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Urlaub an Zwischenprüfungstermin


Hanabi

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Hallo, ich habe Anfang des Jahres Urlaub gebucht, der vom Betrieb genehmigt wurde. Nun habe ich mich erkundigt, wann die Zwischenprüfung sind und festgestellt, dass der Termin zur Zwischenprüfung an dem Tag stattfindet, an dem mein Flug geht und ich ihn daher nicht wahrnehmen kann. Eigentlich habe ich gedacht, dass die Berufsschule mich über den Termin für die Prüfung informiert, mir wurde erst vor Kurzem mitgeteilt, dass das nicht so ist. 

Meine Frage: Wie wird nun vorgegangen? Muss ich meinen Urlaub stornieren und damit sämtliche Kosten alleine tragen?

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vor 14 Minuten schrieb Hanabi:

Meine Frage: Wie wird nun vorgegangen? Muss ich meinen Urlaub stornieren und damit sämtliche Kosten alleine tragen?

Ja.

Wenn du an der Zwischenprüfung nicht teilnimmst, bist du auch nicht für die Abschlussprüfung zugelassen.

Dir bleibt nichts anderes übrig als den Urlaub zu stornieren. Im Normalfall weiß man wann ungefähr die Prüfungen sind. Die BBS ist hat auch nichts mit der Prüfung zu tun, dafür ist die IHK zuständig und diese schickt ein Schreiben an dein Unternehmen.

Aber das gute ist ja, dass du eine Reiserücktrittsversicherung für paar Euro abgeschlossen hast.

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Um wie viel Uhr wäre denn die Zwischenprüfung und um wie viel Uhr geht der Flieger?

Eine Möglichkeit wäre natürlich per Reiserücktritt den Urlaub zu stornieren. Die Andere Möglichkeit wäre per Oneway-Ticket einfach dann Abends oder am nächsten Tag zu fliegen. In dem Fall müsstest du dich aber mit der Airline in Verbindung setzen, oft ist es so, dass wenn du den Hinflug nicht antrittst, der zeitgleich gebuchte Rückflug dann in den Augen der Airline auch entfällt und dein Platz anderweitig vergeben werden könnte. So ein OneWay Ticket kostet dann zwar nochmal ein bisschen was, allerdings ist das in Relation zum ganzen Urlaub oft vernachlässigbar - es sei denn du fliegst jetzt nach Japan oder China.

Prinzipiell bietet die IHK natürlich an, eine Zwischenprüfung auch im Herbst zu schreiben, ob du das aber verschieben kannst ... da müsste sich dein Betrieb erkundigen und direkt an die IHK wenden. Ich würde mal damit rechnen, dass es nicht funktioniert.

Bearbeitet von Uhu
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vor 37 Minuten schrieb Nightmar:

Ja.

Wenn du an der Zwischenprüfung nicht teilnimmst, bist du auch nicht für die Abschlussprüfung zugelassen.

 

Bei der Aussage muss ich mal genauer Nachfragen: Was machst du wenn derjenige Krank (skiunfall, männergrippe etc.) ist ? Kann mir kaum vorstellen das derjenige deshalb nicht zur Prüfung zugelassen wird.

Die ZP dient doch als Nachweis wie weit der Azubi ist und ob er fähig wäre die Ausbildung sogar zu verkürzen (was die IHK ja auch entscheidet, neben der Berufsschule und dem Arbeitgeber),

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vor 3 Minuten schrieb t0pi:

Bei der Aussage muss ich mal genauer Nachfragen: Was machst du wenn derjenige Krank (skiunfall, männergrippe etc.) ist ? Kann mir kaum vorstellen das derjenige deshalb nicht zur Prüfung zugelassen wird.

Wenn du krank bist, brauchst du ein ärztliches Attest. Dann kannst du die Prüfung wiederholen. Wenn du einfach nicht hingehst, ist diese halt nicht bestanden.

Es wäre halt zu prüfen, ob ein Betrieb seinen Azubi auch wieder abmelden kann um ihn dann an der nächsten Prüfung im Herbst anzumelden. Er selbst kann da denke ich nicht viel machen.

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vor 8 Minuten schrieb Uhu:

 

Es wäre halt zu prüfen, ob ein Betrieb seinen Azubi auch wieder abmelden kann um ihn dann an der nächsten Prüfung im Herbst anzumelden. Er selbst kann da denke ich nicht viel machen.

Wir hatten den Fall bei uns in der Berufsschulklasse. Er durfte dann im Herbst teilnehmen, war aber auch krankgemeldet und hatte ein Attest.

Ein Anruf bei der zuständigen IHK sollte Gewissheit geben.

Bearbeitet von Gottlike
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Ausnahmsweise würde ich hier auch sagen, geh zum Arzt erkläre dem die Sachlage, sprich auch mit deinem Betrieb ob das für diesen auch ok ist und dann lass dich für den Tag der Zwischenprüfung mit einem ärztlichen Attest krank schreiben und wiederhole die Prüfung im Herbst. Ein Freund von mir war bei der Prüfung damals krank und musste sie auch im Herbst nachholen.

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Was ist dir denn wichtiger? Deine Berufliche Zukunft oder dein Urlaub? Wenn mir ein Azubi sagen würde, er habe ja Urlaub gebucht am Tag der Zwischenprüfung, wäre es ok wenn er "krank" macht und im Herbst zur Prüfung geht, also da wüsste ich nicht ob ich genug Finger hätte um ihm den Vogel zu zeigen. Uhu hat meiner Meinung nach den besten Vorschlag gemacht, prüf die Flugzeiten der Airline und versuch einfach einen passenden Hinflug zu bekommen. Die Prüfung ist ja am Tag des Abfluges, also wirst du schon was bekommen, schlimmer wäre es ja wenn sie mitten in deinem Urlaub wäre.

Die Termine für IHK-Prüfungen werden aber nicht gewürfelt, sondern sind weit über ein Jahr hinaus auf die Woche genau geplant, so zumindest bei der IHK-Koblenz. Und da meines Wissens nach bundeseinheitlich (Ausnahme ist glaube ich nur Baden-Württemberg) am selben Tag geprüft wird, kann man das auch frühzeitig erfragen. Natürlich ist das ärgerlich mit deinem Urlaub, aber beiß in den bitteren Apfel und flieg nächstmöglich nach. Außerdem ist es ja kein toller Urlaub, wenn man dann immer im Hinterkopf hat, was man dafür für rießige Gefallen einfordern musste.

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vor einer Stunde schrieb SebastianB.:

also da wüsste ich nicht ob ich genug Finger hätte um ihm den Vogel zu zeigen.

Mein Ausbilder wie auch die Ausbilder von allen meinen Mitazubis aus der Berufsschule, hat die Zwischenprüfung absolut nicht interessiert weil sie halt nichts zur Ausbildung beiträgt außer das man sie braucht um an der Abschlussprüfung teilzunehmen und ob diese jetzt 6 Monate später gemacht wird is dann auch egal. Das ist das generelle Problem an der Zwischenprüfung da sie absolut keinen Noten Einfluss what so ever hat, interessiert es den großteil der Betriebe auch nicht wirklich.

Und wie schon erwähnt ist es meistens so das Fluglinien den Rückflug auch streichen und es dann schnell sein kann das er somit Hin und Rückflug zahlen muss, das ist schon wieder ne andere Hausnummer, da ist es einfacher die Prüfung 6 Monate später zu machen, daher meine ich geh zu deinem Ausbilder erklär ihm die Lage und frage ihn wie er das sieht, wenn er sagt es ist ok das du die Prüfung 6 Monate später machst dann machst du halt krank, wenn er was dagegen hat dann wirst du wohl teilnehmen müssen. Aber wie gesagt kläre das mit dem Betrieb wie die dazu stehen.

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vor 4 Stunden schrieb Hanabi:

Ist es nicht möglich anstelle der Zwischenprüfung im Frühjahr einen Antrag auf die Teilnahme der Prüfung im Herbst zustellen? 

Bist du denn zur fraglichen Zwischenprüfung von deinem Betrieb bereits angemeldet worden?

Wenn die Anmeldung noch nicht erfolgt ist, brauchst du auch nicht von der Prüfungsanmeldung zurück treten.

 

Gruß Bockreiter

 

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Ich würde diesbezüglich aber nachfragen und zwar direkt bei der IHK.

extra Prüfungen gibt es nicht, zumindest nicht bei uns. Da muss man bei nicht Teilnahme die Prüfung ein halbes Jahr später machen. 

Bei uns aus der Klasse hatte einer einen Autounfall und lag im Krankenhaus. Er durfte die Abschlussprüfung ein halbes Jahr später nachholen. Als ob er durchgefallen ist. Die Prüfung hat sich halt um ein halbes Jahr verlängert 

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vor 3 Stunden schrieb Albi:

Mein Ausbilder wie auch die Ausbilder von allen meinen Mitazubis aus der Berufsschule, hat die Zwischenprüfung absolut nicht interessiert weil sie halt nichts zur Ausbildung beiträgt außer das man sie braucht um an der Abschlussprüfung teilzunehmen und ob diese jetzt 6 Monate später gemacht wird is dann auch egal. Das ist das generelle Problem an der Zwischenprüfung da sie absolut keinen Noten Einfluss what so ever hat, interessiert es den großteil der Betriebe auch nicht wirklich.

Die Zwischenprüfung soll nun, wie bei vielen Berufen, in die Endnote einfließen. Ich weiß nicht für welche Jahrgänge es schon geplant ist, aber informiert wurden wir bereits, allerdings über die Berufsschule, nicht über die Kammer selbst. Daher gibt es von meiner Seite aus kein Gewähr für diese Aussage. Weiß da vielleicht jemand mehr? Wollte mich sowieso mal an die Kammer wenden, bezüglich dieser neuen Regelung. Selbst wenn es nicht so ist, so ist die Zwischenprüfung ein deutlicher Indikator, ob der Azubi und der Betrieb sich auf einem guten Weg befinden. Nicht umsonst werden schlechte Ergebnisse von der IHK angemahnt.

Edit: Nach Information bei der IHK: Ergebnisse werden nicht in die Endnote einfließen. War ein Gerücht, vermutlich um die Azubis zum Lernen vor der Zwischenprüfung zu motivieren.

Bearbeitet von SebastianB.
Falschinformation
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vor einer Stunde schrieb SebastianB.:

Die Zwischenprüfung soll nun, wie bei vielen Berufen, in die Endnote einfließen.

Das würde ich sogar sehr gut finden, weil es dann auch endlich mehr Sinn macht diese abzuhalten und die Azubis zu motivieren, hab so viele erlebt die null dafür gelernt haben und teils nur 30 Punkte geschrieben haben und da wurde nix angemahnt, zumindest habe ich von keinem der Azubis die diese Leistung gebracht haben (2 oder 3 waren es) etwas in der Art gehört. Dann wäre es natürlich wieder ne wichtige Prüfung, aber solange sie halt wirklich nur ein unwichtiges Stück Papier ist, finde ich es jetzt nicht so schlimm mit dem Einverständis des Betriebs, die Prüfung zu schieben und 6 Monate später zu machen.

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Wir schreiben die Prüfung jetzt im März und uns wurde definitiv gesagt das sie nichts zählt.

vor 26 Minuten schrieb Albi:

Das würde ich sogar sehr gut finden,

An sich ist die Aussage korrekt, die Zwischenprüfung macht gerade wenig Sinn. Aber wenn ich mir Zwischenprüfungen der letzten jahre anschauen verstehe ich auch warum diese nicht gewertet werden, wir haben 50% der Themen noch gar nicht gehabt oder nur angeschnitten.

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Am ‎20‎.‎01‎.‎2017 um 16:00 schrieb Tician:

Wir schreiben die Prüfung jetzt im März und uns wurde definitiv gesagt das sie nichts zählt.

Das ist sie gar nichts zählt ist aber auch nicht richtig.

Die Zwischenprüfung dient dazu den Lernstand eines Azubis zu erfassen. Sie geht zwar nicht in die Endnote ein, entscheidet mit unter aber darüber ob einer Verkürzung zugestimmt wird. Bei einer schlechte Zwischenprüfung sollte man auch die Gründe dafür abklopfen, denn nach der ZP kann man "Missstände" noch ausmerzen, würde der schlechte Lernstand erst in der AP auffallen wäre es doch etwas spät.

 

Gruß Bockreiter

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@Bockreiter: Für den Azubi zählt sie erstmal als "nichts" (AUSNAHME: Verkürzer) auch bei mir gab es welche die haben ihren Namen drauf geschrieben und abgegeben damit Sie wieder heim konnten.

Das Ergebnis wird an den Ausbildungsbetrieb gesendet und im Idealfall reagiert der Betrieb darauf und versucht die Mängel abzustellen.

Wie gesagt der Idealfall...

Als Normalfall würde ich behaupten: Betrieb haut dem Azubi auf die Finger: "Böser Azubi, hast wohl nicht gelernt?" Der Azubi antwortet reumütig: "Männergrippe, Prüfungsangst blablabla:" und damit hat sich die Sache erledigt. Bis zur Abschlussprüfung.

Es wird bestimmt auch Betriebe geben die anhand der ZP Ergebnisse prüfen ob derjenige nach der Abschlussprüfung übernommen wird oder nicht, aber das sind eher die Ausnahmen würde ich einfach mal behaupten.

Das heisst für einen "normalen" Azubi ohne verkürzungsambitionen ist die ZP ein nerviges Übel (je nach Standort heisst das früher aufstehen als sonst, Prüfung schreiben und danach noch arbeiten gehen) mehr aber auch nicht.

Es wäre schon schön wenn das irgendwie in die Endnote mit einfließen würde...nur entstehen dann dadurch andere Probleme:

In der Berufsschule wird einem schon eingeprügelt: Die ZP ist dazu da zu prüfen ob ihr im Lernstoff seid. ihr könnt eigentlich nicht alles wissen... Super: Das heisst es wird nie jemand eine Note 1 im Endzeugnis bekommen weil die ZP dies durch sowas verhindert? Dann müsste man das Konzept oder die Fragen der ZP VORHER überarbeiten.

 

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@Bockreiter Grundsätzlich richtig was du zur einst gedachten Intention der Zwischenprüfung sagst. Wenn sie allerdings wirklich dazu da wäre, den Lernstand zu erfassen, dann müsste dies viel differenzierter von statten gehen. Es ist ja nicht mal klar, was der Lernstand überhaupt zu Tag X sein soll, da die Vermittlung des Stoffes in den Berufsschulen nicht standardisiert ist. Es gibt zwar einen groben Themenplan, aber wirkliche Details (z. B. über Bücher für die Lehrer, wo der gesamte Stoff mal im Detail differenziert in Lehrjahre gegliedert drin steht) - niente.

Der Umstand das eigentlich gar nicht so richtig festgelegt ist, was und wie etwas vermittelt werden soll, kann ich bis heute sowieso nicht nachvollziehen da es in anderen Lehrberufen definitiv anders gehandhabt wird. Die dämlichste Ausrede die ich dazu gehört habe war, dass sich der Stoff so schnell ändert, dass es nichs bringen würde. LOL - Grundlagen ändern sich ja auch so rasant. Genau das führt aber dazu, dass du in der Zwischenprüfung teilweise Themen hast, die teilweise erst im dritten Lehrjahr von den einzelnen Berufsschulen behandelt werden.

So bleibt den Azubi eigentlich nur übrig, mit alten Zwischenprüfungen zu lernen da sein Berufsschulstoff die Themen vll. gerade mal zu 50-70% abdeckt. Welche Erkentnisse zieht man also als IHK daraus, wenn der Durchschnitt (so wie bei unseren aktuellen Azubis) bei 81% liegt (und unser Azubi einen Schnitt von 89% hat)? Das der Azubi mehr gelernt hat als in der Berufsschule behandelt wird? Das die Berufsschule querbeet die Themen abarbeitet und zufällig die richtigen erwischt hat? Da Rückschlüsse auf den wahren Lernstand des Azubis zu ziehen ist so doch gar nicht möglich.

Ich glaube eher, dass die Zwischenprüfung ein historisch gewachsenes nicht hinterfragtes Konstrukt ist welches die IHK selbst nicht allzu ernst nimmt. Die gab es schon vor 30 Jahren in jedem Lehrberuf - und so eben auch heute. Ansonsten dürfte es nicht passieren, dass dort Stoff abgefragt wird, den die Azubis noch nicht in der Berufsschule haben konnten.

Die Forderung das die Zwischenprüfung in die Endnote einfließen soll ist für mich Aufgrund der Faktenlage der fehlenden Standardisierung der gesamten Ausbildung nicht begründbar.

 

Bearbeitet von Uhu
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vor 7 Minuten schrieb t0pi:

Es wäre schon schön wenn das irgendwie in die Endnote mit einfließen würde...nur entstehen dann dadurch andere Probleme:

In der Berufsschule wird einem schon eingeprügelt: Die ZP ist dazu da zu prüfen ob ihr im Lernstoff seid. ihr könnt eigentlich nicht alles wissen... Super: Das heisst es wird nie jemand eine Note 1 im Endzeugnis bekommen weil die ZP dies durch sowas verhindert? Dann müsste man das Konzept oder die Fragen der ZP VORHER überarbeiten.

Hallo,

das Problem mit der Zwischenprüfung ist bei dem Anrechnen meiner Meinung nach eher ihr Aufbau. Sie dient, so wie schon erwähnt wurde, lediglich als simpelste Wissensstandsprüfung. 90% der Aufgaben sind Multiple Choice und können schon dadurch richtig beantwortet werden, dass man ein paar alte Zwischenprüfungen durchgearbeitet hat. Dazu muss man das Thema auch vorher nicht schon bearbeitet haben.

Sie hat weder vom Inhalt noch vom Aufbau etwas mit den Abschlussprüfungen gemein.

Es sei auch angemerkt, dass in dieser schriftlichen Winterprüfung die GA1 für FIAE eine komplett andere Struktur hatte als bisher: 4 der 5 Handlungsschritte bestanden aus einer einzigen Aufgabe ohne weitere Teilaufgaben. Lediglich bei der  SQL-Aufgabe hatte man 5 verschiedene Abfragen oder so, die man entsprechend erstellen sollte.

 

Allerdings bin ich der Meinung, dass sie, so wie es in vielen anderen Ausbildungsberufen normal ist, mit in die Abschlussnote mit eingerechnet werden sollte. Dazu müsste sie aber vom Inhalt und Aufbau angepasst werden.

 

Und zum eigentlichen Thread-Thema kann ich nur sagen: Man wird doch zu einer gewissen Selbstständigkeit erzogen und auch der Wissenserwerb gehört dazu. Die Zwischenprüfungstermine stehen meist mehr als 12 Monate vor der Durchführung fest und können online eingesehen werden.
Dementsprechend kann ich dir auch nur empfehlen, den Urlaub später anzutreten oder zu verschieben. Teilnehmen an der ZP solltest du auf jeden Fall; und auch nicht erst ein halbes Jahr später. Zu dem Zeitpunkt solltest du dich nämlich eigentlich auch schon auf die Abschlussprüfung vorbereiten und dich nicht auch noch mit einer Zwischenprüfung rumschlagen.

Viele Grüße

Rienne

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Am 20.1.2017 um 14:20 schrieb SebastianB.:

Die Zwischenprüfung soll nun, wie bei vielen Berufen, in die Endnote einfließen.[...]

Edit: Nach Information bei der IHK: Ergebnisse werden nicht in die Endnote einfließen. War ein Gerücht, vermutlich um die Azubis zum Lernen vor der Zwischenprüfung zu motivieren.

Das hiess es vor > 10 Jahren schon. Macht so wie sie gestellt ist aber auch keinen wirklichen Sinn in meinen Augen.

Am 20.1.2017 um 15:30 schrieb Albi:

Das würde ich sogar sehr gut finden, weil es dann auch endlich mehr Sinn macht diese abzuhalten und die Azubis zu motivieren, hab so viele erlebt die null dafür gelernt haben und teils nur 30 Punkte geschrieben haben und da wurde nix angemahnt, zumindest habe ich von keinem der Azubis die diese Leistung gebracht haben (2 oder 3 waren es) etwas in der Art gehört. [...]

Es macht eigentlich keinen Sinn, dafür zu lernen, denn das verfälscht nur das Bild. ;)
Ich bin ohne zu Lernen zur Zwischenprüfung gegangen.
Doof finde ich nur, dass man kein sinnvolles Ergebnis bekommt, was genau man denn nun falsch gemacht hat, bzw. wo man Defizite hat, sondern nur die %-Zahl mitgeteilt bekommt.
Oder aber mein Betrieb hat dies mitgeteilt bekommen, mich jedoch nicht darüber informiert damals.

Am 20.1.2017 um 16:00 schrieb Tician:

[...]An sich ist die Aussage korrekt, die Zwischenprüfung macht gerade wenig Sinn. Aber wenn ich mir Zwischenprüfungen der letzten jahre anschauen verstehe ich auch warum diese nicht gewertet werden, wir haben 50% der Themen noch gar nicht gehabt oder nur angeschnitten.

So wie sie bisher aufgebaut ist, macht es keinen Sinn, sie mit in die WErtung der Endnote mit einzubeziehen.

 

vor einer Stunde schrieb Uhu:

@Bockreiter Grundsätzlich richtig was du zur einst gedachten Intention der Zwischenprüfung sagst. Wenn sie allerdings wirklich dazu da wäre, den Lernstand zu erfassen, dann müsste dies viel differenzierter von statten gehen. Es ist ja nicht mal klar, was der Lernstand überhaupt zu Tag X sein soll, da die Vermittlung des Stoffes in den Berufsschulen nicht standardisiert ist. Es gibt zwar einen groben Themenplan, aber wirkliche Details (z. B. über Bücher für die Lehrer, wo der gesamte Stoff mal im Detail differenziert in Lehrjahre gegliedert drin steht) - niente.

Naja, wann was gelehrt wird ist ja nicht nur Sache der Schule, sondern es gibt auch noch den Rahmenlehrplan des Ausbildungsbetriebes. Wann man da was durchnimmt, kann ja mehr oder weniger frei gewählt werden.
Somit kann es sein, dass die Leute aus einem bestimmten Betrieb ein Thema schon hatten, während alle anderen es noch nicht hatten, da es in der Schule noch nicht dran kam.
Davon abgesehen kommen ja auch nicht alle Themen in der Berufsschule überhaupt dran, oder werden nur so kurz angeschnitten, dass man sie auch genauso weglassen könnte.

 

Am 20.1.2017 um 07:24 schrieb Hanabi:

Hallo, ich habe Anfang des Jahres Urlaub gebucht, der vom Betrieb genehmigt wurde. Nun habe ich mich erkundigt, wann die Zwischenprüfung sind und festgestellt, dass der Termin zur Zwischenprüfung an dem Tag stattfindet, an dem mein Flug geht und ich ihn daher nicht wahrnehmen kann. Eigentlich habe ich gedacht, dass die Berufsschule mich über den Termin für die Prüfung informiert, mir wurde erst vor Kurzem mitgeteilt, dass das nicht so ist. 

Meine Frage: Wie wird nun vorgegangen? Muss ich meinen Urlaub stornieren und damit sämtliche Kosten alleine tragen?

Ich würde dir empfehlen, erst einmal mit deinem Reisebüro zu reden und zu fragen, was man da machen könnte. Sollte sich der Mehrkostenaufwand im Rahmen halten, den HInflug oder den kompletten Urlaub umzubuchen (falls du alleine fliegst und nicht in einer Gruppe - sonst macht die komplette Urlaubsverlegung ja keinen Sinn), dann mach das. Sollte das nicht so problemlos möglich sein (z.B. aufgrund Kopplung des Hinfluges mit dem Rückflug als Charterflug), dann rede mit deinem Ausbilder.
Ist ja auch irgendwie mit seine Schuld, wenn er dir in dem Zeitraum Urlaub genehmigt. Da hätte er sich auch vorher schon mal drüber informieren müssen, wann die Zwischenprüfung denn stattfindet und deinen Urlaub dann ablehnen müssen.
 

Gegen eine Krankschreibung kann auch die IHK nichts machen - du must die ZP dann halt nachholen zum nächsten möglichen Termin. Das würde ich mir aber nur als absolute Ausnahmemöglichkeit offen halten.

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vor 3 Stunden schrieb t0pi:

@Bockreiter: Für den Azubi zählt sie erstmal als "nichts" (AUSNAHME: Verkürzer) auch bei mir gab es welche die haben ihren Namen drauf geschrieben und abgegeben damit Sie wieder heim konnten.

Jeder ist seines Glückes Schmied...bei einer sechs in der ZP wäre hier im Betrieb der Teufel los. Man kann das ZP-Ergebnis auch als Argument nutzen um seine Ausbildung zu verbessern, aber das will man ja auch nicht. Dann kann man ja nicht mehr auf die BS/den Betrieb schimpfen weil die so schlecht ausbilden.

 

vor 2 Stunden schrieb Rienne:

Selbstständigkeit erzogen und auch der Wissenserwerb gehört dazu. Die Zwischenprüfungstermine stehen meist mehr als 12 Monate vor der Durchführung fest und können online eingesehen werden.

Wenn die Reise wegen der ZP nicht angetreten werden kann, muss das unter Lehrgeld verbucht werden. Ja ärgerlich, aber das wird bestimmt nicht nochmal passieren.

Und wer hier mit der "erschlichenen" Krankmeldung als Lösung daher kommt: Blöd wenn es auffliegt, die Konsequenzen werden weit schlimmer sein, als eine verpasste Reise. Wieso rät man eine Dummheit mit einer noch größeren Dummheit zu überdecken?

 

Gruß Bockreiter

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Hallo Bockreiter,

wie in meinem text weiter unten beschrieben gibt es halt den idealfall (in der Firma wäre die Hölle los) und einen Normalfall was eine Behauptung meinerseits ist denn nachdem die Ergebnisse bei den AGs eingetroffen war waren die Leute die "einfach so" abgegeben haben bis zum Ende der Lehre im selben Betrieb dabei...

Wobei man da differenzieren muss:

Es gibt nunmal schwarze Schafe, die die Azubis als billige Arbeitskraft "missbrauchen" und bei der BS regelmäßig versuchen den Azubi freizustellen (ich brauch nen Techniker 14 Tage in der Schweiz, schick den Azubi die Berufsschule fällt dann für ihn aus...)

Du kannst dir dann schon denken wie egal es diesen Betrieben ist wenn die ZP mit 0% geschrieben wurde...richtig: "who cares". Ich weiß natürlich nicht ob die IHK diesen Betrieb dann mal überprüft wenn das öfter vorkommt aber bisher habe ich noch nicht gehört das einem Betrieb die Ausbildungslizenz entzogen wurde...vielleicht weiss das jemand anderes ?

Und es gibt die Betriebe die dann nachfragen:

Wieso hast du denn so schwache Leistungen gezeigt in der ZP?

Ich hab Prüfungsangst, und in der Schule bringen die einem nicht alles bei, und wenn du lieber Chef mal die Aufgaben gesehen hättest, sowas kann doch keiner im 2. Lehrjahr wissen?!

Antwort des Chefs; Hmm, dann ist das halt so, die Note zählt ja eh nur um zu verkürzen, und das wolltest du ja eh nicht.

Ansonsten hast du Recht, der Azubi wird einen Teufel tun und sich versuchen in einer Firma einzubringen (!!!es gibt natürlich Ausnahmen!!!) aber ist es denn nicht Sache des Ausbilders / Betriebes die Mängel zu erkennen und abzustellen? Wie soll der Betrieb das aber tun wenn er nicht genaustens auf die Fehler die in der ZP entstanden sind hingewiesen wird.

Die ZP Aufgaben darf der Azubi ja mitnehmen, aber was er geantwortet hat steht halt nicht drauf. Und je nach Betrieb / Azubi sieht der Betrieb noch nichtmal die Aufgaben und bekommt dann einfach einen Brief wo 3 Prozentzahlen stehen und das wars

Also ich sehe da Verbesserungsbedarf an wirklich allen Stellen, sei es die IHK, Betrieb, Berufsschule oder der Azubi selbst...

 

 

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vor 1 Stunde schrieb t0pi:

Wieso hast du denn so schwache Leistungen gezeigt in der ZP?

Ich hab Prüfungsangst, und in der Schule bringen die einem nicht alles bei, und wenn du lieber Chef mal die Aufgaben gesehen hättest, sowas kann doch keiner im 2. Lehrjahr wissen?!

Antwort des Chefs; Hmm, dann ist das halt so, die Note zählt ja eh nur um zu verkürzen, und das wolltest du ja eh nicht.

Und dann melde ich mich bei der IHK, sage was Sache ist und kann das schlechte Abschneiden in der ZP als Beleg vorlegen...die IHK wird dann schon sehen ob nur der Name auf der ZP steht oder zum. der Versuch unternommen wurde richtige Antworten zu finden.

Wenn ich als Azubi als Techniker für zwei Wochen in die Schweiz geschickt werden soll, dann kann man das mal tun (Erfahrungen sammeln, Selbständig sein, ....). Sollte es ein Dauerzustand werden und meine Ausbildung drunter leiden, dann mach ich den Mund auf. In letzter Instanz bei der IHK!

Aber die IHK ist ja eh nicht interessiert, wenn die ZP in AP eingerechnet wird finden das viele auch wieder benachteiligend...Wieso nach Änderungen rufen, wenn man die vorhandenen Dinge nicht nutzt?

In der Ausbildung stehen auch so Dinge wie: Selbständig werden, Verantwortung übernehmen,...aber das scheint heute niemand mehr zu wollen.

 

Gruß

Bockreiter

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Hallo Bockreiter,

 

leider war dies nicht die Ausnahme, die Ausnahme war eher das die Personen anwesend waren. Haben sich aber auch nicht getraut zur IHK zu gehen und mal mit denen drüber zu sprechen. Aber in dem Falle hätte die Berufsschule reagieren müssen und "härter" nachfragen bzw. das der IHK melden sollen.

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