Hi,
ich bin bereits im zweiten Ausbildungsjahr zum FI/AE und mit der Berufsschule exterem unzufrieden. Jetzt hat mir mein Ausbildungsbetrieb angeboten, die Ausbildung an einer Berufsakademie fortzusetzen. Eigentlich eine prima Sache, aber ich soll mich dazu verpflichten, nach dem Studium noch drei Jahre bei meinem Ausbildungsbetrieb zu bleiben.
Im Berufsbildungsgesetz steht aber, daß eine Verpflichtung beim Abschluß eines Ausbildungsvertrags nicht zulässig ist.
Meine Frage ist deshalb: Trifft das auch auf ein BA-Studium zu???
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