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robin

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  1. Danke für Deine Antwort, so wie bei Dir war es bei unseren Verkürzern auf 2 Ausbildungsjahre auch. Der Klassenlehrer hat einfach gesagt, daß er die Noten vom letzten Zeugnis nimmt und die Schüler keine Klausuren mehr mitzuschreiben brauchen. Wir haben jetzt wie Du auch nur 2 Noten (1 Klausur und eine mündlich), aber unsere Lehrer sind der Meinung, daß diese ausreichen um uns eine Zeugnisnote zu geben. Sie wollen die alten Noten nicht berücksichtigen. Sie würden es allerdings machen, wenn ich es Ihnen schriftliche nachweise, daß sie diese berücksichtigen müssen . Warum wir die Sonderbehandlung der anderen Verkürzer nicht bekommen wüßte ich auch gerne, aber die wollen hier halt alles schriftlich haben. Danke trotzdem für die Antwort. robin
  2. Hallo, ich habe meine Ausbildung zum Informatikkaufmann auf 2 1/2 Jahre verkürzt und habe nun eine für mich wichtige Frage. Es geht bei uns in der Berufsschule das Gerücht um, daß bei den Verkürzern 50% der letzten Zeugnisnote (Zeugnis für das 2. Ausbildungsjahr) für das jeweilige Fach in die Note des Abschlußzeugnisses eingerechnet werden müssen. Kann mir jemand sagen, wo ich das schriftlich finde, also in irgendeiner Prüfungsordnung oder so? Es wäre echt super, wenn ich bis Donnerstag eine Antwort bekommen könnte. Vielen Dank!!! Robin

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