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Miraishiki

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Beiträge von Miraishiki

  1. Ich habe mich damals nach meinem Schulabschluss intensiv mit dem Thema beschäftigt und kann dir deshalb eine genaue Antwort geben (Die bundesweit gilt):

    Ja, du kannst mit der fachgebundenen Hochschulreife alle Studiengänge an Fachhochschulen studieren.
    Der Grund dafür ist recht einfach.
    Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Abschluss als die Fachhochschulreife.
    Du kannst somit auch keine Fachhochschulreife mehr erhalten. Das wäre genau so unlogisch, als wenn du die Mittlere Reife erhalten willst, nach dem du bereits das Abitur abgelegt hast.

    Am 10/26/2020 um 5:38 PM schrieb VanilleWaffel:

    FH sagt: Du hast keine vollständige Fachhochschulreife, obwohl ich Wirtschaftsabi habe, also darfst du eventuell nur Wirtschaftsfächer belegen.  Obwohl ich meine FH mit dem Kernpunkt IT absolviert habe.

    Du hast hier leider einen Mitarbeiter der FH erwischt der keinerlei Ahnung vom Thema hat.
    Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass du diese Auskunft nur mündlich erhalten hast...
     

    BTW:
    Wenn man Fachgebundene Hochschulreife bei Google eingibt, erscheint direkt der erste Absatz des Wikipedia Artikels der wie folgt lautet:

    Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Bildungsabschluss mit der Studienberechtigung für bestimmte Fächer und Fachrichtungen an Universitäten und sämtlichen Studienfächern an Fachhochschulen.
  2. vor 3 Stunden schrieb beinzi:

    Sind die Gehälter im öD also doch überdurchschnittlich? 

    Für Berufsanfänger sind die Gehälter im ÖD ganz anständig. (Je nachdem wo man wohnt)
    Die Anzahl der Bewerber in den niedrigen Tarifstufen wird deshalb auch relativ hoch sein.

  3. vor 34 Minuten schrieb ocseolbap:

    Das ist aber auch von Berufsschule zu Berufsschule sehr unterschiedlich. Ich hatte in meiner Ausbildung sehr viel Mathe bzw. Elektrotechnik. Zeitweise dachte ich, ich würde eine Ausbildung als Elektriker absolvieren..

    Nach meiner eigenen Erfahrung können die Lehrer an den Berufsschulen so ziemlich alles unterrichten was sie möchten.
    Im Ernstfall hat man als Schüler oder Betrieb darauf nur relativ wenig Einflussmöglichkeiten.
    Wobei es bei mir sogar so war, dass Lehrer teilweise nur die Klassentür aufgeschlossen haben und die nächsten 4 Stunden dann weg waren.

    In solchen Fällen ist selbstständiges lernen angesagt.
    IHK-Prüfungen und Lernmaterial findet man ja genügend.

  4. vor 46 Minuten schrieb Whitehammer03:

    Oder es wird getrollt. Ist nicht so ganz unrealistisch bei den Argumenten und dem Gehalt, was angegeben worden ist. 8 Jahre BE

    Er hat bereits im Jahr 2015 in Gehaltsthread geschrieben, dass er 20000 Brutto im Jahr verdient.
    Ich glaube nicht dass jemand so lange einen Trollversuch durchzieht.
    Allerdings ist die Diskussion trotzdem langsam sinnlos, da er sich trotz mehrerer Einwände seinen miserablen Lohn weiterhin schön redet.

  5. Was ich noch unglaublicher finde ist, dass er 2015 mit 3 Jahren Berufserfahrung nur 20000 Euro Brutto im Jahr verdient hat.
    Ich meine selbst die Packer bei Amazon im Leipzig-Lager verdienen doch mindestens 21500 Brutto ohne BE und ohne Ausbildung, teilweise auch ohne Deutschkenntnisse.

    Also er muss wohl schon verdammt nette Kollegen haben, anders kann ich mir nicht erklären wieso er für das Gehalt morgens aufsteht.

     


     

  6. vor 26 Minuten schrieb OpenWorld:

    Ich denke früher oder später muss man wirklich nach einem anderen Beruf schauen eventuell Elektriker oder irgend einen handwerklichen Beruf. Schmutzig möchte sich heutzutage keiner mehr machen. 

    An deiner Stelle würde ich mich jetzt schon nach entsprechenden Stellen/Ausbildungsplätzen umschauen.
    Aus deinen letzten Beiträgen ist nämlich ein großer persönlicher Frust zu erkennen.
    Der IT-Bereich scheint einfach nicht das richtige für dich zu sen.

  7. Mal eine naive Frage:

    Worin besteht eigentlich der Nutzen für die Unternehmen, Auskünfte über ihre ehemaligen Mitarbeiter zu geben?
    Im Gegensatz zu einem Zeugnis, besteht hierzu ja keinerlei gesetzliche Verpflichtung.

    Eigentlich geht das Unternehmen ja durch die Auskunft erstmal nur ein rechtliches Risiko ein.
    Wenn der ehemalige Vorgesetzte nun unbewusst oder bewusst, Information preisgibt die nicht zulässig sind.
    Muss das Unternehmen schnell mal mehrere Monatsgehälter an Schadensersatz zahlen.

    Es wird deshalb sicherlich auch Unternehmen geben, die allgemein keine Auskunft geben.

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