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  1. Hallo zusammen, da ich mir aktuell nicht so sicher bin was meinen Resturlaub der Kündigung angeht, möchte ich hier nochmal fragen, ob meine Einschätzung korrekt ist. Ich habe am 09.08.2019 gekündigt. Mein letzte Arbeitstag ist der 30.09.2019 (ist auch schon bestätigt) Im Thema "Urlaub" Arbeitsvertrag steht Zum Thema Kündigung steht Nach meinen Recherchen habe ich keine "pro rata temporis" Regelung drin, wonach ich ein Anrecht auf meinen gesamten Jahresurlaub habe. Sprich gesetzlicher Mindesturlaub + "freiwilliger" Zusatzurlaub. Würdet ihr das auch so einschätzen oder wie seht ihr das?
  2. Hallo an alle, ich bin seit August 2016 in der Ausbildung zum FISI und theoretisch müsste ich ja bald die Einladung zur Zwischenprüfung bekommen (einige Mitschüler haben diese angeblich bereits) korrekt? Wenn ich diese Seite (http://www.ihk-aka.de/aktuelles/termine/zp) richtig deute (die auch auf der Seite der IHK Bremen verlinkt ist) müsste die Zwischenprüfung am 28. Februar 2018 sein. Meine eigentlich Frage ist eigentlich würde ich gerne im März eine längere Reise machen für die ich mir 3 Wochen frei nehmen möchte. Dies ist für meinen Arbeitgeber auch kein Problem. Da ich aber irgendwo schon mal gelesen habe das der Prüfungstermin sich auch verschieben kann frage ich mich jetzt halt ob das zu riskant ist das zu buchen, also bevor ich alles wieder mit Kosten stornieren muss? Wäre nett wenn mir jemand einen Rat geben! PS. Ist mein erster Post hier war bis jetzt nur ab und zu stiller Mitleser...
  3. Hallo Ihrs, in einem Thread hatte ich ja schon einmal erwähnt, dass ich den Arbeitgeber wechseln möchte. Dies wird nun frühzeitiger als geplant stattfinden. Wie es eben dann ist, werde ich zum Ende meinen Resturlaub nehmen. Da dann allerdings aufgrund der neuen Probezeit erstmal kein Urlaub bevorsteht würde ich gerne einen Urlaub vorher machen. Mein aktueller Resturlaub zum Austrittstermin sind 7 Tage, das ist dementsprechend natürlich nicht viel. Deswegen spiele ich mit dem Gedanken, zwei Wochen vorher zu kündigen (stellt keine Probleme dar), um dann dementsprechend Urlaub machen zu können. Finanziell ist das alles kein Problem, zumal ich noch ein halbes Gehalt im Nachhinein erhalten würde. Ich habe schon in der Ausbildung stets Geld beiseite gelegt und dies auch nie geändert, mit meinem momentanen Kontostand könnte ich theorethisch ein richtig schön langes Sabbatical angehen, aber das brauch ich dann doch nicht Nur frage ich mich nun, weil ich irgendwie auch keine passende Antwort beim Googlen gefunden habe, was ich dafür machen müsste? Sozialversicherungstechnisch würde ja eine Lücke entstehen, also muss es beim Arbeitsamt wohl angemeldet sein, ohne, dass Arbeitslosengeld beantragt wird, sehe ich das richtig? Gäbe es ansonsten noch etwas zu beachten? Grüße

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