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Selman

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  1. Ich habe beim Arbeitsatm auch angerufen, nachdem ich genau das gleiche Problem hatte!! Die haben gesagt, dass zwar auf dem Formular, welches du ausfüllen musst steht, dass du dann keine Berechtigung auf BAB hast, aber du dieses ignorien kannst. Eine schulische Ausbildung (Fachoberschule) gilt NICHT als erste Ausbildung. Aber am besten rufst dort an!!! @Sandrin Du hast aus meinen Sätzen negatives rausgelesen. So meinte ich das aber nicht. Es ist halt üblich beim Arbeitsamt, dass sie länger brauchen, halt viel Papierkramm. Und deine Prognose von 1- 2 Monaten kommt meinem Tipp Dezember auch ganz nahe!! Nicht wahr?? Schöne Tag noch
  2. Ach noch was....: Die Bearbeitung deines Fall wird, wie üblich beim Arbeitsamt, ein wenig lange dauern, so dass du dein Geld warscheinlich erst im Dezember bekommst (also einschließlich nachzahlungen der anderenMonate)! Auf alle Fälle solltest du mal dahin gehen!
  3. Hallo, schau doch mal hier: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/bab/06_fragen_und_antworten/fragen_frage1.html Du hast sehr gute Chancen um die BAB zu bekommen, solltest du aus deinem Elternhaus ausziehen! Warscheinlich liegt die Förderung ungefähr bei 150 - 200 Euro, zumindest in deinem Fall. Aber die Zahl ist ohne Gewähr, ansonsten bin ich mir sicher, dass dir dort geholfen wird. Du solltest also schleunigst zum Arbeitsamt, dort die ganzen Formulare fordern und diese schnell ausfüllen, damit du auch noch für diesen Monat Geld bekommst. Gruß Selman
  4. Selman

    Eds

    Möchte mich für die Infos bedanken - Merci!
  5. Ich hätte "Ihc mache keine Angabe" angekreuzt und hätte ihn dabei angelacht, nach dem Motto: " Natürlich sind meine Programme nicht alle lizensiert!" Du verstehst?? Du zeigst damit Ehrlichkeit und gleichzeitig eine gewisse Schlitzohrigkeit, die man in jedem Beruf doch braucht. Das wird aber sicherlich jeder anders sehen. Gruß Selman
  6. Hallo zusammen, darf ich fragen, wer von euch bei der EDS ( und auch Tochtergesellschaften) arbeitet und wie es euch dort gefällt??? Über Antworten würde ich mich sehr freuen, auch per Mail, wenn ihr nicht öffentlich berichten wollt. Gruß Selman
  7. Hallo, ich hatte auch 2 Vorstellungsgespräche, bevor sie sich dann für mich entschieden haben. Beim ersten Vorstellungsgespräch wurde ich vom Ausbilder gelöchert und er hat mit mir einen mündlichen Test gemacht und auch allgemeine Fragen zum Beruf gestellt. Als ich zum 2 Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, wo der Geschäftsführer dabei sein würde, konnte ich mir nicht genau vorstellen, wie dieses ablaufen sollte, weil alle nötigen Fragen von mir schon im ersten Vorstellungsg. beantwortet wurden. Als es dann soweit war, konfrontierte mich der Ausbilder dann mit dem Geschäftsführer und der übernahm dann anschließend das Zepta. Ich sollte ihm in einem Atemzug erzählen, warum ich mich für den Beruf des Fachinf. entschieden habe, ob ich bereit wäre umzuziehen und was ich nach der Ausbildung machen wolle. Das Gespräch dauerte weniger als das zuvor und ich denke, dass sich der Geschäftsführer einfach auch ein Bild vom "zukünftigen" Auszubildenden machen wollte und auch mitentscheiden wollte, wer letztendlich genommen wird. An deiner Stelle würde ich nicht den Fehler machen und mich jetzt auf die faule Haut liegen, ganz frei nach dem Motto "was wollen die denn noch von mir wissen?"! Bereite dich genauso gut vor, wie auf das erste Gespräch. Das diese Vorbereitung gut war, siehst du ja an der zweiten Einladung. Viel Glück wünsche ich dir Gruß Selman
  8. Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berufsausbildungsbeihilfe! Wenn man in dem Haushalt eines Elternteils wohnt, hat man keinen Anspruch auf BAB! Unter dem Haushalt eines Elternteils habe ich bisher immer verstanden, dass die Wohung auf den Namen dieses Elternteils laufen muss! Als ich heute das Arbeitsamt anrief, sagten mir diese, dass das vollkommen uninteressant ist auf wen die Wohnung läuft. Wenn die Mutter in der Wohung lebt, hat man keinen Anspruch auf BAB, da Haushalt der Eltern!!!!! Bei mir gibt es nämlich den Fall, dass ich bei meinem Bruder wohne und meine Mutter ebenfalls. Meine Mutter ist Ausländerin und hat gar keine Arbeitserlaubnis, damit sie Geld verdienen kann und sich anschliessend eine Wohung leisten kann. Finanziell kann sie auch nichts zur Wohung beitragen (in diesem Sinne ist sie finaziell eher eine Last als eine Hilfe). Ich hatte vor gehabt, die Wohnung meines Bruders auch auf mich laufen zu lassen, so dass schwarz auf weiß steht, welche Kosten ich habe. Bisher hatte ich einfach so Geld abgegeben. Nicht ICH würde dann bei meiner Mutter wohnen, sondern SIE bei mir! Das sollte doch ein großer Unterschied sein, oder? Hat mich das Arbeitsamt richtig informiert oder stellen diese sich nur stur? Wenn ja, verstehe ich wirklich nicht, wie unflexibel die sind. Im Zweifelsfall zieht meine Mutter einfach zu meinem anderen Bruder, zumindest formell! Was wisst ihr? Gruß Selman
  9. Ich wünsch dir viel Glück! Selman
  10. hi vpn, wie es scheint, haben alle die gleichen erfahrungen mit diesem bildungsgang gemacht. die abschlussprüfungen sind, wenn man in mathe fit ist, nicht schwer. deutsch ist halt deutsch , da gibt es nicht viel zu sagen! ich habe bei meiner deutschprüfung eine erörterung (Pro und Contra von Sonntagsöffnungen) gemacht, weil es für mich das leichteste thema war. In Englisch musst du einen englischen Text ins Deutsche übersetzen und ein Thema auf Englisch erörtern. Die Matheprüfung war in 4 Teilen aufgesetzt und du konntest einen Teil streichen. In Bwl durften wir uns mit Typ A, Typ B und Aktien rumschlagen. Vor der Matheprüfung musst du wirklich pauken, pauken, pauken! Und je früher du das machst, um so besser! Bwl ist einfach, weil vieles nach Schema F, außer Aktien, die sind für die meisten Schüler schon schwierig und wird als Thema gerne gestrichen. Vor der Fachoberschule habe ich 2 jährige Berufsfachschule Bildungsgang Industrie gemacht, auch ohne Zusatzquali. Ich wolllte zwar Wirtschafstinformatik studieren, habe ich mich aber ganz zum Schluss dagegen entschieden aufgrund von finanziellen Gründen und Lustlosigkeit. Werde stattdessen im Sommer eine Ausbildung als Fachinformatiker AE anfangen. Ich denke, dass du mit deinen Abschlüssen sicherlich in Rechnungswesen und einigen anderen Fächern ein wenig schneller durchblickst, aber Mathe ist Neuland. Du solltest am besten wissen, wie dir das Fach liegt und daran solltest du dich orientieren. bis dann selman
  11. hi, ich komme aus rheinland-pfalz und habe die einjährige fachoberschule wirtschaft letztes jahr erfolgreich abgeschlossen. schriftliche prüfungen fanden in mathe, englisch, deutsch und bwl statt. es ist so, dass sehr viel stoff in einem jahr durchgezogen wird und du einiges an fleiss mitbringen musst. zumindest bei uns war es so, dass man sich nicht, wie in vorherigen bildungsgängen, durchmogeln konnte. dementsprechend ist auch die durchfaller-qoute. mathematik ist fast in jedem fach ein thema (rechnungswesen, bwl, mathe , physik, ein wenig in vwl). das fach mathematik ist das fach, womit viele erhebliche probleme haben/hatten. die themen dort waren extremwertaufgaben, finanzmathematik, rheien und folgen, kurvendiskussionen...und ein wenig mehr. um einen guten abschluss zu machen, musst du von anfang an dabei sein, hausaufgaben machen und im unterricht gut aufpassen. das ist in diesem kurzen jahr das A und O. ein normales abitur geht ja über 3 jahren und man kann sich eher einen hänger leisten, hier ist das anders. wenn du noch fragen hast, ich beantworte sie dir gerne! was hast du denn vor zu studieren? gruß selman
  12. Hallo Pönk, danke für deine Antwort. Ich denke, dass du recht hast. Diese Verplegungsmehraufw. sind nur unter der Kategorie Reisekosten vermerkt. Wenn nicht mal eine Fahrt zur Arbeitsstätte als Dienstreise (Reisekosten) gilt, so wird man mit grosser Sicherheit erst recht nicht auf Arbeitstage im Betrieb Verpflegungsaufwände angeben können. Gruss Selman
  13. hi, ich glaube (bin mir nicht ganz sicher), dass das praktisch geht (hier in Rheinland-Pfalz) , aber in der theorie wirds ziemlich schwer, denn du musst dann so einiges nachholen! du musst dann stoff von fächern nachholen, die im Abi 3 Jahre unterrichtet wurden und in der fachoberschule gar nicht! Französisch ist ein Beispiel! Selman
  14. Hallo alle zusammen, ich habe die Kindergeld-Seiten vom Arbeitsamt mehr oder weniger intensiv durchforstet und bin dort auch auf Verpflegungsmehraufwendungen gestossen. Dort steht, dass jeder Kalendertag, an dem man mindestens 8 Stunden vom bisherigen Wohnort abwesend ist, mit 6 € Aufwand angegeben werden kann. http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/anspr/einkommen/werbkosten_reisekosten_verpflaufwand.html Der Ausdruck "bisherigen Wohnort" irritiert mich leicht. Gelten diese Verpflegungsmehraufwendungen nur für diejenigen, die Blockunterricht haben und monatelang von zuhause weg bleiben oder auch für diejenigen, die mindestens für 8 Stunden von ihrem (bisherigen) Wohnort abwesend sind. Somit wäre für 8 Stunden ihr Betrieb bzw. ihre Berufsschule ja ihr "neuer" Wohnort, oder? Das heisst im Klartext, dass jeder Azubi diese Aufwendungen hat und 6 € pro Tag als Aufwand angeben kann?!?!?! Bei mindestens 20 Kalendertagen im Monat sind das schon 180 € Aufwand!!!!!! Hmmm?? Liege ich falsch oder liege ich falsch? :) Ich würde ja meiner Theorie trauen, wenn ich nicht wüsste, dass 180 € * 12 = 2160 € Werbungskosten wären/sind und dann so gut wie jeder Anspruch auf Kindergeld hätte. Ich habe jedenfalls von einer Frau gelesen, die in ihrer Steuererklärung Verpflegungsaufwendungen angegeben hat um Geld wieder zurück zu kriegen. Was denkt ihr??? Bis dann Selman

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