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Uncle Reaper

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Alle Inhalte von Uncle Reaper

  1. Zum Thema "Berufschulzeiten volljähriger Auszubildender" gab's Anfang des Jahres ein Gerichtsurteil. Das Aktenzeichen hab' ich auch noch irgendwo rumfliegen... könnte ich bei Bedarf auch mal raussuchen. Das Urteil sieht wohl folgendermaßen aus: - Der Azubi wird für den Unterricht und für die Zeit, die er wegen der Berufsschule nicht zum Betrieb kommen kann, freigestellt => Also: Pausen, Wegezeiten, etc. - Diese Zeit bekommt er "normal" vergütet => Also: 1 Std. Schulzeit = 1 Std. Betriebszeit Soweit ich weiß gilt dies allerdings nur, wenn der Unterricht nicht vor Beginn der regelmäßigen Arbeitszeit beginnt und nicht nach deren Ende auffhört. Will heißen: - Arbeit: 8:00 - 16:30 - Schule: 7:30 - 14:00 => Angerechnete Zeit: 6:30 - Schule: 10:00 - 18:00 => Angerechnete Zeit: 6:30 - Schule: 8:30 - 14:00 => Angerechnete Zeit: 5:30 + Wegezeit Gruß, Uncle Reaper
  2. Nein, muss man nicht. Soll aber auch nicht heißen, daß ein AE nen Projektantrag mit 35 Stunden abgeben sollte. Die 70 Stunden sind das Maximum, daß Du für die Durchführung des Projektes ausnutzen darfst. Es ist sogar ziemlich sinnvoll ein paar Stunden weniger einzuplanen. Damit zeigst Du, daß Du alle Eventualitäten (Programmfehler, etc.) bedacht hast. Eine Zeitplanung zwischen 65 und 70 Stunden ist hier wohl angebracht... zumindest war das bei meinem PA so. Es soll auch PA's geben, die (mehr oder weniger) sofort Punkte abziehen wenn man nicht auf 70 Stunden kommt (bzw. gekommen ist). Gruß, Uncle Reaper
  3. Oder habt Ihr noch nicht (oder bereits?) gefrühstückt? Dann solltet Ihr Euch das vielleicht besser nicht anschauen.... http://www.i-like-bruno.de.vu Mal schaun, ob ich noch ne Flasche "Aktiv Frühstück" finde... WARNHINWEIS: Es könnte sein, daß Sie bei Betrachten der Seite Ihren Mageninhalt auf mysteriöse Weise über Ihren Bildschirm verteilt wiederfinden. Zu den riesigen Nebenwirkungen lesen Sie das Etikett oder fragen Sie Ihren Safthersteller.
  4. Soso.... naiv also... ich schließe mich da jetzt einfach mal meinem Captain an. Außerdem: Schau doch mal ins BetrVG §102 (geht um die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Kündigungen). Da steht so ziemlich der selbe Wortlaut drinnen... nämlich, daß der Betriebsrat bei Kündigungen angehört werden muss. Und auch wenn der Betriebsrat widerspricht kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen (unter Vorlage der Stellungnahme des Betriebsrates). Dann erzähl mir mal: Was ist hier anders??? Um das klarzustellen: Es geht mir jetzt nur um die bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage zu diesem Thema, da dieses leidige Thema Verkürzung (bzw. vorzeitige Prüfung) in den verschiedenen IHK-Bezirken anscheinend unterschiedlich gehandhabt wird. Und wenn ich jetzt in zwei unterschiedlichen Gesetzen annähernd den selben Wortlaut sehe kann es ja eigentlich nicht sein, daß die eine Institution mitbestimmen kann und die andere nicht. Oder ist das etwa schon wieder zu naiv? So long, Uncle Reaper
  5. Wichtig ist, daß die Doku die vorgeschriebene Seitenanzahl (10 - 15 Seiten) nicht übersteigt (Anhang/Anhänge ausgeschlossen). Deswegen hab ich mich dazu entschlossen ein Projekttagebuch abzugeben und die anderen im Laufe des Projekts angefertigten Dokumente (Fach- und DV-Konzept, Testkonzept und -dokumentation, Abnahmebericht) in den Anhang zu packen (da der Anhang ja beliebig groß sein kann). So long, Uncle Reaper
  6. Auf die Werbung bin ich ja mal gespannt.... verschicken Psychatrien eigentlich auch Werbung?
  7. Kommt eigentlich immer ganz gut, was gugelhupf da schreibt. Ansonsten ist Ehrlichkeit gefragt... wenn Dir dazu absolut nix einfällt kannst Du wohl am besten ein oder zwei gute Freunde, Freund/in, Eltern, Geschwister, etc. fragen wo die Deine Stärken bzw. Schwächen sehen... die sollten das eigentlich recht gut einschätzen können. Wenn da allerdings sowas wie "Du bist immer unkonzentriert" rauskommt solltest Du da vielleicht nicht ganz so ehrlich sein. Gruß, Uncle Reaper
  8. Oh mann... bald ham' wir ja wohl alles durch! Was kommt denn wohl als nächstes? - Lieblingsfarben? - Lieblingsessen? - Welche Verhütungsmittel??? ähhhh... lassen wir das Bier: Desperados, Weizen (+ Banane), Jever, Stauder, Berliner Weiße Cocktails: Caipirinha, Tequilla Sunrise, Margherita Longdrinks: Whiskey Cola, Jägi Red Bull Sonstiges: Whiskey pur (dann aber mind. Johnny Black Label) Tequilla (am liebsten Gold mit Zimt und Orange) und heute abend ist Kneipentour angesagt :bimei
  9. Mir ist auch noch was eingefallen... schaut vor der Prüfung täglich mindestens drei mal in die entsprechenden Foren... und schaut Euch was zu den möglichen Themen an, die hier oder woanders gepostet werden... egal wie unsinnig die sich auch anhören. Den ein oder anderen guten Tip erhaltet Ihr auf jeden Fall!!!
  10. Stimmt halbwegs... Du sitzt nur auf der Strasse, wenn Du den Tag nach Bestehen der Prüfung nicht bei der Arbeit erscheinst oder wenn Du arbeiten möchtest, Dich der Arbeitgeber aber wieder wegschickt. Wenn Du am Tag nach der Prüfung zur Arbeit gehst und dort auch mit Arbeit versorgt wirst bist Du automatisch in einem Arbeitsverhältnis und es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
  11. Das mag vielleicht auf Dich zutreffen... solltest Du aber noch mal nen Unfall haben (will ich wirklich nicht hoffen) sehen die Polizisten dies wahrscheinlich anders... Dann heißt es: Ade, Lappen... Ganz egal welche... Drogen und Auto passen einfach nicht zusammen.
  12. An die Wand ist ja noch human (obwohl der Spieß wahrscheinlich doch vor Wut geplatzt ist )... bei uns hat einer ins Bett uriniert. Geht ja auch noch, werdet ihr denken... aber es war nicht sein eigenes... und dazu nichtmals leer :D Zum Glück war's nicht meins... und zum Ende der Grundausbildung haben es ihm ALLE seine Stubenkameraden auf gleiche Weise gedankt! Die Bundis sind nun mal doch alle bekloppt Ob da jetzt aber Alk im Spiel war, weiß ich allerdings nicht. Ansonsten hatten wir aber auch nicht so viele Probleme mit dem Alk... vor allem wurd das saufen nicht befohlen. PS: Sorry, lwp... hab mir die Posts nicht alle durchgelesen und Deinen erst gerade...
  13. Ok... ich hab' zwar schon mal meine "Selbstkritik" gepostet... aber gut. Was ich in der Präsentation und Doku besser machen würde bzw. Ihr besser machen könnt weiß ich nicht... kenne die ausführliche Bewertung nicht. Ich kann Euch nur eins zur schriftlichen raten: Schaut auf die Uhr!!! Und arbeitet nicht mit nem Lineal - tut es nie, niemals!!! Sonst geht es Euch wie mir und Ihr verschenkt mal eben 30 Punkte in einem Teil, weil Ihr einfach keine Zeit mehr für eine bis zwei Aufgaben habt. Punkte gibt es auch für ungerade Striche - für nicht gemachte Aufgaben jedenfalls nicht. Und noch was: Nichts wird so heiß gegessen wie's gekocht wird... also nicht das Forum zumüllen mit Posts wie Sch*** ...... Die Prüfer sind allesamt Menschen (auch wenn Ihr was anderes gehört habt) - und die meisten versuchen Euch Punkte zu schenken wo es nur gerade geht. So long, Uncle Reaper
  14. Bis vor kurzem nen Golf II (BJ 89, 73 PS) - fiel fast auseinander Deswegen bin ich jetzt auf nen Clio 1,9 dTi RXE (BJ 00, 80 PS) umgestiegen.... und voll zufrieden!
  15. Hab mal ins BBiG gesehen... dort steht im §40: (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Anhören heißt doch eigentlich nicht, daß der Betrieb da mitreden darf, oder??? Ist doch dann nur abhängig von den Leistungen des Auszubildenden, wobei der Begriff "Leistungen" nicht definiert ist, bzw. wann diese ihn zu einer vorzeitigen Prüfung berechtigen... Mich interessiert jetzt vor allem eins: Wer bestimmt, daß die "Leistungen dies rechtfertigen" ???
  16. So steht es nun mal im Gesetz (§ 37 BBiG): (1) Der Prüfungsausschuß besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prüfungsausschuß müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter. Vielleicht war das ja ein Prüfer in Ausbildung? :confused:
  17. Ja, die IHK Essen verlangt für das Vorziehen der Prüfung sowohl eine Bestätigung der Schule (Schnitt < 2,5) als auch eine vom Betrieb (Schnitt < 2,5).... also muss der Betrieb da wohl ne Note geben. Ist aber anscheinend nicht in allen IHK-Bezirken so. Der Betrieb hat mich auf 2 Jahre verkürzen lassen (bin fertig)... wird aber in Zukunft nicht mehr möglich sein (nein, nicht wegen meinen bzw. unseren schlechten Ergebnissen)... hat einfach betriebliche Gründe. Ihr dürft halt nur nicht pauschalisieren, daß der Betrieb jemanden Verkürzen bzw. die Prüfung vorziehen lassen muss. Dies ist, so wie es aussieht, nämlich von IHK-Bezirk zu IHK-Bezirk bzw. von Ausbildungsberuf zu Ausbildungsberuf unterschiedlich.
  18. Beim Verkürzen nicht... Verkürzen = neuer Vertrag = beidseitige Willenserklärung. Wenn der Betrieb net will, kannst Du dagegen nix machen. Beim Vorziehen der Prüfung scheint das aber unterschiedlich zu sein. In Essen beispielsweise brauchst Du hierfür eine Note von mind. 2,5 in der Schule und im Betrieb. Wenn der Betrieb nicht will, gibt er dir also auch nur höchstens 2,6! Hab aber von anderen Berufsgruppen gehört, daß da nur die entsprechenden Schulleistungen vorhanden sein müssen und daß der Betrieb da gar nix dran drehen kann. Dazu soll es sogar mal ein Urteil gegeben haben... das Raussuchen hab ich sogar schon in Auftrag gegeben Ich weiß allerdings nicht, ob die Regelung jetzt berufsspezifisch, abhängig vom IHK-Bezirk oder wie auch immer ist... Hättest Du hierfür vielleicht auch eine entsprechende Verordnung bzw. nen Paragraphen, bimei???
  19. @Hexdump Hmm... wenn ich mir den Abschnitt "Warum Geeks die besseren Karten haben" mal so anschaue revidiere ich meine oben getätigte Aussage wohl besser und hole mir direkt ein Microsoft-T-Shirt
  20. Geeks sind nicht ganz so bekloppt wie Nerds... aber schau doch einfach hier
  21. Ruhig bleiben... in Deinem Fall würde ich als PA die Verordnung eh in die Tonne kloppen. Hast ja recht... wenn's kein gekünzeltes Projekt sein soll, dann hast Du auch in der Firma Termine und Fristen einzuhalten. Ist nur die Frage, wie es Dein PA auffasst. Hast Du den vorzeitigen Beginn in Deiner Doku begründet? Dann ist es für den PA leichter nachzuvollziehen und die könnten dann noch ein Auge zudrücken.
  22. Weil es, wie bimei schon häufiger hier angemerkt hat, so in der Verordnung steht (zwar nicht, daß der Prüfling dann direkt durchgefallen ist, aber daß halt nicht vor Genehmigung mit dem Projekt begonnen werden darf). So ist es nun mal in Deutschland (und auch fast überall sonst): an Gesetze und Verordnungen muss man sich halten, ob es einem passt oder nicht. Wenn Du nun vor Genehmigung mit Deinem Projekt beginnst hast Du gegen diese Verordnung verstoßen. Also ist es jetzt Sache des PA's (oder vielleicht auch des Gerichts? Gibt es eigentlich Fälle, in denen gegen sowas geklagt wurde?) wie er jetzt diesen Verstoß bewertet. Wenn Du nen recht strengen PA hast, wird die Projektarbeit halt als ungültig erklärt, also 0 Punkte (ist ja schließlich nicht wie verordnet durchgeführt worden).
  23. Da kann ich mich nur anschließen... siehe hier
  24. Gar nix... wollt nur klarstellen, daß ich nix gegen Bayern hab. Habt Ihr ja anscheinend schon wieder geschlussfolgert. (Von wegen: Anti-Bayern-Thread)

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