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iay59

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Beiträge von iay59

  1. vor 35 Minuten schrieb pr0gg3r:

    Ohne Rechtsberatung zu machen, folgend nur meine persönliche Meinung bzw. Gedanken:

    Die Gefahr wird gar nicht sein, dass der Name genannt wird. Viel wichtiger ist meiner Meinung nach der Kontext. Als Beispiel: keine Bar wird etwas dagegen haben, wenn jemand schreibt: "beste Bar der Stadt!". Wenn jedoch jemand schreibt: "Richtig sch*** dort, unfreundliches Personal und horrende Preise und schmutzigen Toiletten, nicht zu empfehlen außer man möchte Würmer im Drink" kann es eventuell in Richtung Beleidigung, Verleumdung, falsche Tatsachenbehauptung, ... gehen. Oder selbst wenn der Autor recht hat und seine Meinung vertritt, versuchen Firmen häufig dagegen vorzugehen (siehe auch andere Bewertungsportale), unabhängig davon, wer recht hat. Zumindest ist es erst mal nicht schön, wenn man (gerechtfertigt oder nicht) eine Abmahnung bekommt oder eine Unterlassungsklage erhält. Zumindest solltest du spätestens dann einen Anwalt einschalten. Viel besser ist es jedoch, dein Vorhaben im Vorfeld mit einem Anwalt zu besprechen, mach dich aber auf Stundenlöhne von 100-200€ gefasst. 

    Danke für die Antwort. 

    Würde in dem Fall Rechtschutz nicht ausreichen? 

  2. vor 5 Stunden schrieb Visar:

    Der fachliche Austausch innerhalb einer Berufsgruppe und die etwaige Erwähnung von Marken im Projektkontext zur Verdeutlichung der Thematik bzw. Lösungsansätze ist juristisch möglicherweise anders zu betrachten als ein reines Bewertungsportal, das sich leicht dazu ausnutzen ließe einem Mitbewerber durch schlechte Bewertungen und unwahre Behauptungen zu schaden.

    Dazu ist es nicht üblich, eine derartige Liste einfach zu generieren. Die Entscheidung an so etwas teilzunehmen sollte von vornherein dem Betreiber und Matkeninhaber überlassen werden, d.h. wenn, dann trägt jeder seine Bar o.Ä. selbst ein und muss sich ggf. in irgendeiner Weise verifizieren.

    möchte alle Bars eintragen bzw. für jede Bar ein eigenes Profil erstellen. Dieses Profil wird keine Informationenen darstellen. In dem Fall nur (Namen, Kategorie, Adresse). 

    Dazu möchte  den Besitzern/Inhabern dieser Marken auf Wunsch ein kostenpflichtiges Premium-Account anbieten. Durch den Kauf kann jeder Inhaber selbst entscheiden, welche Informationen er/sie auf seinem Profil teilt und eine Verifizierung gibt es dazu auch noch. 

    Auf die Bewertungen habe ich selbst keinen Einfluss. Diese werden von den Besuchern der Webseite bestimmt. 

    Habe ein wenig recherchiert und es gibt eine Menge Blogs, die über Bars etc. berichten und über deren Namen oder Produkte schreiben.... Da frag ich mich, wenn es so viele zahlreiche Blogs gibt,  die einen Vergleich machen, wieso wird bei denen kein Einspruch erhoben? 

  3. Guten Tag, 

    ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Ich habe vor ein neues Projekt zu starten. 

    Ich möchte auf meiner eigenen Webseite ein Ratingsystem einbauen und die Namen der Bars in einer Tabelle auflisten.

    Die Besucher meiner Webseite sollen die Bars bewerten/kommentieren können.   

    Kürzlich habe ich beim DPMA-Register geprüft, dass einige Barnamen als Wortmarke eingetragen sind. 

    Es geht hierbei nur um die Barnamen. Ich werde kein Logo oder kein Bild verwenden. 

    Ich werde keine Produkte verkaufen. Geld verdienen werde ich durch die Webseite im Bereich Marketing. 

    Meine Frage: Darf ich die Barnamen in meiner eigenen Webseite verwenden auflisten? Verstoße ich dabei gegen das Markenrecht? 

     

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