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Thematik der Abschlussarbeit passt nicht zur Thematik des Unternehmens


Crazynet

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Hallo,
ich muss leider eine Widerholungsprüfung im Januar 2017 machen.
Mein Betrieb ist im Bereoch Musik & digitale Vermarktung tätig. Mein Abschlussprojekt soll in Richtung Meizin gehen. Wie kann ich das nun in meinem Antrag verpacken?!
Ich kann ja leider nicht schreiben, das es ein Auftrag des Unternehmens ist.

Auf die Idee kamen wir im Grunde, als ein Mitarbeiter und ich uns irgendwann mal durch Zufall über die Thematik gesprochen hatten und schon war das Projekt >"geplant"

Für Hilfe wäre ich echt dankbar!

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vor 6 Minuten schrieb Crazynet:

Mein Betrieb ist im Bereoch Musik & digitale Vermarktung tätig. Mein Abschlussprojekt soll in Richtung Meizin gehen. Wie kann ich das nun in meinem Antrag verpacken?!
Ich kann ja leider nicht schreiben, das es ein Auftrag des Unternehmens ist.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz... !? 

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Aloha,

gib dir bitte Mühe beim Stellen von Fragen. Wir können nur hilfreiche Antworten geben, wenn wir die Frage verstehen. Wir werden uns nur so viel Mühe geben, wie du dir beim Stellen von Fragen und Antworten gibst.

Wie kommt ein Betrieb der "Musik & digitale Vermarktung" als Bereich hat, auf Medizin? Das können wir dir nicht beantworten, frag deinen AG.

Zitat

Ein Betrieb, der mit Musik und deren digitalen Vermarktung zu tun hat, kann doch nicht auf einmal einen Auftrag im Medizin-Bereich annehmen?!

Doch kann er, wenn er darin eine Aufgabe sieht.

Zitat

Welcher Bezug besteht da?!

Frag deinen AG oder deinen Ansprechpartner, wir können dir keine Antwort auf diese Frage geben..

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Mein AG ist leider einer von der Sorte:
"Mach irgendein Projekt und lass mich in Ruhe. Solltest Du Probleme haben, wende Dich an Google."
Genug geflennt - so etwas kann ich natürlich nicht in den Antrag schreiben.

Ggf kann ich es so verpacken, das jemand im Unternehmen einen medizinischen Zwischenfall hatte, wozu das Abschlussprojekt dann passt. Da ich "Kaufmann im Gesundheitswesen" gelernt hatte - was der Chef weiss, kamen wir in einem Gespräch auf so ein Projekt.

Würde die IHK das so abnehmen?

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vor 3 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Dann hast du im Abschlussprojekt ein FIAE-Thema zu behandeln. Wir sind hier doch nicht auf dem Ponyhof...

So, wie ich das verstanden habe, will er das auch machen.
Seine Frage ist wohl nur, ob und wie er es verkauft bekommen kann, irgendwas in Richtung "Medizin" zu machen, obwohl sein Arbeitgeber im Bereich "Musik" tätig ist.

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Mir würde kein Grund einfallen warum man das tun sollte. Es geht ja im Abschlussprojekt darum ein betriebliches Problem zu lösen. Die Argumentation daher etwas "medizinisches" im Bereich Musik zu machen ist sehr weit hergeholt und meines Erachtens nach nur schwer zu argumentieren.

 

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vor 31 Minuten schrieb Crazynet:

Ggf kann ich es so verpacken, das jemand im Unternehmen einen medizinischen Zwischenfall hatte, wozu das Abschlussprojekt dann passt. Da ich "Kaufmann im Gesundheitswesen" gelernt hatte - was der Chef weiss, kamen wir in einem Gespräch auf so ein Projekt.

Und was soll der Sinn und Zweck des Projektes sein?
Werde mal bisschen konkreter bitte.

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Hallo Crazynet,

Für einen Ohrenarzt ein Programm zur Akustiksimulation:

Töne in verschiedenen Frequenzen und Lautstärken wiedergeben und ein Programm zur Auswertung entwickeln. Dein Projekt ist aber schon gegeben, daher müsstest Du uns das beschreiben, damit beurteilt werden kann, ob es zum Berufsbild FIAE passt. Ansonsten ist die IHK nicht das Finanzamt bzw. Gewerbeamt, die entscheiden, ob das im Betriebszweck (Gewerbeanmeldung) enthalten ist.

Grüße

Micha

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Ich sehe kein Problem darin, ein Projekt mit einem "fremden" Thema zu bearbeiten, solange es ein betriebliches Projekt bleibt. Teil jeder Projektarbeit ist die Ist-Analyse und die Begründung der Wirtschaftlichkeit des Projekts. Wenn sich das Thema sauber begründen lässt und es das Unternehmen voranbringt, ist das konkrete Thema doch völlig egal.

Solange das Projekt den Anforderungen eines Abschlussprojekts zum Anwendungsentwickler genügt (Komplexität, berufsspezifisch usw.) und die Umsetzung im Ausbildungsunternehmen nachvollziehbar begründet ist, wird sich kein Prüfer darüber beschweren, dass das Thema nicht zur eigentlichen Branche des Unternehmens passt.

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