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odelodelodel

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  1. Beim Projekt darauf achten, dass du es so rüberbringst, dass es Nacharbeiten mit sich zieht und nach der Integration eine weitere Verfahrenskoordinierung, Weiterentwicklung und Betreuung von deiner Seite notwendig ist. Wie Schrotti.f schon schrieb, auf jeden Fall erstmal annehmen. Tätigkeiten ablehnen kannst du dann später irgendwann als (nicht immer wirksames) Druckmittel einsetzen.
  2. Da gibt es mehrere Probleme. Zum einen müsstest du laut Tarifautomatik das kriegen, was dauerhaft deiner überwiegenden Tätigkeit entspricht. Dies ist auch einklagbar. Da du ein sonstiger Angestellter bist, kannst du denen ins Gesicht furzen, wenn dir so ein Troll irgendetwas von einem nötigen Studium erzählen will. Denn laut Protokollnotizen zu den noch gültigen Eingruppierungsrichtlinien aus dem BAT sind EDVler entweder ausgebildete Fachleute(1), ODER Studierte(2). Ganz doof ausgedrückt. Bei einzelnen Gruppen wird jedoch nicht durch die verzweigten Protokollnotizen zwischen 1 und 2 unterschieden, sondern auf die allgemeine Typisierung von EDVler gepocht. Praxis ist es jedoch so: Es gibt auch Vorschriften, dass ein Vorgesetzter dich deiner derzeitigen Tarifgruppe gerecht beschäftigen muss. Bei höherwertigeren Tätigkeiten darf dein Vorgesetzter im Extremfall zum Rapport. Also auch mit einen gewillten Vorgesetzten gibt es immer noch die Personaler, die dort dagegenstemmen können. In der Praxis ist es auch so, dass die oft mit allen Mitteln und Tricks versuchen, jemanden um sein Geld zu betrügen. Und da gibt es bspw. so tolle Möglichkeiten, wie sich immer monatelang Zeit zu lassen bei Antworten auf offizielle Anfragen. Grundvorraussetzung für eine "schnelle" Lösung ist die Rückendeckung vom Chef und ein fähiger Betriebsrat/Personalrat. Zusammen eine "Strategie" entwickeln und dann an die Blockierer treten. Achja, zwecks den gerne zitierten 2% Erfolgschance bei Eingruppierungsklagen: In den allermeisten Fällen sind dies NICHT-Edvler, welche in ihren Eingruppierungsmöglichkeiten schlechtere Chance durch direkte Relation zu einschlägigen Studiengängen haben. So wird oft abgewiesen, weil bspw. ein Techniker die selben Aufgaben wie ein Ingenieur tätigt, auch in seinem Fachgebiete dieselbe Wissenstiefe besitzt, jedoch ein weniger breites Spektrum unterstellt wird. Wo man auch natürlich keine Chance kriegt, das Gegenteil zu beweisen bzw. es auch ****** egal ist, ob ein breites Wissensspektrum für eine Stelle notwendig ist. Oft brauch man einfach echte Fachleute auf einem Thema und keinen Allrounder. Aber wie bereits erwähnt: Sonstiger Angestellter = andere Regelungen für Eingruppierung. Das ein IT-Studium sicherlich ein ganz anderes Kaliber ist, wie eine IT-Ausbildung, ist mir vollkommen klar. Nur ich habe totales Unverständnis dafür, dass der Tarifvertrag, der hier eigentlich für hochwertige Arbeiten einen guten Spielraum nach oben hat, nicht genutzt wird. Die Vergütungen in den Entgeltgruppen sind einfach nicht der Bringer und da versteh ich jeden, der dann zumindest auf eine tätigkeitsgerechte Bezahlung pocht.
  3. In Bajuwarien für Angestellte nicht, für Verbeamtung neben dem üblichen Sicherheitsüberprüfungsgefege etc. ein kleiner Arztbesuch.
  4. Verdienst etc. beantworte ich lieber per pn. Nur soviel: Gefallen tut es mir (meist) extrem gut. Theoretisch sollte da jeder mindestens E8 kriegen, die alten Regelungen würden theoretisch eigentlich auch bei typischen (hauptsächlich problemorientierten statt lösungsorientierten Vorgaben) FI-Entwicklertätigkeiten ohne Studium E11/E12 zulassen. Theoretisch, theoretisch steht es einem auch zu, praktisch gibt es da ein paar nette Verzögerungstaktiken/Blockiermethoden/Scheinargumente etc. Aber wie gesagt, dazu lieber PN.
  5. In Bayern ja, vor einiger Zeit wurden bei uns da einige Stellen ausgeschrieben. Mit halbjährigen Lehrgang um als "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft" g.D. durchzugehen ("Cybercops"). Die ausgeschriebenen Stellen findest du hier: Bayerische Polizei - Aktuelle Stellenangebote P.S.: Ebenfalls Fachi und seit einigen Jahren beim Partytrupp.
  6. Ein Königreich für jemanden, der etwas findet, wie man in unserem Unrechtsstaat solche Kleinkriminellen für ihre Betrügereien drankriegen könnte... Natürlich hat der Personalheini, der einen versucht so tief es geht zu drücken, etwas davon. In einigen Personalabteilungen wird deren "Tüchtigkeit" daran bemessen, wie gut die ihre "Kollegen" be******en können. Da hab ich mit unserer Personalabteilung echt Glück gehabt, trotzdem geht mir der Hut hoch, wenn ich von anderen lese, wie man versucht die über den Tisch zu ziehen.
  7. Nochmals: Tarifbruch! Ihr seit keine Angestellte, sondern sogenannte sonstige Angestellte aus der DV nach der noch gültigen BAT-Regelung. Knallt den Betrügern einfach mal die genauen Tätigkeitsmerkmale von euch in genauem Abgleich zu den Protokollnotizen und Aufgabebeschreibungen: http://www.uni-leipzig.de/personalrat/tvl/vergo/teil2b/t2b.htm Es gibt nichts unter E8 als typischer FISI. Und mit den (umgeleitet) E8 darf man nahezu gar nix machen. Wenn die einen auf blöd machen: Ihr müsst nur das tun, was in euerer Stellenbeschreibung steht. Damit kann man seine Vorgesetzten und Personaler gut zur Weißglut bringen.
  8. Für eine Eingruppierungsklage ist eine Gewerkschaft sinnvoll. Bei unserer (nicht verdi) ist man für solche Klagen finanziell abgesichert.
  9. Unglaubliche, wie oft solche Pfeifen ihre Angestellten betrügen und dafür nicht mal eins auf den Deckel kriegen. Toller Rechtsstaat.
  10. Die genaue Beschreibung hättest du abgleichen können mit den wahnsinnig aktuellen (1981) Anlagen zu den sonstigen Angestellten aus der DV-Systemtechnik. http://www.uni-leipzig.de/personalrat/tvl/vergo/teil2b/t2b4_3.htm Achtung! Gibt auch schwarze Schafe, die tarifwiedrig alle EDVler am liebsten unterhalb der E8 sehen bzw. wider den Tätigkeitsmerkmalen eingruppieren. Wo der AG Handlungsspielraum hat, ist bei deiner Einstiegstufe (1-3). Der AG kann selbst bestimmen, was für ihn "einschlägige Vorerfahrung" ist. Ausbildung allein zählt übrigens nicht dazu. In der Theorie könnte man dir typische ITFISE-Tätigkeiten in einer vorherigen Tätigkeit anerkennen, oder auch nicht da der AG sich auf "spezifische" Vorerfahrung beruft (Arbeit genau mit expliziten Programmen, Netzwerkinfrastrukturen, Tätigkeiten etc.). Gugg dir auch mal meinen Thread zum ÖD allgemein an: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/150849-tipps-fuer-interessenten-angestellte-offentlicher-dienst.html
  11. Zu der "Neuerung" (gabs in ähnlicher Form doch auch mal im BAT) zwecks Entgeltgruppe ohne die notwendige Qualifikation: Gilt nicht für "sonstige Angestellte". Sorry, mein Fehler. Nächste Woche wird mein Höhergruppierungsantrag von E9 auf E11/E12 abgezeichnet, ich halte euch auf den laufenden zwecks dem ganzen Verfahren. Zwecks der neuen Entgeltordnung für EDVler gibts leider immer noch nichts neues. =/
  12. Wie mein Vorredner schon sagte, die Stufen von 1-3 bei Neueinstellung sind leider äußerst willkürlich vom AG zu handhaben. Hast du jedoch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kannst du immer deine Eingruppierung überprüfen lassen. Und hier gilt eben noch das alte aus dem BAT. Allerdings gibt es eine Neuigkeit bei Eingruppierungen von Leuten ohne entsprechende (akademische) Vorbildung: Man wird eine Gruppe unter der eigentlichen angesiedelt. Auch wissenswert: Im Laufe der Jahre können sich deine Tätigkeiten natürlich (zu höherwertigeren) ändern bzw. ergänzen. Wenn der Chef mitspielt, ist alles kein Thema. Nur leider gibt es bei Personalabteilungen im ÖD leider sehr viele Betrüger und inkompetente Leute, die einem auch aus Neid gerne nichts gönnen. Weil es steht schwarz auf weiß, was einem zusteht und spätestens nach einer Klage kriegt man das theoretisch auch. Vom Verdienst her musst du auch immer die echte Arbeitszeit sehen. Ich kenn, in meinem Fall, einige Programmierer mit etwa meiner Berufserfahrung, die natürlich mehr wie meine 40k brutto im Jahr haben, aber die meisten haben dann auch definitiv längere Arbeitszeiten. Rechnet man den Stundenlohn raus, steh ich dann auch oft sogar besser da. Und ich kenn natürlich Fälle von Lohndumpern, die ihre Sklaven für 25-30k im Jahr bei 50 Stundenwoche abspeisen. Und mein Vorredner hat Recht, qualifizierte Leute mit Berufserfahrung bietet der ÖD definitiv noch zu wenig vom Gehalt her. Summa summarum ist es jedoch auch wie in der freien Marktwirtschaft: Mit der richtigen Stelle und dem richtigen Chef geht gehaltstechnisch und/oder von der work/lifebalance her einiges. Es gibt auch (wenn nicht oft) Fachinformatiker mit E11er Stellen, die auf Stufe 3 mit sehr kurzer Berufserfahrung eingestellt worden sind.
  13. Es ist nun einmal Fakt, dass die ITler theoretisch (also wenn sie wirklich nach den Tätigkeiten eingruppiert sind) gegenüber anderen Sparten recht gut dastehen mit mind. EG8. Jedoch gibt es tatsächlich genügend Versager, die dem gegenüber extrem abschätzig gegenüberstehen. Schau einfach mal in öD-Foren, dann siehst du was ich meine. Dies heißt nicht, dass ich die Arbeiten anderer nicht wertschätze, von mir aus soll jeder ordentlich bezahlt werden. Aber diese Idiotie von Einigen geht doch gehörig auf die Eier, da beim Geld einfach der Spaß aufhört. Die Missgönner sind meist auch solche, die von ihren Eltern alles in den A* geschoben bekamen und somit die Notwendigkeit einer vernünftigen Bezahlung nicht verstehen. Jeder, der schon immer mehr auf sich selbst angewiesen ist, wird dies verstehen.
  14. Um mich meinen Vorrednern anzuschließen, ohne echte Eigeninitiative wirst du bereits bei einem Praktikum negativst auffallen. Aber trotzdem mal: McKinsey & Company Für Studierende ansonsten: Google ist dein Freund Google wikpedia.de Bei Google richtig suchen: Google-Tipps - COMPUTER BILD
  15. Kommt denk ich auch etwas aufs BL und die Uni an, in Bayern haben ein paar Bekannten von mir mit Mathe LK in ihren Studiengängen laut eigenen Aussagen deutliche Vorteile in ihren Informatikstudiengängen gehabt. Zwecks Durchfallquote (bei angewandte Informatik war dies) such ich mal bei Gelegenheit die Statistiken her, von denen ich diese Aussage herleite. Aber du hast sicher Recht, dass vieles andere auch unterschätzt wird.

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