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euro

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  1. Like
    euro hat eine Reaktion von Presh erhalten in Karrierechancen nach der Ausbildung als FISI   
    gefragt war nach der Weiterbildung ... da gibt's einiges.
    Das kommt aber darauf an, in welche Richtung du möchtest und ob du jemand findest, der das auch bezahlt.
    IT-Schulungen sind nicht so richtig preiswert ...

    Aber sieh erst mal zu, dass du deine Ausbildung gut hinbekommst. Ich sehe leider immer wieder Azubis, die einen großen Teil ihrer Ausbildung im 1. Level Usersupport zugebracht haben. Oder bei ähnlichen Tätigkeiten verheizt wurden.

    Wenn du die Chance hat, dann schnuppere in der Ausbildung in möglichst viele Ecken der IT. Und dann entscheide irgendwann, wo du bleiben möchtest: tief im RZ verbuddelt, zB in der RZ-Technik oder als Sysadmin oder Datenbänker. Oder ob du lieber Kunden betreust als Bindeglied zwischen den Technikern und dem Kunden. Oder ob du lieber Projekte planst und durchziehst. Oder oder oder ...

    Daran entscheidet es sich dann, in welche Bereiche der IT du kommst. Und wie's weitergeht.

    Ich kenne mehr als einen Ex-Azubi, der in der 100-150K-Klasse rumwuselt. Das waren aber ausgesprochen ehrgeizige Azubis, die von Anfang an engagiert in ihrer Ausbildung waren und auch bereit waren, außerhalb der reinen Ausbildungszeit den Computer nicht nur zum Spielen zu nutzen. Und die nach kurzer Zeit auch selbständig kleine Aufgaben erledigen konnten.
    Wer so eine außergewöhnliche Person ist, der wird auch in Zukunft gut Karriere machen.
    Aber bis in die oberen Gehaltsklasse hat's  immer mindestens 15 bis 20 Jahre gebraucht, das ging nicht von heute auf morgen!

     
  2. Danke
    euro hat eine Reaktion von Amarun erhalten in Karrierechancen nach der Ausbildung als FISI   
    gefragt war nach der Weiterbildung ... da gibt's einiges.
    Das kommt aber darauf an, in welche Richtung du möchtest und ob du jemand findest, der das auch bezahlt.
    IT-Schulungen sind nicht so richtig preiswert ...

    Aber sieh erst mal zu, dass du deine Ausbildung gut hinbekommst. Ich sehe leider immer wieder Azubis, die einen großen Teil ihrer Ausbildung im 1. Level Usersupport zugebracht haben. Oder bei ähnlichen Tätigkeiten verheizt wurden.

    Wenn du die Chance hat, dann schnuppere in der Ausbildung in möglichst viele Ecken der IT. Und dann entscheide irgendwann, wo du bleiben möchtest: tief im RZ verbuddelt, zB in der RZ-Technik oder als Sysadmin oder Datenbänker. Oder ob du lieber Kunden betreust als Bindeglied zwischen den Technikern und dem Kunden. Oder ob du lieber Projekte planst und durchziehst. Oder oder oder ...

    Daran entscheidet es sich dann, in welche Bereiche der IT du kommst. Und wie's weitergeht.

    Ich kenne mehr als einen Ex-Azubi, der in der 100-150K-Klasse rumwuselt. Das waren aber ausgesprochen ehrgeizige Azubis, die von Anfang an engagiert in ihrer Ausbildung waren und auch bereit waren, außerhalb der reinen Ausbildungszeit den Computer nicht nur zum Spielen zu nutzen. Und die nach kurzer Zeit auch selbständig kleine Aufgaben erledigen konnten.
    Wer so eine außergewöhnliche Person ist, der wird auch in Zukunft gut Karriere machen.
    Aber bis in die oberen Gehaltsklasse hat's  immer mindestens 15 bis 20 Jahre gebraucht, das ging nicht von heute auf morgen!

     
  3. Like
    euro hat eine Reaktion von DerITFenrir erhalten in Was würdet ihr in meiner Situation tun?   
    a) du arbeitest über das gesetzlich erlaube Limit hinaus
    b) deine Arbeit wird durch den unmittelbaren Vorgesetzten nicht gewürdigt
    c) du bekommst kein Ausgleich für die Stunden, die du über deinen Arbeitsvertrag hinaus arbeitest, d.h. du schenkst deinem Arbeitgeber die Stunden
    --> deine Arbeit wird durch Management nicht richtig wertgeschätzt.
    Daher:
    --> Zwischenzeugnis anfordern
    --> Bewerbungen schreiben, im Moment ist der Markt leer
    --> bei Bewerbungen angeben, dass du derzeit nicht möchtest, dass bekannt wird, dass du dich woanders bewirbst, daher gibt's kein aktuelles Zwischenzeugnis (wenn's nicht gut ist)
     
    Übrigens:
    Arbeitszeitgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html):
    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
    § 22 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
    1.    entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
    [...]
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

    § 23 Strafvorschriften
    (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
    1.    vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
    2.    beharrlich wiederholt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
     
     
    Die Geldstrafen zahlt im Zweifelsfall der Vorgesetzte, nicht die Firma.
     
  4. Like
    euro hat eine Reaktion von Koboldin erhalten in Was würdet ihr in meiner Situation tun?   
    a) du arbeitest über das gesetzlich erlaube Limit hinaus
    b) deine Arbeit wird durch den unmittelbaren Vorgesetzten nicht gewürdigt
    c) du bekommst kein Ausgleich für die Stunden, die du über deinen Arbeitsvertrag hinaus arbeitest, d.h. du schenkst deinem Arbeitgeber die Stunden
    --> deine Arbeit wird durch Management nicht richtig wertgeschätzt.
    Daher:
    --> Zwischenzeugnis anfordern
    --> Bewerbungen schreiben, im Moment ist der Markt leer
    --> bei Bewerbungen angeben, dass du derzeit nicht möchtest, dass bekannt wird, dass du dich woanders bewirbst, daher gibt's kein aktuelles Zwischenzeugnis (wenn's nicht gut ist)
     
    Übrigens:
    Arbeitszeitgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html):
    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
    § 22 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
    1.    entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
    [...]
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

    § 23 Strafvorschriften
    (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
    1.    vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
    2.    beharrlich wiederholt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
     
     
    Die Geldstrafen zahlt im Zweifelsfall der Vorgesetzte, nicht die Firma.
     
  5. Danke
    euro hat eine Reaktion von Berliner360145 erhalten in Was würdet ihr in meiner Situation tun?   
    es gibt unterschiedlichste Gründe, warum Leute etwas mit sich manchen lassen ... sehr viele haben Angst vor Veränderungen und dies schließt enorm einen Job-Wechsel ein.
    Und andere meinen, sie könnten es ja ihren Kumpels im Betrieb nicht zumuten, dass sie gehen ... die müssten ja dann die Last zusätzlich tragen. Sie vergessen dabei, dass das Kumpel-Verhältnis ein Zweckbündnis am Arbeitsplatz ist. Und fast alle Kollegen durchaus die Möglichkeit haben, zu gehen.
    Ist schon interessant, was sich auf der Ebene psychologisch tut.

    Andererseits habe ich es gerade bei einer Firma in der Nähe gesehen, dass der erste, der gekündigt hat, nach und nach den Rest seiner alten Arbeitsgruppe in die neue Firma holte ... und irgendwann die Arbeit vom Kunden folgte.
  6. Danke
    euro hat eine Reaktion von Berliner360145 erhalten in Was würdet ihr in meiner Situation tun?   
    a) du arbeitest über das gesetzlich erlaube Limit hinaus
    b) deine Arbeit wird durch den unmittelbaren Vorgesetzten nicht gewürdigt
    c) du bekommst kein Ausgleich für die Stunden, die du über deinen Arbeitsvertrag hinaus arbeitest, d.h. du schenkst deinem Arbeitgeber die Stunden
    --> deine Arbeit wird durch Management nicht richtig wertgeschätzt.
    Daher:
    --> Zwischenzeugnis anfordern
    --> Bewerbungen schreiben, im Moment ist der Markt leer
    --> bei Bewerbungen angeben, dass du derzeit nicht möchtest, dass bekannt wird, dass du dich woanders bewirbst, daher gibt's kein aktuelles Zwischenzeugnis (wenn's nicht gut ist)
     
    Übrigens:
    Arbeitszeitgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html):
    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
    § 22 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
    1.    entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
    [...]
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

    § 23 Strafvorschriften
    (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
    1.    vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
    2.    beharrlich wiederholt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
     
     
    Die Geldstrafen zahlt im Zweifelsfall der Vorgesetzte, nicht die Firma.
     
  7. Like
    euro reagierte auf charmanta in Widerspruch einlegen - Ergänzungsprüfung   
    Na das ist doch mal ein Anlass
    Sehe ich auch so.
    Was soll der Widerspruch denn bringen ? Nehmen wir mal an Du formulierst einen Widerspruch weil Du meinst das Thema sei nicht geeignet. Das würde, da die Prüfungen durch sind, eine neue Prüfung in 6 Monaten erzeugen und die MEP im Zweifel für ungültig erklären. Wenn Du nicht in Widerspruch gehst bist Du in 6 Monaten wieder dran.
    Eine Neubewertung Deiner MEP kann nur Dein PA durchführen und wenn der Vorsitzende den Ablauf und die Note bestätigt muß das vor Gericht. Dauert 6 Monate ...
    Ich empfehle eher hier Energie reinzustecken Auch mit ner 4er Mep ist das hinterher keine goldene Note
     
  8. Danke
    euro hat eine Reaktion von Chief Wiggum erhalten in Wie schwer sind die schriftlichen Prüfungen?   
    Die Art der Fragestellung ist gewöhnungsbedürftig. Daher das Üben mit alten Klausuren ... die kannst du bei 'nem Verlag kaufen oder sie fliegen dir irgendwie zu.
    In der Berufsschule aufpassen, im Lehrplan sehen, was dran kommt und c't längerfristig lesen hilft ungemein.
  9. Positiv
    euro reagierte auf bigvic in Ausbildung FIAE nach Studiumabbruch   
    Bewirb dich sofort bei diversen Unternehmen und warte nicht auf irgendwas, sonst sind die besten Ausbildungsplätze weg denn die Suche für Sommer 2023 hat bei vielen Unternehmen längst begonnen. Auf gar keinen Fall nur bei diesem einen Unternehmen bewerben.
    Parallel kannst dich ja um irgendeinen Praktikumsplatz bemühen. Wenn dann merkst es ist nichts für dich, dann kannst den Vertrag immernoch auflösen. Einfach keine Bewerbungszeit vertrödeln.
  10. Danke
    euro hat eine Reaktion von Chaosimkopf erhalten in Welche IT Umschulung.   
    Fachleute, die wirklich gut im Job sind, werden auch in 2 Jahren noch gut gebraucht.
    Allerdings gibt's in der IT auch immer hoch und runter, d.h. wenn du dir Zeit lässt, eher unterer Durchschnitt bist und evtl mal durchfällst, dann kann in 2 1/2 Jahren schon wieder Ebbe auf'm Anbietermarkt sein.
    Beim Schulungsanbieter wirst du nicht so viel Auswahl haben, aber du wirst ein längeres Praktikum absolvieren. Such dir möglichst vorher bzw frühzeitig einen guten Betrieb und lerne die kennen bzw die sollen dich kennenlernen. Denn da entscheidet sich sehr schnell, ob du nur als billige Hilfskraft benutzt wirst oder ob die Interesse haben, etwas mit dir zu machen und dich hinterher evtl sogar zu übernehmen.
    Du kommst aus'm KfZ-Handwerk. Magst du die Ecke nicht? Wenn doch, dann überleg' doch mal Richtung FISI und geh' dann wieder zu KfZs zurück ... dort ist IT-Wissen gefragt, weil die meisten halt noch Mechanik gelernt haben und nicht IT, aber ein Auto heute fast mehr IT als Mechanik ist. Gerade die E-Autos. Gerade dort ist wichtig zu wissen, was man macht ... nur so als Idee.
    Ansonsten schau doch mal in Stellenanzeigen, welche Läden in der IT ausbilden und frag' da nach ... ich bin mir gerade nicht sicher, ob du nicht evtl eine "richtige" Ausbildung stark verkürzt durchziehen kannst ... die zahlen heute auch nicht schlecht und, meinem Gefühl nach, sind die Umschüler meist etwas schlechter in den Prüfungen als die "normalen" Azubis.
  11. verwirrt
    euro hat eine Reaktion von allesweg erhalten in Mündliche Prüfung - Uhrzeit Einladung 14 Uhr im Azubi Center 7:45 Uhr   
    nur München!
    7.45 ist kein Prüfungsstartzeitpunkt, offizieller Start ist immer zur vollen Stunde (8, 9, 10, 11, Mittagspause, 13, 14, 15 Uhr).
    Auf der Einladung steht eine IHK-Telefonnummer, dort anrufen.
     
  12. Haha
    euro reagierte auf Maniska in Mündliche Prüfung - Uhrzeit Einladung 14 Uhr im Azubi Center 7:45 Uhr   
    Sprechenden/Fragenden Menschen kann (je nach Problem) geholfen werden.
    Schweigende Menschen sitzen - in diesem Fall - ggf. ab 7:45 am Prüfungsort rum und warten auf ihre Prüfung um 14:00.

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