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Groovy

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  1. Was ist das eigentlich für eine Aussage, eine Klage oder Beschwerde bringt eh nichts...sollen das heissen, daß man alles schlucken soll und lieber wegschaut? Natürlich muss man sich beschweren, egal ob es was bringt oder nicht, sonst nimmt man das ja stillschweigend hin und einfach Sachen geschehen zu lassen ist das dümmste was man machen kann. ich weiss jetzt nicht, ob klar geworden ist, was ich sagen wollte, aber ich lasse das trotzdem so stehen. cya Groovy
  2. Hallo IJK, es ist verständlich, daß Du Dich ärgerst, wenn man Bewerber hat, die vorgeben alles zu können (was dann wohl auch durch ein entsprechendes Abschlußzeugnis der IHK belegt ist) und dann im Alltag schlicht und einfach versagen. Ich ziehe daraus aber eine andere Schlußfolgerung. Eine höhere Durchfallquote ist bestimmt nicht die Lösung. Die IHK sollte sich lieber überlegen, wie groß die Aussagekraft einer Prüfung, die insgesamt eine Länge von 4 Stunden hat und die Ausbildung von 3 Jahren prüfen soll. In meinen Augen liegt es da schon in der Natur der Sache, daß ganzheitliche Aufgaben mit einem Zeiteinsatz von 90 Minuten einfach miteinander kollidieren. Die Schwierigkeit der Prüfung (ich bin FIAWE) fand ich ok, aber die IHK sollte sich Gedanken über die Prüfung allgemein machen. Warum eine nichtssagende (die Zeugnisse deiner Bewerber scheinen es zu belgen) Prüfung in 4 Stunden durziehen wenn es auch anders geht. Als Beispiel kann man das Abitur sehen. Dort gibt es für die Hauptfächer (in unserem Fall Fachquali und Kernquali) 6 Stunden und dann nochmal 4 Stunden für die andern Sachen. Zudem fließen da auch die Noten der letzten 2 Jahre ein. Das ist in meine Augen sinnvoll, da nur so eine gute Darstellung der Leistungen möglich ist. So wie es momentan aber ist, sind bei einer Ausbildung nur die 4 Stunden in der Prüfung und die Präsenation wichtig. DAS KANN ES EINFACH NICHT SEIN. Wenn Du so etwas als richtig empfindest, solltest Du Dich meiner Meinung nach auch nicht über Bewerber beschweren, die auf dem Zettel alles können. Jetzt noch kurz was anderes. Irgenein anderer hatte in diesem Thread geschrieben, daß man sich nicht als Fachinformatiker bezeichnen sollte, wenn man die Anforderungen der IHK nicht erfüllen kann. Dazu fällt mir nur ein, daß die IHK nicht allwissend ist und dort auch nur Menschen arbeiten die Fehler machen. Oder machen sie keine Fehler, weil dort nicht gearbeitet wird? ;) Kleiner Scherz. Zurück zum Thema, den Ausbildungsberuf gibt es noch nicht so lange, so daß die IHK noch nicht soviele Erfahrungswerte hat auf die sie zurückblicken kann. Daher müssen die Anforderungen der IHK nicht zwansläufig richtig sein. Ich hoffe mal, daß ich mich jetzt nicht verzettelt habe. cya Groovy
  3. wie gesagt, daß war halbwissen. wenn es nicht so ist, bin ich sehr erfreut. aber für die Stunden nach der Prüfung kam es einfach gut, noch einen weiteren Punkt zu haben, über den man sich aufregen konnte. Ich persönlich brauchte das danach einfach. auf jeden fall danke für den hinweis. cya Groovy
  4. Doch, irgendjemand hat mir sowas erzählt, daß man sich die tatsächliche Bewertung, also die Bewertung der eigenen Arbeit, erst nach 10 Jahren ansehen darf. Ob das tatsächlich stimmt weiß ich nicht. Kann auch ein anderer Zeitrahmen oder gar keiner sein. Wenn es aber so ist, finde ich das sehr merkwürdig, da es kein Problem sein sollte, sich die Bewertung anzusehen, wenn man sie schlüssig begründen kann...und bei dem schlüssig begründen scheiden sich dann die Geister. Wie gesagt, der Punkt mit der Einsicht nach Jahren ist nur Halbwissen....also ohne Gewähr. cya Groovy
  5. @sheep warum nicht beschweren, wenn man das nicht ok findet?!? wenn keiner was sagt, gehen sie davon aus, daß die leute sich nur aufregen um sich abzureagieren, daß aber im großen und ganzen ok ist. irgenwie muß man die IHK da doch mal draufstossen. wie fandest du den ersten teil denn? schwer fand ich ihn nicht, aber einfach zu lang für 90 minuten. das kann man dann doch gerne an die IHK zurückkoppeln, schließlich ist das nicht irgendein doofer test. mal davon abgesehen, glaube ich selber nicht wirklich, daß die ihk sich davon beeindrucken läßt. wer es nämlich erst nach 10 jahren zuläßt, daß man sich die bewertung ansieht, hat meiner meinung nach etwas zu verbergen. Oder sind meine Informationen falsch? Kann man sich das schon eher ansehen? ich hoffe, meine Meinung kommt nicht zu meckerig rüber, aber ich habe wirklich versucht, daß in konstruktive Kritik zu übertragen und sowas kann einen ja nur weiter bringen. also, noch einen schönen Tag. cya Groovy
  6. Hallo Leute, ich wollte mal fragen, ob irgendeiner von euch eine Ahnung hat, ob eine Beschwerde wegen der GH1 bei der IHK Aussicht auf Erfolg hätte und ob jemand weiss, wie die dann formel auszusehen hat. Bisher haben nämlich alle, mit denen ich gesprochen habe, gesagt das die GH1 einfach zu umfangreich war um sie in 90 Minuten vernünftig zu lösen. Die Aufgaben waren halt nicht zu schwer, aber es war einfach zu wenig Zeit. Den Rest kann man meiner Meinung nach als OK gelten lassen, wobei es aber mist war, daß zwischen GH1 und GH2 keine Pause angesetzt war. Erst hat man sich durch den ersten Teil gehetzt und war deswegen angenervt und dann kommt gleich der zweite hinterher. Da hätte man ruhig eine Viertestunde Pause zwischensetzen können. Da zu dem Zeitpunkt auch noch keiner die GH2 gesehen hätte, gab es auch keine Gefahr, daß man sich mit andern abspricht. Den WISO-Teil fand ich auch ok, wobei es mich etwas gewundert hat, daß fast ausschließlich Arbeitsrecht geprüft wurde. Die Kritik der Systemintegratoren an der GH2 bezgl. des SQL-Teils kann ich nachvollziehen. Ich als Anwendungsentwickler hatte damit keine grossen Schwierigkeiten, aber warum ein Systemintegrator aus dem ff SQL's schnitzen muss, verstehe ich auch nicht so ganz. Um meinen Eindruck der Prüfung mal auf den Punkt zu bringen: Ich denke, daß die IHK sich mal Gedanken darüber machen sollte, was sie mit dieser Prüfung eigentlich erreichen will. Eine kurze, prägnante Abschlußprüfung über 4 Stunden? Ok, dann soll sie die Aufgaben aber auch bitte dem Zeitrahmen anpassen. Wenn man für die Fachqualifikation 90 Minuten ansetzt, sollte man sich darüber im klaren sein, daß man dann keine Projektarbeit erwarten darf. Ich denke in dem Rahmen wäre ein abprüfen von Grundlagen sinnvoll. Dann auch ruhig ein paar mehr Aufgaben aber wirklich Grundlagen. Ein einfaches Klassenmodell oder z.B. ein grundlegender Vergleich der prozeduralen Programmierung vs. objektorientierte Programmierung um zwei Beispiele zu nennen. Sollten die Herren von der IHK aber beabsichtigen, komplette Arbeitsabläufe abzuprüfen, also ganzheitliche Aufgaben, sollte man den Zeitansatz nochmal neu überdenken. Von mir aus bitte solche Aufgaben wie sie jetzt gestellt wurden, auch noch 1 oder 2 mehr, aber dann mit genügend Zeit. Warum nicht wie in den Abiturprüfungen die GH1 und GH2 auf jeweils 4 od. 6 Stunden verlängern und dann auf 2 Tage verteilen. Dann hat man Zeit, das DB-Modell zu entwickeln, einen Ablaufplan od. Projektplan zu erstellen oder anderes. Das verstehe ich unter einer ganzheitlichen Aufgabe. Man könnte ja auch, auf das entwickelte Datenmodell SQL's definieren lassen um Informationen herauszubekommen. Ich hatte ja schon oben angedeutet, daß ich das mit dem SQL-Teil in der GH2 auch komisch fand. Das bringt mich auch gleich zum nächsten Thema: Die Grenzen zw. Fach- und Kernqualifikation kann ich auch nicht so ganz nach vollziehen. Wenn z.B. die Unterschiede zwischen Anwendungsentwicklung und Systemintegration nur 10 % des Stoffes betragen, kann man die Fachrichtungen auch weglassen und das zum Fachinformatiker zusammenstreichen.......aber ich glaube nicht, daß in den 3 jahren genügend Zeit ist, beide Seiten entsprechend abzudecken. Warum muss ein Systemintegrator SQL aus dem ff beherrschen (im Tabellenbuch steht ja nur, daß es einen Select gibt.) und warüm müssen Systemkaufleute (man beachte das kaufmännische im Berufstitel) Bildschirmauflösungen berechnen? Das sind alles nicht die schwersten Sachen, aber das muss ja nicht sein. Also liebe IHK, denkt doch mal darüber nach, was Ihr mit der Prüfung erreichen wollt und ob man die Grenze zw. Fach- und Kernqualifikation nicht nochmal überdenken kann. Nur weil es 1997 (oder war das früher) mal so definiert wurde, heisst es ja noch lange nicht, daß das der Weisheit letzter Schluss ist. Man kann sowas auch nochmal Revue passieren lassen. Ob andere auch meiner Meinung sind, oder das völlig anders sehen, weiss ich nicht und ist für mich auch nicht weiter wichtig. Nach der Prüfung bin ich für mich zu diesen Ergebnissen gekommen. Und um nach meinem Abschweifen wieder auf den Anfang meines Postings zurückzukommen.... Weiss irgendwer, ob eine Beschwerde/Protest bei der IHK Aussicht auf Erfolg hat bzw. was noch wichtiger ist, gibt es dafür einen formellen/zeitlichen Rahmen wie sowas auszusehen hat oder ist man da frei in der Wahl der Mittel (normalerweise wahrscheinlich Schreiber und Papier.... ). so, jetzt bin ich erstmal am Ende meiner Ausführungen angekommen. Ich habe versucht mich kurz zu fassen, aber irgenwie ist es dann doch etwas länger geworden....ich hoffe ihr habt euch nicht zu sehr gelangweilt. cya Groovy

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