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IHK Prüfung "auf eigene Faust" machen


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Hi Leute,

ich habe bereits eine Ausbildung zum FI-SI erfolgreich absolviert und studiere zur Zeit Informatik.

Habe mir letzlich mal ein paar Prüfungen von den aktuellen FI-AEs angeguckt und konnte quasi aus dem Stehgreif 90% der Fragen beantworten.

Nun habe ich mir gedacht, dass es sich in meinem Lebenslauf bestimmt gut macht, wenn ich mich zusätzlich noch als FI-AE betiteln darf, allerdings habe ich keine Zeit, dies auf dem herkömlichen Weg zu machen.

Am liebsten würde ich einfach nur die Prüfung, das Projekt und die Präsi machen und fertig.

Ist das irgendwie möglich ?

Danke für Hilfe

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Grundsätzlich sollte das möglich sein

Es gibt ja auch Leute die Aufgrund von Berufserfahrung den Fachinformatiker gemacht haben. In meiner alten Firma hatte unser Linuxmann sich zur FISI Prüfung angemeldet und bestanden. Das Projekt hatt er natürlich beim Arbeitgeber durchgeführt.

Solltest einfach mal bei deiner zuständigen IHK nachfragen welche Voraussetzungen mann erbringen muss um sich zur Prüfung anmelden zu können.

Gruß

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Nun habe ich mir gedacht, dass es sich in meinem Lebenslauf bestimmt gut macht, wenn ich mich zusätzlich noch als FI-AE betiteln darf

Was die Leute nicht alles denken ... :D

Am liebsten würde ich einfach nur die Prüfung, das Projekt und die Präsi machen und fertig.

Ist das irgendwie möglich ?

Ja, du kannst die Prüfung als Externer ablegen.

Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 45 Zulassung in besonderen Fällen

Fachinformatiker ohne Ausbildung? IHK Externenprüfung! - Stefan Zwo-Punkt-Null

Oder am besten mal mit deiner IHK telefonieren.

ciao,

vic

P.S.: Stegreif nicht Stehgreif.

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Hmm, das stimmt nicht ganz. Als Berufserfahrung habe ich folgendes zu bieten:

- Berufserfahrung während meiner Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration (ca. 3 Jahre)

- Berufserfahrung im Vollzeit - Angestelltenverhältnis (0,5 Jahre)

- Berufserfahrung im Teilzeit - Angestelltenverhältnis (1,5 Jahre / 12h Woche)

Wie sieht es damit aus ? Bestehen Chancen auf die Externenprüfung ?

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Wie sieht es damit aus ? Bestehen Chancen auf die Externenprüfung ?
In meinen Augen nicht, da das Gesetz (hättest du durchaus auch selber herausfinden können) eine deutlich längere Tätigkeitsdauer im Berufsfeld fordert. 1,5fache Regelausbildungszeit, damit 4,5 Jahre Tätigkeit als Programmierer, um die FIAE-Prüfung ablegen zu können.
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Das ist eine etwas schwierige Situation. Ich habe mich bereits selbst damit beschäftigt, da ich folgende Situation bei mir habe:

Studium Informatik 6 Semester, parallel war ich 3 Jahre davon selbständig als Datenbankentwickler und habe Messepräsentationen programmiert und die Systeme auf den Messen betreut.

Anschließend 6 Monate Nebenjob (2t/Woche) und dann 2 Jahre Vollzeit als DB-Admin.

Studium und Selbständigkeit waren noch etwas zeitversetzt, so dass diese zusammen genommen in 4 Jahren liefen.

Die Ausbildung stark zu verkürzen war da natürlich drin, aber es müssen für eine vollständige Reduzierung auf die Prüfungen einige Dinge erfüllt sein:

1. s.o. 1,5*Regelasubildungszeit in einschlägigen Berufsbildern ausgehend von einer Vollzeitanstellung (daher wird der Teilzeitanteil nur umgerechnet)

2. Zustimmung des Ausbildungsbetriebs ist nötig (sollte üblicherweise das kleinste Prob sein, da ja auch kein Arbeitgeber in Deinem Fall versuchen kann, einen Azubilohn durch zu setzen, da Du bereits ne abgeschlossene Ausbildung hast, die noch dazu im selben Berufsbereich liegt)

3. Zustimmung der IHK und Anerkennung der u. 1 genannten Zeit: Das Prob hier ist, die Anerkennung deiner Zeiten ist leider keine Pflicht, Du musst nachweisen, dass Du in der Zeit auch tatsächlich gearbeitet hast in dem Feld (bei mir das Problem, dass die Selbständigkeit schlecht nachweisbar war, zumindest nicht die Aufträge selbst und die damit verbundenen Arbeitszeiten und einschlägigen Aktivitäten. Im Studium muss man anhand von Arbeitsnachweisen (Scheine) das "aktive" Studium beweisen)

Danach bleibt weiterhin das Gutdünken des IHK-Sachbearbeiters, der es Dir theoretisch aus allen möglichem Beweggründen verbauen kann, z.B. weil deine Vortätigkeiten ihm zu praxisfern erscheinen o.ä.

Aber:

eine sehr starke Verkürzung (auf 1 Jahr oder mit Glück sogar auf 6 Monate) sollte trotzdem locker drin sein.

Und:

FISI und FIAE sind ja laut Ausbildungsverordnung zu 2/3 identisch, daraus erwächst mit Sicherheit auch ein starker Anspruch auf Verkürzung.

Wenn Dein(e) vorherigen Arbeitgeber bescheinigen, dass Du zu einem hohen Anteil nur programmiert hast (obs stimmt....), bekräftigt den Anspruch auch nochmal.

Bearbeitet von Jeglalf
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Wenn ich so drüber nachdenke kann ich mir einen weiteren Kommentar dazu nicht verkneifen^^:

Es ist manchmal schon komisch, wie viele Regularien einem in den Weg gestellt werden können. Betrachtet man den Fall mal "menschlich", sind gerade die Teile, die angeblich die Ausbildungszeit rechtfertigen, nämlich das Kennelernen des gesamten geschäftlichen Umfelds nach der Schule, Sicherheit im Berufsleben, Umgang mit Kollegen, Kunden, Auftraggebern etc. und die fachliche Integration in das geschäftliche Umfeld sowie die fachliche Qualifikation selbst hier durchaus gegeben. Die sozialen Aspekte werden bei jeder Art von Beruftätigkeit bereits erfüllt, deshalb denke ich, dass nicht nur "einschlägige" Arbeitszeit berücksichtigt werden sollte. Eine etwas ausgewogenere und realitätsnähere Entscheidungsgrundlage wäre hier sehr wünschenswert. So verbaut man Leuten, die tatsächlich lernen wollen (selten genug zu finden^^) doch einiges denke ich. Solange der Prüfungsnachweis erbracht werden kann, dass man fachlich das geforderte beherrscht, die sozialen Aspekte ebenfalls abgedeckt hat, sollte hier mal über leichteren Zugang nachgedacht werden.

Sowas sollte lieber über z.B. verschärftere Prüfungsbedingungen für solche Fälle o.ä. abgedeckt werden.

Ihr kennt das ja, gerade in unserm Berufsfeld gibts etliche Freelancer und viele Leute die aus simplem Interesse einiges auf dem Kasten haben, nicht zuletzt können einen viele 12-jährige bereits locker in die Tasche stecken^^

*Meinung und Laberflash Ende*

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Ist im Grunde die Fragestellung hier nicht falsch? Warum will meisteralex bloß den gleichwertigen Abschluss FIAE nachmachen?

Warum geht er nicht einen Schritt nach vorne und macht statt dessen einen Weiterbildungsabschluss in seinem Thema? Das würde erst Mehrwert für einen Arbeitgeber schaffen.

Also bspw als Software Developer im IT Weiterbildungssystem? Da wäre auch eine einschlägige Projektarbeit gefordert, aber auf einem anderen, höherwertigen Niveau.

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Hallo 1pruefer,

mit dieser Möglichkeit habe ich mich noch nicht beschäftigt. Mein Problem ist halt (wie bei fast allen Studenten), dass ich nicht das Geld habe teure Weiterbildungen / Schulungen / etc. zu bezahlen.

Ich habe mich schon mit den Schulungsmaterialien von ILS und anderen Fernlerninstituten etc. beschäftigt, aber im Monat an die 200€ dafür auszugeben, ist einfach nicht drin.

Daher dachte ich an die IHK, um kostengünstig weitere Leistungsnachweise zu erhalten.

Wenn du von "höherwertigen" Weiterbildungen sprichst, von welchen Angeboten sprichst du da konkret ?

Weiterhin wäre die Frage, ob diese Weiterbildung als "Selbstlern - Weiterbildungen" absolviert werden können?

Gruß

Christoph

Bearbeitet von meisteralex
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Die Sache ist an sich klar. Studium ist keine Berufstätigkeit, die Ausbildungszeit zählt nicht für Ausnahmeprüfungen nach Par. 45 BBiG, und die vorliegenden Berufszeiten sind zu kurz.

Sollte eine/deine IHK das anders sehen, muss man sie fragen. Das kann hier keiner wissen.

Wichtig erscheint mir aber der sehr berechtigte Einwand von 1pruefer. Du gehst von einem "aufgewerteten Lebenslauf" aus. Das Gegenteil ist der Fall. Wer studiert, sollte nach vorn schauen. Der IHK-FIAE ist zumindest formell gesehen von minderem Rang, d. h. ein Rückschritt. Ein Personaler würde dich darum vielleicht in die Zange nehmen und fragen, warum du das gemacht hast anstatt zusätzliche Bildungsangebote deiner Hochschule zu nutzen, einen Auslandsaufenthalt zu machen, Hilfstätigkeiten in Forschung und Lehre oder Betriebspraktika.

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Es ist manchmal schon komisch, wie viele Regularien einem in den Weg gestellt werden können.

Warum werden Regularien in den Weg gestellt? Die duale Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) ist der reguläre Weg, um einen Berufsabschluss zu erhalten.

Um eine Möglichkeit für Quereinsteiger zu eröffnen, gibt es die Ausnahmeregelungen nach § 45 BBiG. Die Voraussetzungen sind bewusst hoch gewählt, um die Regelausbildung nicht auszuhebeln. Nenn es eine bildungspolitische Entscheidung, aber der externe Abschluss als Quereinsteiger soll die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden. Weicht man die Voraussetzungen auf, wird die Ausnahme zur Regel. Und damit stellt man dann auch die Frage nach der Qualität der Ausbildung bzw. stellt das gesamte duale Ausbildungssystem in Deutschland in Frage.

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die Ausbildungszeit zählt nicht für Ausnahmeprüfungen nach Par. 45 BBiG

Echt?

Im Gesetz steht ja:

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Was ist dann damit gemeint? ITSE würde zählen, aber FISI nicht (da gleiche Ausbildung, aber andere Fachrichtung)? Oder was ist mit "anderen" gemeint?

Bearbeitet von bigvic
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... um kostengünstig weitere Leistungsnachweise zu erhalten.

Wenn du von "höherwertigen" Weiterbildungen sprichst, von welchen Angeboten sprichst du da konkret ?

Weiterhin wäre die Frage, ob diese Weiterbildung als "Selbstlern - Weiterbildungen" absolviert werden können?

Hallo Christoph,

mit "höherwertig" habe ich im Sinne von "höherrangig", "aufbauend" gedacht, also jedenfalls nicht die gleiche Qualifikationsebene.

<allgemein gequatscht>

Eine Übersicht über die wesentlichen Wege der IT Aus- und Weiterbildung findest Du in einer sehr guten Broschüre ->

Im Prinzip gibt es die Wege Studium oder berufliche Weiterbildung; alternative Begriffe sind berufliche Aufbauqualifizierung, berufliche Fortbildung, Aufstiegsfortbildung (aus der Welt der Kammerabschlüsse wie Meister, Betriebswirt oder operativer Professional). In beiden Wegen gibt es Angebote in Vollzeit + berufsbegleitend (=in einem Job).

Berufsbegleitend sind IT Weiterbildung und Technikerabschluss am ehesten geeignet; das ist meine persönliche Meinung. Die Zertifizierung imIT Weiterbildungssystem setzt betriebliche Projekte voraus, das wäre der Casus knacksus bei Dir; wo du das inhaltlich lernst würde keine Rolle spielen.

Quasi eine Mischform wäre ein Berufsakademiestudium, wobei das genau genommen in der Regel eine Ausbildung ist, keine Weiterbildung.

In unserem Unternehmen hatten wir in der Vergangenheit so schon mal einen Bankkaufmann für die BA eingestellt, der mit seinem ursprünglichen Berufsweg nicht so ganz glücklich war. Dem hatten wir dazu den IT Systemkaufmann ausgeredet, für den er sich bei uns beworben hatte.

Berufsbegleitend erleichtert natürlich die Finanzierungsfrage, benötigt aber ggf. die Abstimmung mit dem Arbeitgeber.

</allgemein gequatscht>

Die vorstehende Diskussion ist aber rein akademisch, da Du ja bereits ein Studium machst, und das wohl nicht beenden willst.

Wenn Du also wirklich im Sinne von "nebenbei" etwas mitmachen willst, um es bei einer Bewerbung vorweisen zu können, dann sind imho einschlägige Produkt-Zertifikate nicht schlecht. Viele Hochschulen bieten so etwas an, da müsste es auch Beratungsangebote geben.

Die könnte man dann in einem Ferien- oder Nebenjob praktisch verwerten, so dass das nach dem Studienabschluss als echte Praxis gilt.

Gruß

1pruefer

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Warum werden Regularien in den Weg gestellt? Die duale Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) ist der reguläre Weg, um einen Berufsabschluss zu erhalten.

Um eine Möglichkeit für Quereinsteiger zu eröffnen, gibt es die Ausnahmeregelungen nach § 45 BBiG. Die Voraussetzungen sind bewusst hoch gewählt, um die Regelausbildung nicht auszuhebeln. Nenn es eine bildungspolitische Entscheidung, aber der externe Abschluss als Quereinsteiger soll die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden. Weicht man die Voraussetzungen auf, wird die Ausnahme zur Regel. Und damit stellt man dann auch die Frage nach der Qualität der Ausbildung bzw. stellt das gesamte duale Ausbildungssystem in Deutschland in Frage.

Naja, es war auch nicht in die Richtung gemeint, dass jeder es möglichst einfach haben sollte. Es geht einfach generell um die Möglichkeit, etwas exakter bzw. treffender bei der Anrechnung zu sein. Ich würde auch nicht zwingend einen Fisi als Fiae-Quereinsteiger bezeichnen, da auch der Fisi-Job je nach Ausprägung mehr oder weniger Fiae-Charakter hat. Es ist natürlich gerade in der IT immer schwer zu entscheiden, wo fachintern aufhört und Quereinsteiger anfängt, allerdings allein der Punkt der bereits abgeschlossenen und in vollen 3 Jahren durchgeführten Fisi-Ausbildung trifft meiner Meinung nach zum Großteil bereits die Voraussetzungen. Leider ist hier immer das Problem, die Vorbildung quasi bewertbar im Hinblick auf den "enschlägigen" Charakter zu machen. Das ist ja auch ein Grund, dass zu recht eigentlich die IHK hier noch entscheidungsfreiheit hat. Das bringt noch etwas menschlichen Charakter rein.

Generell geb ich Dir aber recht, was den Quereinstig angeht.

Bezüglich Studienzeit und Anrechnung gibts verschiedene Fälle, je nach Art des Studiums werden bestimmte Dinge (z.B. Praxissemester, als Praktikum durchgeführte Vorlesungen u.ä. häufig als Arbeitszeit anerkannt, zumindest laut dem IHK-Menschen, den ich damals gefragt habe). Hier spielt u.a. auch die Form des Studium, Uni oder FH eine Rolle.

Bearbeitet von Jeglalf
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Echt?

Hast Recht, ist nicht ganz so eindeutig. Auslegungssache, weil da steht "können auch" und "in einem anderem, einschlägigen Ausbildungsberuf". Jetzt wirds rabulistisch: Er ist doch bereits Fachinformatiker (also kein anderer Beruf) und es heißt "können auch" (kann heißt nicht muss). Dann mal nicht zuletzt "einschlägig", was ist das? Nehme ich den Standpunkt von 80% der FiSys, dann weisen die doch die Programmierung als quasi berufsfremd strikt von sich. ;)

Man landet eigentlich immer wieder bei dem Punkt, seine zuständige IHK zu fragen.

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