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peterb

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Alle Inhalte von peterb

  1. Das mit den Gross/kleinbuchstaben ist noch relativ einfach: EXTRAS/Autokorrektur - da gibts die Option "Jeden Satz mit Grossbuchstaben beginnen" - damit kannst Du Word sagen, das nach einem Pukt oder einem Absatz gefälligst ein Grossbuchstabe folgen soll.... Mit dem Datum ist es komplizierter, Microweich versucht den internationalen Datumssatz auch in Deutschland zu verbreiten, das Argument ist, es ist leichter zu sortieren nach Jahr/Monat/Tag als nach Tag/Monat/Jahr - stimmt! Um es auszutricksen, muss nach der richtigen Eingabe eines "deutschen" Datums ein Leerzeichen folgen, hackst Du auf die Return-Taste, klebt Word das internationale Datum einfach an... Peterb
  2. peterb

    DirectXP ?

    ... ich habe Lösung! zuerst habe ich mit dem Direct X Buster deinstalliert, allerdings war es witzig - DirectX 8.0 war wech, aber dafür DirectX 7.0 da - keine Ahnung, wie Billy das hingekriegt hat.... Dann habe ich gedacht, ich lade mir das neue DirectX 8.1 und installiere dieses - Pustekuchen! Die Installation sagt mir andauernd, es würde sich nur unter Win2000 installieren und hat denn auch immer brav abgebrochen... Dicker Hals bis kurz vorm Platzen! Dann Idee: Der dumme Kompatibilitätsassisstent! Mit dem Burschen habe ich der Instalationsdatei vorgegaukelt, ich würde 98/ME fahren - dann hat er wie blöde installiert - warum, weiss ich auch nicht, hatte ja die gleiche Fehlermeldung erwartet (und mit der Einstellung Win2000 hat es nicht funktioniert!) Jetzt geht alles - nur ich versteh es nicht, aber es geht!! Danke für die zahlreiche Hilfe! PeterXb
  3. peterb

    DirectXP ?

    NVIDIA Corporation stub32i.exe Dateiversion 2.11.15.0 vom 12.09.2001 im Installationspack WinXP_21.81.exe vom 28.03.2002 ... hatte ich gestern runtergeladen, nach dem 20.Versuch dan heute installiert - geht trotzdem nicht - auch mit dem Referenztreiber nicht...
  4. peterb

    DirectXP ?

    NVIDIA GeForce2 Mx400 mit GeForce2 MX - soweit alles ok - ich habe gerade gelernt, das XP doch einen Bluescreen hat - als ich das erste mal auf den Antwortknopf gedrückt habe, kam er... ist die doofe Dose einfach abgestürzt... ... ich habe das Testergebnis mit allen Informationen der Dose an diese Antwort angehängt, vielleicht hilft es... :WD )gibts den auch mit hängenden Ohren??) peterb dxdiag.txt
  5. peterb

    DirectXP ?

    ... nun schmeiss ich bald das Handtuch (und die Dose gleich hinterher)... Also: Standard PC mit XP alles geht, alles funktioniert - bis auf die Sachen, die mit Drect3D oder DirectDraw zusammenhängen. DirectX 8.0 ist installiert - in DirectX-Info habe ich alles in Version 0, mit DxDiag ist auch alles so, wie es sein soll. Jetzt habe ich mir das !Plus-Paket installiert - von den Bildschirmschonern geht nur das Aquarium ... und ich mach keinen Fisch! Die anderen (DaVinci und Nature) sagen mir, es fehlt Direct3D! Hab ich den Kaffee auf und will ein neues Spiel installieren (Discworld Noir) und da kriege ich nur das Standbild des Startschirmes ... bei der Installation asgt es mir, das es nur mit DirectX läuft... Will ich ein anderes DirectX (7 oder kleiner) installieren, kommt nach einer Millisekunde das "OK-ist installiert" Fenster... Auf der Microsoft-Seite finde ich dann wieder den Spruch "brauchse nich unter XP"... Im Kompatibilitätsmodus geht auch nix ... Hat jemand ne Ahnung, aus welchem Stock ich die dösige Dose schmeissen muss, damitse wieder geht?? peterb:WD
  6. ... den meisten Ausbildern ist es sogar lieber, wenn die Auszubildenden keine Vorkenntnisse haben, dann kann man den Leuten alles in der richtigen Reihenfolge und in sauberen Portionen beibringen... Ich liebe Leute ohne Vorkenntnisse.... peterb
  7. computer applications developer gelle? peterb
  8. ... nu is aber gut! @Saga: Die Berufsrechtschutz macht da eigentlich nix - die ist eher dazu da, wenn Dir jemand.... Wer in solchen Bereichen (wenn es um die Rechte der Arbeitnehmer geht) ganz gut ist, ist die jeweilige Gewerkschaft - und da eben die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertetung). Die funktionieren auch, wenn dein Laden so klein ist, das keine Arbeitnehmervertretung existiert. Beitrag ist gering und kann von den Steuern abgesetzt werden... wenn sie denn dann mal fällig werden... peterb
  9. Nö - geht nicht, es gibt: 1) einen Ausbildungsvertrag und daraus einen Anspruch (BGB) 2) das Bundesurlaubsgesetz, in dem der Mindesturlaub festgelegt ist 3) bei jugendlichen Azubi das Jugendarbeitsschutzgesetz, das zusätzliche Regelungen beinhaltet das sind drei Bundesgesetze, da kann keiner (sogar bei euch in Bayern) dran rütteln... peterb
  10. ...das heißt ich muss beispielsweise 3 Jahre Ausbildung machen, dann Prüfung zum Anwendungsentwickler und dann nochmal 3 Jahre arbeiten und dann kann ich die pruefung zum Systemintegrator machen oder? ... laut Berufsbildungsgesetz - ja ... allerdings kann die zuständige Stelle (IHK) vielleicht den Nachweis über die Ausbildung in der einen Fachrichtung ja als Ausbildungsgang für die andere Fachrichtung akzeptieren - ich denke, das es möglich ist und warscheinlich nur auf etwas "Argumentationsgeschick" bei den entsprechenden Leuten ankommt... +Versuch macht kluch+ peterb
  11. ... ANMELDEN zur Prüfung kann dich NUR: - der Ausbildungsbetrieb!!! Also: nicht auf die faule Haut legen, sondern nachhaken!! Du bist bei der IHK vorgemerkt, d.h. die haben einen Prüfling mehr (Raumplanung, Prüfungssätze etc), aber damit bist Du nur zugelassen, nicht aber angemeldet - das muss noch geschehen! (kostet ja Kohle, die Anmeldung, und ohne die bezahlte Anmeldung ist es wie mit der vorbestellten Kinokarte - die ist zwar wegelegt, aber den Film kannste erst sehen, wenn die KArte bezahlt ist...) peterb
  12. ... also: Du kannst lediglich EINE Ausbildung gleichzeitig machen. aber: Du kannst (als externer Prüfling) zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Du nachweisen kannst, das Du mindestens die doppelte reguläre Ausbildungszeit (für den Beruf, in dem Du die Prüfung ablegen willst) in einem dem Berufsbild ähnlichen Beruf gearbeitet hast. Zu deutsch: Mach eine Ausbildung (in der einen Fachrichtung), mach die Prüfung, such Dir einen Job, melde Dich bei der IHK als externer Prüfling an und mache die Prüfung in der anderen Fachrichtung - ist doch ganz einfach - oder? peterb
  13. .... so, und jetzt ein wenig Klartext: FOR (Fachoberschulreife) - ist der Abschluss der Klasse 10 (egal ob Realschule, Gesamtschule, Hauptschule oder Gymnasium) - FOR/Q ist die Qualifikation zur weiterführenden Schule, wer also nach der 10 Klasse der Realschule weiter zum Gymnasium möchte, braucht die Qualifikation, um aufgenommen zu werden.... FHS (Fachhochschulreife) - besteht aus einem schulischen Teil (den man nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 12 (egal ob Gymnasium, Berufsfachschule, Gesamtschule) in der Tasche hat) und - einem praktischen Teil (den man nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach Ableisten eines sog. "praktischen Jahrs" ebenfalls in der Tasche hat) - beide Teile zusammen ergeben die Fachhochschulreife allg. Abitur - erhält man nach erfolgreichem Ablegen der Abiturprüfung und zu der wird man zugelassen, wenn man die 13. Klasse (Gymnasium, Gesamtschule) erfolgreich hinter sich gebracht hat. Das Fachabitur berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule (FH), das allg. Abitur (Vollabitur) berechtigt zum Studium an einer Hochschule (Universität). ... jetzt ist es doch klarer, oder? peterb
  14. ... Uups *verlegenundgenier*, ääh, danke, ja, ääh.... Hab' ich ein bisken verschwitzt *tortefüralle*, ist irgendwie untergegangen... Gut - antworte ich ganz schnell: Ja, nein, danke, danke, hähähä, danke, auf jeden Fall... Mir wächst hier im Augenblick was über die Ohren (mir ist ein Ausbilder flöten gegangen...), aber nichtsdestotrotz (auch nachdem mir Newton die geschichte mit der Trägheit erklärt hat) werde ich auch weiterhin..... DANKE! (... macht ja auch spass - oder??) So - sie ruft, die Arbeit.... peterb
  15. ... laut BAT §52 (Arbeitsbefreiung) Absatz 2 Der Angestellte .... unter Fortzahlung der Vergütung (§26) von der Arbeit freigestellt: e) bei der Niederkunft der mit dem Angestellten in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau 1 (einen) Werktag. ... waren früher mal zwei Tage.... peterb
  16. ...*grins*... hatteraberrecht!!! Noch besser allerdings sind "EU-Qualifizierungsmassnahmen" dotiert, die werden auch nicht übers AAmt, sondern über die EU direkt finanziert, Auskunft darüber bekommt man bei den AAmt-zugelassenen Bildungsträgern... sofern man noch keine Berufsqualifikation in dem entsprechenden Bereich hat - ABER: die sind verdammt dünn gesäht... peterb
  17. Jau - genauso isses! Diese Art von Menschen wird dann im IHK-Sprachgebrauch als "EXTERNER" bezeichnet. Regulär also erst nach 6 Jahren - wenn man aber "beweisen" kann, das heisst, Nachweise (Zertifikate, Prüfungszeugnisse etc) erbringen kann, das man/frau über die gleichen Kenntnisse verfügt ("...glaubhaft machen kann...") kann man (je nach IHK) auch schon früher zugelassen werden, denn letztendlich "... entscheidet die Zuständige Stelle...", also die IHK oder die der IHK übergeordnete Bezirksregierung/Regierungspräsident.... Versuch macht kluch!! peterb
  18. ... ja, das ist mal eine schöne Frage! Also, - wenn dich der gleiche Arbeitgeber übernimmt, hast du Glück gehabt, wenn der Übernahmevertrag nahtlos übergeht. Dann ist es arbeitsrechtlich ein sogenannter Folgevertrag, die Ansprüche auf deinen Urlaub bleiben erhalten (steht im Bundesurlaubsgesetz, dazu gibt es noch jede Menge Urteile...) - wenn du bei einem anderen Arbeitgeber landest, wird es komplizierter - ist es öffentlicher Dienst, geht es wie oben, dein Anspruch gilt komplett durch... - ist es ein anderer Arbeitgeber, kannst du feilschen, manche übernehmen die Ansprüche (Grossunternehmen und Unternehmen, die an die Tarife des öffentl. DIenstes gekoppelt sind...). Übernimmt dein neuer Arbeitgeber diese Ansprüche NICHT und bescheinigt dir dein Ausbildungsbetrieb, das du in dem laufenden JAhr KEINEN Urlaub genommen hast, so hast du aber nach dem Bundesurlaubsgesetz den Anspruch auf den Mindesturlaub, der dann durchaus höher liegen kann als der anteilige Urlaub, den du von deinem neuen Arbeitgeber bekommst... Bsp: Der Mindesturlaub liegt z.B. bei 18 Werktagen, dein regulärer Urlaub bei 28 Tagen, du fängst am 01.07. an, hast also Anspruch auf 14 Tage für das halbe Jahr, aber der Mindesturlaub ist 18 Tage, also vier Tage mehr... ABER: Du bist Berufsanfänger und Neuling in der neuen Firma - den Mindesturlaub wirst du vielleicht nicht freiwillig bekommen - wenn du gleich von Anfang an rumklagst - wie wird die nächste Gehalterhöhung aussehen? - Ist auch eine Seite, die man sich überlegen sollte - vielleicht sollte man es erzählen, aber nicht darauf pochen, sondern bei der nächsten Erhöhung ein wenig pokern.... Da kommt eben wieder das Problem mit Recht und Gesetz auf der einen Seite und Kohle und Frieden auf der anderen Seite... Schau dir das Bundesurlaubsgesetz an und denke mal drüber nach... peterb
  19. @ 2-frozen .... also, hier in NRW: - haben wir gerade die Mitteilung bekommen, das der "Einstellungskorridor für Fachinformatiker" im Bereich von VIb bis Vb liegen soll, unterschieden werden soll nach Qualifikation und Einsatzgebiet - die ersten sechs Monate der zwölf zugesagten (es gibt NUR Zeitverträge für 12 Monate) werden, wie üblich eine Stufe unter der angestrebten Stufe liegen (Einarbeitungszeit) - Spezialisten (die in einem DRINGEND gesuchten Spezialgebiet nachweislich SEHR KUNDIG sind) können zusätzlich noch eine Leistungsprämie erhalten... Höhe unbekannt - augegangen ist das Ganze vom Finanzminister.... ... gesehen habe ich den Wisch noch nicht, aber ich werde ihn vielleicht in die Finger kriegen, a) aber kann dauern gilt nur in NRW bis dann peterb
  20. Oh captain.... Nach den Prüfungen gestern (waren viele Systemelek dabei) frage ich mich, warum diese Gruppe sich nicht zusammensetzt und mal eine Funkvernetzung für die Rollstühle "bastelt"... Dann könnte man prima einen Formationsroller veranstalten..... 150 Rollstühle gleichgesteuert..... peterb
  21. Hi Hinse! Also - wenn die Prüfungen nicht in der IHK selbst stattfinden: ...werden die Ergebnisse von den Prüfern (normalerweise) am gleichen Abend (nach Ende der letzten Präsi) bei der IHK vorbeigebracht. Dort werden sie geschrieben (ausgedruckt) und wieder dem Ausschuss zur Unterschrift vorgelegt, unterschrieben, eingetütet und an deine Privatadresse geschickt. Findet die Prüfung in der IHK statt, werden nach der Bewertung die Ergebnisse den Sachbearbeitern der IHK mitgeteilt, gedruckt, sofort zum Ausschuss gebracht, unterschrieben und sofort überreicht.... Hier in Essen werden die Zeugnisse für den Ausbildungsbereich meist sofort abgedrückt (das sind relativ wenige), die Masse sind die Umschüler, die werden verschickt... Kommt also meist auf die Christel (von der Post) an... peterb
  22. ... es mag ja sein, das firmen in der Preisklasse von 60k leute einstellen, aber bedenke: mit abschluss der prüfung ist man eben: BERUFSANFÄNGER! bei uns laufen selbst die frischlinge von der uni als berufsanfänger DEUTLICH unter kurs, in der ausbildung kriegst du erst mal das basiswissen für deinen job, in welcher ecke du später arbeitest, wird sich dann im job herausstellen, das fachwissen für diese tätigkeit musst du ja auch erst noch "lernen" und dann, DANN, D A N N kommt die kohle.... kommt die kohle nach der "einarbeitung", kannst du ja immer noch wechseln..... peterb
  23. vielleicht hilft dir diese kurze info: die LASTEN sind die sachen, die aktuell anliegen, also was gerade läuft, der aktuelle stand.... die PFLICHTEN sind die, die zu erledigen sind, also das, was zu machen ist UND DAS, was vom Kunden bezahlt WIRD.... ... also nix anderes wie eine aufstellung des aktuellen sachstandes und ein ziel, das nach deiner Arbeit erreicht sein soll und muss.... peterb
  24. ja, es gilt schon dein "eigener" stundenplan. mit ausfallstunden, die in der "mitte" liegen, ist es ein "ungeklaerter rechtsbegriff", bei uns haben die Azubis dann frei, da werden nur die "eckstunden" gezaehlt.... peterb
  25. ... ich muss mal ebend dazwischenhauen: wahr ist, das nach bbig die verguetung im arbeitsvertrag zu stehen hat. unwahr ist, das du nach bbig einen anspruch darauf hast. du hast einen anspruch, aber nach dem bgb (Bürgerliches Gesetzbuch), zu finden unter Vertragsrecht. du hast mit deinem onkel einen rechtlich gueltigen vertrag geschlossen, der inhalt des vertrages richtet sich nach dem bbig, aber die grundlage eines vertrages ist das bgb!! ist besser - weil ist hoeheres recht! also unter bgb nachsehen!!!! peterb

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