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Enno

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Beiträge von Enno

  1. Ts,, wie alle wieder komische Dinge antworten.

    A) Auszubildende fallen nicht unter das MiLoG!

    B ) die Vergütung von Auszubildenden wird im BBiG §17 festgelegt

    c) Diese beträgt nach BBiG §17 Satz 2 (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html)

    Zitat

    (2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche Mindestvergütung unterschreitet:

    1. im ersten Jahr einer Berufsausbildung

    a) 515 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 begonnen wird,

    b) 550 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begonnen wird,

    c) 585 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 begonnen wird, und

    d) 620 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 begonnen wird,

    2. im zweiten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 18 Prozent,

    3. im dritten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 35 Prozent und

    4. im vierten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für das jeweilige Jahr, in dem die Berufsausbildung begonnen worden ist, zuzüglich 40 Prozent.

     

    d) nach BBiG §17 Satz 7 (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html)

    Zitat

    (7) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.

     

    Als Volljähriger Auszubildender gelten für dich die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Die des Jugendschutzgesetzes kommen nur für minderjährige Azubis zur Geltung.

    Trotzdem gilt, einem Azubi können keine Überstunden angeordnet werden. Sie sind IMMER freiwillig.

     

     

    etwas ausführlicher auch hier: https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ueberstunden/

  2. Kann ich für uns beantworten.

    10 Jahre mit dem Ende des Jahres des Austritts.

    a) kann irgendwo immer was auftauchen wo nur der User Zugriff hatte.

    b) aufgrund eines Gerichtsurteils in einem NON-EU Land. Sind wir verpflichtet alle Userdaten 10 Jahre aufzuheben. Gab damals nen Fall wo nen Ex-MA die Firma wegen was anderem Verklagt hat und irgendwann im Prozess kam es dazu das der Richter die Userdaten sehen wollte, die waren aber schon weg.

  3. My 5 Cents, und aus der eigenen Erfahrung. Und dies ist keine Rechtsberatung!

     

    a) Alle Gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Wie @neinal schon schrieb ist dies vor allem das Arbeitszeitgesetz. Max. 10 Stunden pro Tag, max 60 Stunden pro Woche, wenn in einem Zeitraum von 3 Monaten oder 16 Wochen ein Durchschnitt von 48Stunden nicht überschritten wird. Und die Ruhezeit muss 11 Stunden betragen. Ruhezeit = Zeit zwischen Arbeitsende und wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit

    b) der AG ist nicht zustimmungspflichtig, du bist aber informationspflichtig gegenüber dem AG. Das bedeutet das du die Aufnahme einer Nebentätigkeit dem AG anzeigen musst. Dieser aber erstmal nicht dagegen wieder sprechen kann. Ausgenommen die Nebentätigkeit steht in direkter Konkurrenz zur Haupttätigkeit. Dann kann der AG aufgrund eines Konkurrenzverbotes die zusätzliche Arbeit unterbinden. Eine generelle Ablehnung oder ein Ablehnen aufgrund des Verdachts das die Haupttätigkeit leidet ist nicht von vornherein möglich. ABER: Wenn NACH Aufnahme der Nebentätigkeit der AG sieht das du morgens unausgeschlafen arbeiten kommst und deine Arbeitsleistung leidet kann er dir diese NT für die Zukunft verbieten.

     

  4. Habe grade eine sehr ähnliche Situation gehabt.

     

    Firma A - Person X und ich arbeiten zusammen

    ich wechsel zu Firma B

    Person X wechselt zu Firma C

    Ich wechsel dann zu Firma D

    Person X bewirbt sich bei Firma D in das Team in dem ich arbeite.

     

    Ich wusste davon. Allerdings: "Füße stillhalten!"

    Es kommt wie immer alles allein. Chef von meinem Team hat den Zusammenhang der alten Firma hergestellt und mich gefragt ob ich die Person kennen würde.

    Habe ich bejaht und dann die Frage beantwortet wie eng wir zusammen gearbeitet haben und wie diese war.

    Nicht mehr und auch nichts beschönigt.

     

     

    Sowas kommt immer von ganz allein.

  5. wie @charmanta schrieb.

    Es gibt mittlerweile viele Backup Lösungen auf dem Markt die in einem heterogenen Umfeld eingesetzt werden können. Dort teilweise ArchiveBits gar nicht vorfinden und sich deshalb mittlerweile andere Techniken ausgedacht haben.

    IONOS geht dabei anscheinend auf die Datums/Hashwerte in einer eigenen Datenbank.

     

    Trotzdem ist die ursprüngliche Voll-/Differentiell-/Inkrementell-Backup Strategie gewesen wie von @RAM_Rakete im Screenshot gepostet.

     

    Deshalb kommt es bei den Fragen grundsätzlich auch immer darauf an in welchem Umfeld/Kontext sie gestellt werden.

    In der reinen Lehre der Berufsschule ist es wie von mir Beschrieben. Bei Lösungen von Drittanbietern kann es abweichen, wie bei dem von dir verlinkten Anbieter.

  6. vor 35 Minuten schrieb allesweg:

    Diese Backupstrategie ist - ähm - sehr akademisch.

    Das eine inkrementelle Backup ist in dem darauffolgenden differentiellen Backup enthalten.

    Somit stimmt die Lösung im Ausgangspost:

    leider nein.

     

    Als erstes, ja diese Backupstrategie ist dazu da um Prüflinge zu verwirren.

    Rücksicherung ist:

     

    Vollbackup (Tag 1) um den Ausgangszustand wiederherzustellen. -> Alle Archive Bits wurden zurückgesetzt

    Inkrementelles Backup vom 6. Tag. -> Alle Archive Bits der geänderten Dateien wurden zurückgesetzt

    Inkrementelles Backup vom 13. Tag. ->Alle Archive Bits der geänderten Dateien wurden zurückgesetzt 

    Differentielles Backup vom 19. Tag. -> Bis hier wurden durch alleinige Differentielle Backups immer alle Dateien gesichert, da Dif.BAKs keine Archive Bits zurücksetzen.

     

    Es werden von allen Backups ja immer nur die Daten gesichert mit gesetztem Archive Bit. Da aber Inkrementelle Backups das Archive Bit zurücksetzen werden nach einem Inkr. Backup nur die danach geänderten Daten gesichert.

    Auch zu sehen in der Übersicht von @RAM_Rakete

  7. vor 9 Minuten schrieb Gurki:

    Bringt das denn heutzutage noch irgendwas? Ich glaube ja nicht mehr daran, dass ich in 30 Jahren irgendwas bekomme bzw. wenn, dann sind es nachher nur ein paar hundert Euro - obwohl man lange Jahre gutes Geld in die Rentenkasse eingezahlt hat.

    Glaskugelleserei.

    Ich weis es nicht.

     

    Ich hätte deutlicher machen sollen, jeder sollte für sich selber beurteilen was ihm diese Dinge wert sind und was man selber denkt das es einem bringt.

    Wenn jemand z.b. selber ne gute private Rentenvorsorge betreibt dann sind ihm die Euros in der gesetzlichen RV wohl eher egal.

  8. vor 2 Stunden schrieb Maniska:

    Je nach Lernkurve (die hier nicht gegeben ist) kann einem das schon ~90€ netto im Monat wert sein (2.227,67€ vs 2.319,38€ bei Steuerklasse 1).

    Ich würde bei (unwesentlich) weniger Netto nicht pauschal ablehnen, da kommt es dann auf das Komplettpaket an (das hier Mist ist).

    Und bei weniger Netto auch mal "Nebenkosten" mit betrachten.

    2k weniger Brutto, laut Maniska 90€ weniger Netto pro Monat. Wenn das bedeutet 20km weniger Arbeitsweg, bei 3 Tagen Büro, macht das pro monat 20km * 2 (richtungen) * 3 Tage * 4,2 Wochen rund 500km pro Monat weniger. Bei den Aktuellen Spritpreisen sind damit die 90€ Mehr recht schnell verbraucht. Und dann ist Abnutzung, Wertverlust etc. noch nicht mitberechnet. Die Lebenszeit die für die pendelei drauf geht auch nicht.

    Wenn man solche Rechnungen mit einbezieht sind viele Angebote mit mehr Gehalt am Ende doch nicht soviel besser oder sogar schlechter.

     

    ABER: bei sowas immer mit berechnen was an Lohnneben"goodies" kommt. also z.b. Zahlung in Rentenkasse, das ist bei einem niedrigeren Gehalt auch entsprechend weniger.

  9. vor 18 Minuten schrieb Güslkar:
    • wenn der Lehrling zum Vorstellungsgespräch mit einem Moped kommt, das er selbst auseinandergebaut und wieder zusammengesetzt hat - ist doch ein Mega-Bewerber (?). Und auch der wird viel lernen können.

    Das wäre der Fi.. Azubi der selber schon mit SQL gearbeitet hat. Nen Projekt für nen Verein macht oder etwas in der Art, also praktisch was tut.

    Dein Buchlesen ist aber der Mofa-Azubi der das https://www.amazon.de/Das-kann-selbst-Handbuch-Autoreparatur/dp/3625106957 Buch gelesen hat und sich hinstellt und sagt er könne Mofas reparieren. ;)

  10. vor 27 Minuten schrieb Graustein:

    Ich habs im Auto auch oft aus und einfach Fenster auf.

    Sobald du dich außerhalb von Städten bewegst und dann schneller als ca. 50-70 fährst ist Fenster auf im übrigen deutlich ineffizienter als Klima.

    Da durch die offenen Fenster und die dabei entstehenden Verwirbelungen den Windwiderstand deutlich erhöhen.

     

     

  11. Zu den Arbeitsaufgaben eines Azubi zählt neben den Aufgaben die ihm im Betrieb übertragen werden auch der Berufsschulbesuch sowie die Durchführung des Projektes inklusive der Anfertigung der Dokumentation.

    Sollte er einen der Teile nicht ausführen so kann und wird dies im Allgemeinen als Arbeitsverweigerung gewertet werden. Was dann Abmahnfähig ist. Da es sich bei Arbeitsverweigerung beim ersten mal nicht um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt besteht erstmal keine Möglichkeit der fristlosen Kündigung.

     

    P.S. das alles ist meine Eigene Erfahrung und Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

  12. vor 2 Stunden schrieb Maniska:

    Ich hab mich schon gewundert wann das kommt :D

    Ich (persönlich) würde das Setup so hochziehen, dass sich die Firewall (steht ja eh schon im Internet) die Zeit von einem externen NTP Server (z.B. pool.ntp.org) hot und "nach Innen" den NTP Dienst verteilt.

    Alle anderen Geräte (ESXi Hosts, Switche, Drucker, Storage...) und der PDC ( 😛 ) holen sich die Zeit von der Firewall. Warum? Weil die Firewall tendenziell das langlebigste Gerät ist und selbst bei einem Austausch die neue Firewall im Regelfall mit der alten IP kommt. Also am Wenigsten zum Tauschen.

    Autsch.

    a) nicht jede Firewall kann NTP

    b) Aua einfach. ;)

    c) im lokalen DNS nen fixen Namen eintragen der auf die IP des aktuellen NTP zeigt.
    also z.b. Local_NTP -> 192.168.1.x

    wenn du nun den NTP wechselst musst du nur die IP Reservierung ändern und es sind wieder alle Ontime. :)

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