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Ghost4711

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  1. Naja, dein Berichtsheft hast du hoffentlich während deiner regulären Ausbildungszeit ordnungsgemaess geführt. Und genau das benötigst du, nicht mehr und nicht weniger. Du trittst ja nur zu einer PRÜFUNGSwiederholung an, nicht zu einer AUSBILDUNGSwiederholung. Es stimmt zwar theoretisch das Dir die Zivistellen nicht frei geben müssen, sofern du dich dort aber normal aufführst kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen das du für eine Berufsprüfung nicht freigestellt wirst. Denke mal an die negative Publicity wenn du so ein Verhalten öffentlich machen würdest .... PS: Melde die Prüfung deiner ZiviStelle am Besten frühzeitig, wenn auch nicht unbedingt am ersten Tag ... Alles Gute! Ghost4711
  2. Ja, es ist möglich einen längeren Durchführungszeitraum anzugeben. Die Angabe hat zum einen informativen Charakter und hat ansonsten zumindest bei uns keinerlei Bedeutung. Ich denke mal ursprünglich wurde sie aufgenommen um Besuche durch Prüfer im Durchführungszeitraum zu ermöglichen (Kontrolle), meines Wissens nach wurde hiervon aber bisher nicht allgemein Gebrauch gemacht. Ghost4711
  3. Naja, bei so einer hitzigen Diskussion muss ich meinen Senf mal auch noch dazugeben (aus der Sicht unseres Ausschusses und meine Meinung hierzu). 1) Es ist uns allen klar das viele Projekte zum Zeitpunkt des Antrages bereits gelaufen sind. Wir akzeptieren die Tatsache (und meiner Meinung nach ist das auch gut so), denn es ist doch wohl eine Entscheidung des Azubis und seines Betriebes ob er riskieren will das er die Zeit aufwendet und dann sein Projekt abgelhnt wird. Es ist wie im echten leben. Wenn ich mich dazu entscheide in ein Kundenprojekt bereits Zeit zu investieren BEVOR der unterschriebene Auftrag vorliegt, bin ich mir ja auch des Risikos bewusst. 2) Welches Unternehmen kann schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung wissen welches Kundenprojekt (oder interne Projekt) im Durchführungszeitraum aktuell ist??? Das geht vielleicht noch bei IT Abteilungen grösserer Unternehmen aber kaum bei Kundenprojekten mittelständischer IT Dienstleister ==> Wenn sich jemand daran hält, führt es eigentlich nur dazu das die beiden "IHK Standardprojekte" immer und immer wieder kommen .... und mit der Zeit den Prüfern zum Hals raushängen (=Netzwerkauf- oder umbau + Konfiguration bzw. Win2K Server + Proxy oder ähnliches). Wir sehen lieber ein interessantes, forderndes Projekt, als eine Einhaltung dieser schwachsinnigen Fristen. 3) Zu den Stunden. Wenn ich mal die SIs nehme, so sehe ich es z.B. als sehr sehr unwahrscheinlich an, dass in 35 Stunden ein Projekt durchgeführt wird (das geht noch problemlos) und eine saubere, ansprechende Dokumentation aufbereitet wird. Die meisten, die nicht gerade Handbücher oder Lehrbücher schreiben, benötigen lock 20-25 Stunden für Ihre Doku. 4) Anzahl der Seiten. Auch hier finde ich 10 Seiten lachhaft. Wenn ich z.B. ein etwas exotisches Produkt habe, macht eine kurze Produktbeschreibung Sinnm, dann noch ein GUTES Soll- Ist-Konzept, eine saubere Planung (Zeit, Personal, Sachmittel), eine gute, detaillierte Beschreibung der Projektdurchführung, eine Testphase der Umgebung, ein Fazit, ... und das alles auf 10 Seiten?? Schliesslich ist so eine Projektarbeit ja auch eine Erinnerung und auch ein Aushängeschild bei einer künftigen Bewerbung. Ghost4711
  4. Genau darum geht es mir bei dem "Vorschlag" ja. Sicherlich hat jede IHK das Recht die Rahmenbedingungen für die Projektarbeiten selbst festzulegen. Dies führt aber nicht immer zur Zufriedenheit und leider schon gar nicht zur Rechtssicherheit (es wurde ja schon das ein oder andere mal erst vor Gericht geklärt ob eine bestimmte Vorgehensweise anwendbar ist oder nicht). Da sich (meiner Meinung nach zu recht) kein Ausschuss die Souveränität in diesem Bereich nehmen lassen will, sicherlich aber jeder Ausschuss an Erfahrungswerten, Rechtsinformationen, etc. interessiert ist, könnte ich mir eben so einen "Best Practice Guide" als Leitfaden (nicht bindend, jedoch empfehlend und erläutert) sehr gut vorstellen. Dieser Guide könnte dann z.B. bei einem solchen Treffen entstehen und nach jedem Prüfungszyklus aus den gewonnenen Erfahrungen ergänzt werden. Die Frage ist nur, inwieweit ein solches Treffen realisierbar wäre bzw. wie viel Bürokratie dazu zu überwinden ist .... Ghost4711
  5. Hallo Prüfer, nachdem hier in den einzelnen Threads die unterschiedlichen Handhabungen verschiedener Punkte in den einzelnen IHKs und die rechtlichen Unsicherheiten (siehe z.B. den Thread "Anzahl der Prüfer") zutage treten, was ja letztendlich darin begründet lieget, das die einzelnen Landes-IHK recht selbstständig sind und es oftmals auch an eindeutigen Richtlinien fehlt, möchte ich mal folgende Idee einbringen: Wäre es nicht möglich bei einer der IHK (am Besten irgendwo zentral in der Mitte von Deutschland wegen der Anfahrten) ein Treffen zu organisieren, bei dem sich Vertreter der einzelnen Prüfungsausschüsse der Länder treffen um eine Art "Best Practice Guide" zu erstellen und Ihre Erfahrungen auszutauschen. Ich denke mal gerade bei diesen neuen Berufsbildern sind die bisherigen Vorgehensweisen der IHKs nicht immer zeitgemaess. Ich denke mal ein auf den Erfahrungen aller basierender "Best Practise Guide" sowie der Erfahrungsaustausch wäre sehr hilfreich für die einzelnen Ausschüsse. Eventuell könnte man sogar einen Rechtsanwalt der IHK dazunehmen um einige der aufgetretenen Fragen zu klären. Bitte um Meinungen! Ghost4711
  6. Im Prinzip haben wir ja auch x PAs, nur das diese rechtlich gesehen eigentlich nur aus Stellvertretern bestehen. Naja, muss die rechtliche Frage mal zum Gespräch bringen. Der Vorteil bei uns für den Prüfling ist die Tatsache das für JEDEN Prüfling explizit ein Ausschuss zusammengestellt wird ==> es sitzen immer nur Fachleute des jeweiligen Projektthemas in der Kommission und können somit auch optimal bewerten. Kritisch ist hierbei allerdings der erwähnte rechtliche Status wegen der Zusammensetzung aus a) als Stellvertreter beruffenen Mitgliedern nicht gewährleistetem Aufteilungsverhältnis Momentan achten wir darauf das der Ausschuss aus Fachleuten des jeweiligen Themas besteht und mindestens 3, besser jedoch 5 Prüfer anwesend sind. Ghost4711
  7. Einer hatte uns auch 50 Screenshots ohne sonstigen Text in Loseblattform abgegeben .... das ist natürlich auch nur sehr schwer prüfbar. Um ein "Thema verfehlt " zu erhalten muss man wie in deinem Beispiel schon wirklich total daneben liegen. Aber: Es gibt ein Bewertungskriterium "Abweichungen zum Projektantrag" das die Gesamtnote durchaus beeinflussen kann. Deshalb: Wenn Ihr vom Antrag abweicht, bitte in der PA unbedingt erläutern warum die Abweichung erfolgte. Ist es nachvollziehbar und nicht zum Nachteil für die Prüfung, gibt es auch keine Abzüge. Zum Nachteil wäre z.B. ein Prüfling will einen W2K Server aufsetzen, Firewall, Proxy und ActiveDirectory konfigurieren und das ganze in einen Clusterverbund aufnehmen. In der Projektarbeit schreibt er, dass er lediglich den W2K Server installieren sollte da alles weitere von einer anderen Abteilung übernommen wird. Dadurch wird natürlich das Thema zu flach und es gibt enorme Abzüge. Ghost4711
  8. Ich denke mal die Grundlagen sind auf jeden Fall so wie gajUli es schreibt. Die Vorgehensweise die timmi-bonn beschreibt wahrscheinlich auf dem IHK üblichen Wege entstanden: Warten wir ab bis uns der erste verklagt, dann stopfen wir die hier offen gelegten Defizite. Und die werden dann oftmals übergründlich gestopft. Nur timmi-bonn, egal ob Ihr dann einen oder zwei ordentliche Ausschüsse gebildet habt, wie bitte seit Ihr in der Lage die ganzen Prüfungen in einem angemessenen zeitlichen Rahmen durchzuführen? Beispiel: In der Sommerprüfung hatten wir ca. 160 Prüflinge. Wenn ich unterstelle das Ihr 2 ordentliche Ausschüsse habt und jeder Ausschuss 8 Prüfungen (Präsentation + Fachgespräch + Beratung + Auf/Abbauphase + Pause macht locker 60 Minuten) durchführt (mehr ist mit An- und Abfahjrt der Prüfer nicht drin, da sie ja nicht mehr als 10 Stunden arbeiten dürfen!) pro Tag durchbekommt, dann benötigt Ihr immerhin 10 Arbeitstage (160/(8x2)). Und das nochmal im Winter + die schriftlichen Prüfungen + die Ausschussitzungen. Hmm da kommen so alles in allem 5-6 Wochen bei dieser Rechnung zusammen. Und diese Zeit werdet Ihr von den Betriieben freigestellt? Oder habt Ihr so lange Urlaub?? Vielleicht sehe ich es auch falsch .... kannst mich ja mal aufklären .... Ghost4711
  9. Hallo, mal ein paar Dinge die mir aus Sicht des Prüfers asuffallen. Zur AP: 1) Es kam bisher in jeder Prüfung Fragen zu SQL. Nach wie vor kann damit ca. 1/3 der Prüflinge nichts anfangen, da es in Schule / Betrieb in einigen Gebieten nicht behandelt wird. Da das Thema immer kommt kann ich nur empfehlen es sich notfalls in den Grundzügen selbst beizubringen. 2) Netzpläne. Es gibt keine Sonderpunkte wenn alles mit dem Lineal erfolgt. Halbwegs gerade Linien bekomt man auch so hin und es spart unendlich viel Zeit. Und schon gar nicht das Konzept 3 oder 4 mal verwerfen. So etwas sollte man höchstens ganz am Schluss riskieren. 3) Kurze, einfache Aufgaben zuerst lösen. Viele verbeissen sich einfach viel zu lange an einer Aufgabe und kommen dann nicht mehr zu den anderen. 4) Zeitplan aufstellen. Legt euch ein Zeitlimit für einzelne Aufgaben fest. Wenn Ihr es überschreitet macht mit der nächsten weiter. Rätseln und Raten könnt ihr am Schluss immer noch, falls noch Zeit da ist. 5) Begeht nicht die unendliche Dummheit euer Tabellenbuch mit alten Prüfungsaufgaben zu füllen, das Handy zu verwenden oder mit anderen die Fragen in der Prüfung zu bereden. Es gibt leider jedes Jahr einen dummen der sich dadurch seine Prüfung versaut! Zur PA: 1) Tretet selbstsicher aber nicht überheblich auf. 2) Wenn Ihr irgendwelche Fachbegriffe in eurer Arbeit erwähnt, stellt sicher das ihr sie auch erklären könnt. 3) Allgemeine Fragen zum Bereich Netzwerke kommen bei den Systemintegratoren fast immer vor. 4) Plant die Zeit für eure Präsentation 5) Redet klar, deutlich, laut genug und vor allem: Sprecht Hochdeutsch!!!!!!!! 6) Wenn Ihr eure Präsentation an jemand anderen als den Prüfausschuss adressiert, sagt es auch. 7) Macht schon gar nicht den Fehler euren PA als "inkompeteten Haufen" zu beschimpfen wenn ihr danach noch in eine Ergänzungsprüfung müsst. Es sind einige Kleinigkeiten, die euer "Leben" aber erheblich erleichtern können. Und bedenkt: Die schriftliche fällt meistens etwas schlechter aus (eine 1 ist fast unmöglich), die PA ist meistens recht locker (wenn man die Prüfer nicht be*******t!). Ghost4711
  10. Es geht sogar noch schlimmer. Bei uns hatte ein FIAW ein Programm entwickelt (mit Bestätigung des Betriebes), dass einem der Prüfer bekannt vorkam. Nach einiger Recherche haben wir das Programm dann auch im Internet bei einem Anbieter gefunden. Mit dieser Tatsache konfrontiert behauptete der Prüfling sogar noch, diese Firma hätte ihm den Sourcecode gestohlen und sein Werk veröffentlicht. Allerdings kam er in Erklärungsnot als wir ihn fragten mit welcher "Zeitmaschine" das Unternehmen gereist sei um das Produkt 2 Jahre vor seiner PA zu veröffentlichen ..... naja, einige sind schon sehr dreist! Ghost4711
  11. Hallo Leute, ich beschäftige mich zur Zeit ebenfalls mit dem Thema IT-Weiterbildung, genauer gesagt die Möglichkeiten entsprechende Weiterbildungsmassnahmen für die Mitarbeiter des Unternehmens zu fördern. Gibt es neben dem Schmöker "IT-Weiterbildung mit System" des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung noch andere Infomaterialien (am Besten zum downloaden). Kennt jemand Anbieter für die entsprechenden Qualifizierungsmassnahmen sowie Preise? Neben den 29 Spezialisten-Profilen sind insbesondere auch die 6 Professional-Profile interessant. Sonderlich tolle Anbieterinfos habe ich bis jetzt leider noch nicht gefunden. Ghost4711
  12. Hallo Leute, wenn hier schon die entsprechenden Paragraphen des BBiG bzgl. Anzahl der Mitglieder eines Prüfungsausschusses zitiert werden, solltet ihr beachten, das mit "PRÜFUNGSAUSSCHUSS" eben NICHT diejenigen gemeint sind, die das Fachgespräch abnehmen! Der Prüfungsausschuss besteht aus der angegeben Anzahl von ordentlichen Mitgliedern (bei uns z.B. 2 Arbeitgeber, 2 Arbeitnehmer, 1 Lehrer), bei denen die angegebenen Aufteilungsverhältnisse beachtet werden müssen, sowie einer Vielzahl von Stellvertretern (bei uns 24 Arbeitgeber, 22 Arbeitnehmer, 10 Lehrer). Rechtsverbindliche Entscheidungen (z.B. Ausschluss eines Prüflings, o.ä.) können nur von diesem Ausschuss beschlossen werden. Jedes Berufsbild (z.B. FI-Sys oder FI-Anw., ...) hat genau EINEN Prüfungsausschuss, kann jedoch unbegrenzt viele Prüfkommissionen haben (s.u.). Etwas anderes sind die Prüfkommissionen bei den einzelnen Projektgesprächen. Hier gilt einzig und allein die Regelung das zur Beschlussfähigkeit mindestens 3 Prüfer anwesend sein müssen (siehe Prüfungsordnung). Eine entsprwechende Regelung bzgl. Zuhörern o.ä. ist sicherlich sinnvoll, jedoch nicht in der Prüfordnung verankert. FAZIT: Die unterschiedlichen Aussagen die hier getroffen wurden sind durchaus alle richtig, mann muss jedoch unbedingt zwischen dem Prüfungsausschuss und den einzelnen Prüfkommissionen unterscheiden! Ghost4711
  13. Die Idee sich beim Chef positiv zu äussern ist ein zweischneidiges Schwert: Entweder er fasst es positiv auf, dass sich einer seiner Mitarbeiter neben der eigentlichen Arbeit auch mit den Azubis engagiert, oder aber er ist der Meinung das dadurch wertvolle Arbeitszeit des Mitarbeiters verloren geht. Dieser Weg wäre also durchaus riskant ... Ghost 4711
  14. Hallo, also von meiner Erfahrung her kann ich sagen das ich Stichprobenweise auch mal Detailinformationen nachprüfe (wie z.B. Kompatibilitäten), im Normalfall jedoch darüber hinweglese. Kleinere Fehler passieren jedem und gehen deshalb bei mir zumindest nicht sonderlich in die Bewertung ein. Etwas anderes ist es natürlich wenn "unlogische Vorgehensweisen" auftreten (z.B. ein Prüfling will eine ISA-Karte in ein Board einabuen das nur über PCI-Slots verfügt), die den Schluss nahe legen, dass der Prüfling von der Thematik keine Ahnung hat und die PA wahrscheinlich nicht selbstständig erstellt hat. Dann wird die Arbeit natürlich sehr genau analysiert und alles andere "erledigt" ja dann das Fachgespräch. Fazit: Milde bei den Ehrlichen, Härte bei denjenigen die den Ausschuss vera... wollen. Ghost4711
  15. Hmmm, interessant. Also entweder sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich oder ich weiss auch nicht. In unserem Ausschuss müssen, wie gesagt, 3 Mitglieder zur Beschlussfähigkeit anwesend sein (gemäß Prüfungsordnung). Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Ebensowenig die Regelung der ungeraden Anzahl von Prüfern. An der Notenfindung können alle Mitglieder des Prüfungsausschusses teilnehmen, sofern Sie auch bereits die Projektarbeit bewertet haben, oder stellvertretend für ein ausgefallenes Mitglied teilnehmen. "Zuhörer" dürfen natürlich nicht an der Notenfindung teilhaben, wie bereits von Dir erwähnt. PS: Wäre interessant auch von anderen Regionen einmal die Vorgehensweise zu Hören. Ghost4711

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