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Einstufung im Öffentl. Dienst OHNE Berufsausbildung


Rudi_Ratlos

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Das kommt ganz drauf an...

Der BAT geht nach Tätigkeitsmerkmalen. D.h. eigentlich entscheidend ist die Tätigkeit die du ausübst. Für bestimmte Tätigkeiten wird in den Protokollnotizen zur Eingruppierung angegeben welcher Abschluß erwartet wird. Jedoch steht da immer oder vergleichbar Vorbildung/Berufserfahrung.

D.h. du kannst rein rechtlich auch ohne Ausbildung/Studium die Bezahlung eines studierten erlangen wenn du die gleichen Tätigkeitsmerkmale hast.

Soviel zur Theorie. In der Praxis wird meistens geschaut wie ist die Stelle eigentlich (in diesem Fall warscheinlich irgendwo zwischen Vc und IVa) und welche Vorbildung hast du. D.h. ohne Abschluss bist du warscheinlich bei Vc. Niedrieger darf ein DV-Organisator nicht bekommen (es sei denn es läuft als Operating die dürfen auch weniger).

Um jetzt zu schauen wieviel Geld dahinter steht ist es wichtig zu wissen, ob diese Behörde Landes-, Bundes-, oder Kommunalbehörde ist. Landesbehörde gilt der alte BAT noch so weit ich weiß, bei Bund und Kommune ist das ganze übergeleitet in den TVÖD. Dort würde das der Stufe 8 entsprechen. Dies währe 1926 € zum Einstieg und geht hoch nach ganz vielen Jahren Betriebszugehörigkeit auf 2493€.

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E6 ist für einen Systemadministrator nicht zulässig. Hart gesehen kann man sich einstellen lassen und dann eine Eingruppierungsklage einreichen...

E9 ist aber durchaus die am meisten bemühte Gehaltsgruppe im Bereich EDV. Bei uns liegen alle einfachen Angestellten zwischen E9 und E11 relativ gleichmäßig auf die drei Gruppen verteilt (je nach Aufgabe).

Die Abteilungsleiter der EDV sind E11 bis E13 und der Hauptabteilungsleiter 15Ü. Insofern gibt es Hoffnung zu überleben...

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[...] Landesbehörde gilt der alte BAT noch so weit ich weiß, bei Bund und Kommune ist das ganze übergeleitet in den TVÖD. [...]

Der TV-L, der für die Beschäftigten der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gilt (Ausnahmen werden im Tariftext genannt), ist mit Wirkung vom 01.11.2006 in Kraft getreten.

[...] E6 ist für einen Systemadministrator nicht zulässig.[...]

Klar, dass die Stellen in der Regel höher bewertet sind. Sofern noch keine neue Entgeltordnung verabschiedet ist, gelten noch die alten Eckpunkte des BAT (von dir Protokollnotizen genannt)

  • Entgeltgruppen 1-4 für An- und Ungelernte
  • Entgeltgruppen 5-8 für mindestens 3-jährige Ausbildung
  • Entgeltgruppen 9-12 Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
  • Entgeltgruppen 13-15 wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master (Uni)

Quelle ist eine PPT unseres Personalleiters (Intranet ist schlecht verlinkbar ;)). Im übrigen sind/waren BAT VIb bis Vc (Übergeleitet ungefähr zwischen E6 und E8) gerade bei Systemadminstratoren auf kommunaler Ebene nicht gerade selten. Über die Frage ob gerechtfertigt oder nicht lässt sich natürlich in epischer Breite (und meist ohne Ergebnis) streiten.

Ich meine mich irgendwo im Hinterstübchen zu erinnern, dass bimei auch was zu dem Thema beitragen könnte :D

@Threadersteller:

Viel Glück!

Gruß,

Honky (E11)

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....

  • Entgeltgruppen 1-4 für An- und Ungelernte
  • Entgeltgruppen 5-8 für mindestens 3-jährige Ausbildung
  • Entgeltgruppen 9-12 Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
  • Entgeltgruppen 13-15 wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master (Uni)

...

Von der Tendenz ist das richtig, aber wie oben schon geschrieben, gehen die Tätigkeitsmerkmale vor diese Regel nach Abschluß.

Ich selbst habe "nur" eine Ausbildung und Klage gerade auf E11. (und mein Anwalt sieht das gar nicht so übel und meine Rechtschutzversicherung auch nicht...).

Und nach deiner Liste dürfte ich ja mit einer Ausbildung nur E8 haben, wo ich jetzt sowieso schon drüber bin...

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Ich habe ja auch nicht gesagt, dass das nicht sein kann. (wie man an meiner E-Gruppe & FIAE sieht). Diese Eckpunkte gelten ja auch nur als Richtwert. O-Ton meines bereits zitierten Personalleiters zu dem Thema Ausbildung und Eckpunkte war trocken: "Versuchen sie mal einen Fachinformatiker für E 5-8 zu bekommen...".

Fakt ist trotz allem, dass es rechtlich im Bereich des Möglichen eine Stelle mit E6 zu bewerten. Einzig und allein darum ging es mir in meinem Post.

Wie aber schon oben bereits erwähnt ist es müssig über Sinn und Unsinn einer solchen Bewertung zu streiten, da auch das Tätigkeitsfeld eines Systemadministrators, DV-Org-Sachbearbeiter (und wie die Stellen alle heißen mögen) weit gestreut ist.

Übergeleitete Stellen aus einem BAT (wie das denke ich mal auch bei dir der Fall sein wird) sind gesondert zu sehen, da jetzt eingestellte Arbeitnehmer ja andere Aufstiegsvoraussetzungen (keine Bewährungsaufstiege, automatische Altersaufstiege) haben.

Viel Glück auch dir bei deiner Klage!

Gruß,

Honky

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Danke für die Info's

Hab mich noch nicht entschieden, was ich wähle.

- Privatwirtschaft, langweiliger Job, 1 Jahr befristet

- oder Öff.D., interessanter Job (vermutlich), unbefristet, aber Umzug erforderlich, und Bezahlung unklar.

Beide wollen nur morgen nen Vorstellungstermin anbieten, der Öff.D. sogar ohne Fahrtkostenerstattung.

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Hi,

was gibts da zu überlegen? Ich weiss zwar nicht, wie du "Langweiliger Job" definierst bzw. wie du das beurteilen möchtest, aber alleine die Tatsache, dass der Job im ÖD unbefristet und vermeindlich interessanter ist, ließen mich dazu tendieren.

Beide wollen nur morgen nen Vorstellungstermin anbieten, der Öff.D. sogar ohne Fahrtkostenerstattung.

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, gibt der AA Bescheid, die übernehmen dann die Fahrkosten bzw. stellen dir sogar, wenn du das zeitig machst, die Fahrkarte aus.

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Hi,

nur am rande die Eingruppierung im TVÖL (Länderebene)ist noch nicht festgelegt und richtet sich daher noch nach dem BAT und den Überleitungsregeln.

Im TVÖD gibt es aber bereits eine Regelung (Komunen, VG, Bund) wie diese jedoch aussieht weiß ich nicht.

Daher ist immer die Frage wer stellt dich ein. Ein Bundesland dann TVÖL ansonstgen TVÖD.

Der TV-L, der für die Beschäftigten der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gilt (Ausnahmen werden im Tariftext genannt), ist mit Wirkung vom 01.11.2006 in Kraft getreten.

Klar, dass die Stellen in der Regel höher bewertet sind. Sofern noch keine neue Entgeltordnung verabschiedet ist, gelten noch die alten Eckpunkte des BAT (von dir Protokollnotizen genannt)

  • Entgeltgruppen 1-4 für An- und Ungelernte
  • Entgeltgruppen 5-8 für mindestens 3-jährige Ausbildung
  • Entgeltgruppen 9-12 Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
  • Entgeltgruppen 13-15 wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master (Uni)

Quelle ist eine PPT unseres Personalleiters (Intranet ist schlecht verlinkbar ;)). Im übrigen sind/waren BAT VIb bis Vc (Übergeleitet ungefähr zwischen E6 und E8) gerade bei Systemadminstratoren auf kommunaler Ebene nicht gerade selten. Über die Frage ob gerechtfertigt oder nicht lässt sich natürlich in epischer Breite (und meist ohne Ergebnis) streiten.

Ich meine mich irgendwo im Hinterstübchen zu erinnern, dass bimei auch was zu dem Thema beitragen könnte :D

@Threadersteller:

Viel Glück!

Gruß,

Honky (E11)

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Hi,

ich arbeite im Öffentlichen Dienst und habe BAT VIb.

Als ich übernommen wurde, wurdem ir gesagt, dass das die allgemeine Einstufung/Beginn für Fachinformatiker wäre im öffentlichen Dienst.

Also wenn man hört, was man "draussen" verdienen kann, dann ist das schon ein Witz hier - aber immerhin besser als garnix...

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Hi,

ich arbeite im Öffentlichen Dienst und habe BAT VIb.

Als ich übernommen wurde, wurdem ir gesagt, dass das die allgemeine Einstufung/Beginn für Fachinformatiker wäre im öffentlichen Dienst.

Hi Arne !

Warum BAT VIb? Etwa noch immer nicht in den TVÖD übergeleitet?

Was bedeuted denn bitte "allgemeine Einstufung"!?

Etwa "allgemein" in eurer Behörde / Firma so üblich, oder eher bundesweit?

Hast du im Vorfeld eine Ausbildung zum FI AE/SI gemacht?

Arbeitest du im Bereich der Anwendungsentwicklung, bzw. der Systemtechnik?

Wann ja, dann wird dich vielleicht die Anlage 1a - Teil 2B (Angestellte in der DV) interessieren.

Das solltest du dir eventuell mal durchlesen und für dich selbst entscheiden, ob du mal mit deinem Vorgesetzten darüber reden willst, oder nicht.

Die Anlage sieht im Wortlaut zumindest keine Stufe UNTERHALB Vc (entspricht etwa EG-Gruppe 8 TVÖD) vor!

Eine Garantie für eine höhere Stufe ist das natürlich nicht!

(Die kann dir wahrscheinlich auch keiner geben.)

Möglicherweise ist diese Anlage auch nur "richtungsweisend" und nicht bindend.

Stichwort TVÖD:

Die Anlagen des BAT sind noch solange gültig, bis sie im TVÖD neu geregelt worden sind. Und das ist meiner Kenntniss nach bis jetzt noch nicht geschehen.

Ich habe diese Anlage jetzt schon mehrere Male verlinkt, aber mehr kann ich nun mal nicht machen.

Das Gespräch mit euren Vorgesetzten kann ich euch nicht abnehmen.

Ich persönlich hatte das Problem zum Glück nicht, da ich seinerzeit (entsprechend der Anlage^^) mit Vc eingestellt worden bin.

Also - durchlesen und evtl. mal bei der Personalabteilung / Vorgesetzten nachfragen...

Möglicherweise kennen die den Wortlaut dieser Anlage nicht (oder wollen ihn nicht kennen.)

[EDIT]

Hierzu noch ein kurzes Kommentar

Also wenn man hört, was man "draussen" verdienen kann, dann ist das schon ein Witz hier - aber immerhin besser als garnix...

Ich will jetzt wirklich nicht angeben, aber:

Ich bin jetzt knapp 6 Jahre hier im ö.D. als Programmierer tätig und hatte laut Lohnsteuerkarte letztes Jahr knapp über 37.000 brutto p.A. und werde jetzt im April in die nächsthöhere Gruppe (EG-Gruppe 11 TVÖD) befördert.

Du siehst, mit ein bisschen Fleiß (und´n bisschen Glück) geht da schon noch einiges mehr, als deine momentanen BAT VIc - also nicht verzweifeln! ;)

Einige (viele) hier im Forum werden vielleicht über die 37.000 schmunzeln, aber ich finde es angemessen für das, was ich tue, und mir reicht das im Moment auch noch einigermaßen aus.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass manch andere "draussen" auch nicht mehr (oder sogar weniger) bekommen.

[EDIT ENDE]

Schöne Grüße vom Angestellten ö.D.

S.E.

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  • Entgeltgruppen 1-4 für An- und Ungelernte
  • Entgeltgruppen 5-8 für mindestens 3-jährige Ausbildung
  • Entgeltgruppen 9-12 Fachhochschulstudium bzw. Bachelor
  • Entgeltgruppen 13-15 wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. Master (Uni)

Na nu wees ich wenigstens, warum ich a) so ********en bezahlt werde im ÖD und B) die wirklich schlauen leute sich ständig wegbewerben. Wenn ich mir mal so überlege, dass ne E8 im Osten 1800 € Brutto sind, kann ich mir denken das man als Master nicht umbedingt ne E15 mit 3384 Brutto (West) haben will, bzw mehr haben möchte.

Aus meiner erfahrung kann ich nur sagen: Ich bin lieber bereit das Risko einzugehen auf ne "Feste stelle" (absolut lächerlich sowat zu sagen nur weil man nen Vertrag auf lebenszeit hat) zu verzichten und dafür mehr Kohle und Interessantere Aufgaben im Privaten Bereich zu bekommen.

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Na nu wees ich wenigstens, warum ich a) so ********en bezahlt werde im ÖD und B) die wirklich schlauen leute sich ständig wegbewerben. Wenn ich mir mal so überlege, dass ne E8 im Osten 1800 € Brutto sind, kann ich mir denken das man als Master nicht umbedingt ne E15 mit 3384 Brutto (West) haben will, bzw mehr haben möchte.

Aus meiner erfahrung kann ich nur sagen: Ich bin lieber bereit das Risko einzugehen auf ne "Feste stelle" (absolut lächerlich sowat zu sagen nur weil man nen Vertrag auf lebenszeit hat) zu verzichten und dafür mehr Kohle und Interessantere Aufgaben im Privaten Bereich zu bekommen.

Guten Tag GutenTag,

nu war´n dit ja ooch nur "Richtwerte", was det HonkyTonk da zitiert hat...nich´ woar ?

Soso...schlaue Leute bewerben sich also weg vom ö.D. !?

Danke! Zu diesem Personenkreis gehöre ich dann also nicht... :rolleyes:

Spaß beiseite:

Die von HonkyTonk zitierte Übersicht ist höchstens als (sehr) grober Leitfaden zu nehmen. Zum Glück sehen die Eingruppierungen in der Praxis erfahrungsgemäß etwas anders aus. Entgeltgruppe 9-11 ist mit entsprechenden Vorkenntnissen und Berufserfahrung, sowie durch qualitativ hochwertige Arbeit (+ Zeitfaktor) auch locker drinne! (ich will hier nochmal auf meinen Link in obigem Post zur Anlage 1a hinweisen !!!)

Es ist ja nun auch nicht so, dass man niemals wieder befördert werden könnte...

Oder bekommt man im "privaten Bereich" etwa gleich 50.000 Eur p.A. nach der Ausbildung ? Ich denke nicht...

Wenn ich mir hier im Forum die Beiträge der Berufseinsteiger aus dem "privaten Bereich" durchlese, die teils mit Monats-Bruttoverdiensten zwischen 1800,- und 2200,- Eur anfangen, dann kann ich deinen Post nicht wirklich nachvollziehen...

Solche Einstiegsgehälter sind im öffentlichen Dienst nämlich auch drin, u.U. sogar höher!

Gut, ab Entgeltgruppe 12 wird´s für den "Standard-Entwickler" natürlich schwierig. Da sind dann wirklich Gruppen-, sowie Abteilungs- und/oder Projektleiterfunktionen gefragt; bzw. alternativ Master u.ä.!

Aber mal ehrlich:

Auf der höchsten Stufe der EG-Gruppe 15 gibt´s knapp 60.000 EUR p.A.!

Findest du das wirklich so extrem schlecht?

Wie hoch liegt denn im Vergleich hierzu das Gehalt im privaten Bereich?

Ich gebe zu bedenken, dass der Jahr-2000-Boom seit knapp 7 Jahren leider zu Ende ist - sowohl im öffentlichen Dienst, als auch "draußen" in der Privatwirtschaft !

Just my 0,02 Eur...

Greetz,

S.E.

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Guten Tag GutenTag,

nu war´n dit ja ooch nur "Richtwerte", was det HonkyTonk da zitiert hat...nich´ woar ?

Soso...schlaue Leute bewerben sich also weg vom ö.D. !?

Danke! Zu diesem Personenkreis gehöre ich dann also nicht... :rolleyes:

Spaß beiseite:

Die von HonkyTonk zitierte Übersicht ist höchstens als (sehr) grober Leitfaden zu nehmen. Zum Glück sehen die Eingruppierungen in der Praxis erfahrungsgemäß etwas anders aus. Entgeltgruppe 9-11 ist mit entsprechenden Vorkenntnissen und Berufserfahrung, sowie durch qualitativ hochwertige Arbeit (+ Zeitfaktor) auch locker drinne! (ich will hier nochmal auf meinen Link in obigem Post zur Anlage 1a hinweisen !!!)

Es ist ja nun auch nicht so, dass man niemals wieder befördert werden könnte...

Oder bekommt man im "privaten Bereich" etwa gleich 50.000 Eur p.A. nach der Ausbildung ? Ich denke nicht...

Wenn ich mir hier im Forum die Beiträge der Berufseinsteiger aus dem "privaten Bereich" durchlese, die teils mit Monats-Bruttoverdiensten zwischen 1800,- und 2200,- Eur anfangen, dann kann ich deinen Post nicht wirklich nachvollziehen...

Solche Einstiegsgehälter sind im öffentlichen Dienst nämlich auch drin, u.U. sogar höher!

Gut, ab Entgeltgruppe 12 wird´s für den "Standard-Entwickler" natürlich schwierig. Da sind dann wirklich Gruppen-, sowie Abteilungs- und/oder Projektleiterfunktionen gefragt; bzw. alternativ Master u.ä.!

Aber mal ehrlich:

Auf der höchsten Stufe der EG-Gruppe 15 gibt´s knapp 60.000 EUR p.A.!

Findest du das wirklich so extrem schlecht?

Wie hoch liegt denn im Vergleich hierzu das Gehalt im privaten Bereich?

Ich gebe zu bedenken, dass der Jahr-2000-Boom seit knapp 7 Jahren leider zu Ende ist - sowohl im öffentlichen Dienst, als auch "draußen" in der Privatwirtschaft !

Just my 0,02 Eur...

Greetz,

S.E.

Moin :)

Also, whr. sehe ich das alles nen bissel ... enger, weil ich whr ner ziemlich ... inzwischen deplazierte Behörde arbeite, die sich einfach zu ernst nimmt und das nicht ist ... demnach auch dei eingesessen Mitarbeiter sich für was besonderes halten.

Also, alles was ich bisher so von Kollegen und freunden gehört habe ist, dass se sich alle wegbewerben, einige haben auch schon ne Anstellung gefunden und sind Froh drüber.

Ich habe auch ne E8, aber Ost. Und da geht es schon wieder los: warum kennt dieses Vergütungsgestz überhaupt noch Ost und West? Okay, nachdem man sich dann von nem Westkollegen anhören durfte, dass er auch E8 bekommt und da mal locker 100 € mehr hat, ist man eh schon ... angefressen.

So, 1800 € X 12 sind dann knapp 22000 €. Gehaltsspiegel von Heise sagen aber, dass da durchaus mehr drinne sein sollte. Das ist meine Meinung dazu. 1200 € sind NICHT VIEL. Das issn Witz als Facharbeiter, selbstn Rohrverleger verdient mehr Netto. Also 25000 € Brutto sollten schon drinne sein.

Auf der höchsten Stufe der EG-Gruppe 15 gibt´s knapp 60.000 EUR p.A.! yop aber du sagst es selber: Das ist dann Stufe 6. So und auf die kommt man aber nicht sooo einfach, da muss man schon nen bissel länger da arbeiten wo man eingestellt worden ist. Was nützt mir ne E 15 mit Stufe 6 wenn ich 50 bin?! Das geld brauche ich einfach wesentlich früher.

Nur mal sone Randfrage. Wie issn das, wenn ich stufe 6 E8 hätte, und dann auf E9 Rutsche, verleire ich ja meien Stufen oder?

"Wie hoch liegt denn im Vergleich hierzu das Gehalt im privaten Bereich?" Wenn ich den Gehaltsspiegel habe, poste ich ihn. Weil so C't habe ich leider an meinem Wohnort, net hier wo ich Unter der Woche für die Arbeit wohne.

"Ich gebe zu bedenken, dass der Jahr-2000-Boom seit knapp 7 Jahren leider zu Ende ist - sowohl im öffentlichen Dienst, als auch "draußen" in der Privatwirtschaft !"

Yop wir reden hier aber auch nicht vom Gärtner der auf einmal aufgrund seiner Privatinteressen System-Administrator geworden ist sondern von Fachkräften, und da ist die Nachfrage immer noch da.

Just my 2 cents ;)

Grüße

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Hi Arne !

Warum BAT VIb? Etwa noch immer nicht in den TVÖD übergeleitet?

Was bedeuted denn bitte "allgemeine Einstufung"!?

Etwa "allgemein" in eurer Behörde / Firma so üblich, oder eher bundesweit?

Hast du im Vorfeld eine Ausbildung zum FI AE/SI gemacht?

Arbeitest du im Bereich der Anwendungsentwicklung, bzw. der Systemtechnik?

Hallo SchwarzerEngel,

also ich arbeite an einer Fachhochschule als Anwendungsentwickler und habe dort auch meine Ausbildung durchgeführt.

Laut Leuten in der Personalabteilung ist der gesamte mittelhessische öffentliche Bereich noch nicht in den TVÖD umgestiegen. Also gilt BAT.

Und zu der allgemeinen Einstufung: wurde mir ebenso in der Persoabt. gesagt, dass es für Anfänger als Fachinformatiker BAT VIb gilt.

Die Sache ist die: ich bin jetzt an einem europ. Förderprojekt beteiligt, das läuft noch bis April ´08 - dann folgt vielleicht ein Folgeprojekt, ich versuch dann mal mehr rauszuholen.

Aber wenn ich so sehe, wo da Geld gespart wird, denke ich nicht dass ich stark mehr verdienen kann.

Tschau

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Moin Moin ! :)

Also, whr. sehe ich das alles nen bissel ... enger, weil ich whr ner ziemlich ... inzwischen deplazierte Behörde arbeite, die sich einfach zu ernst nimmt und das nicht ist ... demnach auch dei eingesessen Mitarbeiter sich für was besonderes halten.

Okay...natürlich gibt´s auch im öffentlichen Sektor (oder grade da ? :D ) "schwarze Schafe"...da kannst du in der Privatwirtschaft aber auch Pech haben...

Ich habe auch ne E8, aber Ost. Und da geht es schon wieder los: warum kennt dieses Vergütungsgestz überhaupt noch Ost und West? Okay, nachdem man sich dann von nem Westkollegen anhören durfte, dass er auch E8 bekommt und da mal locker 100 € mehr hat, ist man eh schon ... angefressen.

Die Unterschiedlichen Entgelte bei Ost und West sind (leider) "historisch gewachsen" ! ;) Aber der TVÖD sieht eine schrittweise Angleichung der Entgelte vor. Zwar beläuft sich diese Angleichung m.E. nach nicht auf 100%, sondern lediglich auf 97%...aber immerhin ! :)

Beim TV-L ist diese Angleichung -soweit ich weiß- nicht vorgesehen

So, 1800 € X 12 sind dann knapp 22000 €. Gehaltsspiegel von Heise sagen aber, dass da durchaus mehr drinne sein sollte. Das ist meine Meinung dazu. 1200 € sind NICHT VIEL. Das issn Witz als Facharbeiter, selbstn Rohrverleger verdient mehr Netto. Also 25000 € Brutto sollten schon drinne sein.

Diese Gehaltsspiegel beruhen meißt auf Umfragen. Hier muß man immer berücksichtigen, wer befragt wurde, wieviele Menschen befragt wurden und wo die Umfrage stattfand. Möglicherweise wird auch nur innerhalb einer "Sparte" (bspw. IG Metall) ausgewertet. Die Dinger sind meißt nicht sonderlich Aussagekräftig. Sehr häufig beschweren sich Berufseinsteiger hier im Forum und meinen, dass sie laut Gehaltsspiegel der CT unterbezahlt wären...

Die Praxis sieht eben etwas anders aus.

Mein Kollege sagt immer "Papier ist geduldig"! :rolleyes:

Ach ja: Der Rohrverleger mag am Anfang mehr verdienen, hat aber meiner Meinung nach später eher weniger Aufstiegschancen.

Auf der höchsten Stufe der EG-Gruppe 15 gibt´s knapp 60.000 EUR p.A.! yop aber du sagst es selber: Das ist dann Stufe 6. So und auf die kommt man aber nicht sooo einfach, da muss man schon nen bissel länger da arbeiten wo man eingestellt worden ist. Was nützt mir ne E 15 mit Stufe 6 wenn ich 50 bin?!

Stufe 6 gibt´s in EG-Gruppe 15 nicht (mehr). Stufe 6 gibt´s lediglich bei Behörden / Arbeitgebern, die der VKA angehören. Naja, egal...

Und...ähem...auf Stufe 5 kommt man aber dennoch relativ einfach!

Da spielt einfach der Zeitfaktor eine Rolle ! Nach spätestens 10 Jahren bist du in Gruppe 5. Wenn du dich natürlich blöd anstellst, kann der Arbeitgeber die Wartezeit zwischen den Stufen verlängern (aber nur mit guter Begründung). Andererseits kann bei guter Leistung die Wartezeit auch verkürzt werden.

Bist du etwa schon 40 ? ;) Nein ? Dann mußt du auch nicht bis 50 warten...

Außerdem: Du mußt nicht (zwangsweise) dort arbeiten, wo du eingestellt wurdest. Generell werden alle Zeiten im öffentlichen Dienst angerechnet.

Nur mal sone Randfrage. Wie issn das, wenn ich stufe 6 E8 hätte, und dann auf E9 Rutsche, verleire ich ja meien Stufen oder?

Nein. Bei einer Beförderung in eine höhere Gruppe wirst du automatisch in die Stufe eingeordnet, die höher ist (höher sein muß) als dein letztes Vergleichsentgelt. Du kannst durch eine Beförderung nicht weniger verdienen!

Was wär das denn? :upps

"Wie hoch liegt denn im Vergleich hierzu das Gehalt im privaten Bereich?" Wenn ich den Gehaltsspiegel habe, poste ich ihn.

Meine Meinung zum CT-Gehaltsspiegel: siehe oben...

Yop wir reden hier aber auch nicht vom Gärtner der auf einmal aufgrund seiner Privatinteressen System-Administrator geworden ist sondern von Fachkräften, und da ist die Nachfrage immer noch da.

Natürlich reden wir nicht vom Gärtner...

Wobei...was spricht gegen einen Gärtner, der 3 Jahre Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert hat? Kann der dann weniger, als du oder ich?

Also - aufpassen! ;)

Die Nachfrage nach "Fachkräften" mag zwar da sein, aber dummerweise auch das Angebot...und das im Überfluss! Ich wage zu behaupten (und bitte nur als Behauptung verstehen), dass wesentlich mehr "Fachkräfte" eine Arbeitsstelle suchen, als diese tatschlich zur Verfügung stehen.

Das Ergebniss dessen kannst du dir -denke ich- selbst ausmalen.

Schönen Arbeitstag noch! :)

Greetz,

S.E.

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Laut Leuten in der Personalabteilung ist der gesamte mittelhessische öffentliche Bereich noch nicht in den TVÖD umgestiegen. Also gilt BAT.

[...]

Und zu der allgemeinen Einstufung: wurde mir ebenso in der Persoabt. gesagt, dass es für Anfänger als Fachinformatiker BAT VIb gilt.

[...]

Aber wenn ich so sehe, wo da Geld gespart wird, denke ich nicht dass ich stark mehr verdienen kann.

Hi !

Im BAT gilt die von mir verlinkte Anlage 1a.

Hast du dir diese schonmal angeschaut?

Der Wortlaut sollte auch für dich gelten... :floet:

Greetz

S.E.

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Link: Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Die Große Kreisstadt Backnang (ca. 36.000 Einwohner) sucht für das Sachgebiet Informations-und Kommunikationstechnik (IuK-Stelle) beim Haupt- und Personalamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen IT-Mitarbeiter (m/w)

Zu Ihren Aufgaben im Team bei der IuK-Stelle gehören insbesondere:

• Administration der vorhandenen Serverinfrastruktur und Speichersysteme (HP Server, HP EVA 4000, HP MSA 1000, HP MSL 6030, HP SIM)

• Wartung und Pflege der eingesetzten Hardware und Systemtechnik

• Administration und Anlegen von Usern, Gruppen und Rechten innerhalb der ADS mit DC, DNS und DHCP

• Hard- und Softwareinstallation in einer Client/Server-Umgebung mit Microsoft Windows 2003 und Windows XP

• Erstellen, Testen und Verteilen von Software-Paketen mit Matrix 42 Empirum Software Management

• Installation, Fehlerbehebung und Wartung der DV-Geräte bei den städtischen Ämtern

• Betreuung und Support der Anwender bei auftretenden Problemen

Diese sehr interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit erfordert:

• eine abgeschlossene Ausbildung der Informatik oder eine vergleichbare Qualifikation

• Erfahrung im Bereich Windows Server Administration und Windows Netzwerken (TCP/IP)

• gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Produkten (Windows XP, Windows 2003, SQL, Standardsoftware etc.)

• Kenntnisse im Bereich Softwareverteilung, insbesondere EmpirumPro wären von Vorteil

• hohe Belastbarkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten

• Führerschein Kl. B

Arbeitsbedingungen und Bezahlung richten sich nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Besetzung der Stelle erfolgt bis Entgeltgruppe 10 TVöD.

Für Auskünfte steht Ihnen der Leiter der IuK-Stelle, Herr Manfred Kinner (Telefon 07191/894-357), gerne zur Verfügung.

Ihre aussagefähigen Unterlagen senden Sie bitte bis spätestens 2. März 2007 an: Große Kreisstadt Backnang, Haupt- und Personalamt, Vertrauliche Personalsache, Am Rathaus 1, 71522 Backnang. Ihre elektronische Bewerbung erreicht uns unter Haupt-undPersonalamt@Backnang.de.

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Das sollte kein Problem sein.

Mein Ex hatte zwar eine abgeschlossene Berusfausbildung als Schlosser, aber der hat dann nach ca. 10 Jahren sein Maschinenbau Studium abgebrochen und bei der Stadt als Netzwerkadmin angefangen und der hat keine Ausbildung als FiSi oder ähnliches.

Ich wünsch dir alles Glück, dass du die Stelle bekommst! Ist ziemlich sicher beim öffentlichen Dienst.

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  • 2 Wochen später...

ich arme sau E5/2

Verhandlungen sind am Laufen und brauch dazu noch ne gute Tätigkeitsbeschreibung

ists rein Theoretisch möglich gleich auf E7 zu rutschen?

mach auch Administration und Software-Entwicklung in n Sprachen

hinzu kommt noch Helpdesk

bin 20 mit abgeschlossenem Anwendungsentwickler und ein Jahr unter TV-L E5/2 (vorher wars BATVII glaub ich)

Bald kommt MCSA und co dazu

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