Hallo,
es ist definitiv so dass ab dem 23 du nicht mehr gezogen wirst. Das zurückstellen für die Ausbildung/Schule zählt nicht. Selbst wenn du einen Einberufungsbefehl bekommst, du diesem widersprichst und eine nachmusterung verlangst und wärend dessen 23 wirst, wirst du auch nicht gezogen.... Spreche aus eigener Erfahrung......
Nach der Nachmusterung bekamm ich einen Bescheid, dass ich körperlich in der Lage bin zu dienen, wäre jedoch schon zu alt um gezogen zu werden....
Und das jetzt die ewige Diskussion hochkommt wg. es wäre Pflicht zu dienen.
Ich wurde damals nach der Ausbildung übernommen, kurz darauf fing es mit dem Bund/Musterung/Einberufung an, wäre ich doch gezogen worden hätte ich trotz Übernahme keinen Job danach gehabt, weil die Firma aus 4 Mann bestand. Danach wäre ich erstmal Arbeitslos gewesen wer weiss wie lang, jeder weiss wie schwer es ist eine Stelle zu finden als unerfahrener. Dem Staat wäre es dadurch nicht geholfen noch einen AL auf der Tasche zu haben. Die Aussage vom KWEA " Auf den Arbeitsplat können wir keine Rücksicht nehmen" hab ich immer noch im Kopf, schon seit 5 Jahren.....