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Datenschutz & Co.


Tician

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Guten Morgen,

wir hatten letztens eine 1-stündige Datenschutzschulung für unsere Abteilung die mein Ausbilder leider verpasst hat und weswegen ich jetzt noch Fragen zu einem Thema habe.

Und zwar wurde mir gesagt das das Löschen von Daten logischerweise verboten ist, aber auch das sämtliche Software-Änderungen dem Benutzer des jeweiligen Rechners mitzuteilen sind.

Das giibt mir jetzt zu denken weil über die Gruppenrichtlinien machen wir hin und wieder Änderungen und die Beste Zeit um Software zu installieren oder zu verändern ist natürlich wenn der Benutzer nicht da ist. Gibt es dazu einen Ausschnitt aus einem Gesetzbuch? Wie sieht es mit PC-Tausch aus? Wir haben sämtliche PCs letztes Jahr auf Windows 7 umgestellt und es gab eine Mitarbeiterin die sich wehement geweigert hat ihren XP-Rechner tauschen zu lassen also haben wir das an einem Wochenende gemacht, aber das Geschrei hinterher war jenseits von gut und böse. Wie handhabt ihr das? Welche Regeln sind Betriebs-spezifisch, welche gelten für Datenschutz allgemein?

Bearbeitet von Tician
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vor 27 Minuten schrieb Errraddicator:

Wieso sollte das Löschen von Daten verboten sein?
Eigentlich ist es doch eher umgekehrt, dass das Erheben und Aufbewahren von Daten durch den Datenschutz reglementiert wird. Nicht das Löschen.

Ich glaube da wurden die Begriffe Datensicherheit und Datenschutz von Tician durcheinandergebracht.

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Zum (nicht-)löschen: für gewisse Daten gibt es (steuer- und handelsrechtliche) Aufbewahrungsfristen.

Und wieso sollte ein Arbeitgeber das von ihm gestellte Arbeitsgerät nur nach Zustimmung des Mitarbeiters tauschen dürfen? Zumal der Tausch stattfand, um den Betrieb weiterhin (sicher) aufrecht erhalten zu können...

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Hallo Community,

vor 8 Minuten schrieb allesweg:

Und wieso sollte ein Arbeitgeber das von ihm gestellte Arbeitsgerät nur nach Zustimmung des Mitarbeiters tauschen dürfen?

naja, bei einem großen Büro und einer einzelnen Entscheidung, kann der Betriebs-/Personalrat evt. etwas unternehmen, wenn alle anderen mit einem komfortablen Rechner (wie auch immer) und ein Mitarbeiter mit einem Holzschemel und Reisbrett arbeiten muss. Grundsätzlich hat der AG volle Entscheidungsfreiheit, wie, wann und womit an welcher Frage gearbeitet wird. Das sämtliche Softwareänderungen dem Benutzer mitzuteilen, kann nur durch eine Betriebsvereinbarung begründet werden.

Bei den Daten ist es noch komplizierter, zur Beantwortung muss man wissen in welchen Bereich die fallen und wer der AG ist. Für Behörden etc. gibt es besondere Bestimmungen. Manche Daten müssen auf Vorrat gespeichert werden, bei anderen ist schon die Erhebung unzulässig. Zumeist wird das dann immer eine Einzelfallentscheidung. Die nächste Frage: Handelt es sich um Personenbezogene Daten?

Grundsätzlich gilt: "Alles ist verboten, was nicht per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist." (Zum Thema persönliche Daten und BDSG)

Grüße

Micha

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Ich hätte vielleicht noch hiinzufügen sollen das unsere PCs auch für die private Nutzung zugelassen sind (solange es nicht ausartet) - aber das natürlich mit EInschränkungen.

Das mit dem Löschen oder Verändern war mehr so mit dem Gedanken "Ich darf die Excel-Datei die Frau xyz erstellt und auf ihrem Desktop gespeichert hat nicht einfach löschen".

Zitat

Grundsätzlich gilt: "Alles ist verboten, was nicht per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist." (Zum Thema persönliche Daten und BDSG)

Genau das hatte ich auch noch im Kopf, das wurde uns gesagt :)

Meine Frage hatte sich allerdings jetzt geklärt, es wurde als "kritischer Bereich" deklariert, also Gebot ist vorsichtig sein, aber ein Gesetz dazu gibt es nicht.

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Dass keine Daten gelöscht werden dürfen, kann daraus resultieren, dass der User den PC auch privat nutzen darf in gewissem Umfang und somit auch persönliche Dateien darauf vorhanden sein können. Dementsprechend ist dann vermutlich eine Klausel vorhanden, dass die Daten nicht einfach gelöscht werden dürfen. Kenne ich von mehreren Unternehmen so.

Generell gilt dies jedoch nicht - vor allem werden User oftmals ja auch dazu angehalten, Daten nur auf dem Netzlaufwerken zu speichern und nicht lokal.

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vor 17 Stunden schrieb Errraddicator:

Bei privater Nutzung kann das dann schon sein.
Zumindest bei E-Mail-Konten ist es so, dass - sobald private Nutzung erlaubt ist - ein Admin dort keine Einsicht nehmen darf.[...]

So generell kann man das auch wieder nicht sagen. Es kommt immer auf die Regelung an, die unterschrieben wurde bzw. im Betrieb gilt.

Entweder wird es so gehandhabt, dass private Nutzung geduldet ist, man dafür aber auch einverstanden sein muss, dass die privaten Daten eingesehen werden dürfen, außer, wenn man z.B. einen Ordner "privat" macht und dort seine Mails oder Dateien ablegt - also eindeutig gekennzeichnet als privat. Oder aber es gilt die Regelung, dass sobald private Daten vorhanden sein können der Admin halt nicht mehr einfach reinschauen darf.

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Meines Wissens nach stimmt das so nicht. Sofern Du private E-Mails erlaubst, darf der Admin nich reinschauen und eine Zuwiderhandlung ist eine waschechte Straftat. Das ist zumindest mein Stand.

Ob ein "freiwillig" unterschriebener Wisch dazu eine Gültigkeit hat, wenn er mit dem Vertrag zusammen ausgehändigt wird, das zweifel ich einfach mal an. Die Freiwilligkeit ist aber Voraussetzung dafür, dass solche Vereinbarungen greifen. Wie man das nachweisen soll, ist mir jedenfalls schleierhaft.

Aber das hängt wahrscheinlich auch wieder vom Gericht ab.
Gab es dort schon entsprechende Fälle?

Bearbeitet von Errraddicator
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vor 2 Stunden schrieb Errraddicator:

[...]Ob ein "freiwillig" unterschriebener Wisch dazu eine Gültigkeit hat, wenn er mit dem Vertrag zusammen ausgehändigt wird, das zweifel ich einfach mal an. Die Freiwilligkeit ist aber Voraussetzung dafür, dass solche Vereinbarungen greifen. Wie man das nachweisen soll, ist mir jedenfalls schleierhaft.[...]

Das ist kein "freiwillig" unterschriebener Wisch, sondern wenn man das nicht unterschreibt, darf man das Gerät / den Account NUR für geschäftliche Zwecke nutzen, was der AG ja durchaus vorgeben kann. Er stellt z.B. das Laptop zur Verfügung und somit darf er auch bestimmen, ob man privat damit etwas machen darf, oder es rein geschäftlich zu nutzen ist. Die Voraussetzung dafür, dass man vom Arbeitgeber die Berechtigung erhält, es auch privat nutzen zu dürfen, ist die, dass man sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass die Daten durch den AG eingesehen werden dürfen (eventuell noch auf bestimmte Fälle beschränkt, wie z.B. Security-Verstöße oder andere genau definierte Fälle). Selbst dabei wird dann aber meist darauf hingewiesen, dass dies für ausdrücklich als privat markierte Ordner o.ä. nicht gilt, solange keine Gefahr davon ausgeht (z.B. Viren oder Würmer).
Daher habe ich z.B. im Outlook einen Ordner "privat" und auch auf dem Desktop und in meinem Home-Laufwerk jeweils einen entsprechenden Ordner. Nur dort speichere ich meine privaten Sachen ab.

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Wie gesagt, das ist Halbwissen, weil meine dies bezügliche Schulung schon eine Weile her ist.
Aber damals wurde uns (von einem Juristen) deutlich gesagt, dass solch eine Verknüpfung von Rechten und Pflichten nicht zulässig wäre. Entweder erlaubt das Unternehmen es oder nicht. Da kann es dies nicht an bestimmte Bedingungen knüpfen.

Zudem müssen solche Einwilligungen der Betroffenen freiwillig geschehen, sonst sind sie wertlos.
Weswegen in der Praxis in der Tat oft gar nix gewährt wird, weil alles andere nicht praktikabel ist.

Kann ich nur so wiedergeben, wie man es mir erzählt hat.
Vielleicht weiß dort noch Jemand anders bescheid, der dort aushelfen könnte? :)

Bearbeitet von Errraddicator
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Die Freiwilligkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass diese Vereinbarung Teil des Arbeitsvertrages ist und dieser Vertragsschluss wird in der Regel freiwillig sein, da er sonst keine Wirkung entfalten würde.

 

Problematisch wird es nur und das wird der Rechtskundige, den Du da erwähnst gemeint haben, wenn es Einzelfallregelungen gibt, die andere Mitarbeiter benachteiligen.

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