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Shito

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  1. Ich denke schon das es AUCH an der Post liegt. Bei uns (Raum Rosenheim) verzögern sich derzeit ettliche Post-Zustellungen. Die IHK weiss selber nicht, warum die Ergebnisse noch nicht angekommen sind. Bei einem Leidensgenossen kam das Ergebnis zwar heute privat an, aber nicht in der Firma...jaja, wer da noch durchblickt... Hab heute früh schon mit der IHK-MUC telefoniert und hab zum Glück das Ergebnis mündlich erhalten. Probiert´s einfach mal, die verstehen doch auch wie angespannt alle wartenden sind. Und glaubt mir, ich bin heute früh wirklich komplett ausgetickt, als nichts in der Post war, kann euch also mehr als gut verstehen. Nebenbei eine positive Nachricht, zumindest aus meiner Sicht: Hab bestanden! Drück euch die Daumen, wird schon schief gehen....
  2. Hat aus dem Raum München schon jemand sein Ergebnis bekommen?? Anfangs hatte ich ja ein ganz gutes Gefühl bei meiner Prüfung, aber das wird zunehmend getrübt. Mittlerweile hoffe ich nur noch, das ich nicht unterm Durchschnitt bin. *stossgebet-an-himmel-und-hölle-schick*
  3. Tach zusammen Das man nur bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflichtig ist, hab ich noch nie gehört. Es ist wohl eher so, das du 12 Jahre Schulpflicht hast. Bei mir ist es so, das ich mich demnächst von der Berufsschule befreien lasse, da ich es nicht einsehe, mich drei Wochen in der Schule Ärgern zu lassen. Der springende Punkt bei mir ist, das ich mir die Sachen, die ich in der Schule lerne auch im Selbsstudium beibringen kann und da wir in der Schule nichts für die Prüfung machen, sehe ich nicht ein, mich da rein zu setzten. Das ganze geht bei meiner Schule(München) ganz einfach. Man braucht ein Formloses schreiben, in dem man mitteilt, das man die Schule nicht mehr besuchen möchte, da man nicht mehr Schulpflichtig ist, klatsch die Unterschrift des Ausbilders sowie der eigen drauf und fertig. Und glaubt mir, die Schule ist sowas von schlecht.
  4. Shito

    GELD

    Durchschnittlich kann man sagen: 1. Lehrjahr 1100 DM 2. Lehrjahr 1200 DM 3. Lehrjahr 1300 DM Brutto versteht sich. Dabei handelt es sich lediglich um Durchschnittswerte, die ich in dieser Form schon öfter gelesen habe. Wenn Ihr weniger Verdient, tut´s mir leid!
  5. Hallo allerseits, ich weiss, einen ähnlichen Thread gibt es bereits, allerdings habe ich ein paar andere aspekte, die ich hier aufgreifen möchte. Folgendes: Ich überlege mir derzeit, ob ich mich generell von der Berufsschule befreien lassen soll. Die Kriterien dafür sind zum einen, das man die 12 jährige Schulpflicht hinter sich gebracht hat und zum anderen, das der Ausbilder damit einverstanden ist. Daraufhin ein formloser Brief an die Schule und die Sache ist gegessen. Bei mir ist es einfach so, das ich mich in der Berufsschule nur langweile und ich mir die Sachen im Selbststudium genauso gut beibringen könnte. Dabei denke ich, das es genügen sollte, mir den Schulischen-Lehrplan und einen Prüfungskatalog zu holen, um mich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten. Ich bin nicht schlecht in der Schule, allerdings sehe ich es nicht ein, drei Monate im Jahr gelangweilt herum zu sitzen, wenn ich viel effizienter in der Firma arbeiten könnte. Was denkt Ihr davon? Das einzige, was mich derzeit davon abhält, ist die Überlegung, nach meiner Ausbildung an der BOS das Fach-Abi zu machen, da ich "lediglich" einen Wirtschaftsschul-Abschluss besitzte. Aber an die BOS kann ich natürlich nur gehen, wenn ich ein Abschluss-Zeugnis der Berufsschule vorlege, welches ich nur bekomme, wenn ich die Schule durchziehe. Welch möglichkeiten der Weiterbildung gibt es für einen Fachinformatiker-AE denn sonst noch so? In welchen Belangen ist das Abschluss-Zeugniss der Berufsschule wichtig? (Bewerbung, Fortbildung etc.) Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!
  6. Hallo, der Unterschied liegt vorallem darin, das Compiler-Sprachen vor ihrer Ausführung übersetzt(Compiliert) und gebunden werden(das macht der linker). Bei Interpreter-Sprachen, wird das Programm zur Laufzeit übersetzt(in den Maschinencode), sprich, wenn du es startest. Logische Fehler findest du für gewöhnlich bei beiden Arten erst zur Laufzeit.
  7. Ob´s eine Kilometerpauschale gibt, weiss ich leider nicht.
  8. Hallo, im Grunde darfst du das schon. ABER: Du bist verpflichtet dies von deiner Firma genehmigen zu lassen. Ansonsten ist das ein sofortiger Kündigungsgrund!!! In den meisten Fällen ist´s so, dass die Firmen so etwas nur in Fällen erlauben, in denen die Nebentätigkeit nichts mit der Haupttätigkeit zu tun hat. Sprich, in einer anderen Branche und vorallem nicht in Unternehmen mit denen sie im Wettbewerb stehen. Schliesslich will die Firma nicht, dass du möglicherweise Betriebsgeheimnisse etc. ausplauderst oder Fähigkeiten die du in deiner Ausbildung erlernst nicht zum wohle der Firma einsetzt. Also auf jeden Fall deinen Chef fragen bevor du irgendjemandem etwas programmierst und Geld für deine Leistung verlangst. Schliesslich musst du Dein Einkommen, egal ob aus der Haupt- o. Nebentätigkeit, versteuern und die Lohnsteuerkarte hat ja bekanntlicher weise der Betrieb in dem du Ausgebildet wirst. gruss Der Shito
  9. Ich hätte viellicht noch vorweg nehmen sollen, das ich das "IT-Handbuch" von Westermann bereits habe. Das dieses als "Tabellenbuch" bezeichnet wird, war mir neu. Wieso eigentlich? Mein Ausbilder hat gemeint, er habe schon mal irgendwo im Netz Bücher, bzw. ein Buch gefunden, welches ausschliesslich das Thema Prüfungen der neuen IT-Berufe zum inhalt hat. Danke euch trotzdem, jetzt bin ich wenigstens nicht mehr so verwirrt, was zum Geier dieses Tabellenbuch ist. schönen gruss
  10. Shito

    DSL

    Ich kann Dir wie auch TG die adsl-support.de empfehlen. Sowie: www.glossar.de/glossar/z_adsl.htm Diese Seiten sollten dich (eigentlich) wunschlos glücklich stellen. *Das gehört jetzt nicht wirklich hierher:* Jedem der sich für T-DSL interessiert, bzw. bestellen will würd ich empfehlen, auf der T-Online Seite, die Verfügbarkeitsprüfung zu machen. D.h. du gibst deine Strasse und PLZ ein und siehst dann, wann DSL bei dir verfügbar sein soll. (sicher ist das leider nicht, als ich mich angemeldet hab, hiess es 12.2000, eine Woche später hiess es dann schon 04.2001....kann man nur hoffen dass sich das Warten lohnt) gruss Andi
  11. Wo das gesetzl. verankert ist, weiss ich nicht. Ich würde jedem Empfehlen sich beim zusändigen Landratsamt zu erkundigen und informationsmaterial anzufordern. Die haben sowas nämlich. viele grüsse
  12. Wohlgemerkt musst du den Betrag den du für Fahrkosten zur Schule ausgibst, mittels Fahrkarten etc., nachweisen können. Falls du mit dem Auto in die Schule fährst könnte das etwas schwierig werden.
  13. Hallo zusammen, im endeffekt ist´s so: Es gibt lediglich eine gesetzliche Fahrkosten-Rückerstattung für die Berufsschule. Du bekommst jährlich den Betrag vom Landratsamt zurück, der über 560 DM liegt. Wohl gemerkt, 1. nur was über diesem Betrag liegt und 2. nur Fahrkosten für die Berufsschule werden erstattet. Was den Weg zur Arbeit betrifft, dazu gibt es (wie ich meine) keine Regelung. gruss Andi
  14. Weiss jemand ob es irgendwelche Bücher gibt, mit denen man sich für die Zwischen- und/oder Abschlussprüfung vorbereiten kann?
  15. Weiss jemand ob es Bücher gibt, mit denen man sich für die Zwischen- und/oder Abschlussprüfung vorbereiten kann? Hab gehört es soll direkt Bücher für die Prüfungsvorbereitung geben.

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