat mir gesagt, dass ich die kilometer anhand von werkstattquittungen belegen soll. so habe ich es doch auch oben geschrieben... klar ist der verschleiss des autos in den KMs mit eingerechnet... da haben wir uns wohl falsch verstanden, sorry...
- 29.12.2005 16:49 #6Reg.-Benutzer
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Bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung 2004 per ELSTER müssen nur »gesetzlich vorgeschriebene« Belege einreicht werden. Die Finanzämter aller Bundesländer verzichten grundsätzlich auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzureichen sind.
Seit 2004 also nix mehr mit Belegen (bei Verwendung von Elster).... wenn die welche brauchen kann man die dann nachreichen. Bei hoher km-Zahl hätte ich aber immer nen Werkstatt oder ähnlichen Beleg in der Hinterhand.....: beati pauperes spiritu :..
- 30.12.2005 07:51 #7Reg.-Benutzer
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hey danke für dei infos erstmal.
mein auto kann ich leider net absetzen weil das uf meine mama läuft .... naja watt solls ....kann man mietkosten absetzen ?
- 30.12.2005 08:45 #8
Bezahlst Du die Miete zu "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." (Wikipedia)? Wenn ja, dann kannst Du sie absetzen, wenn nein, dann nicht.kann man mietkosten absetzen ?
PeterDON'T PANIC.
- 30.12.2005 09:42 #9Reg.-Benutzer
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******* egal. Wenn Du den Wagen nutzt, um zur Abeit zu kommen, kannst Du auch die km angeben. Allerdings ist das mittlerweile egal, ob Du mit Auto oder sonstwas fährst. Sind eh dieselben Sätze.
Zitat von Sci661 ..: beati pauperes spiritu :..
- 02.01.2006 13:48 #10Reg.-Benutzer
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von wo nach wo zählen denn die km ??? vom gemeldeten wohnsitz zur arbeit ? oder von der behausung wo auch immer die (freundin oder so) ist zur arbeit ? wenn ich die tatsächlichen km zusammenrechnen würde würde ich dumm im kopp werden .... mal hier von Y nach Y dann mal von Y anch X und weider zurück dann weider nach Y und X X X Y ....argh

mann muss ja keine quittung für sprit usw abgeben ..... soweit ich das gesehen habe ?!
- 02.01.2006 13:59 #11
ai ai ai! was fährste auch soooo viel in der weltgeschichte rum?!
du musst die km's von deinem gemeldeten wohnsitz zur arbeit angeben... und runde ruhig groooßzügig auf
- 02.01.2006 15:51 #12Reg.-Benutzer
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na is das cool der gemeldete wohnsitz is bei meiner mama und der is 100 km weg von meiner arbeit muahahaha -> JACKPOT ! da brauch ich noch netmal großzügig aufrunden *g*
- 02.01.2006 15:58 #13
na fantastisch!
jetzt gibt's die fette kohleeeeee!
- 02.01.2006 20:04 #14Reg.-Benutzer
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Hrhr, oder auch nicht. Wenn ich bedenke, dass Du am Tag 100 km bei etwa 220 Arbeitstagen im Jahr hast gilt folgendes:
Zitat von Savanna
"Übersteigen die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den Betrag von 5.112 € (bei Dir wären das 220 * 100 * 0,3 = 6600 > 5112), müssen Sie Bei Nutzung des PKW die gefahrenen Kilometer nachweisen (z.B. durch Inspektionsrechnungen, Einstufung in die Kfz-Versicherung). Die Führung eines Fahrtenbuches ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Benutzung anderer Verkehrsmittel werden über 5.112 € hinausgehende Beträge nur anerkannt, wenn der gesamte Betrag durch Belege nachgewiesen wird."
Na dann viel Spass beim belegen ^^
P.S. Wenn Du eine Zweitwohnung hast, wird Dir das Finanzamt eh nicht abnehmen, dass Du jeden Tag in der Erstwohnung gewesen und von dort zur Arbeit gefahren bist.Geändert von p490 (02.01.2006 um 20:08 Uhr)
..: beati pauperes spiritu :..
- 03.01.2006 08:01 #15Reg.-Benutzer
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hi najo ...wie gesagt zweitwohnsitz is garnet gemeldet ..... mmhh und wenn ich das kompeltte 20 jahre alte auto IMMER selbst repariere - was ich wirklich tue, bei den preisen lohnt sich keine werkstatt, soll ich mir selbst rechnungen ausstellen ?
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