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Beiträge von ickevondepinguin
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vor 45 Minuten schrieb Spunkee:
2 Jahre Berichtsheft umsonst geschrieben
Nein. In deine Versicherung investiert. Wenn dein Ausbilder dir einen nicht-gute Ausbildung durch deine Einträge bescheinigt, dann hast du hinterher hier gewonnen...
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vor 21 Stunden schrieb Kiki121:
Also heißt das: Kriterien in der Anforderungsanalyse = Kriterien in der Nutzwert?
Korrekt. Und die gewichtest du entsprechend.
vor 15 Stunden schrieb Lisytiro:Die Kriterien und Gewichtung für eine Nutzwertanalyse kannst du erstmal frei definieren, wie sie für dich sinnig sind, PM-Methode "Schätzen".
Davon rate ich dringend ab! Die Kriterien sollten eindeutig aus dem Soll-/der Anforderungsanalyse/dem Lastenheft zu entnehmen sein, je nachdem was vorliegt! Selbiges gilt hinterher für das Testen deiner Lösung. Ich empfehle immer, alle Tests schon VOR Lösungsauswahl zu definieren - damit ein lösungsunabhänigiger Test durchgeführt wird! Am Ende lässt sich dann auch ein ordentlicher Soll-/Ist-Vergleich durchführen. Durch die immer gleichen Kriterien(kataloge) bekommt das Projekt einen roten Faden.
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vor 20 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:
Ich sitze dummerweise die halbe Ausbildungszeit nur vor dem Telefon und warte, würdest du dass dann auch so ins Berichtsheft schreiben oder etwas zum reinschreiben erfinden was dann aber nicht stimmt.
Ja würde ich. Da in dem Ausbildungsbericht Tatsachen dokumentiert werden.
Das Berichtsheft ist deine (Ausbildungs-)Lebensversicherung. Das IST später dein Nachweis, das du
nicht richtig ausgebildet wurdest!- Mr.Fisi2023 reagierte darauf
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vor 19 Minuten schrieb Mr.Fisi2023:
Was haltet ihr davon?
Als Prüfer gar nichts! Was sagt denn dein Ausbilder dazu, der das Unterschreiben muss?!
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Am 23.3.2024 um 16:26 schrieb Dansyll:
Tipp: Für jeden Prüfling besteht die Möglichkeit, Einsicht auf die benotete Prüfung bei der IHK zu beantragen. Der Antrag erfolgt meines Wissens jedoch schriflich.
Ergänzung: Erst nach Abschluss des Verfahrens. Heißt, erst nach erfolgter Beschlussfassung des Prüfungsausschusses - nach dem Fachgespräch. Nach AP1 kannst du folglich keine Einsicht fordern, da das Verfahren aufgrund der gestreckten Abschlussprüfung noch nicht beendet ist.
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Am 23.3.2024 um 12:37 schrieb MiaMuh:
Übe einfach die alten Prüfungen, [....] und weißt auch was so im Groben abgefragt wird.
Halte ich für Gefährlich sich NUR darauf zu verlassen.
Vgl. zur Zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung, welche als Anlage deinem Berufsausbildungsvertrag beigelegen haben dürfte, ist zu empfehlen.
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vor 29 Minuten schrieb JaWiesoNicht:
Das Hauptziel besteht darin, eine zukunftsfähige, flexible und skalierbare Telefoninfrastruktur zu
schaffen, die es uns ermöglicht, agiler auf geschäftliche Anforderungen zu reagieren und die
Gesamteffizienz unserer Kommunikationsprozesse zu steigern. Eine Cloud-Telefonanlage bringt
eine Vielzahl neuer Funktionen und [....]Da hast du's. Keine Eindeutige Nennung. Der PA geht sicher, dass du Alternativen abwägst.
Mach das einfach, und gut ist. Es gibt bei Cloud-Teleonie ja viele Anbieter, dessen Funktionen und
Umfang man gut bewerten kann.Viel Erfolg!
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vor 17 Minuten schrieb JaWiesoNicht:
Dadurch sollte es durchaus möglich sein, einen Vergleich einzuplanen, abweichend vom Projektantrag - oder irre ich mich diesbezüglich?
Ich denke, der PA geht somit von einem Vgl. aus und hat nur noch einmal deutlich gemacht, das dieser bitte gemacht werden soll. Diese ist somit drin und gehört natürlich, selbstverständlich in eine Projektplanung hinein und in den Ablauf hinein.
Ansonsten, siehe die Antwort von @charmanta.
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vor 12 Minuten schrieb svmgi:
Es hängt also immer vom Prüfer ab.
Nein. Wie ich oben schrieb: Immer von den Prozessen der jeweiligen IHK und des jeweiligen Prüfungs(teil)ausschusses.
Der Antrag wird auch nicht nur durch EINEN Prüfer zugelassen oder abgelehnt.Die Frage bei Dir wäre: Welche Kammer? Die Frage beim Kollegen: Welche Kammer?
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vor 57 Minuten schrieb Datawrapper:
Abweichungen vom Projektantrag sind grundsätzlich möglich. Du musst sie halt begründen können und das solltest du dann in der Dokumentation mit reinschreiben.
Ja, das ist ind er Tat wahr. ABER:
vor einer Stunde schrieb JaWiesoNicht:Dummerweise habe ich in meinem Projektantrag (der ja jetzt so genehmigt wurde) keine Analyse der Anforderungen, keinen Vergleich von Alternativen und keine begründete Auswahl der Realisierung.
Damit ist das "Projekt" ein Arbeitsauftrag. Und ist SO nicht genehmigungsfähig. Heißt konkret: Wenn @JaWiesoNicht hier "Abweichungen vom P-Antrag" hat bzw. die Auflage nicht erfüllt, ist das Projekt so nicht bewertbar. Die Auflage ist eine Vorgabe. Es muss ein Vergleich stattfinden, in welcher Weise auch immer! Und dieser muss sich vom Kaufmann für IT-System-Management und vom IT-Systemelektroniker abheben.
Sprich: Welches PROBLEM wird mit der neuen Anlage gelöst, und was sind die Alternativen unter dem neuen Ansatz.
Problem: Analge ABC auf $_Technik-basierend hat folgende EInschränkungen/es passiert in nächste rZeit das, es geht nicht jenes.
Soll: Eine neue Analge die A, B, und C kann. Gewichtung der Kriterien ist folgende...
Vgl: 3 Alternativen.
vor einer Stunde schrieb JaWiesoNicht:Die Telefonanlage, auf die wir umstellen, ist mir bereits vorgegeben.
Dadurch ist bedingt, das es eine "Pseudo"-Auswahl wird. Das ist eigentlich so nicht gewollt. Dein Antrag jedoch genehmigt mit der Auflage. Bring das also entsprechend ein, so, als wenn Du hier wirklich einen Vgl. machen würdest...
Dein Projektantrag wäre bei uns so niemals durchgegangen. Käme im Verlauf (durch eine Rückfrage durch uns oder deinem Antrag eindeutig) heraus, das die Lösung feststeht oder gar umgesetzt ist, wäre es "verbrannt". Wir würden ein neues Thema fordern.
Soviel zu den Fakten. Inhahtlich kann/darf Dir hier keiner mehr helfen, da genhmigt mit Auflage....
Vielleicht hat @charmanta oder @skylake in ihrer jeweiligen, großherzigen Weisheit noch einen allgemeinen Hinweis.
- Datawrapper reagierte darauf
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Oftmals ist die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss erst nach der Abgabefrist der Prüflinge möglich. Sprich, bei uns ist das so, das wir dann folglich vor dem 08.03. nicht an die Anträge kämen, auch wenn wir wollten.
Bis zu zwei- bis drei Wochen ist in der ersten Phase normal, nach Deadline. Es sind immerhin alles ehrenamtliche Prüfer, die das in ihrer Freizeit machen und ggf. über Entscheidungen auch sprechen müssen.
Rausgeschickt werden die Antworten dann wieder nach der Bearbeitungsphase der Prüfer, gesammelt auf einem Mal.
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Warum denn nicht? Ich bin z.B. auch FiSi und betreibe in einem Verein, in welchem ich aktives Mitglied bin, andere Softwarelösungen als wir sie in der Firma hier anwenden würden oder betreue dort auch die technischen Aspekte der Webseite.
- jon02 und Datawrapper reagierten darauf
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Darf ich fragen bei welcher Kammer?! Wir wollen dir da keinen Strick raus drehen, aber eigentlich ist das ja kein FiSi-Projekt. Das ist ja krass.
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vor 2 Stunden schrieb x_jukka_x:
Des Weiteren haben wir mehrere Desktop-PCs, die wir als Server nutzen. Da haben wir einmal einen Ubuntu-Server, auf dem unser Intranet ‘Redmine’ läuft.
Ich würde die Aufzählerei weglassen. x Windows-Server, y Linux/Ubuntu-Server. Diese laufen auf Desktop-PCs in einer gewachsenen Struktur.
vor 45 Minuten schrieb charmanta:Such Dir EIN Problem aus und erarbeite hierfür Lösungen
Sehe ich auch so. Suche eine Lösung für die Abschaffung der Desktop-PC-Server. Damit hast du mehrere Lösungen. Virtualisierung ist möglich und ein sinnvolles Projekt. Vor Allem mit der Übernahme der Dienste/Server in die VM-UMgebung.... Denn die "gewachsene" Struktur ist dein Problem!
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vor 37 Minuten schrieb Informatik_Maxi:
Ich habe nichts davon neu formuliert.
Meine zitierten Stellen lassen somit noch auf Arbeitsauftrag schließen. Damit nicht genehmigungsfähig....
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Und das jetzt bitte in der Textform sauber formulieren und als gesamten Antrag neu hier eintragen Dann schauen wir gerne drüber
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vor 13 Minuten schrieb Informatik_Maxi:
Ich habe ja noch keine Auswahl getroffen. Hier ist die Wahl der Virtualisierungs sowie der Managementsoftware ist noch komplett offen. Es gibt ja nicht nur ESX als Hypervisor und nicht nur das VCenter als Managementlösung.
Ja, genau. Aber:
vor 4 Stunden schrieb Informatik_Maxi:[...]die Aktualisierung der damit verbundene Virtualisierungssoftware auf dem neuen und dem vorhandenen Server
[...]
Durch die moderne Hardware kann außerdem auch die Virtualisierungssoftware auf den neusten Stand gebracht werden. Wichtig ist hier die vorhandenen Sicherheitslücken zu schließen und das Kompatibilitätsproblem zu der zentralen Managementlösung der Hypervisoren abzuschaffen.
[...]
ein HPE ProLiant DL380 Gen10 mit der ESXi Version 6.5 beim Kunden im Einsatz ist, welcher bestehen bleiben soll. Dieser soll anschließend ebenfalls aktualisiert [....]
sowie
vor 4 Stunden schrieb Informatik_Maxi:Aktualisierung des bestehenden ESXi (4h)
sagen mir im Zusammenhang das hier lediglich eine neue ESXi-Version installiert wird und ein Server getauscht wird.
Das ist ein Arbeitsauftrag, somit nicht genehmigungsfähig.
Problem: HV ist alt und unsicher. Verstanden. Aber wo ist die kaufmännische Entscheidung? Du sagst, das du den bestehenden ESXi aktualisieren möchtest. Was passiert aber mit den VMs? Müssen die konvertiert werden? Da steckt viel mehr hinter, als nur den HV zu aktualisieren - wenn man nicht bei ESXi bleibt. Wo liegen die VMs? Auf den Datenträgern auf den einzelnen Servern? Auf einer SAN?
Die fachliche Tiefe ist nicht da, weil wie gesagt, es erst einmal nur ein Arbeitsauftrag ist.
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Beim Durchscrollen fallen mir, ohne richtig zu lesen, drei Dinge auf:
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Abnahme ist unzureichend beschrieben, mir fehlt im Anhang ein Abnahmeprotokoll
mit allen Tests und Ergebnissen; Bedingung für die volle Punktzahl hier: Tests sind im SOLL definiert worden VOR der Lösungsauswahl - Qualitätskontrolle lässt sich drüber streiten, max. erkennbar, siehe vorherige Punkt
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keine Kundendokumentation, dies alleine rechtfertig schon -10 Punkte von 100,
siehe Bewertungsmatrix.
Ich sehe das so wie @charmanta. Und alleine die drei Punkte da oben bringen mich in Richtung 3, ohne den Rest wirklich zu lesen und zu werten.
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Abnahme ist unzureichend beschrieben, mir fehlt im Anhang ein Abnahmeprotokoll
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vor 1 Stunde schrieb Informatik_Maxi:
Zum ersten Teil. Zu mir hieß es maximal 40h und ich kann bis zu 20% unter der Maximalzeit bleiben.
Im Soll-Ist-Vgl hinterher! Zu Planen sind aber erst einmal die 40h!
Im Zwefel wirfst du die übrige Zeit in die Doku und Auswahl - mach es dir nicht komplizierter als notwendig.
vor 1 Stunde schrieb Informatik_Maxi:auch um die neue Virtualisierungssoftware und dem Management der Hypervisoren.
Aber du aktualisierst doch nur ESXi?! Wo ist die fachliche Tiefe? Das ist ein Arbeitsauftrag, kein Projekt. Hier muss eine Auswahl stattfinden! ESXi kann natürlich aus $Gründen gewinnen. Aber ein ernsthafter Vergleich lohnt sich immer.
Ich als Prüfer würde ablehnen und um ein neues Thema bitten, sollte der Antrag mir so vorgelegt werden, da alle Entscheidungen schon getroffen sind. Orientiere dich bitte an den "Standardtext" vom geschätzten Kollegen @charmanta
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@ByteMaster du beantwortest die Frage nicht, ob das Projekt schon läuft oder du noch in der Antragsphase bist.
Sollte das schon genehmigt sein, viel Spaß...
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Zusatz, zu @charmanta: Terminfindung je nach Ausschuss. Bei uns gibt es teilweise kurzfristige Termine, die WIR als Ausschuss vorgeben. Wenn der Termin nicht passt, erst im nächsten Zyklus. Solange bleibt das Prüfungsverfahren offen.
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Würde hier auch eine Ablehnung schreiben.
Keine richtige Entscheidung, eher ein Arbeitsauftrag oder Kaufmanns-Projekt, wenn überhaupt.
Backup kann ein ganzes Thema sein, mit entsprechenden Ansätzen oder so.
In welchem Bezirk prüft denn der Kollege deines Vaters? Manche Ausschüsse finden die Auswahl eine NAS formal ausreichend... Die Mehrheit aber eigentlich nicht
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vor 16 Stunden schrieb NeoFlame:
Leser:innen
Bitte neutrale Sprache verwenden, hier machst du das auch:
vor 16 Stunden schrieb NeoFlame:Mitarbeitenden
Das ist fast wie die religiöse Glaubensfrage. Es gibt den Punkt "Inhaltliche Form (Strukturierung, fach- und normgerechte Darstellung, etc.)" in der Bewertungsmatrix. Problem: Es gibt keine Norm für das Gendern - damit KÖNNTE, je nach Prüfer, dir das als nicht-normgerechte Darstellung ausgelegt werden. Ohne hier eine Grundsatzdiskussion anzetteln zu wollen. Daher neutrale Formen verwenden, wie du es am Beispiel der Mitarbeitenden gemacht hast. Damit gehst du dem komplett aus dem Weg.
vor 15 Stunden schrieb charmanta:klingt für mich eher nach der Suche nach einer Software als denn nach einer Lösung ?
ICH würde es ablehnen. Das ist aber nur 1/3 der Entscheidung
Würde aber bei uns in der Tat sehr wahrscheinlich durchgehen. Mir erschließt sich nicht, wie "extern" die Lesenden sind. Ich würde ablehnen und um Information bzgl. der Rolle der Lesenden bitten, den Zusammenhang sowie die Inhalte die eingestellt würden. Je nach Inhalten und Zugriff auf das System wäre eine Betrachtung bzgl. Datenschutz wünschenswert und sollte erwähnt werden. Spätestens dann wäre es bei uns durch, da hier andere, fachliche Faktoren mit den Netzwerktrennungsthemen der Bereiche zusammen kommen, welche uns für ein tiefgründiges Fachgespräch reichen und das Projekt für einen FiSi rechtfertigen. Wohlgemerkt: Obwohl es dann exterm aufgebläht wäre. Aber rein formal ist der Antrag grundsätzlich genehmigungsfähig. Einzig die fachliche Tiefe muss abgewogen werden: fachlich flach und daher aufgebläht oder fachliche Tiefe gegeben.
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vor 15 Stunden schrieb houseshow:
Ein Kompromiss aus beiden wäre der Hinweis auf den vorangestellten Projektantrag, ich weiß es nicht. Wie seht ihr das?
Auf keinen Fall.
Einfach den Projektantrag als Anhang hintenr ein, fertig.
Dann ist das Ding halt 7 Seiten länger - die wollten das ja als Anhang.
Denke, damit die Prüferkollegen in eurem Kammerbezirk nicht suchen müssen.
Umschulung im Betrieb (QCG - Qualifizierungschancengesetz) und Berichtsheft
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Im Zweifel den Prozess gegen den Ausbildungsbetrieb und bekommt seinen Verdienstausfall erstattet, da man weiterhin Auszubildender ist und keine Fachkraft...