Zum Inhalt springen

merbitz.de

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  1. Hallo Auf Deine erste Frage kann ich Dir keine Antwort geben. Ich habe jedoch einen Blick auf Dein Bewerbungsschreiben geworfen. Der Satz „Hiermit bewerbe ich mich um einen ...“ beginnt falsch. Das Wort „Hiermit“ gehört nicht in eine Bewerung. Sobald jemand Deine Bewerbung in Händen hält, sollte der Betreff schon klar machen, dass Du Dich damit bewirbst. Streich einfach den ganzen Satz, denn er ist überflüßig. Dann schreibst Du „seit ich mich mit den Gedanken einer Ausbildung beschäftige“. Ich würde eher „dem Gedanken“ schreiben. Ein Gedanke reicht vollkommen aus. Insgesamt solltest Du das Bewerbungsschreiben ein wenig kürzen. Alle Konjunktive müssen raus. Sonst stellt der Leser sich die Frage: Würde er sich über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freuen oder vielleicht auch nicht? Freu Dich einfach und schreib das auch. Ein guter abschliessender Satz ist zB: Ich freue mich darauf Ihnen in einem persönlichen Gespräch mein Interesse an diesem Ausbildungsplatz aufzuzeigen. Und noch ein Tipp am Rande: Versuche den Namen des tatsächlichen Empfängers zu ermitteln. Ruf einfach mal bei der Firma an und sag der Sekretärin, dass Du Dich bewerben möchtest und in dem Zusammenhang frag einfach nach an wen Du Deine Bewerbungsunterlagen richten darfst. (Also wer zuständig ist) Damit kannst Du den Empfänger ganz persönlich ansprechen und er merkt, dass Du die Bewerbung nicht unbedingt zum Xten mal verschickst, sondern Dich vorher informierst. Insgesamt kommt es bei den Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und die einzelnen Daten (Noten) an. Alles weiterführende sollte man lieber im persönlichen Gespräch erklären. Es grüßt Der Peter @ http://www.merbitz.de
  2. Hallo Auf den Seiten vom Arbeitsamt wird zu diesem Thema auf $ 40 Absatz 1 des BBiG verwiesen. Und hier der entsprechende Absatz: (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Und was bedeutet das? Dein Ausbilder (in erster Linie der Ausbildungsleiter Deines ausbildenden Unternehmens) und Deine Berufsschule entscheiden dies. Du mußt also Deinen Ausbilder darauf ansprechen. Wenn der Zustimmt und die Berufsschule auch ihr OK gibt, dann kannst Du vorzeitig zur Abschlußprüfung zugelassen werden. Bei einer Ausbildungsverkürzung aufgrund der Leistung des Azubis, ist eine Verkürzung von einem halben Jahr vorgesehen. Im Ausnahmefall wäre auch 1 Jahr Verkürzung möglich. Letztlich werden Ausbilder und Berufsschule sich auf Deine Noten berufen. Der Ausbilder wird aber sicherlich auch Deine Leistung im Unternehmen bewerten. Sprich also Deinen Ausbildungsleiter darauf an und frage ganz direkt danach ob er so einen Fall schon einmal hatte. Wenn das nicht der Fall ist möchtest Du halt seiner sein. Es grüßt Der Peter @ http://www.merbitz.de

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...