Ja Hallo erstmal.
Also folgendes wurde mir Heute zugespielt, was ich Euch allen zur Info hinterlasse.
Ob dies nun wirklich in dem Wiso-Test vorkommt (IHK - HH), weiß nur der liebe Gott.
Aber man kann sich die paar Sachen ja noch in den RAM legen.
Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr
WISO
1) Fachkraft für Arbeitssicherheit
Qualifikation: Ingenieur, Techniker oder Schulung durch Berufsgenossenschaft (12 Wochen)
Bestellung durch: Arbeitgeber (Angestellte "Freie", externe Unternehmen)
aber: nicht weisungsgebunden
Aufgabe: Beratung des AG´s und der Mitarbeiter in Sachen Arbeitsschutz und Unfallverhütung
(auch Ergonomie, "Bildschirmarbeitsplätze" (Vorschriften)
Gefährdungsanalyse mit externer Hilfe durchführen
alles überwachen und anzeigen, was Arbeitsschutz und Unfallverhütung dient
Betriebsrat: bei festangestellten "FfA" hat der Betriebsrat bei Bestellung und ...
ein Mitbestimmungsrecht, sonst Anhörungsrecht.
Konfliktfall: falls der Arbeitgeber alle Anregungen ausschlägt und sogar Vorschriften verletzt,
muß Anzeige bei Berufsgenossenschaft erfolgen
2) Ablauf eines Berufsunfalls in verwaltungsmäßiger Hinsicht
Berufsunfall: Unfälle während der Arbeit, auf dem Weg dahin
(und einmal pro Monat Geld abholen)
AG: - muß den Unfall aufnehmen durch befragung des "verunfallten" Kollegen.
(Manchmal müssen diese auch Formulare ausfüllen)
Info an: Berufsgenossenschaft binnen 3 Tagen
2 Exemplare an BG
1 Exemplar an Amt für Arbeitsschutz (????nicht zu identifizieren)
( sonst Gewerbeaufsicht)
1 E an Betriebsrat
1 E in die Akte
(Bei Tot binnen 3 Tagen, sonst auch mit ??Ausnahmemöglichkeit??
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ALLE ALLE ALLE ALLE ALLE ALLE |
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Bewerbung: falls keine betriebsinterne Besetzung, Personalauswahl z.B. durch Anzeige
Verfahren: Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen
(Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis, Lichtbild)
Zusatzinformationen: (Referenzen, ??grafologische Gutachten??)
Einstellungsgespräch, falls Erfolgt -->
Einstellung mit Probezeit-->
endgültige Einstellung nach Ablauf der Probezeit.
Zur Einstellung muß Betriebsrat gehört werden, denn mangelnde
??Zuteilung?? kann nur durch Arbeitsgericht ?????
(Manchmal - Jobabhängig - Gesundheitsüberprüfung vor Einstellung erforderlich)
Unternehmensformen
Einzelunternehmer: Volle Haftung, alleinige Geschäftsführung
Gewinnverwendung allein
Personengesellschaften: (OHG / KG) Personen stehen im Vordergrund,
Haftung unbeschränkt,
Gesamtschuldnerisch,
unmittelbar für komplementäre und OHG - Gesellschafter
Geschäftsführungsrecht und Pflicht für
diese (Kommanditist nicht)
HR - Eintrag rechtsbezeugend
Kapitalgesellschafft: GmbH / AG (Jurist. Personen)
Kapital im Vordergrund,
die juristische Person haftet mit
gesamten Geschäftsvermögen,
Gesellachafter / Aktionäre verlieren
nur den Wert ihres Anteils.