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Mündliche Prüfung erst bestanden, dann nicht


userr

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Hallo,

ich hatte vor ca. 2 Wochen die mündliche Abschlussprüfung. Den schriftlichen Teil hatte ich schon bestanden.

Am Ende wurde mir zum Bestehen gratuliert und auch ein Bescheid mitgegeben, in dem steht, dass ich bestanden habe.

Kurz darauf kam per Post ein Brief, in dem steht, dass ich nicht bestanden habe (Note 5).

Ich hatte dann bei der IHK angerufen. Man konnte mir das jedoch nicht erklären. Mir wurde mitgeteilt, dass es nochmals auf rechnerische Richtigkeit überprüft wurde.

 

Weiß jemand, wie es genau abläuft? Die Prüfer werden doch irgendwas ausfüllen und dann an die IHK weiterleiten? Wie können die auf verschiedene Ergebnisse kommen? Die IHK kann doch eigentlich nur das Ergebnis der Prüfer verwenden, und das muss ja mindestens Note 4 gewesen sein.

 

Kann man da irgendwas machen?

Bearbeitet von userr
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Es kann durchaus auch Übertragungsfehler geben, oder aber die Prüfer können sich bei ihrer Berechnung, ob du bestanden hast, oder nicht, täuschen (Rechenfehler).

Ich weiß nicht, ob es bei dir derart knapp war, oder ob da einfach jemand einen Fehler gemacht hat (z.B. Häkchen falsch gesetzt bei bestanden / nicht bestanden oder irgendetwas in der Art), was nun zu dem Brief geführt hat.

Anscheinend bleibt dir nichts anderes übrig, als darauf zu warten, was die IHK bei der Überprüfung feststellt. So lange hängst du natürlich in der Luft. Der Ausbildungsvertrag war für die Firma ja in dem Moment erledigt, als du die Prüfung bestanden hast. Würdest du übernommen werden, hättest du schon eine Anschlussanstellung oder wärst du noch auf der Suche?

Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall mit der Ausbildungsfirma sprechen, denn solltest du nicht bestanden haben, müssten sie dich ja (auf eigenen Wunsch) noch ein halbes Jahr weiter beschäftigen, so dass du die Prüfung (oder einen Teil davon) wiederholen kannst.

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Du solltest Prüfungseinsicht beantragen, sowohl für den Prüfungsteil B als auch die Protokolle für den Prüfungsteil B. Dann kannst Du selbst sehen, was das falsch gelaufen ist.

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Das haben die Prüfer jetzt anscheinend der IHK mitgeteilt:  "Aus Mangel besseren Wissens und der nicht vorhanden Möglichkeit der kurzfristigen Recherche haben wir, der Prüfungsausschuss, in dieser Situation auf Bestanden entschieden. Wohl wissend, dass sollten wir die falsche Entscheidung getroffen haben, die IHK in letzter Instanz die korrekte Entscheidung fällen würde. Wir bedauern dass wir in dieser Situation eine falsche Entscheidung getroffen und diese dem Prüfling mitgeteilt haben."

 

Keine Ahnung, wieso mir dann persönlich gratuliert wurde bzw. wie es sein kann, dass Prüfer anscheinend nichmal wissen, dass man in keinem der beiden Teile eine 5 haben darf.

 

Am 7.2.2017 um 07:30 schrieb Crash2001:

Würdest du übernommen werden, hättest du schon eine Anschlussanstellung oder wärst du noch auf der Suche?

 

Ne, das war so ne Umschulung, keine Ausbildung. Da hatte man nur ein mehrmonatiges Praktikum bei einem Betrieb.

Am 7.2.2017 um 15:47 schrieb WYSIFISI:

Du solltest Prüfungseinsicht beantragen, sowohl für den Prüfungsteil B als auch die Protokolle für den Prüfungsteil B. Dann kannst Du selbst sehen, was das falsch gelaufen ist.

Also die genauen Ergebnisse habe ich schriftlich. Oder steht bei einer Prüfungseinsicht nochmal was anderes, mit Begründung oder so?

Bearbeitet von userr
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Bei der Prüfungseinsicht kannst Du neben der schriftlichen Prüfung und deren Bewertung auch sehen, was und wie während der mündlichen Prüfung bewertet worden ist. Da kannst Du also kontrollieren, ob einerseits die Bewertung korrekt vorgenommen wurde und andererseits, ob die Tatsache, nicht bestanden zu haben, rechnerisch überhaupt richtig ist.

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Am 10.2.2017 um 18:17 schrieb userr:

Also die genauen Ergebnisse habe ich schriftlich. Oder steht bei einer Prüfungseinsicht nochmal was anderes, mit Begründung oder so?

Woher hast Du die Ergebnisse? Alles was Du vor dem Abschlusszeugnis bekommst ist ausdrücklich vorläufig.

Trotzdem merkwürdige Geschichte bei Dir, würde mich den Vorrednern anschließen und Einsicht beantragen.

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vor 20 Stunden schrieb ZeugwartJehovas:

Woher hast Du die Ergebnisse? Alles was Du vor dem Abschlusszeugnis bekommst ist ausdrücklich vorläufig.

Nur bekommt man bei Nicht-Bestehen auch kein Abschlusszeugnis. Und der TO hat ja geschrieben, dass er ein Schreiben von der IHK bekam in dem diese geschrieben hat, dass er durchgefallen sei. Daran ist auch nichts vorläufig.

Genauso sollte das Schreiben, was der Prüfungsausschuss einem nach der mündlichen Prüfung mitgibt, verbindlich sein. Immerhin sind alle darauffolgenden Handlungen (Meldung bei der Agentur für Arbeit, Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bzw Fortführung, Antritt einer neuen Arbeitsstelle, ...) davon abhängig.

Allerdings machen auch Prüfer und die IHK Fehler und mehr als die bereits genannten Maßnahmen bleiben da wohl nicht übrig.

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Es sind die "vorläufigen" Ergebnisse, die man nach der mündlichen Prüfung erhält. An diesen kann sich noch etwas ändern - im schlimmsten Fall, dass man nicht besteht. Dessen sollte man sich auch bewusst sein - und ganz besonders, wenn es wirklich knapp war mit Bestehen oder Nichtbestehen.

Ist zwar doof, wenn man dann doch nicht besteht und schon entsprechende Schritte unternommen hat (Zusage zum Antritt bei neuem Betrieb, arbeitslos melden, Platz in ausbildenden Betrieb geräumt / Ausbildung beendet, ...), aber da wäre eigentlich nichts dabei, was man nicht rückgängig machen könnte.

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Richtig. Die Aussage direkt nach der Prüfung ist nur vorläufig.

Dennoch würde ich in so einem Fall bei der IHK nochmal nachfragen. 1. um zu wissen, warum ich nicht bestanden habe 2. um zu wissen, ob das jetzt auch wirklich so ist.

Auch bei der IHK arbeiten nur Menschen. Denen Fehler unterlaufen können.

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vor 36 Minuten schrieb neinal:

Richtig. Die Aussage direkt nach der Prüfung ist nur vorläufig.

Deswegen geben viele Prüfungsausschüsse nach der mündlichen Prüfung gar keine Noten bekannt. Ist zwar auch doof für den Prüfling, aber die hier beschriebene Situation ist ja noch unglücklicher :-/

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vor 20 Minuten schrieb stefan.macke:

Deswegen geben viele Prüfungsausschüsse nach der mündlichen Prüfung gar keine Noten bekannt. Ist zwar auch doof für den Prüfling, aber die hier beschriebene Situation ist ja noch unglücklicher :-/

Bei uns gab es einen Zettel. Auf dem entweder "bestanden" oder "nicht bestanden" angekreuzt wurde. Das war's.

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vor 59 Minuten schrieb neinal:

Bei uns gab es einen Zettel. Auf dem entweder "bestanden" oder "nicht bestanden" angekreuzt wurde. Das war's.

Ist ja der normale Usus. Und die Punkte sagen viele Prüfungsausschüsse nicht, da dies oftmals zu Diskussionen führt und die Zeit sowieso schon knapp bemessen ist zwischen den mündlichen Prüfungen.

Bei uns haben sie zum Glück die Punkte gesagt, da dabei raus kam, dass bei meinen GA1 Ergebnissen wohl ein Übermittlungsfehler zur IHK stattgefunden hat und ich 20 Punkte mehr als online einsehbar hatte.

Dass es sich bei dem Wisch nur um ein vorläufiges Prüfungsergebnis handelt, ist schon klar. Darum habe ich meine Aussage ja auch in den Konjunktiv gesetzt - man sollte sich halt mMn schon darauf verlassen können, dass man bestanden haben sollte, wenn man es auch so gesagt bekommt. Siehe oben genannte Gründe. Rechnen sollte auch so ein Prüfungsausschuss können.

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Am 16.2.2017 um 07:09 schrieb Crash2001:

Es sind die "vorläufigen" Ergebnisse, die man nach der mündlichen Prüfung erhält. An diesen kann sich noch etwas ändern - im schlimmsten Fall, dass man nicht besteht.

Habe gestern mal mit meiner Ausbilderin, die auch im IHK-Prüfungsausschuss sitzt, darüber geredet. Und sie meinte auch, dass es nicht zulässig sei diesen Zettel mit "bestanden" auszufüllen und man dann im Nachhinein ein Schreiben bekommt, in dem dann gesagt wird, man sei durchgefallen.

Am 10.2.2017 um 18:17 schrieb userr:

"Aus Mangel besseren Wissens und der nicht vorhanden Möglichkeit der kurzfristigen Recherche haben wir, der Prüfungsausschuss, in dieser Situation auf Bestanden entschieden. Wohl wissend, dass sollten wir die falsche Entscheidung getroffen haben, die IHK in letzter Instanz die korrekte Entscheidung fällen würde. Wir bedauern dass wir in dieser Situation eine falsche Entscheidung getroffen und diese dem Prüfling mitgeteilt haben."

Was soll das eigentlich für eine Aussage sein? Der Prüfungsausschuss sollte alle Punkte aus der schriftlichen Prüfung und der Projektarbeit vorliegen haben und zusammen mit den Ergebnissen aus Präsentation und Fachgespräch auch in der Lage sein auszurechnen ob man bestanden hat oder nicht.

"Wohl wissend, dass sollten wir die falsche Entscheidung getroffen haben, die IHK in letzter Instanz die korrekte Entscheidung fällen würde." - Sorry für den Ausdruck, aber das ist ja wohl mal absoluter Bullshit. Ein Prüfungsausschuss sollte überhaupt nicht in die Lage kommen eine falsche Entscheidung zu treffen. Immerhin ist der Prüfungsausschuss die Instanz, die Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch bewerten. Also kann das Nicht-Bestehen eigentlich nur im schriftlichen Teil stattgefunden haben, den, abgesehen vom WiSo-Teil, auch der PA korrigiert haben sollte und dessen Ergebnis ihm damit auch bekannt ist.

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Am 10.2.2017 um 18:17 schrieb userr:

Keine Ahnung, wieso mir dann persönlich gratuliert wurde bzw. wie es sein kann, dass Prüfer anscheinend nichmal wissen, dass man in keinem der beiden Teile eine 5 haben darf.

Das hier ist glaube ich wichtig, dem Prüfungsausschuss ist wohl rechnerisch auf eine 4 oder besser insgesamt gekommen und "dachten" der Prüfling hätte bestanden, während die 5 in einem der beiden Teile ein Bestehen automatisch ausschließt.

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Ja, bei der IHK hatte ich telefonisch nachgefragt. Der Prüfungskoordinator oder was des is, hatte auch nich wirklich ne Erklärung. Er hatte dann anscheinend Kontakt mit den Prüfern aufgenommen und diese Antwort erhalten:

"Aus Mangel besseren Wissens und der nicht vorhanden Möglichkeit der kurzfristigen Recherche haben wir, der Prüfungsausschuss, in dieser Situation auf Bestanden entschieden. Wohl wissend, dass sollten wir die falsche Entscheidung getroffen haben, die IHK in letzter Instanz die korrekte Entscheidung fällen würde. Wir bedauern dass wir in dieser Situation eine falsche Entscheidung getroffen und diese dem Prüfling mitgeteilt haben."

 

Hab jetz nochmal Prüfungseinsicht beantragt und Widerspruch eingelegt. Mal schaun, wird aber bestimmt nix bringen.

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vor 11 Stunden schrieb Gottlike:

Das hier ist glaube ich wichtig, dem Prüfungsausschuss ist wohl rechnerisch auf eine 4 oder besser insgesamt gekommen und "dachten" der Prüfling hätte bestanden, während die 5 in einem der beiden Teile ein Bestehen automatisch ausschließt.

 
 

Um welche "Teile" geht es hier? Teil A und B oder Projektdoku/-präsi? In Doku oder Präsi kann man nämlich sehr wohl eine 5 haben und bestehen. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf

Zitat

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

 

Sofern man z.B. eine 5 in der Doku mit einer entsprechenden Note in der Präsi "ausgleicht" und insg. auf eine 4 kommt, ist die Prüfung bestanden.

Hat man jedoch im gesamten Teil A oder B eine 5, ist man durchgefallen.

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  • 2 Jahre später...

Hallo Userr 

Ich bin gerade auf deinen Beitrag gestoßen. Ich wollte mal nachfragen, was nun im Endeffekt dabei rumgekommen ist, da mein Freund sich gerade in derselben Situation befindet und wir leicht am verzweifeln sind. 

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vor 18 Stunden schrieb vasl123:

Hallo Userr 

Ich bin gerade auf deinen Beitrag gestoßen. Ich wollte mal nachfragen, was nun im Endeffekt dabei rumgekommen ist, da mein Freund sich gerade in derselben Situation befindet und wir leicht am verzweifeln sind. 

Es wird Deinem Freund kaum helfen, zu wissen, wie es bei userr ausgangen ist. Für so etwas gibt es die Möglichkeit der Prüfungseinsicht.

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