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api

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  1. Hallo, das sollte kein Problem sein. Zuständig ist aber nicht die (zuständige) IHK sondern die (zuständige) Handwerkskammer (oder Innung), da insbesondere im Beruf Bürokaufmann /-frau die Prüfung auch vor der HWK abgelegt werden kann. [Die Prüfung ist identisch mit der IHK-Prüfung, wird aber von der HWK organisiert.]
  2. api

    wickie

    hallo, wr von euch weiß, wie der 'assistent' des schrecklichen sven in der zeichentrickfilmserie wickie heisst? Danke.
  3. ich schreibe (und vergeige damit auch) keine prüfung mehr. es geht mir um die frage, ob die ihk zugriff auf die betrieblichen anwesenheitstage erzwingen kann. vom den mitgliedern auf dem forum möchte ich wissen, ob und wie sie dieser frage in ihrer praxis schon einmal begegnet sind. danke.
  4. der gedanke ist sicherlich nicht falsch, allerdings geben wochenberichte keine auskunft über die anzahl der anwesenheittage eines auszubildenden.
  5. hallo, für die anmeldung zur abschlussprüfung muss die ordnungsgemäße ausbildung durch den betrieb bestätigt werden. bei der kammer münchen gilt hierfür ein maximale fehlquote von 15%. nun meine frage: hat die ihk irgend eine rechtliche möglichkeit, die anwesenheitsdaten des betriebes (ohne konkreten verdacht) prüfen zu lassen? danke für alle meinungsäusserungen. api
  6. hallo, ich finde dergleichen affektiert. die prüfer haben die doku und sollen dem vortrag lauschen und nicht noch durch handzettel, flip-charts, mitmach-spiele und tänzerinnen abgelenkt werden. selbstredend wird es präsentationen geben, bei denen handzettel oder eine flip-chart graphik nützlich sind. ich behaupte aber dies wird eine verschwindend kleine minderheit sein.
  7. hallo, bei uns ist es so dass das berichtsheft zur mündl. prüfung verlangt wird. wird es nicht mitgebracht (und der pa merkt es) muss es nachgereicht werden, erst dann gibt es das zeugnis. das ist aber wie bereits geschrieben andernorts anders. bei den unterschriften reicht es bei uns wenn gebündelt unterschrieben wird, also nach dem motto 'von xx.xx.1900 - xx.xx.2000 gesehen sepp ausbilder'.
  8. schmutzige kleine tierquäler. 1A voraussetzung für andere abartigkeiten.
  9. unwahrscheinlich - da tut es auch ein lehrer. und: 'meine' prüflinge haben die prüfung nicht als schwer empfunden.
  10. korinthen..... du weisst so gut wie ich, daß die zp ein aufgabensatz ist. wie in drei-teufelsnamen soll die prüfungsaufsicht kontrollieren ob ein prüfling 'verbotenerweise' für den wiso teil informationen im tabellenbuch nachschlägt. es bleibt ja dem prüfling überlassen, wann und in welcher reihenfolge er die aufgaben bearbeitet. nutzlose klug...., sonst nichts. zum aus der haut fahren.
  11. für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen. wie solle das denn kontrolliert werden. die einschränkung mit wiso gilt für die abschlussprüfung. rhabarber, rhabarber
  12. hallo, wie viele von uns wissen, gibt es an vielen schulen die praxis prüfungsaufgaben zu kopieren. gibt es hierfür eine gesetzliche grundlage im urheberrecht? (nachbemerkung: die schulen die ich kenne haben keine vereinbarung mit dem u-form verlag oder der kammer; auch weiss die schulleitung nichts von einer 'rahmenvereinbarung' seitens des kultusministeriums) danke.
  13. der betrieb ist verpflichtet dir die ausbildungsmittel zur verfügung zu stellen. eine verpflichtung mittel zur prüfungsvorbereitung (kurse; material) bereit zu stellen gibt es meines wissens nicht.
  14. die letzte aussage ist doch die entscheidende: die prüfungsordnung wird für bestehende ausbildungsverträge nicht geändert. die erhalten dann bestenfalls eine option für die neue prüfungsordnung.
  15. hallo, ich sehe das schon genauso. ich habe mich über die kollegen im nachbar-pa gewundert. die kammer wird uns auf dem laufenden halten, wie der fall weiterläuft. allerdings denke ich dass es keine klage geben wird und die sache im sand verlaufen wird. api
  16. gute formulierung - allerdings hatte ich letzte woche einen prüfling der in einer wüste unterwegs war, in der es nur bereits trockengefallene oasen gab.
  17. hallo, folgende ausgangssituation: ich bin prüfer und habe vergangene woche prüfungen abgenommen. das sich aus der situation ergebende verfahren 'schwebt' noch, deshalb bleibt die kammer 'anonym'. in meinem 'nachbarausschuss' hat sich folgende geschichte abgespielt: der betreffende prüfling hat den teil b bestanden. (gepriesen sei wiso und die prüfungsordnung). der prüfling war das letzte jahr krank geschrieben und wurde nur zur prüfung zugelassen, weil sein ausbildungsbetrieb im insolvenzverfahren steckt. seine dokumentation wurde mit 50 punkten bewertet. jetzt kommt die eigentliche geschichte: prüfling tritt auf und gibt bekannt, er hat keine folien und auch keine power-point präsentation. computerabsturz, bla, bla... der pa berät sich kurz und hält rücksprache mit kammer. (in diesem bezirk ist es üblich, das bei prüfungsterminen immer ein mitarbeiter der abteilung berufsbildung anwesend ist). die kammer und der pa entscheiden, den prüfling keine präsentation halten zu lassen, mit der begründung er habe als hilfsmittel ohp und beamer angegeben. das fehlen der hilfsmittel lasse ein 'referat' und keine 'präsentation' erwarten. also: präsentation: 0 punkte. das anschliessende fachgespräch war (dann logischerweise?) auch nicht sehr erfreulich und wurde mit 25 punkten bewertet. folge prüfling durchgefallen. meine frage ist nun, hat es bei anderen pa's schon den fall gegeben dass ein prüfling keine präsentation halten durfte aufgrund fehlender hilfsmittel? api
  18. sag mal, hast du eigentlich keinen pressesprecher für sowas?
  19. die kammern passau & münchen.
  20. nur zur vollständigkeit: es gibt auch kammern die bereits vor der zeugnisübergabe einsicht gewähren; freundliche anfrage genügt; angabe von gründen nicht erforderlich. (@ cane: find ich wirklich echt toll dass du abitur hast; glückwunsch!)
  21. keine panik; zum anrechnen der zp-note zur abschlussprüfung bedarf es einer änderung der ausbildungsordnung. dies kann überraschend schnell passieren. aber: es gilt für dich immer die ausbildungsordnung die zum vertragsabschluss gültig war. also, keine panik; kein anrechnen der zp-note. (gottseidank oder leider; das muss jeder selbst wissen.) api
  22. ohne mich auf die seite deines antipodens schlagen zu wollen, aber deine äusserungen sind ausgesprochen aggressiv und unangemessen. 'deppen' ist eine unakzeptable entgleisung. deine bemerkung über das aussieben offenbart nur deine unkenntnis über das system der beruflichen bildung und mal wieder die masslose annahme die it-berufe seien 'anspruchsvoller' als industriemechaniker oder gärtner. geh studieren und stille dort deine elite-bedürfnisse.

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