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  1. Die Länder und Kommunen haben im TVöD-VkA bzw TV-L mittlerweile Fallgruppen geschaffen (Fallgruppen 2 der Entgeltordnungen), in denen es als Fachinformatiker bis EG12 auch ohne Studium geht, da es aufeinander aufbaut („Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeiten sich herausheben“). Das ist den Personalern im öffentlichen Dienst aber oftmals noch immer völlig unbekannt. Je älter der Personaler, desto unflexibler, zumindest nach meinen Erfahrungen. Die jüngeren Personalleiter machen schon eher davon Gebrauch. Bei den älteren wird halt nur gesehen Ausbildung = vglb. mittlerer Dienst und das ist dann ist bei EG9a oder EG9b das Ende der angeblichen Fahnenstange. Lediglich bei Bundesbehörden ist das Studium weiterhin fest vorgeschrieben. Paradoxerweise wird hier die Durchlässigkeit aber besser gelebt und oftmals der Sonstige Beschäftigte ausgesprochen oder Tarifkonform eine Entgeltgruppe niedriger bezahlt. Nach 3-6 Jahren auf Stellen mit EG10-13 erfolgt auf Antrag des Beschäftigten dann eine Höhergruppierung auf die bewertete Entgeltgruppe. EG9c gibt es im IT-Bereich gar nicht, wer das angeboten bekommt, hat es mit stümperhaften Personalern zu tun, die keine IT-Tätigkeiten bewertet haben! Eine Bezahlung nach EG9C gibt es nur, wenn die IT-Stelle bei einer Behörde mit EG10 bewertet wurde und der erfolgreiche Bewerber kein Studium besitzt und der sonstige Beschäftigte verweigert wird. Ist eigentlich nur bei Bundesbehörden möglich. Aber in Kommunen recht weit verbreitet… @Pinky2024 EG9a Stufe 3 ist wenig mit 18 Jahren Berufserfahrung, da es das Minimum bei Bewerbern mit Berufserfahrungen > 6 Jahren darstellt. Bis Stufe 3 muss der Arbeitgeber tariflich gewähren, alle weiteren Stufen sind Kann-Regelungen des Arbeitgebers und somit reine Verhandlungssache. Stufe 6 wäre mit 18 Jahren Berufserfahrung definitiv machbar gewesen, dafür sind rechnerisch nur 15 Jahre Erfahrungen nach der Ausbildung notwendig. Insofern hat sich dein Arbeitgeber als recht unflexibel erwiesen, aber den richtigen Riecher bewiesen, du hast den Konditionen ja letztlich doch zugestimmt. Ob du damit langfristig zufrieden bist, musst du für dich entscheiden - für Behörden bist du eine „Eh da Ressource“ bzw „wenn nicht der dann der nächste in nem Jahr“🤦‍♂️ Der öffentliche Dienst ist für Fachinformatiker nur bedingt geeignet, wobei es immer mal wieder auch positive Ausnahmen gibt. Ich war mit EG12/4 vergleichsweise gut eingruppiert, liege in der pW jedoch schon deutlich über EG14/6. Meine besten Angebote waren EG13 S4 + Zulage zu S5 (§16 Absatz 6 TVöD-Bund) + 600€ IT-Fachkräftezulage bzw. EG12 S4 + 1000€ IT-Fachkräftezulage oder EG13 TV-L. Der Arbeitgeber (TV-L) hatte meine Stufenfrage jedoch direkt abgeblockt mit der Antwort „Man kommt zu uns nicht wegen dem Geld.“ Ich habe dann dort abgesagt. Geld ist zwar nicht alles, aber dennoch ein Hygienefaktor. Der Personalmangel ist noch immer nicht groß genug um geeigneten Bewerber endlich vernünftige Zugeständnisse zu machen, obwohl es auf Ausschreibungen teilweise nur noch 1-3 Bewerber gibt, wenn überhaupt… Die meisten Fachverantwortlichen beißen noch immer erheblich auf Granit bei der Personalabteilung.
  2. Mit insgesamt fünf Jahren Berufserfahrung nur EG8 Stufe 2? Stufe 3 müsstest du eigentlich schon mindestens sein. Ausbildungszeiten sind aber keine Berufserfahrung. Wenn tatsächlich fünf Jahre Berufserfahrungen ohne Ausbildungszeiten vorliegen, lieber das EG10 Stufe 4-Angebot annehmen und Behörde wechseln. Die neue Behörde hat wohlwollend aufgerundet und nutzt Personalgewinnungsmöglichkeiten. Es dürfte bei der aktuellen Behörde sehr unwahrscheinlich sein, dort ein Ergebnis zu erzielen, was nur Ansatzweise an dein vorliegendes Angebot auch nur in die Nähe kommt… Denn mit fünf Jahren Berufserfahrung ist die Stufe 2 völlig daneben. Du müsstest eigentlich mindestens Stude drei erreicht haben und kurz vor Stufe vier stehen. Offensichtlich war dein Frustlevel ja auch groß genug, um ein Bewerbungsverfahren bei einer anderen Behörde vollständig zu durchlaufen. Insofern würde ich da nicht mehr viel in Verhandlung gehen. Bei der hessischen Behörde schlichtweg kündigen und wechseln.
  3. Auch von mir ein weiteres Update: Alter: 36 Wohnort: Demnächst Zürich Letzter Ausbildungsabschluss: FISI 2012 Berufserfahrungen: ca. 12 Jahre Vorbildung: Mittlere Reife Arbeitsort: Zürich Größe der Firma: weltweit ca. 450 Stellenbezeichnung: IT-Security Analyst Tarif: - Branche der Firma: IT-Dienstleistungen Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 42h Arbeitsstunden pro Woche real: 42h-45h Gesamtjahresbrutto: 130kCHF (ca. 135k€) variabler Anteil: 0 Anzahl der Monatsgehälter: 13 Anzahl der Urlaubstage: 28 Tage Sonder- / Sozialleistungen: 55% Zuschuss Betriebsrente, Mobiles Arbeiten, Zuschuss zum Arbeitsweg, Halbtax Abo (1.Klasse) SBB, Obst-/Tee-/Kaffeebar, Freizeitunfallversicherung, Zuschuss zum Handyvertrag Verantwortung: keine Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Beratung Projekte und IT-Betrieb, Anwenderschulungen und Awareness zu Security-Themen, Durchführung IT-Security Projekte, Security Incident Bearbeitung
  4. @Martin24 Du hast eine dreijährige Ausbildung mit verzahnter Theorie und Praxis. Innerhalb der EU/EWR wird es leicht sein, sich damit zu bewerben, denn es herrscht weitestgehend Personenfreizügigkeit und damit darfst du dich überall niederlassen ohne großartige Bedingungen. Formeller wird es eher wenn du im Ausland studieren willst oder außerhalb der/des EU/EWR arbeiten willst. Ob du Zugang zum örtlichen Arbeitsmarkt bekommst, hängt unter anderem davon ab, wie die Ausbildung gewertet wird. Das ist aber im Zweifel Individualsache und abhängig von deiner kompletten Erwerbshistorie. Formell hast du international eine schulische Ausbildung und keinen Bachelor, viele Länder vergleichen ihn zum lokalen Bachelor und wenn der Einstellungsbetrieb den Papierkram ausreichend begründet hat, reicht es trotzdem für eine Arbeitsgenehmigung als Spezialist o.ä. und wird somit als gleichwertig anerkannt. Aber es gibt auch genug Länder, in denen du mit der IHK-Ausbildung keine Chance hast. Dort wird mindestens ein Bachelorstudium gefordert, um als Fachkraft einzuwandern. In der IT herrscht global überwiegend ein Arbeitskräftemangel und von daher sind die Hürden tendenziell etwas geringer als üblich. Bewirb dich doch einfach und schau was du für Angebote bekommst und wie das Gehalt ist. Wenn’s für dich passt, schlag zu oder lehn ab. Eine Pauschale Empfehlung ist schwer. Bei der Beantragung der Arbeitsgenehmigung wird dich das Unternehmen im Zweifel unterstützen, wenn sie dich wirklich haben wollen.
  5. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das duale Ausbildungssystem international einen hohen Standard genießt und in der Praxis vielerorts als gleichwertig zum Bachelor angesehen wird. Leider überwiegt in Deutschland der Hang zur Akademisierung und Deutschland hat sich dazu entschieden, den Bildungslevel der IHK-Berufsausbildung nur auf das DQR4 ( = EQR4 = schulische Ausbildung) zu legen, formell gilt es daher nicht gleichwertig zu einem Bachelor (EQR 5+6). in Europa gilt ein Bachelor je nach EU-Land EQR zur Stufe 5/6, in DE DQR6. Ich sag nur, hier hat sich Deutschland international echt ein Ei gelegt, deshalb ist es in Deutschland auch so schwer, ausländische Hochschulabschlüsse anzuerkennen. Die duale Berufsausbildung (IHK) wird international echt hoch angerechnet, aber in Deutschland selbst leider nicht. Der Meister/Techniker sind ja beide dem DQR 6 zugeordnet. Der IT-Professional sogar DQR7. Schweden erkennt beispielsweise trotzdem die deutsche duale Ausbildung als Stufe 5 an und man kann dort an einer Hochschule weiter studieren. Ähnlich sieht es in UK aus. Eigentlich überall in der EU, da Praxiserfahrung bzw. Durchlässigkeit dort mehr gewichtet wird und eine EQR4 eher rein schulische Ausbildungen sind. Die duale Berufsausbildung zum Fachinformatiker dauert zudem ebenfalls drei Jahre(Regelzeit), was in vielen anderen Ländern die Gleichwertigkeit zum Bachelor eröffnet. Ich glaube das gilt auch für Spanien und Portugal. Formell „apprenticeship, mostly comparable like Bachelor (BSc)“ ist auch nicht ganz falsch, wenn man sich die Ausbildungen in vielen anderen Ländern anschaut. In den USA gibt es sowas wie die IHK-Ausbildung gar nicht erst, da gibt’s nur Zertifikate oder ein Bachelor am College. Viele werden es wohlwollend als Bachelor anerkennen, Ausnahme A/CH, die selbst auch das duale System haben, wobei Österreich es dem EQR5 zugeordnet hat, clever sag ich nur . Aber in Österreich haben viele technische Ausbildungen auch 3 1/2Jahre Regelzeit, wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche.
  6. Der TV-Spaßkassen ist ziemlich ähnlich zum TVöD (VkA) aufgebaut, meistens gibt es jedoch ein echtes 13. Gehalt. Beim TVöD/TV-L ist die Jahressonderzahlung 90-33%, abhängig vom Arbeitgeber (Bund, Land, Kommunen) und der Entgeltgruppe. Oftmals weichen die Entgelttabellen der Spaßkassen minimal nach oben ab, ganz selten aber auch nach unten. Tendenziell ist der TV-Spaßkassen etwas besser als der TVöD. Die Spaßkassen können etwas freier Entscheiden als Behörden, was die formelle Durchlässigkeit von Anforderungen angeht. Aber grundsätzlich ist das auch dort stark geregelt.
  7. @freddykrueger Kopflos zum Kunden los obwohl das Ticket nichts aussagt, spricht weder für dich, noch dem Unternehmen bzw. First-Level, der die Störungsmeldung aufgenommen hat. An einer echten Lösung dafür scheinst du aber auch nicht interessiert zu sein, Geld kommt ja sowieso. Mit dieser Auffassung wird es überhaupt schwer, irgendwo eine Bindung aufzubauen, geschweige denn langfristig erfolgreich zu sein. Warum hast du die Umschulung angenommen? Nur damit du einfach einen anderen Job ausführen kannst oder weil er dich tatsächlich interessiert hat? Falls letzteres: Was hat dich interessiert und was hast du davon in deiner Umschulung gemacht? Eine Lösungsorientierung ist in nahezu jedem Beruf notwendig, in der IT hat man sogar selbst im Support/Field Service recht viele Freiheiten, insofern die Frage: Magst du sowas überhaupt? Oder ist es dir völlig egal, was du machst? Falls letzteres, solltest du an deiner Einstellung arbeiten, sonst wird es überall so laufen wie bisher. Im Zweifel Chef ansprechen, wie du in solchen Fällen reagieren sollst, falls du keine Lust hast selbst eine Lösung dafür zu suchen/finden. Wenn dir Berechtigungen/Dokus/Ansprechpartner fehlen, ebenfalls Chef fragen. Bei mangelnder Motivation für den Job hilft auch ein Arbeitgeberwechsel nur bedingt.
  8. Abhängig von der Region in Bayern sind 45-55k realistisch als Tier1-SOC-Analyst. Deine Berufserfahrung ist aber mit 1/2-1Jahr noch eher mau. Wichtiger sollte dir aber wirklich sein, Grundlagen, Arbeitsweisen im SOC etc. kennenzulernen/zu festigen. Frag auf jeden Fall nach Schulungsmöglichkeiten, die steigern deinen Wert deutlich. 45-50k ist bei dir höchstwahrscheinlich in Mittelfranken in einem größeren Konzern drin. Eine weitere Steigerung mit den Berufsjahren ist sehr wahrscheinlich, damit einher geht aber auch der Schritt als Tier2-Analyst und weiterer Spezialisierung. Der Bereich ist gerade ordentlich nachgefragt und je nach Verantwortung auch überdurchschnittlich gut bezahlt.
  9. Die reinen Leistungsbeurteilungen entsprechen im Ausbildungszeugnis weitestgehend die Schulnoten 2 - tlw. mit leichten Auf- oder Abrundungen. Deine Leistungen lagen im erwarteten Rahmen, du bist aber kaum positiv wie negativ hervorgestochen, warst aber immerhin lern- und wissbegierig. Die Umschreibung der Windows-Arbeitsplätzen wirkt veraltet, hier würde ich eine Verbesserung erwirken lassen und die Korrektur auf „Windowsarbeitsplätze, z.B. Vista,7,8,10,11“ an deiner Stelle anstreben, ansonsten wertet das die Ausbildungsqualität des Betriebes ab. Die Softwareruntime scheint ebenfalls sehr spezifisch zu sein und drückt eher deinen Marktpreis. Du hast nur die Ausbildung dort absolviert und verlässt nun das Unternehmen. Das fehlende Bedauern entwertet das Zeugnis sehr deutlich, weil das Unternehmen in dich investiert hat und schon dieses Investment nicht mal bedauert wird. Man ist, wie bereits erwähnt, also insgesamt nicht sehr traurig dich zu verlieren und ein weiterhin viel Erfolg fehlt ebenfalls. Ich würde es insgesamt mit einer 3 beurteilen. Es ist keine Lobeshymne, aber so gravierend wie dargestellt finde ich das nun auch nicht. Ich würde eine drei im IHK-Abschluss und bei dem Zeugnis der Berufsschule erwarten zu diesem Zeugnis.
  10. In deinem Antrag hast du zu viele Projekte drin. Zudem ist keine Entscheidung durch dich daran zu erkennen. Wie schon gesagt, sind im Rahmen der IT-Sicherheit viele Optionen denkbar als Projekt. Deine Aufgabe könnte z.B. sein, herauszufinden ob z.B. durch die erhöhte Anzahl an Sicherheitsvorfällen die Überprüfung der aktuellen Firewall sinnvoll ist. Im Rahmen des Projektes ermittelst du dann, ob ein Tausch sinnvoll ist und führst einen Marktcheck sowie den Wechsel dann durch. Teilaufgaben zu übernehmen sind auch zulässig, aber ich glaube nicht gerne gesehen. Der Tausch könnte aber auch je nach Betriebsgröße und Komplexität der FW-Regeln schnell zu groß für ein Projekt sein (35h sind nicht viel!), die Prüfungskommission könnte das Thema also weiterhin ablehnen, da zu komplex oder zu flach, wenn nur Teilaufgaben. Schulungskonzepte erarbeiten wird wahrscheinlich als nicht technisch genug angesehen werden. Auch da fehlt es an deiner Denkarbeit, es sei denn dir wird überlassen, welche Themen geschult werden sollen. Du sollst im Rahmen eines Projektes (Teil-)Lösungen selbstständig erarbeiten können.
  11. Grundsätzlich zahlt da ja sogar die Verwaltung in Berlin deutlich mehr. Und dort gibts genug offene Stellen. Ich finde die Konditionen zu Schlecht für deine Erfahrungen. Eine Empfehlung vermag ich deshalb nicht auszusprechen. Aber das Angebot wundert mich in Berlin auch keinesfalls, die Arbeitgeber (gerade Mittelstand, KMU) und auch deren Dienstleister zahlen äußerst mau. Wir suchen in Berlin gerade einen erfahrenen Supporter, wobei deutlich mehr 2nd-Level, da 1st-Level intern besetzt wurde. Vom Gehalt her ist deutlich mehr drin, Urlaub sind 30Tage. Bei Interesse einfach per PN melden.
  12. Meine Erfahrungen mit Umschüler sind eher mäßig. Der überwiegenden Mehrheit der Umschüler fehlt es zumeist an echter, praxisrelevanter Berufspraxis. Nur in ganz wenigen Trägern kann der Umschüler echte Praxis kennenlernen. Überwiegend hocken die Umschüler in der Lehrwerkstatt und versuchen den „Papierauftrag“ für den virtuellen Kunden umzusetzen oder werden sich sogar nur selbst überlassen. Dafür kann der Umschüler selbst nicht so viel, aber ist im Moment leider gelebte Praxis. Keine Frage, es gibt auch schlechte Ausbildungsbetriebe, aber die sind im Vergleich zu den Trägern einer Umschulung eher die Ausnahme. Ein ausgelernter Facharbeiter aus der Ausbildung kann tendenziell direkt produktiv beim Kunden eingesetzt werden. Der Umschüler benötigt zumindest deutlich häufiger erst noch Grundlagenvermittlung nach der Umschulung. Deshalb haben es ausgelernte Azubis doch deutlich leichter im Berufsstart und werden deutlicher bevorzugt bevor ein Umschüler zum Zuge kommt. Der Umschüler ist hingegen schon etwas älter und bringt dadurch zum Teil wertvolle Lebenserfahrung mit. Aber das reicht nicht immer aus.
  13. Vorstellungsgespräche im öffentlichen Dienst laufen zumeist wie folgt ab: Wer nach der Ausschreibung eingeladen wird, bekommt im Gespräch einheitliche Fragen (bezogen auf das konkrete Auswahlverfahren) gestellt. Es handelt sich sowohl um Fachfragen als auch allgemeine Fragen. Das Gremium hat sich auf diese Fragen vorher verständigt. In dem Auswahlgremium sitzen zumeist Vertreter von Fachbereich, HR, PR, Gleichstellungsbeauftragte und SBV wenn Schwerbehinderte Bewerber dabei sind. PR und SBV kontrollieren lediglich, ob das Auswahlverfahren für alle Bewerber gleich ist und keine Diskriminierung stattfindet. Mein persönlicher Rekord waren 11 Personen mir gegenüber. Das Gespräch selbst: Der Fachbereich stellt sich und das Aufgabengebiet vor, HR stellt das Haus, die Behördenabläufe und das allgemeine Bewerbungsverfahren vor. Nach der Vorstellung ist der Bewerber dran „erzählen Sie doch etwas von sich“. Dann folgen die fachlichen und allgemeinen Fragen von HR. Dann gibts Möglichkeiten, selbst Fragen zu stellen. Üblicherweise endet das Gespräch nach dem vorher festgelegten Intervall (30-60 Minuten). Im Anschluss des Gesprächs wertet die Auswahlkommission das Gespräch aus. Und legt so die Reihenfolge fest. Dann erfolgt nur für die erfolgreichen Bewerber die erste noch vorbehaltliche Zusage. Je nach Behörde und Stelle sind Sicherheitsüberprüfung und ärztliche Untersuchung notwendig und die Einstellung wird den Gremien (PR, SBV) vorgelegt. Eine SÜ verlängert das Bewerbungsverfahren erheblich, denn nur in Ausnahmefällen darf ohne SÜ losgelegt werden. Das muss die Behörde gut begründen und während der Zeit dürfen keine sicherheitsempfindliche Aufgaben wahrgenommen werden. Auch deshalb ziehen sich die Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst immer lange hin. Je nach Art der SÜ kann die Überprüfung schon einmal 12 Monate dauern (SÜ1 ca. 6 Wochen, SÜ2 ca. 6-12 Monate, SÜ3 >6Monate und länger.) Die Zeitangaben sind nur Erfahrungswerte, auch eine SÜ1 kann sich deutlich hinziehen, wenn man oft umgezogen ist oder Migrationshintergrund hat bzw. im Ausland geboren wurde. Als erfolgreicher Bewerber muss zudem nach Einstellungszusage auch noch ein Führungszeugnis für Behörden beantragt werden.
  14. Benötigt wird der Führerschein für die Umschulung als ITSE nicht, allerdings erhöht der FS die Vermittlung in einen sozialversicherungspflichtigen Job, vielmehr ist er zumeist obligatorisch. Unter dem Gesichtspunkt Risikoabwägung kann das Jobcenter daher zum Schluss kommen die Investition von Anfang an zu vermeiden, wenn der FS quasi Standard ist. Denn sonst müsste auch der FS auch noch finanziert werden. Nur im städtischen Umfeld ist ein Außendienst mittels ÖPNV gut denkbar, wobei die Hardware dann nicht oder nur selten per ÖPNV transportiert werden kann. Das sind massive Hinderungsgründe für die Vermittlung in einen sozialversicherungspflichtigen Job. Warte einfach den Ablehnungsgrund ab und lege dann Widerspruch ein. Aber es gibt leider keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Umschulung. Plan B wäre der Fachinformatiker, der ist nicht ganz so häufig im Außendienst tätig.
  15. @Gurki hat grundsätzlich 6 Wochen zum Quartalsende Kündigungsfrist, sollte sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber bei längerer Betriebszugehörigkeit (oder durch Gesetzesänderung) die Frist verlängern, gilt die längere Frist auch für Gurki, weil vertraglich für beide Seiten die Verlängerung festgehalten wurde. Fehlt die Verlängerungsklausel im Arbeitsvertrag würde der Arbeitgeber irgendwann die gesetzliche Kündigungsfrist haben, der Arbeitnehmer bei 6 Wochen zum Quartalsende bleiben. @Gurki Quartal 3 endet am 30.09, sodass für dich der 30.09 der letzte Arbeitstag sein sollte. stimme @alleswegzu, den Irrtum des alten AG schnellstmöglich zu bemängeln bzw. um Erklärung der Berechnung von HR zu bitten.

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