Hallo,
Nach Beendigung meiner Ausildung Juni 2003, hat man mir im Betrieb mitgeteilt,
dass ich aus betrieblichen Gründen nicht übernommen werden kann. Mann stellte
mir ein Arbeitszeugnis aus von dem ich nicht weiß was ich halten soll. Kann mir da
jemand helfen ???
Herr ..., geboren am ..., wurde vom 01.09.2001
bis zum 31.08.2003 in unserem Unternehmen zum Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration, ausgebildet.
Entsprechend dem Ausbildungsplan wurden ihm folgende Kenntnisse
und Fertigkeiten vermittelt:
· Netzwerkaufbau
· Anwendungsentwicklung
· Telekommunikationsnetze und Geschäftsprozesse
· Netzwerkmanagement (Wartung, Troubleshooting, Fault Isolation,
Installation und Administration von WindowsNT)
· Wartung von IT-Systemen (Hard- u. Softwarefehler bereinigen,
Informationssicherung, Netzwerkübergänge, Linux-Systeme)
· Datenbanken (theoretische Grundlagen, DB-Anwendungen und
Programmierung)
· Betriebswirtschaft (Rechnungswesen, Projektkalkulation, Controlling)
Während seiner Ausbildung hat Herr ... sich in diesen Fachbereichen das praktische Wissen sowie die Grundlagen und wesentlichen Funktionsmerkmale angeeignet. Er widmete sich mit großem Interesse den ihm übertragenen Aufgaben, nutzte die vorhandenen Lernmöglichkeiten und erledigte alle Arbeiten sehr sorgfältig.
Wir haben in Herrn ... einen vertrauenswürdigen Mitarbeiter kennengelernt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.
Leider können wir Herrn ... aus betrieblichen Gründen nicht übernehmen.
Damit er sich schon vor Beendigung seiner Ausbildungszeit bewerben kann, stellen wir ihm dieses Zwischenzeugnis aus und stehen auch jederzeit für weitere Referenzen zur Verfügung.
MfG,
Stromgarde