Ja, das Problem mit der Ausbildungs Qualli kenne ich.
Wo kan nich denn nachlesen, das ich Ausbilden darf??
Muß ja irgendwo was zum lesen sein. Habe von der IHK auch schon eine email bekommen, da stand folgendes drin:
um von Ihrer Firma als Ausbilder benannt zu werden müssen Sie sowohl
persönlich als auch fachlich geeignet sein.
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund
dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen
verstoßen hat.
Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und
Kenntnisse besitzt, wer das vierundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und
die Abschlußprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden
Fachrichtung bestanden hat.
Ausbilder im Sinne des § 1, der Ausbilder-Eignungsverordnung, sind für
Ausbildungsverhältnisse, die in der Zeit vom
1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, von der
Pflicht zum Nachweis von Kenntnissen nach dieser Verordnung befreit.