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Hallo zusammen, dieses Jahr gab es ja eine Änderung im BBiG, demnach auch die volljährigen Azubis ab 5 Schulstunden ein Mal die Woche freizustellen sind. Die Änderung ist (nach meinem Verständnis) am 01.01.20 in Kraft getreten und bedeutet in der Praxis, dass wenn die Mittagsschule an einem Schultag ausfällt, man danach für den Tag freigestellt werden muss. Mein Betrieb hat in der Vergangenheit es stets so gehandhabt, dass man nach der Schule dann wieder in den Betrieb musste, wenn der Unterricht am Nachmittag mal wieder plan- oder außerplanmäßig nicht stattgefunden hat. Seit der Änderung des BBiG haben wir uns mehrfach an den Ausbilder bzw. an die Personalabteilung gewandt, doch die Aussage blieb immer gleich: "Das müssen wir überprüfen, bis dahin machen wir wie gehabt". Nun bin ich selber ausgelernt und habe mich mehr oder minder damit abgefunden, dass auf den "Überstunden" aus dem Jahr 2020 sitzen bleibe. Da ich in meiner Gruppe das Thema Ausbildung übernommen habe, dürfte ich das erste Lehrjahr letztens kennenlernen. Leider habe ich von ihnen mitbekommen, dass es für sie im Bezug auf das Thema keine Änderung gibt – sie müssen nach der Schule in den Betrieb, falls da was ausfällt. Was können wir da unternehmen? Unser JAV weiß seit dem Frühjahr Bescheid und "kümmert sich drum"; unser Ausbilder ist im BR und weiß auch Bescheid und trotzdem passiert nichts. Was wäre unsere nächste Anlaufstelle? Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!
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2-wöchige Fortbildung - Gehorsamspflicht?
Max15492 erstellte Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Hallöchen, ich bin derzeit ziemlich im Lernen für meine Zwischen- und Abschlussprüfung vertieft, da beides durch mehr oder minder glückliche Zufälle direkt aufeinander folgen. Jetzt bin ich derzeit dabei, mich durch eine Zwischenprüfung aus dem Frühjahr 2004 zu ackern und hänge, wie es bei mir eben so ist, an dem Teil, der sich mit Wirtschafts- und Sozialkunde beschäftigt. Die Frage lautet wie folgt: Ich lasse mal die ganzen Fälle weg, um einen bestimmten besser hervorzuheben: Ist das tatsächlich nicht rechtswidrig? Ich hätte es bombensicher angekreuzt, mal vom Grund des Azubis abgesehen. Darf mein Chef mich wirklich auf eine Fortbildung schicken, die so viel meiner Freizeit nimmt, ohne mein Einverständnis? Bräuchte da mal schnelle Aufklärung, weil ich meine, es anders gelernt zu haben, die entsprechende Stelle in meinen Unterlagen jedoch momentan nicht finde. Oder wäre es sogar möglich, dass diese Regelung lediglich veraltet ist und über die 13 Jahre geändert wurde? Danke im Vorraus, LG und Sorry, falls so eine Frage bereits existiert Max