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Handlungsschritt nicht durchgestrichen


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Das wird ganz auf die Tagesform des Prüfers (bzw des Korrekteurs) ankommen. Im Regelfall sind sie aber kulant, solange es eindeutig ist.

Interessant wäre halt noch zu wissen, ob du die Aufgabe überhaupt bearbeitet hast oder komplett leer gelassen hast, dann müsste es ja sowieso klar sein.

Ich würde mich deswegen auf jeden Fall nicht verrückt machen lassen.

 

edit: Sollten sie dennoch anders entscheiden und aufgrund der nicht gestrichenen Aufgabe automatisch die letzte als gestrichen ansehen, dann hätten sie dennoch das Recht auf ihrer Seite.

Bearbeitet von .Phil
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vor 2 Minuten schrieb .Phil:

Das wird ganz auf die Tagesform des Prüfers (bzw des Korrekteurs) ankommen. Im Regelfall sind sie aber kulant, solange es eindeutig ist.

Interessant wäre halt noch zu wissen, ob du die Aufgabe überhaupt bearbeitet hast oder komplett leer gelassen hast, dann müsste es ja sowieso klar sein.

Ich glaube ich hatte es komplett leer gelassen

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Sollte ausreichen.

Solange den Prüfern ersichtlich ist, dass du den Handlungsschritt nicht bearbeitet hast wird er gestrichen. Zudem hast du es ja im Deckblatt angegeben.

Garantieren kann es dir natürlich hier niemand, aber es ist schon sehr sehr sehr unwahrscheinlich, dass die Prüfer das nicht erkennen und dementsprechend so bewerten.

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Also manchmal frage ich mich, was die Prüflinge eigentlich so von uns Prüfern denken. Glaubt ihr wirklich, jemand würde euch wegen eines fehlenden Strichs 25% der Punkte nicht geben? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann jetzt nicht für alle Ausschüsse sprechen, aber ein wenig Menschlichkeit sollte da noch vorhanden sein ;)

Mal im Ernst: Wenn eindeutig erkennbar ist, welche Aufgabe nicht bearbeitet wurde, z.B. durch Eintragen der Nummer auf dem Deckblatt, Streichen der Aufgabe oder einfach Nichtbearbeiten derselben, wird euch niemand einen Strick daraus drehen und stumpf die letzte - komplett bearbeitete - Aufgabe streichen.

Was leider durchaus vorkommt (habe ich schon selbst mehrfach gesehen), ist, dass der Prüfling alle (!) Aufgaben teilweise bearbeitet und keine eindeutig streicht. Dann muss leider der Standardfall mit dem letzten Handlungsschritt greifen. Das kann man dann aber wirklich nicht dem Prüfer anlasten. Denn ein wenig Formalismus sollte man auch den Prüflingen durchaus zutrauen dürfen. Und die Anweisungen bzgl. der Streichung sind sicherlich deutlich genug zu erkennen.

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...das ist ganz normal. Man sitzt zuhause und schwitzt, man kann überhaupt nichts mehr machen und hat die ganze Zeit gelernt vom "worst case" auszugehen. Die Nervosität steigt und wenn der Prüfer einen schlechten Tag hat, er ist ja auch nur ein Mensch und Regeln sind Regeln.

...und wann kommen endlich die Ergebnisse? ...kann man da Widerspruch einlegen?

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Ich habe auch nur vorn die Nummer drauf geschrieben, aber nichts durchgestrichen. Beim (nicht gestrichenen :P) gestrichenen Handlungsschritt habe ich allerdings auch überhaupt nichts hingeschrieben.

Ich finde bei sowas wäre es wirklich ne Frechheit wenn sie punkte abziehen würden. JA, es steht sicher irgendwo vorne auf dem Blatt drauf... aber 1. ist das ne Prüfungssituation in der man aufgeregt ist und solche "Formalien" schon mal leicht vergessen kann und 2. hat man auch Besseres zutun als sich die halbe Din A4 Seite da ganz genau durchzulesen, wenn man eh schon unter Druck steht alle Aufgaben in der vorgegeben Zeit zu schaffen. Zudem ist es ja komplett eindeutig mit der Zahl auf dem Deckblatt gekennzeichnet. Solange die da steht gibt es meiner Meinung nach keinen Grund zur Diskussion.

Ich denke das durchstreichen ist hauptsächlich eine Hilfestellung für die Prüfer. Mir wurde mal mitgeteilt, dass je ein Prüfer einen Handlungsschritt korrigiert (IHK Oberbayern). Da ist es sicher ein bisschen umständlicher das dann zu erkennen. 

Bearbeitet von licklake
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  • 2 Wochen später...

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