Zum Inhalt springen

draack

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    18
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von draack

  1. Hi, der Begriff "leistungsorientiertes Gehalt" ist m.E. im Bereich 'Fußvolk' (und als Webentwickler gehörst Du dazu) nur ein Euphemismus für "schlechte Bezahlung" und das Abwälzen des betrieblichen Risikos auf den Mitarbeiter. Falls Du nicht auf ein 6-stelliges Zieljahreseinkommen kommst (und davon gehe ich mal aus) solltest Du Dich auf keinen Fall auf einen variablen Anteil > 10% einlassen - ansonsten wird es, wenn es in der Firma mal nicht so toll läuft (und das wird es), finster für Dich. Nimm Dir den Rat von "bigvic" zu Herzen. Tschö, Volker
  2. Hi, dann war er wohl kein Arbeitnehmer (für Selbständige gilt das nicht) oder er hat - wie im Link beschrieben - eine Karenzentschädigung dafür bekommen. Die Auführungen von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche sind m.E. nach ziemlich eindeutig. Tschö, Volker
  3. Gern geschehen. Du hast die Ausführung des Anwalts nicht ganz verstanden. Ich bin zwar kein Anwalt aber interpretiere das so: Wenn keine Kompensation vom Arbeitgeber dafür erfolgt (z.B. in Form zweier Jahresgehälter), ist das Wettbewerbsverbot nichtig. Du solltest meiner Meinung nach unbedingt mit deinem Arbeitgeber sprechen und ihn/sie auf diesen (meiner Meinung nach) groben Unfug (denn das ist er in deinem Fall) hinweisen. Gemeinsam lachen und die Klausel zusammen streichen. Für eine Beratung wende dich an eine Gewerkschaft oder direkt an einen Anwalt. Tschö, Volker
  4. Hi, nach der Lektüre hier: Wettbewerbsverbot solltest du schlauer sein. Tschö, Volker
  5. Hi, ich kann mich da auch an den Fall "Webspace" erinnern ... und an das 'Patent' von Domainnamen mit Ortsbezug über Autokennzeichen. Ich kann dir auch nur raten, dich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Der dürfte diesen (meiner Meinung nach) fragwürdigen Anspruch annihilieren. Tschö, Volker
  6. Hi, ich kann leider kaum Mitleid für dich empfinden - eher Wut. Du läßt dich ausbeuten. Du entwickelst ein Projekt, dass sich verkaufen läßt - und siehst nicht einen müden Euro dafür - nein du zahlst auch noch drauf. Hallo? Geht's noch? Ich würde dir dringend raten, dir einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen. Dein Chef kann dich als Arbeitnehmer auf keinen Fall mehr ernst nehmen - so wie du dich (für eine feuchten Händedruck) verkauft hast. Tschö, Volker
  7. Hi! Weder noch. Ziel des Bachelorstudiums (6 Semester) ist es, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluß zu bieten. Das Masterstudium (3 Semester) soll dann als Aufbaustudium das Fach vertiefen und die wissenschaftliche Ausbildung in den Vordergrund stellen. Ziel eines Diplomstudienganges (9 Semester) ist immer das wissenschaftliche Arbeiten. Die Qualifikation für einen Beruf ist eher ein Nebenprodukt (und bei manchem Dipl.-Irgendwas auch gar nicht vorhanden). Wobei es natürlich Unterschiede (zwischen den Hochschulformen - aber auch innerhalb der jeweiligen Formen) in der Verteilung von praktischen und theoretischen Themen sowie der Vermittlung gibt. Meiner Meinung nach ist der Bachelor nur ein Schmalspurabschluß. Er wird von der Wertigkeit nur wenig über dem einer Ausbildung liegen. Wesentliche Bestandteile eines "richtigen" Studiums, die vordergründig nichts mit dem jeweiligen Fach zu tun haben, werden nicht vermittelt/gefördert (Kritikfähigkeit, Selbständigkeit, Neugier, ...). So unbekannt wie von vielen behauptet ist das deutsche Diplom m.W. nach übrigens nicht. Allerdings kann es dir wohl noch häufig passieren (in den USA) mit dortigen "Diplom"-Kosmetikerinnen gleichgesetzt zu werden (der Begriff "Diplom-...'" unterliegt dort wohl nicht dem Schutz wie hierzlande). Tschö, Volker
  8. Hallo! Das ist schweizer Recht. Das gilt (noch?) nicht in Deutschland. Der Link sollte dir mehr Informationen liefern: Wettbewerbsverbot Meiner Meinung nach ist ein solches Wettbewerbsverbot in Deutschland nicht üblich - und in deinem Fall wahrscheinlich sowieso unwirksam (s. Link). Dazu solltest du aber bei einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht anfragen. Ich halte ein solches Wettbewerbsverbot bei "Otto Normalarbeitnehmer" für reines "Bangemachen". Am Besten den Passus von vorneherein streichen lassen. Ein seriöser Arbeitgeber würde sich meiner Meinung nach (in Deutschland) zu so etwas nicht hinreißen lassen. Tschö, Volker
  9. Hallo, auf Grund des Passus in deinem Arbeitsvertrag gibt es kein Weihnachtsgeld: http://www.jobware.de/ra/rf/wg/4.html Tschö, Volker
  10. Hi, genau da liegt dein Fehler. Die MySQL-Referenz für LOAD DAT INFILE Syntax ist da doch sehr deutlich: Also denk mal über die Verwendung von "LOCAL" nach (soll das Skript wirklich immer nur Daten vom DB-Server lesen?) und benutze gefälligt absolute Pfade (... und lese dir die Dokumentation wirklich durch ). Tschö, Volker
  11. Hi, liegt die Datei wirklich im Datenverzeichnis des MySQL-Servers? Tschö, Volker
  12. Hi, hier meine Meisterleistung: Rechnerpool an der Uni - alles voller (teurer) Sun SPARC Workstations (SLCs, da war die CPU im SW-Monitor integriert - ist schon länger her). Da wir nächtelang für ein Projekt programmiert haben, haben wir (verbotenerweise) ein Kaffeemaschine mitgebracht. Das Problem war nur, dass die Steckdosen alle an der Decke waren - an ein Verlängerungskabel hatten wir nicht gedacht. Also schnell einen Stuhl auf den Tisch mit den Suns und die Kaffeemaschine darauf gestellt und angeschlossen. Es kam wie es kommen mußte - ich bin irgendwann an den Stuhl gestoßen und der ganze Kram ist umgekippt. Der Inhalt der Kaffemaschine hat sich über die Tastatur der laufenden SLC und den Tisch ergossen. Ich habe dann sehr schnell den Stecker der SLC gezogen ... Am nächsten Morgen war alles wieder getrocknet (bis auf meinen Angstschweiß) - und weder die SLC noch ihre Tastatur waren beschädigt. Ein Jahr später konnte ich aber immer noch Kaffeepulver aus der Tastatur rieseln lassen ...
  13. draack

    Download SuSE 9.1

    Hi! aus ftp://ftp.suse.com/pub/suse/i386/9.1/README.txt: --------------------8<-------------------- Wed May 5 12:50:00 MEST 2004 - draht@ ---------------------------------------------------------------------------- This tree contains the source RPM packages for the SUSE LINUX 9.1 distribution. The SUSE LINUX 9.1 ftp version will be published on June 4th in this directory. --------------------8<-------------------- Also mußt Du noch etwas warten. Außerdem solltest Du einen SuSE-Mirror benutzen. Tschö, Volker
  14. Hi, versuche es bei Deinem Studentenwerk oder bei Deiner ASTA. Beide haben oft Sonderfonds für solche Fälle. Tschö, Volker
  15. @noguards "Nullum magnum ingenium sine mixtura dementiae fuit" ist von Seneca (aus "De tranquillitate animi"). Tschö, Volker
  16. Hi! Du kannst MySQL unter bestimmten Bedingungen kostenlos nutzen, aber deswegen ist MySQL nicht einfach "kostenlos". Wenn z.B. die Datenbankanwendung (Closed Source) mit MySQL oder dem MySQL-Treiber (C-Lib, JDBC, ODBC ...) zusammen vertrieben werden soll, so ist eine Lizenz fällig! Je nach Version und benutztem Tabellentyp gibt es unterschiedliche Vor- und Nachteile von MySQL. Zudem ist das abhängig von den Anforderungen, die an das DBMS gestellt wurden. Ich versuch's trotzdem: Vorteile: [für Manager] Performanz Preis kommerz. Supportmöglichkeit [für Entwickler+Admins] Performanz SSL-Verschlüsselung Volltextindizierung (nur MyISAM) Replikation Unterstützung zahlreicher Plattformen (DBMS+Treiber) Nachteile: [für Manager] MySQL hat keinen 'Ruf' wie etablierte (und teure) DBMS [für Entwickler+Admins] Keine Stored Procedures Transaktionsünterstützung nur für InnoDB/BDB Subselects erst ab 4.1 Mehr ist mir auf Anhieb nicht eingefallen. Tschö! Volker.
  17. draack

    Oracle TNS Fehler

    Hallo! Versuch's mal mit "set TWO_TASK=TEST" OHNE "ORACLE_SID" zu definieren. "set ORACLE_SID=TEST" führt m.E. nach dazu, dass der Client eine lokale DB mit der SID "TEST" sucht. Vorrausgesetzt, der Eintrag in "tnsnames.ora" ist korrekt, sollte "sqlplus <benutzer>/<passwort>@<DBAlias>" (z.B. "sqlplus scott/tiger@TEST") auch ohne gesetzte "ORACLE_SID" bzw. "TWO_TASK" funktionieren. Ciao! Volker.
  18. Hi! Leider erwähnst Du Dein BS nicht. Die Java-Runtime sucht die shared library für ocijdbc9 - für Unix-Systeme wäre das z.B. libocijdbc9.so (für MS-Windows wahrscheinlich ocijdbc9.dll). Du musst die Umgebungsvariablen für Oracle 9i richtig konfigurieren, z.B.: ORACLE_BASE=/opt/oracle ORACLE_HOME=$ORACLE_BASE/product/9.2.0 ORACLE_SID=theOracle export ORACLE_BASE ORACLE_HOME ORACLE_SID PATH=$PATH:$ORACLE_HOME/bin LD_LIBRARY_PATH=$ORACLE_HOME/lib export PATH LD_LIBRARY_PATH Tschö! Volker.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...